Motorradfahren ist für viele Menschen ein Traum, der mit Freiheit, Abenteuer und der puren Lust am Fahren verbunden ist. Doch was, wenn zwar ein Autoführerschein vorhanden ist, jedoch weder Zeit noch Geld reichen, um außerdem den Motorradführerschein zu machen? Die Lösung: Seit Anfang 2020 ist es mit der Fahrerlaubnis-Erweiterung B196 möglich, ein Motorrad mit Autoführerschein zu fahren.
Die B196-Regelung: Motorradfahren mit dem Autoführerschein
Im Januar 2020 führte das Bundesverkehrsministerium in Deutschland den B196-Führerschein ein. Seitdem können Autofahrer ihren Klasse B-Autoführerschein ohne Prüfung erweitern und 125er-Motorräder und -Roller fahren. Seither haben über 130.000 Führerscheininhaber die Möglichkeit genutzt. Im Dezember 2019 beschloss der Deutsche Bundesrat, dass in Deutschland künftig jeder - unter bestimmten Voraussetzungen - mit seinem Autoführerschein auch 125er-Leichtkrafträder fahren darf.
Was sind 125er Leichtkrafträder?
125er oder Leichtkrafträder (L3e-A1) sind Motorräder oder Roller, die mehr als 50, aber höchstens 125 Kubik Hubraum aufweisen und maximal 11 kW/15 PS Leistung haben. Die Regelung gilt seit Januar 2020. Ein 125ccm-Motorrad ist, wie der Name schon sagt, ein Zweirad mit einem Hubraum von maximal 125 Kubikzentimetern. Der Hubraum gibt an, wie groß das Volumen ist, welches die Kolben innerhalb des Zylinders bei jedem Hub zwischen den oberen und unteren Umkehrpunkt verdrängen. Ein 125ccm-Motorrad wird auch als Leichtkraftrad bezeichnet.
Voraussetzungen für die Führerscheinerweiterung B196
Die Einbindung des A1-Führerscheins (125er) in die Pkw-Fahrerlaubnis ist hierzulande - in Gegensatz etwa zu Italien - an Auflagen gebunden:
- Die Anwärter müssen mindestens 25 Jahre alt sein.
- Seit mindestens 5 Jahren den Führerschein Klasse B haben.
- Es sind neun 90-minütige Doppelstunden Fahrschule zu absolvieren - 4 in Theorie und 5 in Praxis.
Die Fahrerschulung
Wer alle Voraussetzungen erfüllt, die zusätzliche Fahrerlaubnis für 125er-Maschinen zu erwerben, sucht sich eine Fahrschule des Vertrauens und meldet sich für die Schulung an. Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Fahrerschulung werden die Grundlagen des Motorradfahrens in mindestens neun Unterrichtseinheiten (vier Theorie- und fünf Praxiseinheiten) vermittelt. Dazu gehören beispielsweise das Kurvenfahren, Ausweichen oder richtiges Bremsen. Es müssen mindestens 5 Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten Dauer fahrpraktische Schulung für Motorradfahrer absolviert werden. Dabei müssen z.B. die folgenden Punkte geübt werden:
- Fahrtechnische Vorbereitung und Übungen im verkehrsarmen Raum
- Ausweichen
- Bremsen
- Kurvenfahren
Als Schulungsmotorräder müssen Krafträder der Klasse A1 verwendet werden, die den Vorgaben der Fahrerlaubnisverordnung entsprechen. Hinweis: Du kannst die Schulung auch auf einem Automatikfahrzeug durchführen.
Keine Prüfung erforderlich
Eine Fahrprüfung ist nach der Ausbildung nicht erforderlich. Es reicht eine Bescheinigung der Fahrschule aus, welche die entsprechende Schulung bestätigt. Mit dieser kann man sich binnen zwölf Monaten die Schlüsselnummer 196 zur Klasse B eintragen lassen und darf damit Leichtkrafträder und -roller fahren. Diese haben qua Definition 125 cm³, maximal 11 kW (15 PS) und dürfen bei voller Leistung nicht leichter als 110 Kilo sein (maximal 0,1 kW/kg), Dreiräder bis zu 15 kW (20 PS). Sie können eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 100 km/h erreichen. Wer sich mit der Erweiterung B 196 für ein Elektromotorrad entscheidet, der kann legal bis zu 59 PS abrufen.
Nach der Teilnahme an der Fahrerschulung stellt dir die Fahrschule eine entsprechende Bescheinigung aus. Es ist demnach KEINE theoretische und auch KEINE praktische Prüfung erforderlich. Mit der Bescheinigung kannst du einen neuen Führerschein beantragen, in welchem die Schlüsselziffer 196 eintragen wird: Der behördliche Vermerk, dass du ein Motorrad mit 125 ccm Hubraum fahren darfst.
