E-Bike auf Radweg erlaubt: Was Sie wissen müssen

Wer auf dem Radweg mit einem E-Bike oder Pedelec unterwegs ist, wird oft von Radfahrer:innen zurechtgewiesen: Auf dem Radweg seien E-Bikes nicht erlaubt. Doch stimmt das wirklich? Auf den Straßen und Fahrradwegen Deutschlands hat die elektrische Revolution bereits Einzug gehalten.

Die Vielfalt der E-Bikes und Pedelecs

Die Welt der E-Bikes teilt sich also in zwei Bereiche: Einmal Pedelecs mit einem unterstützenden Motor und auf der anderen Seite E-Bikes mit einem Motor, der auch ohne Treten 25 km/h bzw. 45 km/h erreicht. Dazu kommen viele kleine, feine Unterschiede. Je nachdem wie stark Motorleistung und Geschwindigkeit sind, zählt Ihr Rad nämlich als Fahrrad oder Kraftfahrzeug - mit wichtigen Konsequenzen zum Beispiel bei der Helmpflicht, Verkehrsregeln oder Promillegrenzen.

Die Zahlen sprechen für sich: Während im Jahr 2018 rund 4,7 Millionen Menschen in Deutschland stolze Besitzer eines E-Bikes waren, hat sich diese Zahl im Jahr 2023 auf 12,4 Millionen erhöht. Darunter sind herkömmliche Pedelecs in Form von Damen- oder Herrenrädern besonders beliebt, gefolgt von elektrischen Mountainbikes und Trekkingrädern.

Was ist ein Pedelec?

Beim Pedelec handelt es sich um eine Fahrrad, das über einen Elektromotor verfügt. Dieser unterstützt den Fahrer bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Wer schneller fahren möchte, muss dies mithilfe der eigenen Muskeln schaffen. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Pedelec häufig fälschlicherweise als E-Bike bezeichnet.Wenn ein E-Bike nur eine Trittunterstützung liefert und der:die Fahrer:in immer mittreten muss, dann gilt das E-Bike als Fahrrad und heißt genau genommen Pedelec.

Ein Pedelec erfüllt diese Kriterien und darf deshalb auf dem Fahrradweg fahren. Pedelecs mit einer Unterstützung bis 25 km/h dürfen Fahrradwege benutzen.

Gesetzliche Grundlagen für Pedelecs

Seit März 2017 gelten Pedelecs laut Straßenverkehrsordnung als Fahrrad, wenn sie mit Muskelkraft und einem unterstützenden Elektromotor mit maximal 250 Watt betrieben werden. Die Geschwindigkeit muss zudem auf 25 km/h begrenzt sein. Eine Anfahrhilfe ist zulässig.

Ein normales Pedelec, welches als Elektrofahrrad bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützt, braucht keine gesonderte Zulassung. Genausowenig müssen Sie einen Helm auf Ihrem Pedelec tragen, eine Versicherung dafür abschließen oder eine bestimmte Altersgrenze einhalten.

Wo darf das Pedelec fahren?

Wie Fahrräder müssen Pedelecs Radwege nutzen und ansonsten auf die Straße ausweichen.

E-Bikes: Kleinkrafträder mit geringer Leistung

Fahren die E-Bikes auf Knopfdruck (also auch ohne zu treten) 25 km/h oder 45 km/h, zählen sie zu den sogenannten „Kleinkrafträdern mit geringer Leistung“. Sie sind versicherungspflichtig und kommen daher nur sehr selten in Deutschland vor.Schafft das E-Bike die Geschwindigkeit von 25 km/h jedoch allein durch einen elektrischen Motor (keine Tretunterstützung), ist es rechtlich ein Leichtmofa.

S-Pedelecs: Schnell und speziell

Daneben gibt es jedoch auch Fahrzeuge, die eine höhere Nenndauerleistung aufweisen und daher als schnelle Pedelecs, S-Klasse oder einfach S-Pedelecs bezeichnet werden. Generell gleicht die Funktionsweise zwar der des normalen Pedelecs, jedoch wird hier die Motorunterstützung erst ab einer Geschwindigkeit von 45 km/h abgeschaltet. Ein solches Gefährt gilt dann nicht mehr als Fahrrad, sondern als Kleinkraftrad.

