Der Aspekt der Sicherheit ist bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr von besonders großer Bedeutung. Allerdings sehen sich Motorradfahrer bei diesem Thema gegenüber anderen motorisierten Verkehrsteilnehmern im Nachteil. Um dennoch das Ausmaß der Verletzungen infolge eines Verkehrsunfalls zu reduzieren, schreibt der Gesetzgeber für Motorradfahrer das Tragen von Schutzhelmen vor.
Motorradfahrer sind im Verkehr besonders gefährdet. Dieser Fakt ergibt sich unter anderem aus der fehlenden Knautschzone beim Motorrad sowie aus der sehr viel höheren Sturzgefahr bei schlechten Witterungsbedingungen (z. B. nasse Straßen). Umso wichtiger ist es daher, dass Motorradfahrer die größten Anstrengungen unternehmen, um ihre Fahrten mit den bestmöglichen Sicherheitsvorkehrungen zu versehen.
Ja, in der Regel ist das Tragen eines Helms bei Krafträdern vorgeschrieben. Allerdings gibt es auch vereinzelte Ausnahmen, in denen ein Motorrad ohne Helmpflicht auskommt. Hier finden Sie Informationen zu den Sonderfällen.
Gesetzliche Grundlagen der Helmpflicht
Die gesetzlichen Vorgaben zur Helmpflicht beim Motorrad definiert die StVO. Unter § 21a Abs. 1 StVO heißt es:
Wie dieser Auszug zeigt, beschränken sich die gesetzlichen Vorgaben nicht nur auf die Helmpflicht beim Motorrad, sondern gelten für alle Krafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h. Darüber hinaus können die Vorschriften auch für Trikes und Quads gelten, wenn diese offen sind und nicht über Sicherheitsgurte verfügen.
Eingeführt wurde die Helmpflicht fürs Motorrad in der BRD im Jahre 1976. Sanktionen mussten Helmmuffel allerdings zuerst nicht befürchten, denn für das Motorradfahren ohne Helm war ein Bußgeld erst seit 1. August 1980 vorgesehen. Die Geldsanktion betrug damals 30 DM.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist § 21a der Straßenverkehrsordnung (StVO). Explizit mit einer Schutzhelmpflicht belegt sind also Krafträder und offene Fahrzeuge, die schneller als 20 km/h fahren können. Auf Motorrädern, Trikes, Quads und einigen E-Bikes muss demnach immer ein Helm aufgesetzt werden. Im benannten Paragraphen ist zudem bestimmt, dass ein Schutzhelm dann zu tragen ist, wenn die Fahrzeuge keine Möglichkeit zum Anschnallen bieten.
Wichtig ist zudem auch, dass nicht nur Fahrer einen Helm tragen müssen, sondern auch etwaige Mitfahrer. In diesem Fall gilt die Helmpflicht explizit auch für Kinder, wenn diese beispielsweise im Beiwagen oder auf dem Quad mitfahren.
Für welche Fahrzeuge besteht eine Helmpflicht?
Für welche Fahrzeuge besteht nun eine Helmpflicht in Deutschland? Diese Frage ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) recht eindeutig geklärt. Und wann ist eine Helmpflicht zu beachten? Auch das ist gesetzlich festgelegt. Wichtig sind hier die Regelungen aus § 21a StVO. Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Da sowohl Moped als auch Mofa, Roller und Motorrad in der Regel mindestens 20 km/h als Höchstgeschwindigkeit erreichen, ist bei diesen Fahrzeugen eine Helmpflicht zu beachten.
Helmpflicht auf dem Mofa
Da sowohl Moped als auch Mofa, Roller und Motorrad in der Regel mindestens 20 km/h als Höchstgeschwindigkeit erreichen, ist bei diesen Fahrzeugen eine Helmpflicht zu beachten.
Die StVO schreibt eine Helmpflicht für alle Krafträder vor, die als Höchstgeschwindigkeit 20 km/h oder mehr erreichen können. Daher gilt eine Helmpflicht auch auf Moped und Mofa. Das ist dann für Fahrer als auch für Mitfahrer, falls solche erlaubt sind, der Fall.
Darüber hinaus ist wichtig, dass die Helmpflicht auf dem Mofa sowie auf allen anderen entsprechenden Fahrzeugen sowohl für Fahrer als auch für Mitfahrer gilt.
Geeignete Schutzhelme
Damit ein Schutzhelm den Anforderungen zur Helmpflicht beim Motorrad entspricht, muss dieser gemäß StVO „geeignet“ sein. Konkrete Informationen welche Merkmale dafür notwendig sind, gibt der Gesetzgeber allerdings nicht.
Laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) müssen Motorradfahrer einen „geeigneten Schutzhelm“ tragen. Was diese Formulierung konkret bedeutet, klären wir hier.
