Mofa auf dem Fahrradweg erlaubt: Was Sie wissen müssen

Der Radweg ist grundsätzlich für Fahrräder gedacht. In den letzten Jahren sind jedoch viele neue Fahrzeugarten hinzugekommen, darunter solche mit Elektroantrieb, wie E-Scooter, Lastenräder und Velocars. Es stellt sich die Frage, welche Fahrzeuge den Radweg nutzen dürfen.

Die Grundregel besagt: Fahrzeuge mit Motor, die mit Motorunterstützung schneller als 25 km/h fahren können, sind auf dem Radweg nicht erlaubt. Seit 2019 regelt die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung einige dieser neuartigen Fahrzeuge.

Wer darf wo fahren?

Nicht alle Zweiräder dürfen auf Radwegen oder Radschnellwegen fahren. Grundsätzlich gilt: Alle Zweiräder, die mit einem Motor betrieben werden oder mit Motorunterstützung schneller als 25 km/h fahren, dürfen nicht auf den Radweg.

Dazu gehören E-Bikes (S-Pedelecs, 45 km/h), Motorroller (45 km/h), Motorräder, E-Lastenräder (45 km/h) und Mopedautos oder sogenannte Leichtautos.

Aber auch Inline-Skates, Rollschuhe, Skateboards und nicht motorisierte Tretroller dürfen nicht auf den Radwegen gefahren werden, da sie gesetzlich dem Fußverkehr gleichgestellt sind.

Diese Pedelecs werden wie Fahrräder behandelt. Das bedeutet, sie brauchen kein Versicherungskennzeichen. Eine private Haftpflichtversicherung ist jedoch unabdingbar. In der Regel handelt es sich bei diesen E-Bikes rechtlich um Mofas.

E-Bike 25 km/h (Pedelec)

E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h gelten rechtlich als Fahrräder. Sie dürfen den Radweg befahren. Wie Radfahrer ohne Elektro-Unterstützung können sie frei wählen, ob sie die Straße oder den Radweg nutzen. Ausnahme: Wo ein Schild die Radwegnutzung vorschreibt, müssen sie den Radweg nutzen.

E-Bike 45 km/h (S-Pedelec)

Pedelecs bis 25 km/h und S-Pedelecs bis 45 km/h ähneln sich oft äußerlich. Sie unterstützen das Treten, fahren also nicht ohne Muskelkraft. S-Pedelecs gelten als leichte Kraftfahrzeuge und benötigen ein Versicherungskennzeichen. Der Fahrer muss einen Helm tragen und die Straße benutzen. Auf dem Radweg dürfen S-Pedelecs nicht fahren, auch wenn sie langsam fahren. Sie dürfen sie nicht in falscher Richtung in Einbahnstraßen fahren, die für Radfahrer in beiden Richtungen frei sind. Einzelne Gemeinden haben bestimmte Radwege für S-Pedelecs freigegeben, etwa Tübingen. Dies muss besonders beschildert sein.

E-Scooter (20 km/h)

E-Scooter zählen als Elektrokleinstfahrzeug. Sie dürfen maximal 20 km/h schnell sein und müssen den Radweg benutzen. Fehlt der Radweg, müssen sie auf der Straße fahren. Auf dem Gehweg dürfen die Scooter nicht benutzt werden.

Mofa/Mokick/Moped

In der Regel dürfen Mofas nicht auf dem Radweg fahren. Sie gelten als motorisiertes Kraftfahrzeug und gehören auf die Straße, auch wenn sie nur 25 km/h schnell fahren können. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas, die auf 25 km/h limitiert sind, den Radweg nutzen. Ein Zusatzschild kann den Radweg für Mofas freigeben, aber auch das gilt nur für Fahrzeuge, die maximal 25 km/h erreichen.

Motorroller (45 km/h)

Klassische Motorroller der 50-Kubik-Klasse (45 km/h) gelten als motorisiertes Kraftfahrzeug und dürfen nicht auf dem Radweg fahren. Dies gilt auch, wenn sie rein elektrisch fahren.

Segway

Segways dürfen im Straßenverkehr benutzt werden. Sie dürfen 20 km/h schnell fahren und müssen den Radweg benutzen, sofern vorhanden. Ansonsten fahren sie auf der Straße, der Gehweg ist tabu. Touristische Segway-Veranstalter lassen sich mitunter Sondergenehmigungen für Fußgängerzonen ausstellen. Auch ein Schild „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ kann die Durchfahrt erlauben.

Lastenrad (25 km/h oder ohne Motor)

Lastenräder werden rechtlich wie Fahrräder behandelt. Haben sie keine Tretunterstützung oder eine elektrische Unterstützung bis 25 km/h, dürfen sie den Radweg benutzen. Lastenrad-Fahrer können frei entscheiden, ob sie den Radweg oder die Fahrbahn nutzen. Ausnahme: Ein Schild schreibt die Radweg-Benutzung vor. Fehlt der Radweg oder ist er nicht benutzbar, müssen sie die Straße benutzen.

E-Lastenrad 45 km/h

Analog zum Pedelec gibt es auch beim Lastenrad S-Pedelec-Varianten, die bis 45 km/h eine Tretunterstützung liefern. Sie gelten als Kraftfahrzeug. Es gelten also Versicherungskennzeichen- und Helmpflicht und die Pflicht zur Benutzung der Straße.