Kosten der B196-Erweiterung
Die Kosten für die B196-Fahrerschulung können je nach Fahrschule sehr unterschiedlich ausfallen. Die Gesamtkosten für die B196-Erweiterung des Autoführerscheins hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Fahrschule, der finalen Anzahl der Unterrichtsstunden sowie der Gebührenhöhe für die Eintragung - diese variiert je nach örtlicher Führerscheinstelle.
Die Kosten für die Erweiterung des Autoführerscheins um die Schlüsselzahl 196 variieren je nach Fahrschule und Region. In der Regel liegen die Kosten zwischen 500 und 900 Euro. Von der Fahrschule gibt es dann einen Ausbildungsnachweis, mit dem bei der Führerscheinstelle - neues Passbild nicht vergessen - ein neuer Führerschein beantragt werden muss. Für diesen Posten sind etwa 40 bis 50 Euro plus eine Wartezeit für den Amtsweg einzukalkulieren.
Wichtige Hinweise zur B196-Regelung
Unbedingt beachten: B196 ist nur eine Erweiterung Ihrer bereits existierenden Klasse B und stellt keine neue Fahrerlaubnisklasse, bzw. keinen Motorradführerschein dar. Mit der Eintragung der Schlüsselzahl B196 erwerben Sie folglich keine Fahrerlaubnis der Klasse A1.
Hier gibt es zweierlei zu beachten: Zum einen darf zwischen Fahrschulung und Eintragung maximal ein Jahr liegen. Die Erweiterung des B-Führerscheins berechtigt zum Führen leichter Motorräder der Klasse A1. Außerdem darf das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 Kilowatt pro Kilogramm nicht übersteigen. So betrachtet, entspricht dies genau den gleichen Kraftfahrzeugen, die auch mit der Fahrerlaubnisklasse A1, dem sogenannten „kleinen Motorradführerschein” geführt werden dürfen - und dennoch sind die Erweiterung B196 und die Fahrerlaubnisklasse A1 einander nicht gleichgestellt.
Achte außerdem auf die richtige Schutzausrüstung. Für das gemütliche Cruisen mit dem Leichtkraft-Roller ist gerade im Sommer der Jethelm eine gute Option. Hast du dir mit dem 125er Führerschein den Traum vom Leichtkraftrad erfüllt und näherst dich gerne mit ordentlich Speed dem Ziel - dann bietet ein Integralhelm den besten Schutz. Als besonders ausgeklügelt erweisen sich Modularhelme bzw. Klapphelme, denn hier erhältst du quasi zwei Helme in einem.
Gültigkeit der B196-Regelung im Ausland
Nein, aktuell ist die erst 2020 eingeführte Führerscheinklasse B196 eine exklusive deutsche Besonderheit. Das Recht, mit Klasse B 196 Leichtkrafträder und -roller zu fahren, ist noch auf Deutschland beschränkt. Bisher darf noch nicht einmal in Italien damit fahren. Jedoch stehen die Chancen gut für die Anerkennung der B196-Erweiterung im europäischen Ausland, da dieser Punkt einer der Vorschläge der EU-Kommission für die neue EU-Führerscheinrichtlinie 2023 ist.
Sämtliche Vorschläge der EU-Kommission zur Aktualisierung der Führerscheinreform müssen noch vom Europäischen Parlament und vom Rat verabschiedet und dann in nationales Recht umgesetzt werden. Davon abgesehen ist die Einbindung des A1-Führerscheins für 125er-Maschinen - deshalb auch 125er-Führerschein genannt - in den Autoführerschein in verschiedenen europäischen Ländern schon gang und gäbe.
Ähnliche Regelungen im Ausland
Auch andere Länder haben vergleichbare Regelungen, die es gestatten, dass Inhaber einer Pkw-Fahrerlaubnis auch 125er fahren. Das gilt jedoch nur für Inhaber von Führerscheinen des jeweiligen Landes und ist teilweise auf das Hoheitsgebiet des jeweiligen Landes beschränkt. Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis können sich auf diese Regelungen nicht berufen.
