Darf man mit dem Roller auf dem Radweg fahren?

Es wird voller auf dem Radweg: Lastenrad, E-Scooter und Velocars drängen in den Verkehr. Doch dürfen alle diese Fahrzeuge auf dem Radweg fahren? Die Grundregel lautet: Alles, was einen Motor hat und mit Motorunterstützung schneller als 25 km/h fahren kann, darf nicht auf dem Radweg fahren.

Welche Fahrzeuge dürfen auf dem Radweg fahren?

Noch hat der Staat nicht bei allen neuartigen Fahrzeugen überzeugende Antworten gefunden, aber einiges regelt seit 2019 die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Wie ist das genau bei Lastenrädern, Pedelecs, Scootern, Rollern, Mopeds, Hoverboards, Segways und Co?

E-Bike 25 km/h (Pedelec)

E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h gelten rechtlich als Fahrräder. Also dürfen sie den Radweg befahren. Genau wie Radfahrende ohne Elektro-Unterstützung können sie frei wählen, ob sie die Straße oder den Radweg nutzen. Ausnahme: Wo ein Schild die Radwegnutzung vorschreibt, müssen sie den Radweg nutzen.

E-Bike 45 km/h (S-Pedelec)

Äußerlich gleichen sich Pedelecs bis 25 km/h und S-Pedelecs bis 45 km/h zwar häufig. Trotzdem gelten S-Pedelecs als leichte Kraftfahrzeuge. Sie benötigen ein Versicherungskennzeichen, der Fahrende muss einen Helm tragen. Und er muss die Straße benutzen. Auf dem Radweg dürfen S-Pedelecs nicht fahren, auch wenn sie langsam fahren. Sie dürfen sie nicht in falscher Richtung in Einbahnstraßen fahren, die für Radfahrende in beiden Richtungen frei sind. Einzelne Gemeinden haben bestimmte Radwege für S-Pedelecs freigegeben, etwa Tübingen. Dies muss besonders beschildert sein.

E-Scooter (20 km/h)

E-Scooter, wie sie in vielen Städten geliehen werden können, zählen als Elektrokleinstfahrzeug. Sie dürfen maximal 20 km/h schnell sein und müssen den Radweg benutzen. Fehlt der Radweg, müssen sie auf der Straße fahren. Auf dem Gehweg dürfen die Scooter nicht benutzt werden.

Liegefahrrad

Auch, wenn man eine Etage tiefer fährt: Liegefahrräder sind Fahrräder und dürfen den Radweg benutzen. Da, wo die Radwegenutzung vorgeschrieben ist, müssen sie sogar, außer der Radweg ist unbenutzbar.

Mofa/Mokick/Moped

Unabhängig von der damit möglichen Geschwindigkeit: In der Regel dürfen Mofas nicht auf dem Radweg fahren. Sie gelten als motorisiertes Kraftfahrzeug und gehören auf die Straße. Auch dann, wenn sie nur 25 km/h schnell fahren können. Das gilt allerdings nicht außerhalb geschlossener Ortschaften. Dort dürfen Mofas, die auf 25 km/h limitiert sind, den Radweg nutzen. Die zweite Ausnahme: Ein Zusatzschild kann den Radweg für Mofas freigeben. Auch das gilt aber nur für Fahrzeuge, die maximal 25 km/h erreichen.

Motorroller (45 km/h)

Auch klassische Motorroller der 50-Kubik-Klasse (45 km/h) gelten als motorisiertes Kraftfahrzeug und dürfen nicht auf dem Radweg fahren. Das gilt auch dann, wenn sie rein elektrisch fahren und daher keinen Hubraum haben.

Segway

Segways dürfen im Straßenverkehr benutzt werden. Als sogenannte „Elektrokleinstfahrzeuge“ dürfen sie 20 km/h schnell fahren und müssen den Radweg benutzen, sofern vorhanden. Ansonsten fahren sie auf der Straße, der Gehweg ist tabu. Touristische Segway-Veranstalter lassen sich mitunter Sondergenehmigungen für Fußgängerzonen ausstellen. Auch ein Schild „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ kann die Durchfahrt erlauben.