S-Pedelecs mit einer elektrischen Tretunterstützung bis 45 km/h gelten ebenfalls als Kraftfahrzeuge. S-Pedelecs, die bis zu 45 km/h schnell sind, dürfen weder innerorts noch außerorts auf Radwegen fahren, auch nicht mit ausgeschaltetem Motor oder leerem Akku.

S-Pedelecs und die Fahrerlaubnis

Für den Halter des Fahrzeugs bedeutet dies u. a.: Sie müssen Ihr Pedelec versichern, eine Zulassung sowie einen Führerschein dafür besitzen. Der Hersteller einer S-Klasse benötigt eine Betriebserlaubnis vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) für jedes einzelne Modell. Die Einzelzulassung schreibt damit vor, dass weder der Besitzer selbst noch der Händler einfach das Pedelec einem Tuning o. Ä. unterziehen kann. Fahrer benötigen mindestens die Fahrerlaubnisklasse AM. Das Mindestalter für Pedelecs bis zu 45 km/h beträgt 16 Jahre. Das S-Pedelec zieht eine Helmpflicht nach sich.

S-Pedelecs auf Radwegen: Ausnahmen

S-Pedelecs oder Speed-Pedelecs dürfen in Deutschland nur auf der Straße, nicht aber auf Radwegen gefahren werden. In Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg wurde die Regelung etwas gelockert, dort dürfen die schnellen E-Bikes unter bestimmten Bedingungen auch Radwege nutzen.

Durch einen Erlass vom 18. Juli hat das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV NRW) Städten und Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, Radverkehrsanlagen für S-Pedelecs freizugeben. Wege, die mit dem Zusatzschild „S-Pedelecs frei“ gekennzeichnet sind, dürfen damit auch von den schnellen Pedelecs befahren werden.

Ab Mitte Mai startet in Hessen ein einjähriger Test, bei dem Speed-Pedelecs auf einem Radschnellweg zwischen Frankfurt und Darmstadt offiziell genutzt werden dürfen. Zumindest auf einem Teilstück des Radschnellwegs zwischen Frankfurt und Darmstadt dürfen S-Pedelecs ab Mitte Mai für ein Jahr genutzt werden.

Der Erlass des MUNV NRW setzt der Freigabemöglichkeit Grenzen: Rad- und Wirtschaftswege außerorts und Radschnellverbindungen werden als geeignet für eine Freigabe angesehen. Innerorts solle die Freigabe aus Gründen der Verkehrssicherheit aber „nur in besonderen Ausnahmefällen erfolgen, wie z. B.

E-Bike Motorleistung

Ist der Motor des E-Bikes mehr als 250 Watt stark, ist eine Mofa-Prüfung notwendig. Dies gilt unabhängig davon, ob das E-Bike nur 25 km/h fährt oder 45 km/h in der Spitze. Denn entscheidend ist die Leistung des Motors. In diesem Fall ist auch ein Versicherungskennzeichen und ein Helm vorgeschrieben. Auf dem Radweg darfst du mit den E-Bikes über 250 Watt nicht fahren.

Fatbikes: Besonderheiten und Legalität

Fette Reifen, fetter Komfort : Die extrabreiten Pneus sorgen nicht nur für einen auffälligen Look, sondern bieten auch mehr Stabilität und Dämpfung - egal ob auf Asphalt, Waldwegen oder Sand. Viele Modelle kommen mit kraftvoller Motorunterstützung. So geht es zügig voran, auch ohne viel Muskelkraft. Das Design ist markant, modern - und zieht Blicke auf sich.

Nicht jedes Fatbike ist automatisch verboten. Aber: Viele Modelle, insbesondere aus dem Ausland oder von Direktversendern, entsprechen nicht den Anforderungen der deutschen Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Das betrifft zum Beispiel: Motoren mit mehr als 250 Watt Leistung, Gashebel ohne Tretunterstützung, Fehlende Beleuchtung oder Reflektoren, Keine CE- oder EU-Zulassung.

Wenn du ein Fatbike kaufen möchtest und es legal auf öffentlichen Straßen nutzen willst, achte auf folgende Punkte: ✅ Motor mit max. 250 Watt, ✅ Unterstützung nur beim Treten (Pedelec, kein E-Moped), ✅ Maximal 25 km/h Unterstützung, ✅ Beleuchtung und Ausstattung nach StVZO, ✅ CE- und/oder EU-Zulassung.

