Motorradfahren mit Helm am Arm: Was ist erlaubt?

In Deutschland gibt es eine klare Helmpflicht für Motorradfahrer. Gemäß § 21a StVO müssen Fahrer und Mitfahrer von Krafträdern oder offenen drei- oder mehrrädrigen Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.

Die Helmpflicht ist in erster Linie eine Maßnahme zur Erhöhung der Sicherheit von Verkehrsteilnehmern - in diesem Fall von Motorradfahrern. Bei Unfällen und Stürzen sind sie üblicherweise weniger geschützt als in einem Auto - wo neben der Karosserie auch diverse Schutzeinrichtungen dabei helfen, die Schwere von Verletzungen zu minimieren oder diese gar ganz zu verhindern.

Anforderungen an einen geeigneten Helm

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt lediglich vor, dass der Helm "geeignet" sein muss. Eine genauere Definition gibt es in Deutschland nicht. Dennoch gibt es Vorschriften und Regelungen, an denen sich Hersteller und auch Verkehrsteilnehmer orientieren können. Darüber hinaus können sich Motorradfahrer auch nach bestimmten EU-Regeln und Prüfsiegeln richten.

Die ECE-Norm 22-05 bestimmt einheitliche Vorgaben für die Produktion und die Sicherheitsstandards von Motorradhelmen. Helme mit dem entsprechenden Prüfsiegel erfüllen diese Standards und werden daher als geeignet angesehen. Im Ausland ist das mitunter jedoch anders. Möchten Sie dort den Anforderungen einer Helmpflicht auf dem Motorrad entsprechen, ist es oft unerlässlich, dass der Helm die ECE-Norm erfüllt.

Laut Gesetz kommen Fahrer ihrer Helmpflicht auf dem Motorrad nach, wenn sie einen geeigneten Helm tragen. Eine ECE-Zulassung muss dafür nicht vorliegen. Die Wortwahl „einen geeigneten Schutzhelm“ weist daraufhin, dass generell der Motorradhelm mit ECE-Zulassung keine Pflicht ist - andernfalls stünde die Bezeichnung „einen amtlich geprüften Schutzhelm“ an der Stelle.

Fahren mit Helm am Arm: Ist das erlaubt?

Es ist zwar nicht explizit verboten, einen Helm am Arm zu tragen, aber es gibt Bedenken hinsichtlich der Sicherheit und der Kontrolle über das Motorrad. Post? Verboten ist`s sicherlich nicht; da ein mitgeführter (Reserve-)Helm aber als Ladung zu quaqlifizieren ist (§ 22 StVO), ist er so mitzuführen, dass die Bewegungsfreiheit des Fahrers, die zum Zeichengeben, zur Umsicht usw. erforderlich ist, nicht beeinträchtigt ist. Vernünftiger Weise sollte ein Helm aber weder am langen Arm, noch an der Lenstange sondern mögl.Hi,rein rechtlich ist es schon auf dem Fahrrad nicht statthaft (betrifft allg.

Verboten wirds nicht sein, aber wenn was passiert wirds heissen, dass du mit dem Helm am Arm dein Motorrad nicht unter Kontrolle hattest. Versicherung wird sich quer stellen...

Alternativen zum Tragen des Helms am Arm

  • Haken unter der Sitzbank: Viele Motorräder haben einen Haken unter der Sitzbank, an dem der Helm befestigt werden kann.
  • Gepäcknetz: Ein Gepäcknetz mit Haken kann verwendet werden, um den Helm auf dem Soziussitz zu fixieren.
  • Rucksack: Ein Rucksack bietet eine sichere und bequeme Möglichkeit, den Helm zu transportieren. Grooßer Rucksack tuts auch.
  • Topcase/Koffer: Falls vorhanden, können Topcase oder Koffer genutzt werden, um den Helm zu verstauen.

Sicherheitsaspekte für Soziusfahrer

Nicht zuletzt gilt auch für den Beifahrer auf dem Motorrad: Sicherheit ist oberste Priorität! Ein Helm ist dabei Vorschrift, selbst, wenn die Strecke noch so kurz ist. Übrigens: Inwieweit Ihr Sozius bei Ihnen im Falle eines Falles mitversichert ist, sollten Sie vor Ihrem Ausflug prüfen. In der Regel greift Ihre Versicherung für Ihren Sozius nur dann, wenn alle Sicherheitsanforderungen erfüllt sind.

Zum einen muss Ihr Motorrad für das Mitnehmen einer weiteren Person geeignet sein: Ein Beifahrersitz, zwei Fußstützen und entsprechende Haltegriffe sind ein Muss. Ohne die passende Schutzkleidung sollte Ihr Soziusfahrer keinesfalls aufsteigen.

Verhaltensregeln für Soziusfahrer

  • Absprachen über die Kommunikation und Fahrweise sind im Vorhinein zu treffen.
  • In den Kurven bewegen Sie sich bestenfalls mit dem Fahrer mit - das geht am leichtesten, wenn Sie mit dem Kopf über die kurveninnere Seite des Fahrers schauen.
  • Überraschen Sie den Fahrer nicht mit plötzlichen Bewegungen oder einer ruckartigen Gewichtsverlagerung.

Sanktionen bei Verstößen gegen die Helmpflicht

Werden Sie erwischt, droht Ihnen zunächst ein Verwarngeld von 15 Euro. Teurer wird es, wenn Sie die Helmpflicht auf dem Motorrad missachten und Kinder befördern. Trägt ein Kind als Beifahrer keinen Helm, werden 60 Euro fällig. Des Weiteren wird ein Punkt in Flensburg eingetragen.

Wichtig ist, dass die Missachtung der Helmpflicht auf dem Motorrad dazu führen kann, dass Ihnen bei einem Unfall eine Mitschuld an etwaigen Verletzungen gegeben wird.

Die richtige Motorradbekleidung

Obwohl gesetzlich - anders als bei der Helmpflicht - das Tragen von Motorradschutzkleidung nicht vorgeschrieben ist, ist in der Rechtsprechung eine Tendenz zu beobachten, schuldlos geschädigten Motorradfahrern wegen des Nichttragens von Schutzkleidung Ansprüche zu kürzen.

Früher musste der Bewerber bei Prüfungen der Klassen A, A1, A2 und AM geeignete Motorradschutzkleidung, bestehend aus einem passenden Motorradhelm, Motorradhandschuhen, einer eng anliegenden Motorradjacke, einem Rückenprotektor (falls nicht in Motorradjacke integriert), einer Motorradhose und Motorradstiefeln mit ausreichendem Knöchelschutz tragen. Diese Pflicht gibt es nicht mehr.

Bußgelder im Überblick

Verstoß Bußgeld Punkte in Flensburg
Fahren ohne geeigneten Helm 15 Euro Keine
Beförderung eines Kindes ohne Helm 60 Euro 1

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0