Helmpflicht: Wann ein Motorradhelm Pflicht ist

Sicherheit ist eines der zentralen Themen im Straßenverkehr. Es gibt eine Vielzahl an Maßnahmen, die dafür sorgen sollen, dass alle Verkehrsteilnehmer so sicher wie möglich am Ziel ankommen. Neben den Verkehrsregeln sind in diesem Zusammenhang auch technische Einrichtungen an den Fahrzeugen bzw. die Ausrüstung der Fahrer wichtig. Und nicht nur in Deutschland müssen bestimmte Verkehrsteilnehmer einen Helm nutzen. Eine gesetzlich festgelegte Helmpflicht ist in Europa nicht selten und sollte bei Urlaubsreisen daher nicht außer Acht gelassen werden.

Besonders Fahrzeuge, die keinen umschließenden Fahrgastraum haben, müssen anders für Sicherheit sorgen. Airbags und meist auch Sicherheitsgurte sind in der Regel nicht möglich bzw. würden wirkungslos bleiben. Um dennoch ein gewisses Maß an Sicherheit zu gewährleisten, wurde die Helmpflicht per Gesetz eingeführt. Doch für wen gilt diese eigentlich?

Helmpflicht in Deutschland

Eingeführt wurde die Pflicht, auf bestimmten Fahrzeugen einen Helm tragen zu müssen, in Deutschland 1976. Wichtig in diesem Zusammenhang ist § 21a der Straßenverkehrsordnung (StVO). Explizit mit einer Schutzhelmpflicht belegt sind also Krafträder und offene Fahrzeuge, die schneller als 20 km/h fahren können. Auf Motorrädern, Trikes, Quads und einigen E-Bikes muss demnach immer ein Helm aufgesetzt werden.

Im benannten Paragraphen ist zudem bestimmt, dass ein Schutzhelm dann zu tragen ist, wenn die Fahrzeuge keine Möglichkeit zum Anschnallen bieten. Dies beantwortet dann auch die Fragen, ob eine Helmpflicht im Cabrio besteht. Wichtig ist zudem auch, dass nicht nur Fahrer einen Helm tragen müssen, sondern auch etwaige Mitfahrer. In diesem Fall gilt die Helmpflicht explizit auch für Kinder, wenn diese beispielsweise im Beiwagen oder auf dem Quad mitfahren.

Gibt es Ausnahmen von der Helmpflicht?

Bestehen außerordentliche Gründe, dass ein Helm nicht getragen werden kann, ist eine Befreiung von der Helmpflicht eine Option. Dies wird jedoch immer für den jeweiligen Einzelfall entschieden. Liegen zum Beispiel gesundheitliche Gründe vor, muss dies durch ein Gutachten bzw. durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden.

Welcher Helm ist geeignet?

Per Gesetz ist ein geeigneter Helm vorgeschrieben, was einen solchen ausmacht, ist jedoch in der StVO nicht festgehalten. Allerdings kommt hier die gängige Rechtsprechung zum Tragen, wonach durch den Helm Ohren, Stirn und Nacken geschützt sein müssen. Auch von Bedeutung in diesem Zusammenhang ist die ECE-Norm 22-05, welche in vielen Ländern der Europäischen Union den gesetzlichen Standard für geeignete Helme darstellt. In Deutschland ist das entsprechende Prüfsiegel nicht vorgeschrieben, allerdings wird empfohlen, dass Helme den Vorgaben der Norm entsprechen sollten.

Diese Norm stellt sicher, dass Helme im Rahmen verschiedener Anforderungen geprüft werden und diesen Standards entsprechen. Da diese Vorschriften in anderen Ländern per Gesetz erfüllt sein müssen, können Fahrten mit Helmen ohne entsprechendes Prüfsiegel im Ausland zu Bußgeldern führen. Vor einer Reise sollten sich Fahrer also immer informieren, ob das ECE-Siegel Teil der Helmpflicht ist.

Helmpflicht auf dem Fahrrad?

Ob Radfahrer in Bezug auf die Helmpflicht pro oder contra sind, hat in Deutschland rechtlich keine Auswirkungen. Eine Pflicht, auf dem Rad einen Helm zu tragen, gibt es hier nicht. Auf dem Rad entscheidet jeder selbst, ob der Kopf per Helm geschützt wird oder nicht. Achtung: Auch bei bestimmten Pedelecs ist ein Helm Pflicht. Das S-Pedelec, welches bis zu 45 km/h schnell werden kann, erfüllt die Voraussetzungen aus § 21a StVO. Somit gilt auch auf diesem eine Helmpflicht.

Sanktionen bei Missachtung der Helmpflicht

Wer mit einem Fahrzeug fährt, für das eine Helmpflicht zu beachten ist, jedoch keinen Helm trägt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Helmpflicht zu missachten, bedeutet in Deutschland ein Verwarngeld von 15 Euro. Werden allerdings Kinder ohne Helm mitgenommen, erhöht sich der Betrag auf 60 Euro und ein Punkt in Flensburg wird ebenfalls eingetragen.