Geeignet werden vielmehr Schutzhelme sein, die eigens für das Motorradfahren hergestellt worden sind und deren Bauart die besonderen Kräfte und Beschleunigungen, die auf den Kopf des Motorradfahrers während eines Sturzes einwirken, ausreichend berücksichtigen.
In der StVO ist nur bestimmt, dass ein Helm geeignet sein muss. Was als geeignet gilt, ist hier allerdings nicht definiert. Dennoch gibt es Vorschriften und Regelungen an denen sich Hersteller und auch Verkehrsteilnehmer orientieren können.
Per Gesetz ist ein geeigneter Helm vorgeschrieben, was einen solchen ausmacht, ist jedoch in der StVO nicht festgehalten. Allerdings kommt hier die gängige Rechtsprechung zum Tragen, wonach durch den Helm Ohren, Stirn und Nacken geschützt sein müssen.
Die Vorschriften der StVO besagen nur, dass es ein „geeigneter“ Helm sein muss. Was darunter zu verstehen ist, wird nicht definiert. Dennoch gibt es Vorgaben was den Helm betrifft. So dürfen Sie, um der Helmpflicht auf Moped, Mofa oder Roller nachzukommen, nur einen Motorradhelm tragen.
Als besonders sicher gelten Helme, die den Vorschriften der ECE-Regelung Nr. 22 entsprechen und auch Experten raten grundsätzlich zu entsprechenden Modellen.
Als Autor für bussgeldkatalog.org befasst er sich u. a. Dazu gehört auch ein Motorradhelm der ECE-Norm 22/05. Ein solches Label bescheinigt, dass der Helm nach vorgeschriebenen Angaben auf die maximale Verkehrssicherheit hin optimiert wurde.
ECE-Norm 22/05
Auch von Bedeutung in diesem Zusammenhang ist die ECE-Norm 22-05, welche in vielen Ländern der Europäischen Union den gesetzlichen Standard für geeignete Helme darstellt. In Deutschland ist das entsprechende Prüfsiegel nicht vorgeschrieben, allerdings wird empfohlen, dass Helme den Vorgaben der Norm entsprechen sollten. Diese Norm stellt sicher, dass Helme im Rahmen verschiedener Anforderungen geprüft werden und diesen Standards entsprechen.
ECE ist das Kürzel für „Economic Commission Europe“ und bezeichnet eine europäische Verordnung, welche die Produktion von Motorradhelmen betrifft. Genauer gesagt, müssen die Helme nach der Verordnung ECE 22-05 hergestellt werden, um als sicher zu gelten. Solche Richtlinien wurden wiederholt überarbeitet, die letzte Neuerung trat 2003 in Kraft. Die offizielle Bezeichnung ist ECE R 22/05 oder ECE-R 22-05, damit ist die ECE-Regelung Nr.
Auf der sicheren Seite sind Sie daher, wenn Sie beim Kauf das ECE-Prüfzeichen am Helm ausfindig machen können. Dieses befindet sich in der Regel am Kinnriemen oder am Innenfutter. Dabei muss jedoch keineswegs tatsächlich das Kürzel „ECE“ oder dergleichen stehen. Vielmehr ist in der Mitte ein Kreis mit einem „E“ angebracht. Die Genehmigungsnummer am oberen Rand muss mit einer 05 beginnen, dann ist der Helm nach der aktuellen Prüfnorm gefertigt.
Motorradhelme, welche die ECE-Norm 22-05 erfüllen, gelten in der Regel als geeignet und erfüllen die Helmpflicht.
Obwohl es in Deutschland derzeit keine Pflicht ist, sollte der Motorradhelm der ECE-Norm 22-05 entsprechen. Diese Helme sind nach einheitlichen Sicherheitsstandards hergestellt und geprüft, was über das entsprechende Siegel verdeutlich wird.
Wofür gilt die ECE-Norm 22/05?
Diese Norm definiert Standards für Schutzhelme, die unter anderem bei der Nutzung von Motorrädern, Mofas und Rollern vorgeschrieben sind.
Welche Kriterien gelten bei der ECE-Norm 22/05?
Um die Verkehrssicherheit zu verbessern, wurden alle Helme, welche die ECE-Norm 22/05 erfüllen, unter anderem auf die Belastbarkeit des Kinnriemens, die Haltbarkeit und die Stoßdämpfung geprüft.
Dürfe Helme ohne ECE-Zulassung verwendet werden?
Laut Gesetz kommen Fahrer ihrer Helmpflicht auf dem Motorrad nach, wenn sie einen geeigneten Helm tragen. Eine ECE-Zulassung muss dafür nicht vorliegen.