Lastenrad (25 km/h oder ohne Motor)

Lastenräder sind zwar meist länger und breiter als herkömmliche Fahrräder. Trotzdem werden sie rechtlich gleich behandelt. Haben sie keine Tretunterstützung oder eine elektrische Unterstützung bis 25 km/h, dürfen sie den Radweg benutzen. Lastenrad-Fahrende können also frei entscheiden, ob sie den Radweg oder die Fahrbahn nutzen. Ausnahme: Ein Schild schreibt die Radweg-Benutzung vor. Fehlt der Radweg oder ist er nicht benutzbar, müssen sie die Straße benutzen. Auf dem Gehweg haben Lastenräder nichts verloren.

E-Lastenrad 45 km/h

Analog zum Pedelec existieren auch beim Lastenrad S-Pedelec-Varianten, die bis 45 km/h eine Tretunterstützung liefern. Sie gelten als Kraftfahrzeug. Es gelten also Versicherungskennzeichen- und Helmpflicht. Und die Pflicht zur Benutzung der Straße: Ein solches Lastenrad darf nicht auf dem Radweg fahren, auch wenn es langsam gefahren wird. Auch nicht außerorts. Einzelne Gemeinden haben jedoch Radwege für S-Pedelecs freigegeben, etwa Tübingen. Das gilt dann auch für entsprechend motorisierte Lastenräder.

Mopedauto

Sogenannte Mopedautos oder Leichtautos sind vor allem in Südeuropa verbreitet. Auch bei uns kommen zunehmend neue Modelle auf den Markt. Dabei handelt es sich um zweispurige Fahrzeuge mit Verbrennungs- oder Elektromotor. Zum Teil beträgt ihre Höchstgeschwindigkeit 45 km/h, zum Teil mehr. So oder so: Sie gelten als vierrädriges Motorrad, bzw. werden wie ein Roller behandelt.

Velocar/Velomobil

Jetzt wird es verwirrend: Sogenannte Velocars sehen auch aus wie kleine Autos, haben also meist mehr als eine Spur und eine Karosserie. Sie gelten aber rechtlich als Fahrrad, wenn sie eine Tretunterstützung bis 25 km/h aufweisen. Also dürfen sie den Radweg benutzen und müssen das tun, wo es vorgeschrieben ist. Wichtig ist: Der Motor darf nur unterstützen. Fährt das Velocar rein mit Motorkraft, ist es ein Moped und darf nicht auf dem Radweg fahren. Velomobile sind ebenfalls mit einer Karosserie verkleidete Fahrräder. Allerdings fahren sie meist ohne Motor-Unterstützung. Das besagt, dass sie rechtlich dem Fahrrad gleichgestellt sind. Sie dürfen auf dem Radweg fahren.

Fahrrad-Rikscha/Dreirad

Die Rikscha ist ein Fahrrad zur Personenbeförderung. Genau wie andere mehrspurige Fahrräder („Dreiräder“) dürfen sie den Radweg benutzen. Wo erlaubt, sollten sie aber eher auf die Straße ausweichen.

Inline-Skater, Skateboard, Kickscooter

Rollschuhe, Inline-Skates, Skatesboards und nicht motorisierte Tretroller gelten vor dem Gesetz als Fußverkehr und als sogenannte „besondere Verkehrsmittel“. Das bedeutet: Sie dürfen auch dort fahren, wo andere Fahrzeuge verboten sind. Zum Beispiel in der Fußgängerzone. Dabei müssen sie besondere Rücksicht auf zu Fuß Gehende nehmen. Schrittgeschwindigkeit ist Pflicht. Auf Radwegen dürfen diese Fahrzeugen nicht fahren. Ausnahme: Ein Zusatzschild erlaubt das Befahren von Radwegen zum Beispiel mit Inline-Skates. Solche Schilder stehen oft an Wegen, die zu Freizeit- und Sportzwecken beliebt sind.

