Motorradfahren im Stau erlaubt? Was Biker wissen müssen

Wer mit dem Auto im Stau steht, kennt das Phänomen: Ein Motorrad schlängelt sich durch die Reihe und nutzt den Platz zwischen den Autos. Doch ist das überhaupt erlaubt?

Motorrad im Stau: Was erlaubt ist - und was nicht

Wer mit dem Auto im Stau steht, kennt das Bild: Motorradfahrende schlängeln sich durch die wartenden Autos und fahren mitten durch die Fahrspuren. Die Antwort ist klar: Nein - das sogenannte "Stauschlängeln" oder auch "Filtern" ist in Deutschland verboten. Motorradfahrer:innen verstoßen dabei gleich gegen mehrere Vorschriften.

Weder die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) noch das Strafgesetzbuch enthalten einen ausdrücklichen Paragrafen, der das Durchfahren von Staus mit dem Motorrad explizit verbietet. Dennoch ergibt sich aus mehreren Vorschriften ein klares Verbot:

  • Fahren zwischen den Fahrstreifen ist gemäß § 7 Abs. 1 StVO nicht zulässig - die Fahrstreifen sind durch Markierungen begrenzt, die nicht einfach überfahren werden dürfen.
  • Beim Überholen muss generell Abstand zum Nebenfahrzeug eingehalten werden. Bei Fahrrädern 1,5 Meter, bei mehrspurigen Fahrbahnen - wie auf einer Autobahn - 1 Meter.

Überholen im Stau - links neben der linken Spur?

Ein häufig diskutierter Grenzfall: Manche Biker:innen fahren im Stau links an der linken Fahrspur entlang - also zwischen der Mittelleitplanke und der linken Fahrbahnmarkierung. Auch das ist rechtlich bedenklich:

  • Der notwendige Sicherheitsabstand kann auch hier kaum eingehalten werden.
  • Die äußerste linke Markierung darf grundsätzlich nicht überfahren werden.
  • Autofahrende rechnen nicht mit Motorrädern in dieser Position - ein spontanes Ausscheren oder das Öffnen einer Tür kann zu gefährlichen Unfällen führen.

Selbst wenn kein explizites Überholverbot vorliegt, entsteht für Motorradfahrer:innen in solchen Situationen in der Regel eine Mitschuld, wenn es zu einem Unfall kommt.

Darf man die Rettungsgasse oder den Standstreifen nutzen?

Immer wieder fordern Motorradverbände Ausnahmen - etwa das Durchfahren der Rettungsgasse oder die Nutzung des Standstreifens bei zähfließendem Verkehr. Doch die Antwort des Gesetzgebers ist eindeutig:

  • Die Rettungsgasse ist ausschließlich für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste vorgesehen.
  • Der Standstreifen darf nicht befahren werden - außer bei expliziter Freigabe durch Verkehrszeichen oder Anweisung der Polizei.

Der Grund: Wenn Motorräder diese Bereiche nutzen, droht eine Behinderung von Einsatzfahrzeugen oder sogar eine Stauverlagerung ans Ende der Gasse - mit neuen Gefahrenpotenzialen.

Motorradfahren im Stau: Das ist erlaubt

Motorradfahrer:innen haben im Stau dieselben Rechte und Pflichten wie Autofahrer:innen.

Hier ist eine Tabelle, die die Bußgelder für verschiedene Verstöße im Zusammenhang mit dem Fahren im Stau zusammenfasst:

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
Unerlaubtes Fahren durch die Rettungsgasse 240 € 2 1 Monat
... mit Behin­derung 280 € 2 1 Monat
... mit Gefähr­dung 300 € 2 1 Monat
... mit Unfallfolge 320 € 2 1 Monat
Unerlaubtes Überholen auf dem Seitenstreifen 75 € 1 -
... mit Gefähr­dung 90 € 1 -
... mit Unfallfolge 110 € 1 -
Außer­­orts unerlaubt rechts überholen 100 € 1 -
... mit Gefähr­dung 120 € 1 -
... mit Unfallfolge 145 € 1 -
Seitenabstand nicht eingehalten 30 € - -
Unerlaubtes Überfahren der Fahrstreifenbegrenzung 30 € - -

Hinweis: Bei Unfällen oder mehrfachen Verstößen kann auch der Straftatbestand der gefährlichen Eingriffe in den Straßenverkehr (§ 315b StGB) greifen.

Darf ich als Motorradfahrer:in Schrittgeschwindigkeit in der Mitte fahren?

Nein.

Rechtsanwalt Elsner: „Zwar darf man auch im Stau beziehungsweise bei zähflüssigem Verkehr die Fahrbahn wechseln, doch darf nicht zwischen zwei Fahrbahnen gefahren werden.“ Das aber wird im Stau schwierig. Denn wie soll ein Motorradfahrer ansonsten vorankommen? Zudem kann der Seitenabstand wohl kaum eingehalten werden, wenn auf der Fahrbahn selbst überholt wird.

