E-Scooter erfreuen sich in Deutschland immer größerer Beliebtheit. Besonders in Städten sind sie eine flexible und umweltfreundliche Alternative zum Auto. Doch viele stellen sich die Frage: Darf man mit dem E-Scooter auf dem Radweg fahren? In diesem Artikel erfährst du als E-Scooter-Fahrer, was laut Straßenverkehrsordnung erlaubt ist, ob du einen Führerschein brauchst, welche Strafen drohen und welche Regeln beim E-Scooter fahren gelten.
Was sind Elektrokleinstfahrzeuge?
Offiziell heißen die Kraftfahrzeuge, die in der Presse E-Scooter genannt werden, Elektrokleinstfahrzeuge. Klingt trocken, beflügelt aber schon in vielen anderen europäischen Innenstädten die Mobilität. E-Scooter gehören laut deutscher Gesetzgebung zu den Elektrokleinstfahrzeugen. Ihre Nutzung wird durch die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) geregelt.
Merkmale von Elektrokleinstfahrzeugen
- Fahrzeug ohne Sitz (selbstbalancierendes Fahrzeug auch mit Sitz)
- Eine Lenk- oder Haltestange
- Eine Nenndauerleistung von nicht mehr als 500 Watt
- Begrenzte Abmessungen und Masse (u. a. eine Gesamtbreite bis 700 mm und eine maximale Fahrzeugmasse bis 55 kg)
Nicht zugelassen sind: Geräte ohne Lenk- oder Haltestange wie Monowheels, Hoverboards oder Skateboards mit Elektroantrieb.
Wo dürfen E-Scooter fahren?
Ja, E-Scooter dürfen auf dem Radweg fahren. Tatsächlich ist es laut Straßenverkehrsordnung sogar vorgeschrieben, dass Elektroscooter auf dem Radweg genutzt werden, sofern dieser vorhanden und befahrbar ist. Gibt es keinen Radweg, darf auf der Fahrbahn gefahren werden.
Auch auf Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen dürfen Elektroroller unterwegs sein, solange keine Beschilderung dies ausschließt. Achte beim Fahren stets auf das Zusatzschild „Elektrokleinstfahrzeuge frei“.Nicht erlaubt ist das Fahren auf dem Gehweg, auf dem Bürgersteig sowie in Fußgängerzonen ohne entsprechendes Zusatzschild. Auch der Fußweg darf nicht mit dem E-Scooter befahren werden.
Sollte kein Radweg vorhanden sein, musst du mit dem E-Roller auf die Straße ausweichen. Die Nutzung des Bürgersteigs stellt nicht nur eine Ordnungswidrigkeit dar, sondern kann auch Fußgänger gefährden. Elektrotretroller sind Kraftfahrzeuge und nicht - wie Tretroller mit Muskelkraftantrieb - Fortbewegungsmittel, die zum Fußverkehr zählen. Aber wo sollen sie fahren? Trotz der Begrenzung auf 20 km/h sind sie auf Gehwegen eindeutig zu schnell. Auf der Fahrbahn erscheinen sie langsam und gefährdet.
„Die Fahreigenschaften von Elektrokleinstfahrzeugen sowie die Verkehrswahrnehmung ähneln am stärksten denen des Fahrrads“: So begründet das Bundesverkehrsministerium, dass diese Elektrofahrzeuge auf Radwegen fahren müssen, auch auf solchen ohne die blauen Radwegschilder.
Für die E-Scooter gilt also eine strengere Radwegbenutzungspflicht als für Fahrräder. Im Gegensatz zu Elektrofahrrädern sind Elektrokleinstfahrzeuge dem Fahrrad nicht gleichgestellt. Für den Kfz-Verkehr gesperrte Straßen bleiben ihnen versperrt, ebenso Wege im Wald und in der freien Landschaft.
E-Scooter und Co. sind keine Fahrräder
Elektrotretroller: Viel Leistung, wenig Bremskraft. Die zulässige Nenndauerleistung von 500 Watt beträgt etwa das Fünffache der Dauerleistung eines durchschnittlichen Radfahrenden und liegt deutlich über der eines Elektrorads (max. 250 Watt).
Zwar ist die Höchstgeschwindigkeit begrenzt, die Motorleistung ermöglicht aber eine weit stärkere Beschleunigung - bei schwachen Bremsen: Der vorgeschriebene Mindestverzögerungswert von 3,5 m/s² mit beiden Bremsen lässt sich beim Fahrrad schon mit der weniger wirksamen Hinterradbremse erreichen.
Radfahrende müssen also kaum mit überraschenden Notbremsungen von E-Tretrollern rechnen.
Benötige ich einen Führerschein für E-Scooter?