Hoverboards/E-Boards

Im Handel finden sich zunehmend sogenannte Hoverboards oder E-Boards. Die elektrisch angetriebenen Fahrzeuge lassen sich per Gewichtsverlagerung steuern. Einige erreichen bis zu 20 km/h. Am Straßenverkehr dürfen sie bisher nicht teilnehmen. Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, die beispielsweise E-Scooter und Segways zulässt, verlangt nach einer Lenk- oder Haltestange. Ohne die gibt es keine Betriebserlaubnis. Daher dürfen Hoverboards weder auf dem Rad- noch auf dem Gehweg oder der Fahrbahn fahren.

E-Scooter und die Radwegnutzung

E-Scooter erfreuen sich in Deutschland immer größerer Beliebtheit. Besonders in Städten sind sie eine flexible und umweltfreundliche Alternative zum Auto. Doch viele stellen sich die Frage: Darf man mit dem E-Scooter auf dem Radweg fahren? In diesem Artikel erfährst du als E-Scooter-Fahrer, was laut Straßenverkehrsordnung erlaubt ist, ob du einen Führerschein brauchst, welche Strafen drohen und welche Regeln beim E-Scooter fahren gelten. E-Scooter gehören laut deutscher Gesetzgebung zu den Elektrokleinstfahrzeugen. Ihre Nutzung wird durch die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) geregelt.

Regeln für E-Scooter

  • Ein E-Roller darf laut Verordnung eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde nicht überschreiten.
  • Außerdem muss der E-Roller eine Betriebserlaubnis besitzen, denn erst dann ist das Fahrzeug freigegeben.
  • Zugelassene Roller müssen bestimmte technische Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören zwei unabhängig funktionierende Bremsen, Beleuchtung vorne und hinten, eine Klingel und Reflektoren.

Wo dürfen E-Scooter fahren?

Ja, E-Scooter dürfen auf dem Radweg fahren. Tatsächlich ist es laut Straßenverkehrsordnung sogar vorgeschrieben, dass Elektroscooter auf dem Radweg genutzt werden, sofern dieser vorhanden und befahrbar ist. Gibt es keinen Radweg, darf auf der Fahrbahn gefahren werden. Auch auf Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen dürfen Elektroroller unterwegs sein, solange keine Beschilderung dies ausschließt. Achte beim Fahren stets auf das Zusatzschild „Elektrokleinstfahrzeuge frei“.

Nicht erlaubt ist das Fahren auf dem Gehweg, auf dem Bürgersteig sowie in Fußgängerzonen ohne entsprechendes Zusatzschild. Auch der Fußweg darf nicht mit dem E-Scooter befahren werden. Solche Regelverstöße können mit einem Strafgeld geahndet werden.

Sollte kein Radweg vorhanden sein, musst du mit dem E-Roller auf die Straße ausweichen. Die Nutzung des Bürgersteigs stellt nicht nur eine Ordnungswidrigkeit dar, sondern kann auch Fußgänger gefährden.

Benötigt man einen Führerschein für E-Scooter?

Eine Fahrerlaubnis ist zum E-Scooter fahren in Deutschland nicht erforderlich. Du darfst ab einem Mindestalter von 14 Jahren einen zugelassenen E-Scooter fahren. Ein Fahrerlaubnis der Klasse AM oder B ist nicht notwendig.

Helmpflicht und Mindestalter

In Deutschland besteht keine gesetzliche Helmpflicht für E-Scooter. Dennoch wird das Tragen eines Helms dringend empfohlen, um dich bei einem Unfall besser zu schützen. Wie bereits erwähnt, musst du für das Fahren eines E-Scooters mindestens 14 Jahre alt sein.

Verhaltensregeln für E-Scooter-Fahrer

E-Roller-Fahrer sind Teil des Straßenverkehrs und müssen sich an die gleichen Regeln halten wie Radfahrer. Das bedeutet unter anderem: rechts fahren, hintereinander fahren und auf Ampeln achten. Auch die Vorfahrtsregeln gelten für Elektroscooter. Beim Fahren solltest du rücksichtsvoll gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere Fußgängern, sein. Das Fahren zu zweit ist verboten. Abgestellte E-Scooter dürfen den Gehweg nicht blockieren.