- Italien: Italienische Pkw-Führerscheine umfassen auch die Klasse A1
- Belgien: Belgische Pkw-Führerscheine, ausgestellt zwischen 1.1.1967 und 31.12.1988, umfassen die Klasse A
- Luxemburg: Luxemburgische Pkw-Führerscheine, ausgestellt vor dem 1.7.1977, umfassen ebenfalls die Klasse A
- Norwegen: Norwegische Führerscheine der Klassen 1 und 2, die vor dem 1.4.1979 ausgestellt wurden und später in das Modell N2/N3 der Klasse BE umgetauscht wurden, beinhalten die Klasse A1
- Frankreich: Französische Pkw-Führerscheine berechtigen zum Führen von A1-Krafträdern, wenn sie zwischen 1. Januar 1955 und 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, eine konkrete 5-jährige Fahrpraxis nachgewiesen wird oder, wenn dieser Nachweis nicht geführt werden kann, die Bescheinigung, an einer 3- bis 7-stündigen Schulung bei einer Fahrschule teilgenommen zu haben, vorgelegt wurde
- Österreich: Österreichische Pkw-Führerscheine der Klasse B umfassen die Klasse A1, wenn mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Klasse B besteht und der Nachweis des praktischen Fahrunterrichts von insgesamt mindestens 6 Stunden in Fahrschulen oder bei einem Automobilclub nachgewiesen wurde (Code 111)
- Polen: Polnische Führerscheine der Klasse B berechtigen den Inhaber auch zum Führen eines Kraftrades mit einem Hubraum von höchstens 125 cm³, einer Leistung von höchstens 11 kW und einem Leistungs-/Gewichtsverhältnis von höchstens 0,1 kW/kg.
Versicherung einer 125er
Aus den Auflagen für die B-196-Fahrlizenz für Leichtkrafträder und -roller ergibt sich schon ein Spareffekt bei der Fahrzeugversicherung. Denn anders als die 16-jährigen A1-Fahranfänger stellen die über 25-Jährigen mit Fahrerfahrung im Pkw ein deutlich geringeres Risiko für die Versicherungen dar. Laut einer Vergleichsrechnung der Allianz Versicherung kostet die günstigste Haftpflichtversicherung beispielsweise für eine Honda CBR 125 jährlich etwa 47 Euro und die teuerste etwa 70 Euro.
Für 125er mit nicht mehr als 11 kW (15 PS) wird keine Kfz-Steuer erhoben. Bei einem Leichtkraftrad mit 125 Kubikzentimeter Hubraum kostet die Haftpflichtversicherung nicht einmal 50 Euro/Jahr. Wobei es hier auf weitere Parameter ankommt, wie z. B.
Die Kfz-Haftpflicht sichert Sie ab, wenn Sie selbst einer anderen Person bei der Benutzung des Motorrads einen Schaden verursachen. Um eine gute Versicherung für Ihr 125ccm-Motorrad mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis zu finden, empfiehlt sich ein Vergleich im Internet. Spezielle Portale erleichtern Ihnen die Suche nach passenden Anbietern. Entscheiden Sie sich jedoch nicht blind für den Anbieter mit den günstigsten Preisen. Studieren Sie genau die Versicherungsbedingungen.
Aufstiegsmöglichkeiten zum Motorradführerschein
Wer auf den Geschmack kommt und auf größere Bikes umsteigen will, muss dann allerdings eine Motorradfahrausbildung von der Pike auf machen. Denn anders als beim A1-Führerschein, der bereits mit 16 Jahren gemacht werden kann, ist bei B 196 kein vereinfachter Aufstieg in die Motorradführerscheine A2 und A möglich. Aber Achtung: Wenn Sie mit Ihrem PKW-Führerschein auch Leichtkrafträder fahren dürfen, erhalten Sie keine Eintragung für die Fahrerlaubnis der Klasse A1! Demzufolge ist es auch nicht möglich, nach Erteilung der Schlüsselzahl 196 auf etwa die Klasse A2 zu erweitern.
Kostenübersicht Motorradführerscheine
Die Kosten für den Motorradführerschein variieren von Fahrschüler zu Fahrschüler. Vor allem die Anzahl der praktischen Fahrstunden wirkt sich auf die Höhe der Führerscheinkosten aus.
- Mofa-Prüfbescheinigung - Kosten: ca. 100 €
- Führerscheinklasse AM - Kosten: mind. 750 €
- Führerscheinklasse A1 - Kosten: ca. 1.500 €
- Führerscheinklasse A2 - Kosten: ca. 1.600 €
- Führerscheinklasse A - Kosten: ca. 1.700 €
Haben Sie bereits einen Pkw-Führerschein und möchten noch den Motorradführerschein machen, können Sie einen Teil der Kosten sparen. Die theoretische Ausbildung ist für beide Führerscheine ähnlich. Bei den Übungsstunden können Sie einiges einsparen, wenn Sie schon längere Zeit im Straßenverkehr unterwegs sind. Um die zwölf Sonderfahrten auf Landstraßen, auf der Autobahn und bei Nacht kommen Sie jedoch nicht herum.
Die wichtigsten Fahrerlaubnisklassen im Überblick
- Klasse A1: Erlaubt das Fahren von Leichtkrafträdern bis 125 ccm und maximal 15 PS.
- Klasse A2: Für Motorräder bis 48 PS.
- Klasse A: Unbegrenzte Führerscheinklasse für alle Motorräder.
- B196-Erweiterung: Autofahrer mit einem Führerschein der Klasse B können unter bestimmten Voraussetzungen Motorräder bis 125 ccm fahren, ohne eine Prüfung abzulegen.
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