So darf dann rechts überholt werden, wenn dem Rechtsüberholenden ein freier Fahrstreifen zur Verfügung steht. Rechtlich unproblematisch können Motorradfahrer also nur auf der ganz linken Spur überholen, die bei voller Fahrbahn allerdings nicht frei ist.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat zum Überholvorgang von Motorrädern auf der Autobahn bereits 1990 eine bis heute häufig zitierte Entscheidung getroffen. Dabei überholte er mindestens fünf links neben ihm befindliche Fahrzeuge - und war somit Rechtsüberholer. Das Gericht erkannte darin ein verbotenes Rechtsüberholen

Mit der Einschränkung für Mofafahrer gelten die oben angeführten Bestimmungen auch für Motorradfahrer an roten Ampeln.

Das Landesgericht Trier erkannte zum Beispiel eine Haftungsverteilung von einem Drittel zu Lasten einer Motorradfahrerin. Eine Polo-Fahrerin fuhr allerdings zeitgleich aus einer Parklücke in eine Lücke der Kolonne. Es kam zu einer Kollision, woraufhin sich die Motorradfahrerin verletzte.

In der Praxis ist das jedoch nicht unproblematisch, weil den Motorradfahrenden im Stau meistens nicht genug Platz bleibt, um einen ausreichenden Sicherheitsabstand zur Fahrzeugkolonne einzuhalten.

Es besteht die Gefahr, dass Rettungsfahrzeuge daran gehindert werden, bis zur Unfallstelle zu kommen.

Dies ist jedoch aus Sicht des ADAC auch keine praktikable Option, da die Motorradfahrer nicht einschätzen können, ob der Grund für den Stau vor oder hinter der nächsten Ausfahrt liegt.

Der Gesetzgeber gibt klar und eindeutig vor, dass das Überholen von Fahrzeugen aller Art während eines Staus oder bei stockendem Verkehr in keiner Weise gestattet ist. Mit Blick auf die aktuellen Verkehrsregeln gilt das Hindurchschlängeln der Motorradfahrer während eines Staus ebenfalls als Überholvorgang.

Wer sich zwischen stehenden Autos hindurch bewegt, überholt automatisch rechts. Laut Paragraf 7 StVO ist es unter bestimmten Voraussetzungen denkbar, dass bei einem erheblichen Verkehrsaufkommen auf der rechten Spur schneller gefahren werden darf als links.

Der Bundesgerichtshof hatte bereits über einen Fall zu entscheiden, in dem der Biker innerhalb einer Überholverbotszone an einer vor einer Ampel wartende Autoschlange vorbei nach vorne gefahren ist.

FAQ: Mit dem Motorrad im Stau

Die 4 Verbote zum Motorradfahren im Stau:

  1. Durchfahrt zwischen zwei Spuren
  2. Befahren des Seitenstreifens
  3. Überholen an der Mittelleitplanke
  4. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen diese allerdings nicht befahren.

Wollen Sie sich bei einem Stau mit dem Motorrad durchschlängeln, kann eine Strafe bzw. ein Bußgeld drohen. Denn in Deutschland ist es generell verboten, rechts zu überholen.

Der Seitenstreifen muss für Rettungsfahrzeuge und Notfälle freigehalten werden. Daher ist es nicht erlaubt, diesen mit dem Motorrad bei einem Stau zum Überholen zu nutzen. Das Befahren ist demnach strengstens untersagt.

Wollen Sie den Bereich zwischen Mittelleitplanke und linker Fahrspur nutzen, um mit einem Motorrad im Stau stehende Fahrzeuge zu überholen, stellt dies zumindest keinen Verstoß gegen das Rechtsüberholverbot dar. Allerdings ist ein solches Vorgehen in der Regel trotzdem nicht zulässig, da Motorradfahrer beim Überholen keinen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten können. Zudem wäre es notwendig, die äußerste linke Fahrbahnmarkierung unerlaubt zu überfahren.

Damit Rettungsfahrzeuge, Notarzt und Polizei möglichst schnell zur Unfallstelle gelangen können, besteht auf der Autobahn bei stockendem Verkehr die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen diese allerdings nicht befahren.

Motorradfahrer müssen - wie alle anderen Verkehrsteilnehmer auch - darauf warten, dass sich der Stau auflöst. Denn es ist laut den geltenden Verkehrsregeln nicht erlaubt, sich mit einem Motorrad am Stau vorbeizuschlängeln. Ein entsprechendes Fehlverhalten wird gemäß Bußgeldkatalog sanktioniert.

Nein, auch Fahrer auf einem Motorrad müssen mit den anderen Verkehrsteilnehmern darauf warten, dass sich der Stau auf der Autobahn auflöst.

Im Notfall erlaubt der Gesetzgeber die Nutzung des Seitenstreifens. Dies kann etwa im Sommer bei einem drohenden Hitzschlag aufgrund der Motorradschutzbekleidung der Fall sein. Allerdings darf der Seitenstreifen nicht zum Weiterfahren, sondern ausschließlich zum Abstellen des Motorrads genutzt werden.

Wer mit seinem Motorrad im Stau an Fahrzeugen vorbeifahren will und dafür eine gebildete Rettungsgasse nutzt, muss mindestens mit einem Bußgeld in Höhe 240 Euro, zwei Punkten in Flensburg sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.

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