Promillegrenze für E-Scooter

Auch beim Scooter gelten die allgemeinen Promillegrenzen. Die Promillegrenze liegt bei 0,5 Promille. Für Fahrer unter 21 Jahren und in der Probezeit gilt die 0,0-Promille-Grenze. Das bedeutet: Keinerlei Alkohol ist erlaubt. Wer mit Promille mit dem Roller unterwegs ist, riskiert nicht nur eine Geldstrafe, sondern auch Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall den Entzug der Fahrerlaubnis, wenn bereits ein Führerschein vorhanden ist.

Bußgelder bei Verstößen

Verstöße gegen die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung können mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Wer zum Beispiel auf dem Gehweg fährt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 100 Euro rechnen. Auch das Fahren ohne Versicherung oder mit einem nicht zugelassenen E-Roller ist teuer. Zusätzliche Verstöße wie das Ignorieren roter Ampeln, das Fahren zu zweit oder Telefonieren während der Fahrt kosten ebenfalls Geld und führen zu Punkten im Fahreignungsregister.

Technische Anforderungen für E-Scooter

Ein Scooter muss, um eine Betriebserlaubnis zu erhalten, bestimmte technische Anforderungen erfüllen:

  • Vorder- und Rücklicht
  • Zwei Bremsen
  • Klingel
  • Reflektoren
  • Versicherungskennzeichen

Nur wenn ein E-Scooter diese Merkmale aufweist, darf er auf der Straße gefahren werden. Ja, für E-Scooter besteht Versicherungspflicht. Du musst eine Haftpflichtversicherung abschließen, bevor du im Straßenverkehr fahren darfst. Das Fahren ohne Versicherung ist strafbar und kann mit einem hohen Bußgeld belegt werden.

Mofa auf dem Radweg: Was ist erlaubt?

Von der Straße auf den Radweg abbiegen, um dem Stau auszuweichen - für viele Fahrer eines Mopeds oder Mofas ist das eine verlockende Idee. Das ist aber nur in zwei Fällen erlaubt. Mofas, Mopeds und Motorroller sind gerade bei Jüngeren beliebt. Ihre Vorteile: Die Fahrenden kommen ohne Anstrengung schneller voran als mit einem Fahrrad, man kann eine weitere Person auf dem zweiten Sitz mitnehmen und es gibt viel mehr Parkmöglichkeiten als für Autos.

Dürfen Mofas auf dem Fahrradweg fahren?

Nein! Denn auch ein Mofa, das nur 25 km/h fahren kann, ist ein motorisiertes Kraftfahrzeug und muss deshalb die Straße nutzen. Das Gleiche gilt für Mopeds, die 40 km/h schaffen. Als Kraftfahrzeuge dürfen Sie keine Fahrradwege nutzen.

Ausnahmen für Mofas

Von der Regel gibt es allerdings zwei Ausnahmen. Die Straßenverkehrs-Ordnung sagt nämlich: "Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen."

Die zweite Ausnahme ist ein Straßenschild, ergänzend zu einem Fahrradwegschild. Es macht deutlich klar, dass der Radweg für Mofafahrer frei ist. Beide Ausnahmen gelten nur für Fahrzeuge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können. Mopeds müssen also generell auf der Straße bleiben.

Das ist auch in der Straßenverkehrsordnung festgelegt: "Durch ein Zusatzschild kann die Benutzung des Radweges innerhalb geschlossener Ortschaften durch Mofas gestattet werden."

Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV)

Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, kurz eKFV, ist seit dem 15. Juni 2019 in Kraft. Sie verweist E-Scooter und Co. auf Radwege. Der ADFC gibt Tipps, worauf sich Radfahrende einstellen und was sie im Falles eines Unfalls beachten sollten.

Was sind Elektrokleinstfahrzeuge?

Unter die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) fallen Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit zwischen sechs und 20 km/h.

Sie haben folgende Merkmale:

  • Fahrzeug ohne Sitz (selbstbalancierendes Fahrzeug auch mit Sitz)
  • eine Lenk- oder Haltestange
  • eine Nenndauerleistung von nicht mehr als 500 Watt
  • begrenzte Abmessungen und Masse (u. a. eine Gesamtbreite bis 700 mm und eine maximale Fahrzeugmasse bis 55 kg)

Nicht zugelassen sind: Geräte ohne Lenk- oder Haltestange wie Monowheels, Hoverboards oder Skateboards mit Elektroantrieb.