Eine Fahrerlaubnis ist zum E-Scooter fahren in Deutschland nicht erforderlich. Du darfst ab einem Mindestalter von 14 Jahren einen zugelassenen E-Scooter fahren. Ein Fahrerlaubnis der Klasse AM oder B ist nicht notwendig.
Wichtig ist jedoch, dass du nur mit einem zugelassenen E-Scooter unterwegs bist. Wenn du ein schnelleres Fahrzeug oder ein Modell ohne Straßenzulassung nutzt, kann ein Führerschein doch erforderlich sein.
Helmpflicht und Mindestalter
In Deutschland besteht keine gesetzliche Helmpflicht für E-Scooter. Dennoch wird das Tragen eines Helms dringend empfohlen, um dich bei einem Unfall besser zu schützen. Besonders bei Fahrten auf der Straße oder bei höheren Geschwindigkeiten kann ein Helm Leben retten.
Wie bereits erwähnt, musst du für das Fahren eines E-Scooters mindestens 14 Jahre alt sein.
Verhaltensregeln im Straßenverkehr
E-Roller-Fahrer sind Teil des Straßenverkehrs und müssen sich an die gleichen Regeln halten wie Radfahrer. Das bedeutet unter anderem: rechts fahren, hintereinander fahren und auf Ampeln achten. Auch die Vorfahrtsregeln gelten für Elektroscooter.
Beim Fahren solltest du rücksichtsvoll gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere Fußgängern, sein. Das Fahren zu zweit ist verboten. Abgestellte E-Scooter dürfen den Gehweg nicht blockieren.
Promillegrenze
Auch beim Scooter gelten die allgemeinen Promillegrenzen. Die Promillegrenze liegt bei 0,5 Promille. Für Fahrer unter 21 Jahren und in der Probezeit gilt die 0,0-Promille-Grenze. Das bedeutet: Keinerlei Alkohol ist erlaubt.
Wer mit Promille mit dem Roller unterwegs ist, riskiert nicht nur eine Geldstrafe, sondern auch Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall den Entzug der Fahrerlaubnis, wenn bereits ein Führerschein vorhanden ist.
Bußgelder bei Verstößen
Verstöße gegen die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung können mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Wer zum Beispiel auf dem Gehweg fährt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 100 Euro rechnen. Auch das Fahren ohne Versicherung oder mit einem nicht zugelassenen E-Roller ist teuer.
Zusätzliche Verstöße wie das Ignorieren roter Ampeln, das Fahren zu zweit oder Telefonieren während der Fahrt kosten ebenfalls Geld und führen zu Punkten im Fahreignungsregister.
Elektrokleinstfahrzeuge müssen den Radweg benutzen. Ist kein Radweg vorhanden müssen sie auf die Fahrbahn, der Gehweg ist tabu. Die Fahrzeuge dürfen nur von einer Person benutzt werden. E-Scooter dürfen nicht nebeneinander fahren, wer mit dem Gefährt abbiegt, muss wie beim Fahrradfahren Handzeichen geben. Beim Abstellen darauf achten, dass niemand behindert wird.
Technische Anforderungen
Ein Scooter muss, um eine Betriebserlaubnis zu erhalten, bestimmte technische Anforderungen erfüllen:
- Vorder- und Rücklicht
- Zwei Bremsen
- Klingel
- Reflektoren
- Versicherungskennzeichen
Nur wenn ein E-Scooter diese Merkmale aufweist, darf er auf der Straße gefahren werden.
Versicherungspflicht
Ja, für E-Scooter besteht Versicherungspflicht. Du musst eine Haftpflichtversicherung abschließen, bevor du im Straßenverkehr fahren darfst. Das Fahren ohne Versicherung ist strafbar und kann mit einem hohen Bußgeld belegt werden. Viele Anbieter ermöglichen eine einfache Online-Anmeldung der Versicherung.
ADFC-Tipps bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen
Elektrokleinstfahrzeuge brauchen eine spezielle Haftpflichtversicherung, nachgewiesen durch eine Plakette. Nach einem Unfall sollte sie abgeschrieben oder fotografiert werden. Außerdem Personalien der Person notieren, die den Elektrotretroller gefahren hat. Es ist nicht möglich, den Halter/die Halterin - zum Beispiel die Verleihfirma - für den Schadensersatz verantwortlich zu machen.
Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) sieht zwar vor, dass Halter:innen für Schäden beim Betrieb ihres Kraftfahrzeugs unabhängig von einem Verschulden haften, die Haftung aufgrund der „Betriebsgefahr“ ist aber ausgeschlossen, „wenn der Unfall durch ein Kraftfahrzeug verursacht wurde, das auf ebener Bahn mit keiner höheren Geschwindigkeit als 20 Kilometer in der Stunde fahren kann“ (§ 8 StVG).
