Motorradfahren mit dem Autoführerschein Klasse B: Die 125er-Regelung in Deutschland

Jedes Jahr im Frühjahr, wenn die ersten Sonnenstrahlen locken, beginnt die Zweiradsaison. Viele Menschen träumen davon, ein Motorrad zu fahren, doch oft fehlt die Zeit oder das Geld für einen zusätzlichen Motorradführerschein. Seit Anfang 2020 gibt es in Deutschland eine Lösung: die Erweiterung des Autoführerscheins Klasse B (B196) für das Fahren von 125er-Leichtkrafträdern.

Was sind 125er-Leichtkrafträder?

125er oder Leichtkrafträder (L3e-A1) sind Motorräder oder Roller, die mehr als 50, aber höchstens 125 Kubik Hubraum aufweisen und maximal 11 kW/15 PS Leistung haben. Sie können eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 100 km/h erreichen. Wer sich mit der Erweiterung B 196 für ein Elektromotorrad entscheidet, der kann legal bis zu 59 PS abrufen. Ein 125ccm-Motorrad wird auch als Leichtkraftrad bezeichnet. Es gibt viele verschiedene Formen von Krafträdern dieser Art. Für welche Sie sich dabei entscheiden, hängt von Ihren persönlichen Präferenzen ab.

Voraussetzungen für die Führerscheinerweiterung B196

Die Einbindung des A1-Führerscheins (125er) in die Pkw-Fahrerlaubnis ist in Deutschland an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Die Anwärter müssen mindestens 25 Jahre alt sein.
  • Sie müssen seit mindestens 5 Jahren den Führerschein Klasse B besitzen.
  • Es sind neun 90-minütige Doppelstunden Fahrschule zu absolvieren - 4 in Theorie und 5 in Praxis.

Nach der Ausbildung ist keine Fahrprüfung erforderlich. Es reicht eine Bescheinigung der Fahrschule aus, welche die entsprechende Schulung bestätigt. Mit dieser kann man sich binnen zwölf Monaten die Schlüsselnummer 196 zur Klasse B eintragen lassen und darf damit Leichtkrafträder und -roller fahren. Diese haben qua Definition 125 cm³, maximal 11 kW (15 PS) und dürfen bei voller Leistung nicht leichter als 110 Kilo sein (maximal 0,1 kW/kg), Dreiräder bis zu 15 kW (20 PS).

Wie funktioniert die neue Regelung?

Inhabern einer Fahrerlaubnis der Klasse B (Autoführerschein) wird nun das Führen von Krafträdern der Fahrerlaubnisklasse A1 in Deutschland erleichtert. Die Berechtigung wird dann durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dokumentiert. Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird jedoch keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung z. B. die Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV nicht möglich ist.

Die Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde am 30.12.2019 im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 52 veröffentlicht. Sie trat somit am 31.12.2019 in Kraft und betrifft Zweiräder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung bis zu 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg ist.

Schritte zur Erweiterung des Führerscheins Klasse B um die Schlüsselzahl 196:

  1. Theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden (9 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten) absolvieren.
  2. Vom Fahrlehrer bestätigen lassen, dass die Schulung erfolgreich teilgenommen wurde.
  3. Zur Führerscheinstelle gehen und Schlüsselnummer 196 in den Führerschein eintragen lassen.

Was kostet die Erweiterung der Klasse B?

Die Kosten für die Erweiterung des Autoführerscheins um die Schlüsselzahl 196 variieren je nach Fahrschule und Region. In der Regel liegen die Kosten zwischen 500 und 900 Euro. Von der Fahrschule gibt es dann einen Ausbildungsnachweis, mit dem bei der Führerscheinstelle - neues Passbild nicht vergessen - ein neuer Führerschein beantragt werden muss. Für diesen Posten sind etwa 40 bis 50 Euro plus eine Wartezeit für den Amtsweg einzukalkulieren.

Versicherung einer 125er

Aus den Auflagen für die B-196-Fahrlizenz für Leichtkrafträder und -roller ergibt sich schon ein Spareffekt bei der Fahrzeugversicherung. Denn anders als die 16-jährigen A1-Fahranfänger stellen die über 25-Jährigen mit Fahrerfahrung im Pkw ein deutlich geringeres Risiko für die Versicherungen dar.

Laut einer Vergleichsrechnung der Allianz Versicherung kostet die günstigste Haftpflichtversicherung beispielsweise für eine Honda CBR 125 jährlich etwa 47 Euro und die teuerste etwa 70 Euro. In dem Vergleich wurde davon ausgegangen, dass der Versicherungsnehmer der Halter ist und seinen Führerschein in Deutschland gemacht hat. Es gibt für die 125er (Neufahrzeug) keine Garage, und es wird von einer Jahresfahrleistung von 10.000 Kilometern bei überwiegend privater Nutzung ausgegangen. Eine Vorversicherung bestand länger als fünf Jahre, und der Fahrer hat die Schadenfreiheitsklasse 13.

Für 125er mit nicht mehr als 11 kW (15 PS) wird keine Kfz-Steuer erhoben.

Geltungsbereich der B196-Regelung

Es ist wichtig zu beachten, dass die B196-Regelung nur innerhalb Deutschlands gilt. Im Ausland wird diese nicht akzeptiert. Da im Führerschein die Schlüsselzahl 196 bei der Klasse B angefügt wird, scheint das Fahren von Leichtkrafträdern der Klasse A1 im Ausland nicht möglich zu sein.