Wo dürfen Elektrotretroller fahren?

Elektrotretroller sind Kraftfahrzeuge und nicht - wie Tretroller mit Muskelkraftantrieb - Fortbewegungsmittel, die zum Fußverkehr zählen. Aber wo sollen sie fahren? Trotz der Begrenzung auf 20 km/h sind sie auf Gehwegen eindeutig zu schnell. Auf der Fahrbahn erscheinen sie langsam und gefährdet.

„Die Fahreigenschaften von Elektrokleinstfahrzeugen sowie die Verkehrswahrnehmung ähneln am stärksten denen des Fahrrads“: So begründet das Bundesverkehrsministerium, dass diese Elektrofahrzeuge auf Radwegen fahren müssen, auch auf solchen ohne die blauen Radwegschilder.

E-Scooter und Co. sind keine Fahrräder

Für die E-Scooter gilt also eine strengere Radwegbenutzungspflicht als für Fahrräder. Im Gegensatz zu Elektrofahrrädern sind Elektrokleinstfahrzeuge dem Fahrrad nicht gleichgestellt. Für den Kfz-Verkehr gesperrte Straßen bleiben ihnen versperrt, ebenso Wege im Wald und in der freien Landschaft.

ADFC-Tipps bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen

Elektrokleinstfahrzeuge brauchen eine spezielle Haftpflichtversicherung, nachgewiesen durch eine Plakette. Nach einem Unfall sollte sie abgeschrieben oder fotografiert werden. Außerdem Personalien der Person notieren, die den Elektrotretroller gefahren hat. Es ist nicht möglich, den Halter/die Halterin - zum Beispiel die Verleihfirma - für den Schadensersatz verantwortlich zu machen.

Geschädigte sind deshalb darauf angewiesen, der fahrzeugführenden Person ein Verschulden nachzuweisen. Das kann ein Verstoß gegen die besonderen Verhaltensregeln sein oder Missachtung von Vorschriften zur Beleuchtung oder zur Vorfahrt.

Beteiligte an einem Unfall sind nach § 34 StVO verpflichtet, Namen und Anschrift anzugeben sowie ihren Führerschein vorzuweisen. Sind sie dazu nicht bereit, sollte man die Polizei zur Unfallstelle zu rufen.

Die Verhaltensregeln in § 11 Abs. 4 eKFV berücksichtigen, dass E-Tretroller auf Anlagen für den Radverkehr nur zu Gast sind: „Wer ein Elektrokleinstfahrzeug auf Radverkehrsflächen führt, muss auf den Radverkehr Rücksicht nehmen und erforderlichenfalls die Geschwindigkeit an den Radverkehr anpassen. Wer ein Elektrokleinstfahrzeug führt, muss schnellerem Radverkehr das Überholen ohne Behinderung ermöglichen.“

Sicheres Überholen erfordert breite Radverkehrsanlagen, doch die Benutzungspflicht gilt ebenfalls für schmale Radwege. Da hilft es nicht, dass die Roller immer hintereinander fahren müssen. Einer der häufigsten Verstöße scheint die Personenbeförderung zu sein, obwohl diese gleich doppelt verboten ist - von der eKFV und den Verleihbedingungen.

Die Rolle des ADFC

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 240.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen.

Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben.

Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone - deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten.

Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln - und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs.

Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden.

Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht.

Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten.

Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig.

E-Scooter: Aktuelle Entwicklungen und geplante Neuregelungen

Die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (EKfV) regelt die Verwendung dieser Elektroroller. Die Verordnung gilt für E-Scooter und Segways, nicht aber für Airwheels, Hoverboards oder E-Skateboards.

Geplante Neuregelungen der EKfV

Die Elektrokleinstfahrzeugverordnung wird aktuell nach einer sogenannten Evaluation überarbeitet, weil die Zahl der Unfälle mit schweren Personenschäden steigt. Um die Verkehrssicherheit zu verbessern, hat das Bundesverkehrsministerium einen Entwurf für Neuregelungen vorgelegt.