Darüber hinaus können sich Motorradfahrer auch nach bestimmten EU-Regeln und Prüfsiegeln richten. Die ECE-Norm 22-05 bestimmt einheitliche Vorgaben für die Produktion und die Sicherheitsstandards von Motorradhelmen. Helme mit dem entsprechenden Prüfsiegel erfüllen diese Standards und werden daher als geeignet angesehen.
Zu der Frage, ob das Fahren mit einem Motorradhelm ohne ECE 22/05 erlaubt ist, kann § 21a Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung herangezogen werden. Die Wortwahl „einen geeigneten Schutzhelm“ weist daraufhin, dass generell der Motorradhelm mit ECE-Zulassung keine Pflicht ist - andernfalls stünde die Bezeichnung „einen amtlich geprüften Schutzhelm“ an der Stelle. Wichtig ist dies vor allem für Liebhaber nostalgischer Helme, die zu den alten Klassikern unter den Motorradhelmen passen. Sollten Sie keinen Helm der Norm ECE 22/05 tragen, müssen Sie bei einer Verkehrskontrolle daher auch nicht mit einem Bußgeld, einem Fahrverbot oder ähnlichen Sanktionen gemäß Verkehrsrecht rechnen.
Fahrradhelm
Ein Fahrradhelm ist auf dem Motorrad unzulässig.
Ausnahmen von der Helmpflicht
Wie so oft im deutschen Verkehrsrecht sieht der Gesetzgeber auch für die Helmpflicht beim Motorrad Ausnahmen vor. Sind Motorräder oder andere Krafträder zum Beispiel mit Sicherheitsgurten ausgestattet, kann dies dazu führen, dass die Helmpflicht nicht mehr besteht. Ein Beispiel wäre der C1 von BMW.
Eine Ausnahme greift, wenn Sicherheitsgurte vorhanden sind. Befreiungen von der Helmpflicht werden nur in Einzelfällen und beim Vorliegen wichtiger Gründe erteilt.
Darüber hinaus können Fahrzeugführer gemäß § 46 StVO auch die Befreiung von der Helmpflicht beim Motorrad beantragen. Diese Option besteht allerdings meist nur, wenn das Tragen des Schutzhelms wegen gesundheitlicher Gründe nicht möglich ist. Die medizinische Begründung ist dabei mithilfe eines ärztlichen Attests nachzuweisen. Sie sollten grundsätzlich auch bedenken: Wird die Ausnahmegenehmigung erteilt, geht diese unter Umständen mit Gebühren einher. Informieren Sie sich dahingehend bei der zuständigen Behörde.
Ist eine Befreiung unter Umständen möglich? Bestehen außerordentliche Gründe, dass ein Helm nicht getragen werden kann, ist eine Befreiung von der Helmpflicht eine Option. Dies wird jedoch immer für den jeweiligen Einzelfall entschieden. Liegen zum Beispiel gesundheitliche Gründe vor, muss dies durch ein Gutachten bzw. durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden.
Befreiungen von der Helmpflicht werden nur in Einzelfällen und beim Vorliegen wichtiger Gründe erteilt.
Üblicherweise führen medizinische Gründe zu diesen Ausnahmen. Eine Befreiung von der Helmpflicht auf dem Motorrad wird je nach Einzelfall entschieden und ist bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Die Ausnahmeregelung ist meist auf ein bis drei Jahre befristet. Nach Ablauf wird dann überprüft, ob die Gründe für die Ausnahme weiterhin bestehen. Ist absehbar, dass sich der Gesundheitszustand nicht mehr ändern wird, kann die Behörde auch eine unbefristete Genehmigung ausstellen.
Sanktionen bei Verstößen
Verkehrsteilnehmer, die sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten, drohen Sanktionen. Allerdings müssen Personen, die die Helmpflicht beim Motorrad missachten, keine Strafe befürchten, sondern lediglich ein Verwarnungsgeld bezahlen.
Allerdings beschränken sich die Konsequenzen nicht nur auf den Fahrzeugführer. Verstößt der Sozius gegen die Helmpflicht beim Motorrad, ist ein Bußgeld in gleicher Höhe fällig. Anders gestaltet sich die Angelegenheit, wenn minderjährige Kinder auf dem Kraftrad befördert werden und keinen geeigneten Schutzhelm tragen. In diesem Fall sieht der Bußgeldkatalog mindestens ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie einen Punkt in Flensburg vor.
Wer gegen die Helmpflicht für Motorradfahrer verstößt, begeht in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit. Der Bußgeldkatalog sieht dafür ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro vor.
Droht beim Motorradfahren ohne Helm ein Bußgeld?Ja. Missachten Sie die Helmpflicht beim Trike oder Motorrad, müssen Sie mit Sanktionen zwischen 15 Euro und 70 Euro rechnen. In bestimmten Fällen sind auch mit Punkten in Flensburg vorgesehen. Aus der Tabelle können Sie entnehmen, wann welche Sanktionen drohen.
