Viele Radfahrer fühlen sich auf der Straße unsicher, da sie sich in unmittelbarer Nähe von Pkw und Lkw bewegen müssen. Sind keine Radwege vorhanden, weichen sie gerne auf den Fußgängerweg aus. Doch ist das erlaubt? Dieser Artikel klärt auf, wann das Fahrradfahren auf dem Gehweg gestattet ist und welche Regeln dabei zu beachten sind.
Grundsatz: Gehwege sind für Fußgänger bestimmt
Egal ob beschildert oder unbeschildert, Gehwege sind für Fahrradfahrer tabu. Fußgänger erschrecken sich oft, wenn sie aus dem Hauseingang auf den Gehweg treten und dabei fast von einem Radfahrer angefahren werden, der verbotener Weise den Gehweg benutzt. Gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) haben Radfahrer auf dem Gehweg in der Regel nichts verloren, denn in § 2 Abs. Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen. Auch das Fahrrad gilt als Fahrzeug - allerdings nicht als Kraftfahrzeug - und gehört somit üblicherweise auf die Straße.
Ausnahmen vom Verbot
Dieses Verbot gilt lediglich in zwei Situationen nicht:
- Kinder bis zu einem bestimmten Alter dürfen mit ihrem Fahrrad auf dem Bürgersteig fahren.
- Es gibt Gehwege, die zusätzlich für den Radverkehr freigegeben sind.
Kinder auf dem Gehweg
Laut StVO ist das Fahrradfahren auf dem Gehweg für Kinder unter acht Jahren grundsätzlich Pflicht, wenn kein Radweg oder Seitenstreifen vorhanden ist. Bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen Kinder den Gehweg benutzen oder fahren auf Radwegen oder der Fahrbahn. Ab zehn Jahren müssen sie Radweg oder Fahrbahn nutzen.
Eine Aufsichtsperson ab 16 Jahren darf das Rad fahrende Kind unter acht Jahren auf dem Gehweg begleiten. Seit dem 14. Dezember 2016 dürfen begleitende Aufsichtspersonen mit ihrem Fahrrad ebenfalls den Gehweg nutzen. Aber: Eine Familie mit zwei Erwachsenen oder auch einem weiteren älteren Kind fährt getrennt! Nur eine Aufsichtsperson darf das Kind auf dem Bürgersteig begleiten.
Freigegebene Gehwege
Das Fahrradfahren auf dem Gehweg ist auch dann gestattet, wenn es sich um einen gemeinsamen Fahrrad- und Fußgängerweg handelt. Dies kann durch verschiedene Schilder angezeigt werden:
- Das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ markiert, dass das Radfahren auf dem Gehweg hier erlaubt ist.
- Ein blaues Schild, das sowohl ein Fußgänger- als auch ein Fahrradsymbol zeigt, kennzeichnet einen benutzungspflichtigen gemeinsamen Rad- und Fußweg. Werden diese durch einen senkrechten Strich getrennt, bedeutet dies auch eine Trennung des Weges: die Radfahrer müssen sich auf einer Seite bewegen, die Fußgänger auf der anderen.
Nur wenn das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" aufgestellt ist, dürfen Radfahrer mit Schrittgeschwindigkeit auf dem Gehweg fahren. Auch in Fußgängerzonen kann das Radeln durch dieses Schild frei gegeben werden.
Verhaltensregeln auf dem Gehweg
Auch wenn das Radfahren auf dem Gehweg in bestimmten Fällen erlaubt ist, gelten besondere Verhaltensregeln:
- Fußgänger haben immer Vortritt und dürfen nicht gefährdet werden.
- Der Nachwuchs darf deshalb nur langsam fahren.
- Rücksichtsvoll und im Schritttempo fahren.
- Besondere Vorsicht gilt bei kleinen Kindern, Behinderten oder alten Menschen.
- Absteigen, wenn der Fußgängerverkehr sehr dicht ist.
- Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder absteigen.
