Motorradfahren mit dem B-Führerschein: Was Sie wissen müssen

Jedes Jahr im Frühjahr, sobald die ersten Sonnenstrahlen zu sehen sind, startet die Zweiradsaison. Motorräder üben auf viele Menschen eine besondere Faszination aus, und schon junge Leute träumen davon, ein eigenes Zweirad zu besitzen. Bereits ab 16 Jahren dürfen junge Biker sich auf ein 125ccm-Motorrad schwingen - vorausgesetzt, sie haben die richtige Fahrerlaubnis. Im Folgenden erfahren Sie, welche Möglichkeiten es gibt, um mit dem B-Führerschein Motorrad zu fahren.

Welche Motorradführerscheine gibt es?

Beim Erwerb des Motorradführerscheins kann man zwischen mehreren Klassen wählen:

  • Klasse A: Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • Klasse A2: Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
  • Klasse A1: Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
  • Klasse AM: Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
  • Mofa: Mofas sind einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h. Wer diese fahren will, benötigt keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine sog. Prüfbescheinigung. Wer bereits eine Fahrerlaubnis hat, braucht die Prüfbescheinigung nicht.

Motorradfahren mit dem Autoführerschein

Unter bestimmten Voraussetzungen ist seit Anfang 2020 das Motorradfahren auch mit dem Autoführerschein möglich. Seitdem dürfen Autofahrer:innen leichte Krafträder der Klasse A1 mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, also 15 PS, fahren.

Die B196-Erweiterung

Eine zusätzliche Prüfung muss für diese sogenannte B196-Erweiterung nicht abgelegt werden, es gibt aber Regeln: Wer ohne Motorradführerschein mit einer 125er unterwegs sein will, muss

  • mindestens 25 Jahre alt sein,
  • seit fünf Jahren einen Führerschein der Klasse B besitzen und
  • eine Schulung mit vier Theorie- und fünf Praxiseinheiten in der Fahrschule absolvieren.

Je nach Fahrschule muss man mit Kosten zwischen 500 und 1000 Euro für die Führerscheinerweiterung rechnen.

Regeln beim Motorradfahren mit dem Autoführerschein

Welche Zweiräder nur mit dem Autoführerschein, also ohne B196-Erweiterung, bewegt werden dürfen, hängt vom Führerscheintyp beziehungsweise vom Ausstellungsdatum der Fahrerlaubnis ab:

Fahrer:innen mit dem Autoführerschein der Klasse B dürfen Fahrzeuge der Klasse AM (vor 19.1.2013 Klasse M) fahren. Dazu gehören sowohl zweirädrige Kleinkrafträder (Klasse L1e-B) als auch dreirädrige Kleinkrafträder (Klasse L2e) und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Klasse L6e). Sie dürfen maximal 45 km/h schnell fahren, Hubräume von höchstens 50 cm³ und eine Höchstleistung von 5,5 PS (4 kW) haben. Dazu zählen beispielsweise manche Roller oder Mopeds.

Wer vor dem 1. April 1980 den Pkw-Führerschein der Klasse 3 erworben hat und noch immer in dessen Besitz ist, darf seit April 2013 auch Motorräder bis 48 PS (35 kW) fahren. Voraussetzung hierfür ist lediglich eine 40-minütige praktische Prüfung. Nach zwei Jahren ermöglicht der Gesetzgeber, ebenfalls mit nur einer praktischen Prüfung, den vollwertigen Motorradführerschein zu machen.

B196: Voraussetzungen und Gültigkeit

Voraussetzungen für die Erweiterung der Klasse B auf Fahrzeuge der Klasse A1 sind:

  • 5 Jahre Vorbesitz der Klasse B
  • Mindestalter 25 Jahre
  • Fahrerschulung

Die Fahrerschulung beinhaltet neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (6 Stunden Theorie, 7,5 Stunden Praxis). Die Berechtigung wird durch die Schlüsselzahl 196 im Führerschein eingetragen. Sie gilt nur in Deutschland.

Motorradführerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahre gültig (auch bei Erweiterung der Fahrberechtigung, Umtausch oder Ersatzausstellung). Wer seinen Führerschein vor dem 19.01.2013 bekommen hat, muss die gestaffelte Gültigkeit nach dem Fristenplan beachten und umtauschen. Bei Ablauf der Befristung wird das Dokument auf Antrag ohne Untersuchung oder Prüfung umgetauscht.

Der Weg zum 125ccm-Motorradführerschein (A1)

Mit der Klasse A1 dürfen Sie ein 125ccm-Motorrad fahren. Um diese Fahrerlaubnisklasse zu erwerben, müssen Sie eine Ausbildung bei einer Fahrschule absolvieren.

Der Theorieteil umfasst mindestens zwölf Doppelstunden (jeweils 90 Minuten) Grundstoff, wenn Sie vorher noch keine andere Fahrerlaubnis besessen haben. Zusätzlich müssen Fahrschüler an vier Doppelstunden (jeweils 90 Minuten) in klassenspezifischem Zusatzstoff teilgenommen haben.

In der Praxis müssen Fahrschüler die sogenannte Grundausbildung absolvieren und eine gewisse Anzahl an Sonderfahrten absolvieren. Es schließen sich die theoretische und die praktische Prüfung an.

Haben Sie zuvor noch keine andere Fahrerlaubnis erworben, müssen Sie im theoretischen Teil 30 Fragen beantworten und dürfen höchstens zehn Fehlerpunkte erreichen. Sie fallen jedoch auch durch, wenn Sie zwei Fragen, die jeweils mit fünf Punkten bewertet werden, nicht korrekt beantworten.

Die praktische Prüfung können Sie erst dann ablegen, wenn Sie die theoretische bereits bestanden haben.

Kosten des Motorradführerscheins

Die Kosten für den Motorradführerschein variieren von Fahrschüler zu Fahrschüler. Vor allem die Anzahl der praktischen Fahrstunden wirkt sich auf die Höhe der Führerscheinkosten aus. Die Kosten variieren je nach Gemeinde, Fahrschule und Anzahl der Übungsfahrten.

Ungefähre Kostenübersicht

Führerscheinklasse Kosten (ca.)
Mofa-Prüfbescheinigung k.A.
Führerscheinklasse AM k.A.
Führerscheinklasse A1 k.A.
Führerscheinklasse A2 k.A.
Führerscheinklasse A k.A.

Hinweis: Die angegebenen Kosten sind Schätzungen und können je nach Fahrschule und Region variieren.

Haben Sie bereits einen Pkw-Führerschein und möchten noch den Motorradführerschein machen, können Sie einen Teil der Kosten sparen. Die theoretische Ausbildung ist für beide Führerscheine ähnlich. Bei den Übungsstunden können Sie einiges einsparen, wenn Sie schon längere Zeit im Straßenverkehr unterwegs sind. Um die zwölf Sonderfahrten auf Landstraßen, auf der Autobahn und bei Nacht kommen Sie jedoch nicht herum.

Gut zu wissen: Für Fahranfänger und Wiedereinsteiger ist zu Beginn der Saison ein freiwilliges Fahrsicherheitstraining für etwa 100 Euro sinnvoll. Dabei lernen Sie, Ihr Zweirad noch besser zu kontrollieren und in Gefahrensituationen richtig zu reagieren.

Mindestalter für Motorradführerscheine

In Deutschland ist genau festgelegt, ab welchem Alter Sie eine bestimmte Fahrerlaubnisklasse erhalten dürfen.

Grundsätzlich gilt: Sie dürfen den Führerschein für ein 125ccm-Motorrad im Alter von 16 Jahren erhalten. Die Fahrschule dürfen Sie bereits ein halbes Jahr vor Ihrem 16. Geburtstag besuchen, um mit der Ausbildung zu beginnen. Die theoretische Prüfung dürfen Sie frühestens drei Monate vor dem 16. Auch für die Führerscheinklasse AM (Roller bis 45 km/h) muss ein Mindestalter von 16 Jahren erfüllt werden.

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