Autofahrer kennen das Phänomen: Im Stau schlängeln sich Motorräder an den stehenden Autos vorbei. Doch ist das in Deutschland überhaupt erlaubt? Die Antwort ist klar: Nein - das sogenannte "Stauschlängeln" oder auch "Filtern" ist in Deutschland verboten.
Motorradfahrer verstoßen dabei gegen mehrere Vorschriften:
- Das Fahren zwischen den Fahrstreifen ist gemäß § 7 Abs. 1 StVO nicht zulässig.
- Es wird ohne ausreichenden Seitenabstand überholt (gemäß § 5 Abs. StVO).
Weder die Straßenverkehrsordnung (StVO) noch das Strafgesetzbuch enthalten einen ausdrücklichen Paragrafen, der das Durchfahren von Staus mit dem Motorrad explizit verbietet. Dennoch ergibt sich aus mehreren Vorschriften ein klares Verbot.
Überholen im Stau - links neben der linken Spur?
Auch das ist rechtlich bedenklich:
- Der notwendige Sicherheitsabstand kann auch hier kaum eingehalten werden.
- Die äußerste linke Markierung darf grundsätzlich nicht überfahren werden.
- Autofahrende rechnen nicht mit Motorrädern in dieser Position - ein spontanes Ausscheren oder das Öffnen einer Tür kann zu gefährlichen Unfällen führen.
Selbst wenn kein explizites Überholverbot vorliegt, entsteht für Motorradfahrer in solchen Situationen in der Regel eine Mitschuld, wenn es zu einem Unfall kommt.
Darf man die Rettungsgasse oder den Standstreifen nutzen?
Die Antwort des Gesetzgebers ist eindeutig:
- Die Rettungsgasse ist ausschließlich für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste vorgesehen.
- Der Standstreifen darf nicht befahren werden - außer bei expliziter Freigabe durch Verkehrszeichen oder Anweisung der Polizei.
Der Grund: Wenn Motorräder diese Bereiche nutzen, droht eine Behinderung von Einsatzfahrzeugen oder sogar eine Stauverlagerung ans Ende der Gasse - mit neuen Gefahrenpotenzialen.
Motorradfahren im Stau: Das ist erlaubt
Motorradfahrer haben im Stau dieselben Rechte und Pflichten wie Autofahrer. Sie müssen warten, bis sich der Stau auflöst.
Bußgeldkatalog zu Verstößen mit dem Motorrad im Stau
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Unerlaubtes Fahren durch die Rettungsgasse | 240 € | 2 | 1 Monat |
| ... mit Behinderung | 280 € | 2 | 1 Monat |
| ... mit Gefährdung | 300 € | 2 | 1 Monat |
| ... mit Unfallfolge | 320 € | 2 | 1 Monat |
| Unerlaubtes Überholen auf dem Seitenstreifen | 75 € | 1 | - |
| ... mit Gefährdung | 90 € | 1 | - |
| ... mit Unfallfolge | 110 € | 1 | - |
| Außerorts unerlaubt rechts überholen | 100 € | 1 | - |
| ... mit Gefährdung | 120 € | 1 | - |
| ... mit Unfallfolge | 145 € | 1 | - |
| Seitenabstand nicht eingehalten | 30 € | - | - |
| Unerlaubtes Überfahren der Fahrstreifenbegrenzung | 30 € | - | - |
Hinweis: Bei Unfällen oder mehrfachen Verstößen kann auch der Straftatbestand der gefährlichen Eingriffe in den Straßenverkehr (§ 315b StGB) greifen.
Die 4 Verbote zum Motorradfahren im Stau
- Durchfahrt zwischen zwei Spuren
- Befahren des Seitenstreifens
- Überholen an der Mittelleitplanke
- Befahren der Rettungsgasse
Ausnahmen und Grauzonen
Es gibt eine Ausnahmevorschrift, die in §5 der StVO geschrieben steht. Sie bezieht sich auf Fahrrad- und Mofafahrer, die in Ausnahmefällen auch rechts überholen dürfen, zumindest dann, wenn ausreichend Raum vorhanden ist. Dabei müssen sie mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen. Mit der Einschränkung für Mofafahrer gelten die oben angeführten Bestimmungen auch für Motorradfahrer an roten Ampeln.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat zum Überholvorgang von Motorrädern auf der Autobahn bereits 1990 eine bis heute häufig zitierte Entscheidung getroffen. In dem Fall überholte ein Krad-Fahrer (alte Bezeichnung für ein Kraftrad, also etwa ein Motorrad) zwischen der zweiten und dritten Fahrbahn Autos, die nur langsam vorankamen. Dabei überholte er mindestens fünf links neben ihm befindliche Fahrzeuge - und war somit Rechtsüberholer. Das Gericht erkannte darin ein verbotenes Rechtsüberholen (Beschluss vom 30.
Das Landesgericht Trier erkannte zum Beispiel eine Haftungsverteilung von einem Drittel zu Lasten einer Motorradfahrerin. Sie überholte eine vor einer Ampel haltende Fahrzeugkolonne auf der gleichen Fahrspur. Eine Polo-Fahrerin fuhr allerdings zeitgleich aus einer Parklücke in eine Lücke der Kolonne. Es kam zu einer Kollision, woraufhin sich die Motorradfahrerin verletzte. Zwar sah das Gericht den Hauptverursachungsanteil bei der Polo-Fahrerin - doch ebenso eine Mithaftung der Motorradfahrerin, da es sich bei ihrem Verhalten um einen Verstoß gegen das Rücksichtsnahmegebot gehandelt habe und das Überholen der Kolonne bei unklarer Verkehrslage geschehen sei (Urteil vom 10.
Situation in anderen Ländern
Einige europäische Länder haben das "Lane Splitting" legalisiert oder tolerieren es unter bestimmten Bedingungen:
- Frankreich: Seit dem 9. Januar 2025 ist die Staudurchfahrt für Motorräder und Roller unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
- Belgien: Ab dem 1. September 2026 dürfen Motorradfahrer offiziell die Rettungsgasse nutzen.
- Niederlande: Obwohl gesetzlich nicht erlaubt, wird das Durchfahren von Staus oft toleriert, sofern es vorsichtig und mit geringem Geschwindigkeitsunterschied durchgeführt wird.
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