Die Kombination aus Fahrrad und Deutschlandticket bietet ideale Voraussetzungen, um Deutschland günstig und flexibel zu erkunden. Mit dem Deutschlandticket nutzt du für 58 Euro im Monat bundesweit alle Nahverkehrszüge, S-Bahnen, Busse und Straßenbahnen der teilnehmenden Verkehrsunternehmen. Doch viele Radfahrer fragen sich: Darf ich mein Fahrrad kostenlos mitnehmen oder brauche ich ein zusätzliches Ticket? Die Antwort lautet: Es kommt darauf an.
Regionale Unterschiede bei der Fahrradmitnahme
Die Mitnahmeregeln unterscheiden sich je nach Bundesland, Verkehrsverbund und Strecke. Informiere dich im Vorfeld über die Mitnahmeregeln deines Verkehrsverbunds und achte auf Sperrzeiten sowie Stoßzeiten. In einigen Bundesländern - darunter Thüringen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz oder das Saarland - darfst du dein Fahrrad in Regionalbahnen und S-Bahnen ganztägig ohne Aufpreis mitnehmen. In anderen Regionen, wie etwa in Berlin oder Brandenburg, benötigst du eine zusätzliche Fahrradkarte. Diese kostet zum Beispiel im Nahverkehr der DB aktuell 7 Euro pro Tag und gilt deutschlandweit.
Im HVV (Hamburg) ist die Fahrradmitnahme im Nahverkehr (S-Bahn, U-Bahn, Regionalbahn und Fähren) im Regelfall kostenlos möglich. Es gelten jedoch einzelne Ausnahmen, zum Beispiel in Bussen während bestimmter Zeiten. Bitte informiert euch zusätzlich beim HVV über aktuelle Sonderregelungen.
Besonders zu beachten: Manche Verkehrsverbünde schränken die Fahrradmitnahme während der Hauptverkehrszeiten ein. Vor allem morgens, wenn Pendler unterwegs sind, kann es Sperrzeiten geben.
Fahrradmitnahme in Bayern
Die Fahrradmitnahme in Bayern ist in der Regel kostenpflichtig (Ausnahmen). Dabei bieten Ihnen alle Züge des Nahverkehrs im Freistaat die Möglichkeit, Ihr Rad mitzunehmen. Ausgeschlossen sind die Hauptverkehrszeiten in den S-Bahnen München (vor- und nachmittags) und Nürnberg (vormittags)*. Bitte beachten Sie generell, dass es an besonders schönen Sonnentagen zu Kapazitätsengpässen kommen kann. Eine Fahrradmitnahme kann daher nicht garantiert werden. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Reiseplanung.
*Außer in den bayerischen Schulferien. Baustellenbedingt kann es zu Ausfällen im Verkehr der Fahrradzüge kommen. Für Gruppen ab fünf Personen wird eine Anmeldung empfohlen. Bitte beachten Sie auch regionale Sonderregelungen bzgl.
Zusätzlich zu den Taktzügen des Regelverkehrs verkehren in touristisch bedeutenden Regionen im Bahnland Bayern Ausflugszüge. In diesen gibt es erweiterte Mehrzweckbereiche bzw. Fahrradstellplätze. Auch die im täglichen Taktverkehr fahrenden Züge sind grundsätzlich für die Fahrradmitnahme geeignet, da auch diese über Fahrradstellplätze bzw. Mehrzweckbereiche verfügen und außerdem einen umsteigefreien Linienverlauf haben. Fahrrad-Reisegruppen, die Ausflugszüge bzw. im regulären Taktverkehr fahrende Züge nutzen wollen, empfehlen wir eine Voranmeldung. Die Bayerische Eisenbahngesellschaft fördert in Zusammenarbeit mit den bayerischen Bahnen attraktive Angebote, die speziell auf die Bedürfnisse von Radfahrern abgestimmt sind.
Fahrradmitnahme in Nordrhein-Westfalen (NRW)
Wer ein Deutschlandticket besitzt und das Fahrrad mit in den Zug nehmen oder die 1. Klasse benutzen möchte, musste bei der Zubuchung dieser Optionen bisher sehr genau auf den Tarifraum innerhalb von NRW achten. Das wird ab dem 1. Juli 2023 mit den neuen Zusatztickets leichter. Sie gelten dann nämlich für ganz NRW.
Bislang war ein zum Deutschlandticket hinzu gebuchtes Fahrradticket in der Regel nur für einzelne Tarifräume und nicht zwangsläufig für weitere Verkehrsverbünde auf der Weiterfahrt gültig. Das ändert sich ab dem 1. Juli mit dem neuen Extra-Ticket für die Fahrradmitnahme. Dieses kostet monatlich zusätzlich zum bestehenden Abo 42,50 Euro und gilt dann in ganz NRW - allerdings nicht bundesweit. Wer das Fahrrad nur gelegentlich mitnehmen möchte, für den bietet sich eher ein Einzel-Fahrradticket NRW für 5,55 Euro an. Das ist dann im ganzen Bundesland für 24 Stunden gültig.
Zusatztickets und Erweiterungen zum Deutschlandticket
Das Deutschlandticket gilt nur in der 2. Wagenklasse. Mit dem Start des Deutschlandtickets ist ein Übergang in die 1. Wagenklasse ermöglicht worden, und zwar nach den bestehenden tariflichen Bestimmungen der Verkehrsverbünde vor Ort.