Missachten Sie die Helmpflicht auf dem Mofa in Deutschland, müssen Sie mit Verwarn- bzw. Bußgeldern zwischen 15 und 70 Euro rechnen. In einigen Fällen, drohen auch Punkte in Flensburg. Wann welche Sanktionen greifen, verdeutlicht die Tabelle hier.
Sind Sie auf dem Motorrad ohne Helm unterwegs? Eine Strafe, wenn Sie Motorrad ohne Helm fahren, gibt es in der Regel nicht. Aber mit einem Verwarn- oder einem Bußgeld müssen Sie immer rechnen. Haben Sie keine Ausnahmegenehmigung, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie keinen oder einen ungeeigneten Helm tragen. Werden Sie erwischt, droht Ihnen zunächst ein Verwarnungsgeld von 15 Euro. Das gilt sowohl für den Fall, dass Sie einen ungeeigneten Helm verwenden als auch dann, wenn Sie gar keinen Helm aufhaben.
Teurer wird es, wenn Sie die Helmpflicht auf dem Motorrad missachten und Kinder befördern. Trägt ein Kind als Beifahrer keinen Helm, werden 60 Euro fällig. Des Weiteren wird ein Punkt in Flensburg eingetragen. Das geschieht auch, wenn Sie mehrere Kinder ohne Helm mitnehmen.
Wer auf dem Motorrad ein Kind ohne Helm mitfahren lässt, riskiert 60 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Trägt der oder die Erwachsene selbst keinen Schutzhelm, sind 15 Euro Verwarnungsgeld fällig.
Allerdings müssen Personen, die die Helmpflicht beim Motorrad missachten, keine Strafe befürchten, sondern lediglich ein Verwarnungsgeld bezahlen.
Bußgeldkatalog: Helmpflicht
Ohne Helm unterwegs? Wer mit einem Fahrzeug fährt, für das eine Helmpflicht zu beachten ist, jedoch keinen Helm trägt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Helmpflicht zu missachten, bedeutet in Deutschland ein Verwarnungsgeld von 15 Euro. Werden allerdings Kinder ohne Helm mitgenommen, erhöht sich der Betrag auf 60 Euro und ein Punkt in Flensburg wird ebenfalls eingetragen.
Tragen Sie auf dem Mofa keinen oder einen ungeeigneten Helm, hat das bei einer Kontrolle in der Regel Folgen. So werden 15 Euro Verwarngeld fällig. Darüber hinaus steigern Sie auch das eigene Verletzungsrisiko. Mit einem Bußgeld müssen Sie dann rechnen, wenn Sie Kinder ohne Helm mitnehmen. Ist ein Kind, drohen 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Bei mehreren Kindern steigt das Bußgeld auf 70 Euro.
Die Missachtung der Helmpflicht ist auch in Bezug auf den Versicherungsschutz von Bedeutung. So kann Fahrern durchaus eine Mitschuld an einem Unfall eingeräumt werden, wenn sie fahrlässig oder vorsätzlich ohne vorgeschriebenen Helm unterwegs waren. Versicherungen können die Zahlungen teilweise oder ganz verweigern bzw. den Versicherten in Regress nehmen.
Mögliche Auswirkungen auf den Versicherungsschutz
Wichtig! Sind Motorradfahrer an einem Unfall beteiligt, kann ein Verstoß gegen die geltende Helmpflicht weitreichende Konsequenzen haben. Denn auch wenn der Biker grundsätzlich keine Schuld an der Kollision trägt, kann die Versicherung den Verzicht auf einen geeigneten Schutzhelm als fahrlässiges Verhalten bewerten. Dadurch trägt dieser eine Mitschuld und die Gegenseite kann Schadenssumme reduzieren oder ggf.
Des Weiteren sollten Sie nicht außer Acht lassen, dass eine Missachtung der Helmpflicht auf dem Mofa auch Auswirkungen auch etwaige Schadensersatzansprüche haben kann. Kommt es zu einem Unfall, kann es sein, dass Ihnen eine Teilschuld an Verletzungen gegeben wird.
Wichtig ist, dass die Missachtung der Helmpflicht auf dem Motorrad dazu führen kann, dass Ihnen bei einem Unfall eine Mitschuld an etwaigen Verletzungen gegeben wird.
Tabelle: Sanktionen bei Missachtung der Helmpflicht
| Verstoß | Bußgeld | Punkte in Flensburg |
|---|---|---|
| Fahren ohne Helm | 15 Euro | 0 |
| Mitnahme eines Kindes ohne Helm | 60 Euro | 1 |
| Mitnahme mehrerer Kinder ohne Helm | 70 Euro | 1 |
Hinweis: Die hier dargestellten Informationen dienen lediglich der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.
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