Das bedeutet im Kern, dass immer dort, wo der Radverkehr freigegeben ist, automatisch auch der Verkehr mit E-Scootern freigegeben sein soll.

E-Scooter-Fahrer sollen Radwege nur benutzen müssen, wenn die Benutzungspflicht auch für Radfahrer angeordnet ist. Bisher mussten diese von E-Scooter-Fahrern immer benutzt werden, das Fahren auf der Fahrbahn ist aktuell nicht zulässig.

Neu zugelassene E-Scooter sollen zukünftig verpflichtend mit Blinkern ausgestattet sein. Zudem brauchen sie eine technisch voneinander getrennte Vorder- und Rückbremse.

ADAC fordert besseren Opferschutz

Aus Sicht des ADAC bleibt aber bei den geplanten Neuregelungen ein zentrales Problem unberücksichtigt, nämlich der bisher fehlende Opferschutz: Bei E-Scootern besteht aufgrund ihrer Geschwindigkeit von maximal 20 km/h keine sogenannte Gefährdungshaftung.

Bußgelder für Verstöße mit E-Scootern
Tatbestand Bußgelder
Bei Rot über die Ampel zwischen 60 und 180 €
Fahren auf dem Gehweg 15 bis 30 €
Fahren auf der Autobahn 20 €
Fahren ohne Versicherungskennzeichen 40 €
Fahren ohne Betriebserlaubnis 70 €
Nebeneinander fahren 15 bis 30 €
Elektronisches Gerät (z.B. Handy) benutzt 100 €, 1 Punkt

Mit einem E-Scooter auf dem Fahrradweg zu fahren, kann aus mehreren Gründen eine gute Idee sein. Du entgehst damit dem Verkehr auf der Straße, fährst eine ebenmäßige Fläche entlang und genießt eine entspannte Fahrt. Doch ist es erlaubt, mit dem E-Scooter den Fahrradweg zu nutzen?

Gesetzliche Regelungen zur E-Scooter-Nutzung auf Radwegen

Gemäß § 10 Absatz 1 der Elektrokleinfahrzeug Verordnung dürfen E-Scooter den Fahrradweg ebenfalls benutzen. Damit wird zusätzlich auch der Verkehr auf der Straße entlastet. Dennoch dürfen E-Scooter nicht nur den Fahrradweg benutzen, sondern auch die Fahrbahnen - wenn es auch für E-Roller keinen entsprechenden Fahrradweg gibt. Als E-Scooter-Fahrer bist Du in diesem Fall den Fahrradfahrern gleichgesetzt und musst Dich an die entsprechenden Vorschriften halten.

Die zugelassene Geschwindigkeit von E-Scootern auf dem Radweg ist auf maximal 20 km/h festgesetzt worden.

Verbot der Gehwegnutzung

Nein, das ist nicht der Fall, auch wenn Du dies sicherlich schon öfters beobachtet hast. Den entsprechenden Gesetzestext dazu findest Du unter § 10 Absatz 3 der Elektrokleinfahrzeug Verordnung. Solltest Du mit Deinem Elektroroller anstatt des Fahrradweges den Gehweg befahren, musst Du absteigen.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

  • E-Scooter dürfen auf dem Radweg fahren, wenn dieser vorhanden ist.
  • Der Gehweg und die Fußgängerzone dürfen nur mit Zusatzschild befahren werden.
  • Ein Führerschein ist nicht erforderlich, aber das Mindestalter liegt bei 14 Jahren.
  • Eine Helmpflicht besteht nicht, das Tragen eines Helms ist aber sinnvoll.
  • Im Straßenverkehr gelten dieselben Regeln wie für Fahrräder.
  • Alkohol am Steuer ist auch beim E-Scooter tabu.
  • Ohne Betriebserlaubnis und Versicherung darf kein E-Scooter genutzt werden.
  • Verstöße werden mit Bußgeldern und Punkten geahndet.
  • Achte auf eine sichere und regelkonforme Ausstattung deines Scooters.

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