Bußgelder und Sanktionen
Wer unerlaubterweise mit einem Fahrrad auf dem Gehweg fährt, riskiert ein Bußgeld. Hier eine Übersicht:
| Verstoß | Bußgeld |
|---|---|
| Radfahren auf nicht freigegebenem Gehweg | 55 Euro |
| Mit Behinderung anderer | 70 Euro |
| Mit Gefährdung | 80 Euro |
| Mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung | 100 Euro |
| Auf freigegebenen Gehwegen (Zusatzschild „Radfahrer frei“) nicht Schrittgeschwindigkeit eingehalten | 15 Euro |
| Gefährdung von Fußgängern in einer Fußgängerzone mit zugelassenem Radverkehr | 30 Euro |
| Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen keine Rücksicht genommen | 15 Euro |
Wer meint, ein Verstoß als Radfahrer sei nicht so schlimm, der täuscht sich: Es drohen Bußgelder und auch der Führerschein kann in Gefahr sein. Ein Fehlverhalten wird bestraft - durch Bußgelder, Punkte in Flensburg oder gar durch Fahrverbot und Entzug des Führerscheins!
Rechtliche Folgen bei Unfällen
Radfahrende, die unerlaubt auf Gehwegen fahren und in Unfälle verwickelt werden, haben vor Gericht schlechte Aussichten. Sie erhalten als Geschädigte keinen vollen Schadensersatz und gehen oft leer aus.
Weitere wichtige Verkehrsregeln für Radfahrer
Auch auf dem Fahrrad ist die StVO zu beachten. Verstöße gegen die Verkehrsregeln werden gemäß dem Bußgeldkatalog sanktioniert.
- Die Benutzung des Radweges kann allerdings durch drei Verkehrszeichen angeordnet werden.
- Radfahrende müssen den in Fahrtrichtung rechtsseitigen Radweg benutzen.
- An Ampeln, in der Fachsprache Lichtsignalanlagen, gelten für Radfahrende die Lichtzeichen für den Fahrverkehr (d.h. dieselben wie für Autos), nicht die Lichtzeichen für den Fußverkehr.
- An Zebrastreifen, fachlich Fußgängerüberwegen, müssen Radfahrende, die die Fahrbahn benutzen, den Fußgängerinnen und Fußgängern das Überqueren ermöglichen.
- Auch Radfahrende müssen rechts fahren. Dies bedeutet, den Gegebenheiten angemessen weit rechts zu fahren.
- Sie dürfen nebeneinander fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.
- Wer alkoholisiert Fahrrad fährt, riskiert seine Fahrerlaubnis.
- Radler haben keinen Vorrang an Fußgängerüberwegen mit Zebrastreifen.
- Ja, als Radfahrer dürfen Sie vorsichtig und langsam an stehenden Fahrzeugen vorbeifahren, wenn genügend Platz ist.
Verkehrszeichen nur fürs Fahrrad befinden sich in der Straßenlandschaft. Fahrradfahrer müssen Radwege benutzen, wenn diese als solche ausgeschildert sind. Die Kennzeichnung als Fahrradwege erfolgt durch entsprechende Verkehrsschilder.
Sicherheitsaspekte
Viele Radler fühlen sich auf der Straße unsicher, da sie sich in unmittelbarer Nähe von Pkw und Lkw bewegen müssen. Sind keine Radwege vorhanden, weichen sie gerne auf den Fußgängerweg aus.
Auch wenn man sich auf Gehwegen sicherer fühlt - das subjektive Gefühl trügt: Auf Gehwegen sind Radfahrende besonders gefährdet, denn an Kreuzungen, Einmündungen, Grundstückszufahrten und Eingängen wird nicht mit ihnen gerechnet.
Verwandte Beiträge:
- Motorrad fahren: Mindestalter & Führerschein in Deutschland
- Rollerführerschein: Wann darf ich einen machen? Altersgrenzen & Infos
- AirPods beim Motorradfahren: Ist das erlaubt? Sicherheitsrisiken & Rechtliches
- E-Roller fahren: Wo ist es erlaubt? Verkehrsregeln & Tipps
- Mountainbike Alpenüberquerung für Anfänger: Tipps & Planung
- Moped Batterie Ladegerät: Kaufberatung & Test
Kommentar schreiben