Verkehrsregeln und Bußgelder

Sollten Sie dennoch unerlaubterweise mit einem E-Bike oder S-Pedelec auf dem Radweg unterwegs sein und von der Polizei angehalten werden, droht ein Bußgeld. Wie hoch dieses ausfällt, kommt auf die Situation an: Das reine Fahren auf dem Radweg kostet 15 Euro - mit Behinderung sind es 20 Euro, mit Gefährdung 25 Euro und bei einem Unfall erhöht sich das Bußgeld auf 30 Euro.

Beachten Sie bei diesen Geschwindigkeitsgrenzen, dass sich die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beim Pedelec oder E-Bike lediglich auf den elektrischen Antrieb bezieht. Fahren Sie beispielsweise bergab mit Rückenwind oder treten besonders stark in die Pedale, dürfen Sie auf Ihrem Rad auch höhere Geschwindigkeiten erreichen. Dennoch müssen Sie sich an die allgemeinen Vorgaben zur Geschwindigkeit halten. Das beinhaltet beispielsweise Fußgängerzonen oder Tempo-30-Zonen.

Alkohol am Steuer: Klare Regeln

Im Straßenverkehr gelten klare Regeln, wenn es um Alkohol am Steuer - oder am Lenker - geht. Bis zu einem Alkoholgehalt von 0,3 Promille im Blut fahren Sie straffrei. Wird jedoch ein Wert über 0,3 Promille festgestellt und Sie haben alkoholbedingte Ausfallerscheinungen, gilt dies als Straftat. Es drohen eine Geldstrafe, die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) und möglicherweise der Führerscheinverlust.

Bei S-Pedelecs, die schneller als normale Pedelecs sind, liegt ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit vor und es wird ein Bußgeld von 500 Euro fällig. Zusätzlich erhalten Sie zwei Punkte und mindestens einen Monat Fahrverbot. Ab 1,1 Promille liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor, die strafbar ist.

E-Bike Tuning: Eine gefährliche Falle

Wer sein E-Bike aufmotzt, um die Motorunterstützung über die gesetzliche Grenze hinaus zu nutzen, riskiert den Verlust der Betriebserlaubnis und damit auch den Verlust des Versicherungsschutzes. Das kann nicht nur bei einem Unfall zu einem finanziellen Desaster führen, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Werden Sie mit einem getunten E-Bike erwischt, müssen Sie mindestens mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Es ist illegal, mit einem getunten E-Bike am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Auf privatem Gelände ist das Fahren kein Problem.

Versicherung und Haftpflicht

E-Bikes und S-Pedelecs, die schneller als 25 km/h fahren, sind versicherungspflichtig. Sie brauchen wie beim Mofa eine Haftpflichtversicherung, die mit einer Teilkaskoversicherung mit Diebstahlschutz erweitert werden kann.

Für Pedelecs ist eine private Haftpflichtversicherung zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber wir empfehlen Ihnen diese sehr, denn sie tritt ein, wenn Sie mit Ihrem Rad jemanden schädigen sollten. Prüfen Sie bei einem älteren Vertrag, ob die Deckungssumme ausreicht. Investieren Sie außerdem in eine gute Fahrraddiebstahlversicherung.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:

  • Pedelecs (bis 25 km/h): Gelten als Fahrräder und dürfen Radwege benutzen.
  • S-Pedelecs (bis 45 km/h): Gelten als Kleinkrafträder und dürfen Radwege in der Regel nicht benutzen, es sei denn, es gibt eine spezielle Freigabe.
  • E-Bikes ohne Tretunterstützung: Werden rechtlich wie Mofas behandelt und dürfen innerorts nur auf Radwegen fahren, wenn dies durch ein Zusatzzeichen erlaubt ist.
  • Helmpflicht: Besteht für S-Pedelecs und E-Bikes, die als Mofas gelten.
  • Versicherungspflicht: Gilt für S-Pedelecs und E-Bikes, die schneller als 25 km/h fahren.

E-Bikes können in vielen Fällen Radwege nutzen, vorausgesetzt, sie erfüllen die gesetzlichen Vorgaben und Vorschriften. Es ist wichtig, sich über die lokalen Regelungen zu informieren, sich rücksichtsvoll zu verhalten und stets die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer im Blick zu behalten.

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