BF17 Moped Fahren: Alle Informationen zum Führerschein mit 17

Das "Begleitete Fahren ab 17" - auch "B 17" oder "Führerschein mit 17" genannt - hat das Mindestalter für den Führerscheinerwerb der Klassen B und BE auf 17 Jahre gesenkt.

Der BF 17- oder B17-Führerschein bietet die Option, in Deutschland bereits im Alter von 17 Jahren nach einer Prüfung Pkw zu fahren. Verbunden ist dies aber mit der Auflage, bis zum 18. Geburtstag, nur in Begleitung einer in der Prüfungsbescheinigung eingetragenen Person zu fahren.

Voraussetzungen und Anmeldung

Bereits 6 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres kann man sich in einer Fahrschule zur Fahrausbildung für die Klasse B oder BE anmelden und einen entsprechenden Antrag bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen. Dem Antrag müssen die Erziehungsberechtigten zustimmen. Im Antrag müssen die Namen der Begleitpersonen bereits enthalten sein - eine nachträgliche Erweiterung ist jedoch möglich.

Nach dem Absolvieren der regulären Ausbildung in der Fahrschule wird die übliche Führerscheinprüfung für die Klassen B bzw. BE abgenommen: Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag gemacht werden.

Die Prüfungsbescheinigung

Wird die Prüfung bestanden, so wird eine Prüfungsbescheinigung anstelle des Scheckkartenführerscheins ausgehändigt. Der Scheckkartenführerschein muss bei der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden. Erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres händigt die Fahrerlaubnisbehörde den Kartenführerschein aus. Da die Prüfungsbescheinigung nur bis 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres gilt, muss dieser Antrag jedoch rechtzeitig gestellt werden. Beim Fahren muss daher immer auch ein amtliches Ausweisdokument mitgeführt werden (z.B. der Personalausweis).

Die Prüfungsbescheinigung gilt nur in Deutschland als "Führerscheinersatz". Im Ausland wird das Dokument nicht als ordnungsgemäßer Nachweis über das Bestehen einer gültigen Fahrerlaubnis anerkannt. Eine Ausnahme gilt für Österreich: Dort wird auf Basis eines Erlasses des österreichischen Verkehrsministeriums vom 17.Juli 2012 auch eine deutsche Prüfungsbescheinigung anerkannt (aber nur bis zum 18. Geburtstag).

Sobald Ihr im Besitz des Kartenführerscheins und nicht mehr nur der Prüfungsbescheinigung seid und eine erste Fahrt ins Ausland plant, solltet ihr Euch über die Sonderregelungen für Führerscheinneulinge informieren, um keine bösen Überraschungen zu erleben.

Probezeit und Erweiterung

Mit Aushändigung der Prüfungsbescheinigung beginnt sofort die Probezeit nach § 2a StVG - sofern nicht bereits früher eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben wurde. Sie dauert, wie beim erstmaligen Fahrerlaubniserwerb, 2 Jahre.

Moped fahren mit BF17

Mit der Klasse B werden auch die Klassen AM und L erteilt. Die Klassen AM und L dürfen auch ohne Begleitperson gefahren werden. Die Prüfungsbescheinigung und ein amtliches Ausweisdokument müsst Ihr jedoch dabei haben. Auf Antrag kann für diese Klassen auch ein Kartenführerschein ausgestellt werden.

Wer im Rahmen des Modellversuchs "Begleitetes Fahren mit 17" eine Prüfbescheinigung zum Autofahren mit Begleiter erhält, kann damit auch mit Moped, Quad und Traktor fahren - mit diesen Fahrzeugen aber auch ohne Begleitung!

Im Klartext: Wer mit 17 Jahren eine Prüfbescheinigung zum begleiteten Fahren in Händen hält, darf damit auch mit Mopeds, kleinen Quads und Traktoren der Klassen M, S und L fahren, ohne dass die eingetragenen Begleiter mitfahren müssen, teilt der Auto-TÜV von TÜV SÜD mit.

Die Auflage, nur in Begleitung zu fahren, gilt nicht für die Führerscheinklassen, die man mit dem Autoführerschein (Klasse B) automatisch mit erwirbt.

Die Begleitperson

Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt, bei jeder Fahrt dabei und namentlich in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Die Begleitperson darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Prüfungsbescheinigung nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister haben und muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B sein.

Darüber hinaus darf die Begleitperson den Fahranfänger dann nicht begleiten, wenn sie 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut hat oder unter der Wirkung berauschender Mittel steht.

Alle Begleiter müssen jedoch in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Begleiter ist nur der, der in der Bescheinigung namentlich genannt ist. Eine Schulung ist nicht vorgeschrieben, Fahrschulen bieten jedoch freiwillige Infoveranstaltungen an.

Die Begleitperson darf den Fahranfänger dann nicht begleiten, wenn sie 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut hat. Das Verbot gilt auch, wenn die Begleitperson einen THC Wert von 3,5 ng/ml oder mehr aufweist (Ausnahme: Cannabispatienten) oder unter der Wirkung eines verbotenen berauschenden Mittels steht.

Die Begleitperson steht dem Fahranfänger vor und während der Fahrt nur als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie greift nicht aktiv in das Fahrgeschehen ein.

Zur Erfüllung ihrer Aufgabe soll die begleitende Person Rat erteilen oder kurze Hinweise geben.

Sanktionen

Wird die Prüfungsbescheinigung nicht mitgeführt oder trotz Verlangens nicht ausgehändigt, wird ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 € verhängt.

Fährt der Fahranfänger ohne die in der Prüfbescheinigung benannte Begleitperson, drohen ihm ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg. Außerdem wird die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE widerrufen. Da es sich um einen "schwerwiegenden Verstoß" innerhalb der Probezeit handelt, darf eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis nur nach Teilnahme an einem Aufbauseminar erfolgen.

Die miterteilten Klassen AM und L bleiben bestehen. Für diese Klassen wird dann ein Kartenführerschein ausgestellt.

Vorteile des BF17

Mit den erfahrenen Begleitern sammeln die Fahranfänger kräftig Fahrpraxis: Im Durchschnitt rund 1400 Kilometer. Zum Vergleich: In der Fahrausbildung in der Fahrschule sitzen sie vorher etwa 500 Kilometer am Steuer. "Ich habe gemerkt, wie mein Kind sicherer geworden ist", gab eine der Befragten an.

Ulrich Chiellino, Leiter ADAC Verkehrspolitik, sieht "einen großen Sicherheitsgewinn" durch das Modell. "Diese Fahrpraxis verringert das Unfallrisiko von Fahranfängern", sagt Chiellino, das bestätige auch eine Studie des Bundesamts für Straßenwesen.

Viele Kfz-Haftpflichtversicherungen sind für ehemalige BF17-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer günstiger.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

Punkt Beschreibung
Mindestalter 17 Jahre (begleitetes Fahren), 15 Jahre für Klasse AM (Moped)
Begleitperson Mind. 30 Jahre alt, 5 Jahre Führerschein Klasse B, max. 1 Punkt in Flensburg, darf nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen
Gültigkeit Prüfungsbescheinigung gilt in Deutschland und Österreich
Probezeit 2 Jahre, beginnt mit Aushändigung der Prüfbescheinigung
Fahrzeuge Pkw (Klasse B) nur mit Begleitperson, Moped (Klasse AM) ohne Begleitperson

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