Die Missachtung der Helmpflicht ist auch in Bezug auf den Versicherungsschutz von Bedeutung. So kann Fahrern durchaus eine Mitschuld an einem Unfall eingeräumt werden, wenn sie fahrlässig oder vorsätzlich ohne vorgeschriebenen Helm unterwegs waren. Versicherungen können die Zahlungen teilweise oder ganz verweigern bzw. den Versicherten in Regress nehmen.

Motorradhelm: ECE-Norm 22/05

Motorradfahrer sind im Verkehr besonders gefährdet. Umso wichtiger ist es daher, dass Motorradfahrer die größten Anstrengungen unternehmen, um ihre Fahrten mit den bestmöglichen Sicherheitsvorkehrungen zu versehen. Dazu gehört auch ein Motorradhelm der ECE-Norm 22/05. Ein solches Label bescheinigt, dass der Helm nach vorgeschriebenen Angaben auf die maximale Verkehrssicherheit hin optimiert wurde.

Diese Norm definiert Standards für Schutzhelme, die unter anderem bei der Nutzung von Motorrädern, Mofas und Rollern vorgeschrieben sind. Um die Verkehrssicherheit zu verbessern, wurden alle Helme, welche die ECE-Norm 22/05 erfüllen, unter anderem auf die Belastbarkeit des Kinnriemens, die Haltbarkeit und die Stoßdämpfung geprüft.

Laut Gesetz kommen Fahrer ihrer Helmpflicht auf dem Motorrad nach, wenn sie einen geeigneten Helm tragen. Eine ECE-Zulassung muss dafür nicht vorliegen. Solche Richtlinien wurden wiederholt überarbeitet, die letzte Neuerung trat 2003 in Kraft.

Auf der sicheren Seite sind Sie daher, wenn Sie beim Kauf das ECE-Prüfzeichen am Helm ausfindig machen können. Dieses befindet sich in der Regel am Kinnriemen oder am Innenfutter. Dabei muss jedoch keineswegs tatsächlich das Kürzel „ECE“ oder dergleichen stehen. Vielmehr ist in der Mitte ein Kreis mit einem „E“ angebracht. Die Genehmigungsnummer am oberen Rand muss mit einer 05 beginnen, dann ist der Helm nach der aktuellen Prüfnorm gefertigt.

Zu der Frage, ob das Fahren mit einem Motorradhelm ohne ECE 22/05 erlaubt ist, kann § 21a Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung herangezogen werden. Die Wortwahl „einen geeigneten Schutzhelm“ weist daraufhin, dass generell der Motorradhelm mit ECE-Zulassung keine Pflicht ist - andernfalls stünde die Bezeichnung „einen amtlich geprüften Schutzhelm“ an der Stelle.

Motorradhelmvisiere: Schutz und Vorschriften

Motorradfahrer haben verschiedene Möglichkeiten, sich vor der Sonne zu schützen. Neben der klassischen Sonnenbrille unter dem Motorradhelm gibt es mittlerweile diverse Helmvisiere mit speziellen Funktionen:

  • Getönte Visiere: Diese Visiere bieten Schutz vor der Sonne und sind in unterschiedlichen Tönungsgraden erhältlich.
  • Verspiegelte Visiere: Sie sehen nicht nur cool aus, sondern bieten auch einen guten Blendschutz.
  • Photochromatische Visiere: Diese selbsttönenden Visiere passen sich automatisch den Lichtverhältnissen an und bieten so eine flexible Lösung.

Was ist erlaubt?

Ein Helmvisier muss gewisse Vorschriften erfüllen, um im Straßenverkehr legal zu sein.

  • ECE 22.06 Kennzeichnung: Die Markierung auf dem Visier muss Angaben zum Hersteller und die Prüfnummer enthalten. Ein E-Prüfzeichen (z. B. 3.
  • Photochromatische Visiere: Diese Art von Visiere hat oft kein E-Prüfzeichen und ist daher nicht offiziell für den Straßenverkehr zugelassen.

Stark getönte Visiere, oft als „Dark Smoke Visiere“ bekannt, sind unter Motorradfahrern beliebt, weil sie dem Träger eine coole, anonyme Optik verleihen. Sie lassen das Gesicht unsichtbar erscheinen und passen hervorragend zu einem stylischen Motorrad-Outfit.

Wenn dein Helm kein getöntes Visier hat, kann eine Sonnenbrille unter dem Helm helfen. Für maximale Sicherheit und Komfort beim Motorradfahren sollte immer ein Motorradhelm mit ECE-geprüftem Visier gewählt werden. Besonders für Fahrten im europäischen Ausland ist ein E-Prüfzeichen unerlässlich, da die Kontrollen dort strenger sein können.

Verstoß Sanktionen
Fahren ohne Helm (Erwachsene) 15 Euro Verwarngeld
Mitnahme von Kindern ohne Helm 60 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg

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