Nutzung der 1. Klasse in NRW
Bisher konnte die Option zur Nutzung der 1. Klasse zu einem bestehenden Monatsticket oder dem Deutschlandticket je nach Verkehrsverbund hinzu gebucht werden. Dies galt dann aber nur für den jeweiligen Tarifraum. Ab dem 1. Juli ändert sich dies und die 1. Klasse darf damit dann NRW-weit im bestehenden Abo für zusätzlich 75,20 Euro (monatlich kündbar) genutzt werden. Wie bei der Fahrradmitnahme gilt dies jedoch nicht bundesweit. Überquert eine Bahnlinie die Grenzen NRWs, erlischt das Benutzungsrecht für die 1. Klasse. Sie müssen dann regulär in die 2. Klasse wechseln. Auch sollten Sie vorab prüfen, ob die von Ihnen regelmäßig genutzten Züge über eine 1. Klasse verfügen. Andernfalls lohnt sich die Zusatzoption im Abo wohl nicht und es kann dann eher bei Einzelfahrten die 1.
Angebote des VRR
Für die Nutzung der 1. Klasse bietet der VRR das 1. Klasse Monatsticket und das 1. Klasse Aboticket für jeweils 53,05 Euro pro Monat an. Es ermöglicht die Nutzung der 1. Klasse in Nahverkehrszügen im VRR. Es gilt in Verbindung mit dem DeutschlandTicket oder einem anderen Aboticket. Die Nutzung der 1. Klasse ist damit VRR-weit möglich oder Sie abonnieren das NRWupgrade 1.Klasse für 79,30 Euro im Monat und nutzen die 1. Klasse in Nahverkehrszügen in ganz NRW.
Beim DeutschlandTicket ist keine Fahrradmitnahme enthalten. Wenn Sie regelmäßig ein Fahrrad mitnehmen möchten, können Sie für den VRR-Raum das neue Fahrrad Monatsticket kaufen oder Sie abonnieren das NRWupgradeFahrrad für 44,80 Euro im Monat und nehmen ihr Rad NRW-weit mit in Bus und Bahn. Es gilt in Verbindung mit dem DeutschlandTicket oder einem anderen Aboticket. Wenn Sie nur ab und zu ein Fahrrad mitnehmen möchten, reicht das FahrradTicket im VRR, welches 24 Stunden gültig ist.
Wichtige Hinweise für die Reise mit Fahrrad und Bahn
Wichtig für alle, die mit Fahrrad und Deutschlandticket reisen: Fahrräder dürfen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen der Züge transportiert werden. Diese sind an Symbolen an den Türen erkennbar. Achte darauf, dein Rad mit Gurten zu sichern oder zusätzlich ein Schloss zu nutzen. Vor allem bei voller Zugauslastung ist es ratsam, auf andere Fahrgäste Rücksicht zu nehmen und das Rad möglichst platzsparend abzustellen.
Eine häufige Frage lautet: Kann ich mein Fahrrad im Nahverkehr reservieren? Die Antwort lautet: Nein. Im Regionalverkehr der Deutschen Bahn gibt es keine Reservierungsmöglichkeit für Fahrräder. Gerade an Wochenenden und bei schönem Wetter sind Fahrradabteile schnell voll. Ein früher Einstieg und die Wahl weniger frequentierter Züge helfen, um die Mitnahme deines Rads zu sichern.
Wer in den Fernverkehr wechseln möchte, sollte beachten, dass das Deutschlandticket hier nicht gilt. Für ICE und IC brauchst du separate Tickets und eine verpflichtende Fahrradreservierung.
Steigen Sie in geordneter Reihenfolge möglichst zügig ein bzw. Sichern Sie Ihr Rad gegen Umfallen. Stellen Sie es in die vorhandenen Ständer, an die Abteilwand, oder lehnen Sie es platzsparend in Gegenrichtung an ein anderes Rad. Klären Sie mit den anderen Radler(innen) ab, wer wo aussteigt.
Überblick über Fahrradtickets in verschiedenen Regionen
| Region | Ticketart | Preis | Gültigkeit |
|---|---|---|---|
| NRW | Fahrrad-Monatsticket | 42,50 € (zusätzlich zum Abo) | NRW-weit |
| NRW | Fahrrad-Einzelticket | 5,55 € | 24 Stunden in NRW |
| Bayern | Fahrrad-Tageskarte | 7 € | Nahverkehrszüge in Bayern, VGN, MVV |
| Deutschlandweit | Fahrradtageskarte Nahverkehr | 6,50 € | Einen Tag in allen Nahverkehrszügen |
| Schleswig-Holstein | Fahrradtageskarte | 4,50 € | Beliebig häufig auf der gewählten Strecke |
| Baden-Württemberg | bwFAHRRAD | 6 € | Pro Rad und Tag |
| Niedersachsen | Fahrradtageskarte | 6,50 € | Pro Rad und Tag |
Alle Details zur Fahrradmitnahme mit dem Deutschlandticket findest du bei der Deutschen Bahn. Die Angaben im Beitrag basieren auf dem Stand Juni 2025. Regionale Änderungen sind möglich.
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