Geschädigte sind deshalb darauf angewiesen, der fahrzeugführenden Person ein Verschulden nachzuweisen. Das kann ein Verstoß gegen die besonderen Verhaltensregeln sein oder Missachtung von Vorschriften zur Beleuchtung oder zur Vorfahrt. Beteiligte an einem Unfall sind nach § 34 StVO verpflichtet, Namen und Anschrift anzugeben sowie ihren Führerschein vorzuweisen. Sind sie dazu nicht bereit, sollte man die Polizei zur Unfallstelle zu rufen.
Obwohl die eKFV ein Handzeichen vor dem Abbiegen vorschreibt, lassen viele lieber beide Hände an der Lenkstange. Mit nur einer Hand am Lenker kann die Fahrt wackelig werden, und nach Loslassen des Drehgriffs schaltet sich der Motor ab.
Die Verhaltensregeln in § 11 Abs. 4 eKFV berücksichtigen, dass E-Tretroller auf Anlagen für den Radverkehr nur zu Gast sind: „Wer ein Elektrokleinstfahrzeug auf Radverkehrsflächen führt, muss auf den Radverkehr Rücksicht nehmen und erforderlichenfalls die Geschwindigkeit an den Radverkehr anpassen. Wer ein Elektrokleinstfahrzeug führt, muss schnellerem Radverkehr das Überholen ohne Behinderung ermöglichen.“
Sicheres Überholen erfordert breite Radverkehrsanlagen, doch die Benutzungspflicht gilt ebenfalls für schmale Radwege. Da hilft es nicht, dass die Roller immer hintereinander fahren müssen. Einer der häufigsten Verstöße scheint die Personenbeförderung zu sein, obwohl diese gleich doppelt verboten ist - von der eKFV und den Verleihbedingungen.
Bußgelder für E-Scooter-Verstöße
Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht der Bußgelder für verschiedene Verstöße im Zusammenhang mit E-Scootern:
| Tatbestand | Bußgelder |
|---|---|
| Bei Rot über die Ampel | zwischen 60 und 180 € |
| Fahren auf dem Gehweg | 15 bis 30 € |
| Fahren auf der Autobahn | 20 € |
| Fahren ohne Versicherungskennzeichen | 40 € |
| Fahren ohne Betriebserlaubnis | 70 € |
| Nebeneinander fahren | 15 bis 30 € |
| Elektronisches Gerät (z.B. Handy) benutzt | 100 €, 1 Punkt |
Geplante Neuregelungen
Die Elektrokleinstfahrzeugverordnung wird aktuell nach einer sogenannten Evaluation überarbeitet, weil die Zahl der Unfälle mit schweren Personenschäden steigt.
Um die Verkehrssicherheit zu verbessern, hat das Bundesverkehrsministerium einen Entwurf für Neuregelungen vorgelegt. Die verhaltensrechtlichen Regeln der Verordnung sollen zukünftig in die StVO übernommen und E-Scooter noch stärker den Fahrrädern gleichgestellt werden.
Das bedeutet im Kern, dass immer dort, wo der Radverkehr freigegeben ist, automatisch auch der Verkehr mit E-Scootern freigegeben sein soll. Auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen, die durch Zusatzzeichen für E-Scooter freigegeben sind, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und besonderer Rücksichtnahme gefahren werden. Für Sharing-E-Scooter soll das Parken auf Gehwegen und in Fußgängerzonen verboten werden.
E-Scooter-Fahrer sollen Radwege nur benutzen müssen, wenn die Benutzungspflicht auch für Radfahrer angeordnet ist. Bisher mussten diese von E-Scooter-Fahrern immer benutzt werden, das Fahren auf der Fahrbahn ist aktuell nicht zulässig.
An einem Grünpfeil für Radfahrer sollen E-Scooter-Fahrer künftig nun auch bei Rotlicht unter denselben Bedingungen wie Radfahrer abbiegen dürfen. Neu zugelassene E-Scooter sollen zukünftig verpflichtend mit Blinkern ausgestattet sein. Zudem brauchen sie eine technisch voneinander getrennte Vorder- und Rückbremse.
Nach Angaben des Verkehrsministeriums soll die Verordnung voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 in Kraft treten. Vor allem die Regeln des Verhaltensrechts sollen erst mit einer Übergangsfrist von einem Jahr greifen. Damit soll den Kommunen die Zeit gegeben werden, ein Verbot von Elektrokleinstfahrzeugen auf Fußgängerflächen, die für den Radverkehr freigegeben sind, zu prüfen.
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