Fahrradhelm auch für Roller geeignet: Ein umfassender Überblick zur Helmpflicht in Deutschland

Die Frage, ob ein Fahrradhelm auch für Roller geeignet ist, führt zu einer umfassenderen Betrachtung der Helmpflicht für verschiedene Fahrzeugtypen in Deutschland. Es ist wichtig zu wissen, wann und für wen ein Helm vorgeschrieben ist, um Bußgelder zu vermeiden und die eigene Sicherheit zu gewährleisten.

Helmpflicht für Mofas und Roller

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt eine Helmpflicht für alle Krafträder vor, die eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h oder mehr erreichen können. Daher gilt die Helmpflicht auch für Mopeds und Mofas, sowohl für Fahrer als auch für Mitfahrer.

§ 21a StVO besagt:

Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.

Da sowohl Moped als auch Mofa, Roller und Motorrad in der Regel mindestens 20 km/h als Höchstgeschwindigkeit erreichen, ist bei diesen Fahrzeugen eine Helmpflicht zu beachten.

Verkehrsrechtlich ist ein Mofa als einspuriges Fahrrad mit Hilfsmotor zu betrachten, wobei die Bauart Höchstgeschwindigkeiten bis zu 25 km/h ermöglicht. Seit dem 1. Oktober 1985 gilt die Helmpflicht beim Mofa für alle Fahrer! Moped, Elektroroller, Motorroller: Helmpflicht gilt durch § 21a Absatz 2 StVO auch für diese leistungsfähigeren Fahrzeugklassen.

Welche Helme sind geeignet?

Die StVO definiert, dass ein geeigneter Helm getragen werden muss. Es ist nicht bestimmt, welche Helme genau als geeignet gelten. Motorradhelme, die der ECE-Norm 22-05 entsprechen, erfüllen jedoch in der Regel diese Anforderungen für die Helmpflicht.

Obwohl es in Deutschland derzeit keine Pflicht ist, sollte der Motorradhelm der ECE-Norm 22-05 entsprechen. Diese Helme sind nach einheitlichen Sicherheitsstandards hergestellt und geprüft, was über das entsprechende Siegel verdeutlicht wird.

Für Speed-Pedelecs, Mopeds und Roller müssen Helme einem Prüfzeichen entsprechen, dem Gütezeichen NTA 8776. Das Gütezeichen ist an der Kennzeichnung "NTA 8776" auf der Innenseite des Helms zu erkennen. Ein Helm, der das NTA 8776-Gütezeichen trägt, ähnelt dem Gütezeichen eines normalen Fahrradhelms, ist aber für höhere Fallgeschwindigkeiten ausgelegt und schützt einen größeren Teil des Kopfes. Außerdem gewährleisten Helme mit diesem Gütezeichen, dass Ihr Gehör nicht beeinträchtigt wird. Dieser Helm bietet also ausreichenden Schutz für Ihre Ohren, aber Sie können Ihre Umgebung trotzdem sicher hören. Es gibt bereits viele Helme, die diesem Qualitätszeichen entsprechen und daher für Mopeds und Roller zugelassen sind. Speed-Pedelec-Helme entsprechen ebenfalls dem Gütezeichen 8776 und sind daher für Mopeds und Roller geeignet.

Vorteile von Speed-Pedelec-Helmen

Speed-Pedelec-Helme haben viele Vorteile gegenüber anderen Rollerhelmen. Zum Beispiel sind Speed-Pedelec-Helme verstellbar und haben eine Belüftung.

Helmpflicht für E-Scooter

Es besteht keine generelle E-Scooter Helmpflicht in Deutschland, da die Geschwindigkeit von E-Rollern auf maximal 20 km/h begrenzt ist. Allerdings ist es empfehlenswert, einen Helm zu tragen, da E-Scooter im Stehen betrieben werden und Stürze oft zu schweren Verletzungen führen können. Erreichen E-Scooter mit Zulassung mehr als 20 km/h ist eine E-Scooter Helmpflicht wiederrum gegeben.

Geeignet sind im Prinzip alle handelsüblichen Fahrradhelme. Überaus praktisch, weil Du bei Deinem E-Scooter kaum Stauraum zur Verfügung hast, sind faltbare Helme. Diese bringen neben einem umfassenden Schutz, auch die Möglichkeit mit, diese platzsparend nach Gebrauch in einer Tasche zu verstauen. Zu empfehlen sind ebenso Modelle, die eine zusätzliche Beleuchtung mitbringen.

Sanktionen bei Verstößen gegen die Helmpflicht

Missachten Sie die Helmpflicht auf dem Mofa in Deutschland, müssen Sie mit Verwarn- bzw. Bußgeldern zwischen 15 und 70 Euro rechnen. In einigen Fällen drohen auch Punkte in Flensburg. Tragen Sie auf dem Mofa keinen oder einen ungeeigneten Helm, hat das bei einer Kontrolle in der Regel Folgen. So werden 15 Euro Verwarngeld fällig. Darüber hinaus steigern Sie auch das eigene Verletzungsrisiko. Mit einem Bußgeld müssen Sie dann rechnen, wenn Sie Kinder ohne Helm mitnehmen. Ist ein Kind betroffen, drohen 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Bei mehreren Kindern steigt das Bußgeld auf 70 Euro.

Denken Sie stets an die Helmpflicht, wenn Sie mit dem Roller fahren. Ohne Helm droht eine Strafe von 15 Euro. Doch Vorsicht: Wenn Sie auf dem Roller mit einem Kind fahren, das keinen geeigneten Helm trägt, steigt dieser Betrag schnell auf 60 Euro.

Die folgende Tabelle verdeutlicht die Sanktionen bei Verstößen gegen die Helmpflicht:

Verstoß Sanktion
Fahren ohne Helm (Mofa/Roller) 15 Euro Verwarngeld
Mitnahme eines Kindes ohne Helm (Mofa/Roller) 60 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg
Mitnahme mehrerer Kinder ohne Helm (Mofa/Roller) 70 Euro Bußgeld

Weitere wichtige Hinweise

  • Fahrradhelme müssen passen und richtig aufgesetzt werden. Sie sitzen richtig, wenn der obere Stirnbereich, Schädeldecke und Hinterkopf vom Helm bedeckt werden.
  • Bei normaler, unfallfreier Beanspruchung empfiehlt es sich, den Fahrradhelm nach fünf Jahren zu ersetzen. In jedem Fall muss dieser nach einem Unfall ausgetauscht werden, auch dann, wenn äußerlich keine Schäden zu erkennen sind.
  • Fahrradhelme sollten sachgerecht gelagert und nicht unnötigerweise in der Sonne liegen, da die Sonneneinstrahlung den Kunststoffen schadet.

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