Alternativen zur B196-Erweiterung

Wer auf größere Bikes umsteigen will, muss eine Motorradfahrausbildung von der Pike auf machen. Denn anders als beim A1-Führerschein, der bereits mit 16 Jahren gemacht werden kann, ist bei B 196 kein vereinfachter Aufstieg in die Motorradführerscheine A2 und A möglich.

Erfolg der neuen Regelung

Die Bilanz des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) nach den ersten Jahren zeigt, dass der B196-Schein sehr gefragt ist. Zum Stichtag 1. Januar 2022 wurden bereits mehr als 130.000 B196-Berechtigungen erworben. Über 130.000 Autofahrer nutzen bereits die Möglichkeit des B196 seit der Einführung Anfang 2020. Mit dem Autoführerschein können so einfach und kostengünstig auch Motorräder der Klasse A1 gefahren werden.

Überblick über Fahrerlaubnisklassen und ihre Berechtigungen

In Deutschland gibt es viele verschiedene Fahrerlaubnisklassen. Sie werden mit Buchstaben gekennzeichnet. Der herkömmliche Pkw-Führerschein ist beispielsweise die Klasse B, die unterschiedlichen Lkw-Klassen sind durch am Buchstaben C zu erkennen. Möchten Sie ein 125-Kubik-Motorrad fahren, müssen Sie den Führerschein der Klasse A1 oder B196 besitzen.

Führerscheinklassen im Überblick:

  • Klasse AM: Roller bis 45 km/h (Mindestalter: 16 Jahre, in einigen Bundesländern 15 Jahre)
  • Klasse A1: Krafträder mit maximal 125 cm³ Hubraum und 11 kW Leistung (Mindestalter: 16 Jahre)
  • Klasse A2: Krafträder mit maximal 35 kW Leistung (Mindestalter: 18 Jahre)
  • Klasse A: Krafträder ohne Leistungsbeschränkung (Mindestalter: 24 Jahre, Direkteinstieg oder 20 Jahre mit A2-Vorbesitz)
  • Klasse B: Pkw (Mindestalter: 18 Jahre, begleitetes Fahren ab 17 Jahren)

Kosten für Motorradführerscheine

Die Kosten für den Motorradführerschein variieren von Fahrschüler zu Fahrschüler. Vor allem die Anzahl der praktischen Fahrstunden wirkt sich auf die Höhe der Führerscheinkosten aus.

Ungefähre Kosten für Motorradführerscheine:

  • Führerscheinklasse A1: ca. 1.000 - 1.500 Euro
  • Führerscheinklasse A2: ca. 1.200 - 1.800 Euro
  • Führerscheinklasse A: ca. 1.500 - 2.500 Euro

Haben Sie bereits einen Pkw-Führerschein und möchten noch den Motorradführerschein machen, können Sie einen Teil der Kosten sparen. Die theoretische Ausbildung ist für beide Führerscheine ähnlich. Bei den Übungsstunden können Sie einiges einsparen, wenn Sie schon längere Zeit im Straßenverkehr unterwegs sind. Um die zwölf Sonderfahrten auf Landstraßen, auf der Autobahn und bei Nacht kommen Sie jedoch nicht herum.

Gut zu wissen: Für Fahranfänger und Wiedereinsteiger ist zu Beginn der Saison ein freiwilliges Fahrsicherheitstraining für etwa 100 Euro sinnvoll. Dabei lernen Sie, Ihr Zweirad noch besser zu kontrollieren und in Gefahrensituationen richtig zu reagieren.

Alte Führerscheinklassen

Zum 1. Januar 1999 kam es in Deutschland zu einer großen Änderung bezüglich der Fahrerlaubnisklassen. Wurden die verschiedenen Klassen bis dahin durchnummeriert (Klassen 1 bis 5), so kam es nun zu einer Bezeichnung mit Buchstaben. Der alte „Lappen“ blieb jedoch weiterhin gültig und musste nicht sofort umgetauscht werden. Das gilt auch heute noch. Beachten Sie allerdings: Je nach Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers müssen Führerscheine, die bis zum 31.

Beachten Sie jedoch Folgendes: Bei all den in der obigen Liste genannten Führerscheinen ist die Klasse AM eingeschlossen. Für Führerscheine der Klasse B, die ab dem 01.04.1980 und vor dem 01.01.1999, sowie Führerscheine der Klasse B, die ab dem 01.01.1999 und vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, gilt außerdem: Sie dürfen zwar kein 125ccm-Motorrad führen, es ist Ihnen aber erlaubt, ein dreirädriges Kraftfahrzeuge bis 15 kW auf öffentlichen Straßen zu bewegen. Tauschen Sie Ihren Führerschein um, ist dies daran erkennbar, dass die Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 eingetragen werden.

Probezeit für Fahranfänger

Handelt es sich beim Führerschein für ein 125ccm-Motorrad um Ihre erste Fahrerlaubnis? In diesem Fall, durchlaufen Sie nach Übergabe des Führerscheins zunächst eine zweijährige Probezeit. Bestimmte Verstöße werden in dieser Zeit härter geahndet. Es wird dabei zwischen A- und B-Verstößen unterschieden. Erstere sind schwerwiegende Regelverletzungen. Hierzu zählen unter anderem eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h oder das Überfahren einer roten Ampel. B-Verstöße sind im Vergleich weniger schwerwiegend. Begehen Sie mit Ihrem 125ccm-Motorrad einen A- oder zwei B-Verstöße, wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert. Außerdem müssen Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen.

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