Mopedauto

Mopedautos oder Leichtautos sind zweispurige Fahrzeuge mit Verbrennungs- oder Elektromotor. Sie gelten als vierrädriges Motorrad bzw. werden wie ein Roller behandelt.

Velocar/Velomobil

Velocars sehen aus wie kleine Autos, haben also meist mehr als eine Spur und eine Karosserie. Sie gelten aber rechtlich als Fahrrad, wenn sie eine Tretunterstützung bis 25 km/h aufweisen. Also dürfen sie den Radweg benutzen und müssen das tun, wo es vorgeschrieben ist. Der Motor darf nur unterstützen. Fährt das Velocar rein mit Motorkraft, ist es ein Moped und darf nicht auf dem Radweg fahren. Velomobile sind ebenfalls mit einer Karosserie verkleidete Fahrräder und fahren meist ohne Motor-Unterstützung. Sie dürfen auf dem Radweg fahren.

Fahrrad-Rikscha/Dreirad

Die Rikscha ist ein Fahrrad zur Personenbeförderung. Genau wie andere mehrspurige Fahrräder dürfen sie den Radweg benutzen. Wo erlaubt, sollten sie aber eher auf die Straße ausweichen.

Inline-Skater, Skateboard, Kickscooter

Rollschuhe, Inline-Skates, Skatesboards und nicht motorisierte Tretroller gelten vor dem Gesetz als Fußverkehr. Sie dürfen auch dort fahren, wo andere Fahrzeuge verboten sind, z. B. in der Fußgängerzone. Schrittgeschwindigkeit ist Pflicht. Auf Radwegen dürfen diese Fahrzeuge nicht fahren. Ausnahme: Ein Zusatzschild erlaubt das Befahren von Radwegen mit Inline-Skates.

Hoverboards/E-Boards

Hoverboards oder E-Boards lassen sich per Gewichtsverlagerung steuern. Am Straßenverkehr dürfen sie bisher nicht teilnehmen. Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung verlangt nach einer Lenk- oder Haltestange. Daher dürfen Hoverboards weder auf dem Rad- noch auf dem Gehweg oder der Fahrbahn fahren.

Radwegbenutzung: Pflicht oder Kür?

Für Fahrräder setzt § 2 Abs. Verkehrsschild 241, das auf einem runden blauen Schild die getrennte Benutzung des Weges als Geh- und Radweg anzeigt. Sieht man eines dieser Zeichen, dann ist die Benutzung des Radweges also Pflicht, als Radler darf man nicht auf der Straße fahren. Das gilt auch für Rennräder oder Pedelecs. Ausnahmen gibt es aber natürlich auch hier: So ist es zum Beispiel sehr wohl erlaubt, trotz der Benutzungspflicht, mit dem Rad auf der Fahrbahn zu fahren, wenn der Radweg unbenutzbar ist.

Zugeparkte Radwege, unausweichliche Schlaglöcher oder Pflanzenbewuchs können die sichere Radwegbenutzung nämlich unmöglich machen. Weicht man in so einem Fall auf die Straße aus, ist das vollkommen in Ordnung.

Besonderheiten für Mofas

Mofas dürfen außerorts auf Radwegen fahren. Innerorts ist dies nur mit einem Zusatzzeichen erlaubt. Ein Mofa ist ein Fahrrad mit Hilfsmotor, für welches der Gesetzgeber keine Fahrerlaubnis vorschreibt. Stattdessen benötigen die Fahrer eine Mofa-Prüfbescheinigung, die bereits ab einem Mindestalter von 15 Jahren erworben werden kann. Darüber hinaus beinhaltet jede Führerscheinklasse eine entsprechende Berechtigung zum Führen von Mofas. Diese relativ geringen Anforderungen lassen sich insbesondere auf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h zurückführen.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Nutzung des Radwegs durch Mofas istInnerhalb geschlossener Ortschaften ist es Voraussetzung, damit Mofas auf dem Radweg fahren dürfen (Straßenschild „Mofas Frei“).

Auch wenn innerorts das Mofa auf dem Fahrradweg meist nicht erlaubt ist, bewertet der Gesetzgeber einen solchen Verkehrsverstoß lediglich als eine Ordnungswidrigkeit. Der Verkehrssünder muss daher nur mit einem Verwarnungsgeld rechnen.

E-Scooter auf dem Fahrradweg

Seit Juni 2019 ist es erlaubt, mit einem E-Scooter zu fahren. Gemäß § 10 Absatz 1 der Elektrokleinfahrzeug Verordnung dürfen E-Scooter den Fahrradweg benutzen. Damit wird zusätzlich auch der Verkehr auf der Straße entlastet. Dennoch dürfen E-Scooter nicht nur den Fahrradweg benutzen, sondern auch die Fahrbahnen - wenn es auch für E-Roller keinen entsprechenden Fahrradweg gibt. Als E-Scooter-Fahrer ist man in diesem Fall den Fahrradfahrern gleichgesetzt und muss sich an die entsprechenden Vorschriften halten.

Die zugelassene Geschwindigkeit von E-Scootern auf dem Radweg ist auf maximal 20 km/h festgesetzt worden.

Sollte man mit dem E-Scooter statt des Fahrradwegs den Gehweg benutzen, kann dies zudem teuer werden. Es können sogar Bußgelder von mehreren hundert Euro verhängt werden, sollte man Dich erwischen.

Versicherungsschutz auf Radwegen

Mehr Radverkehr bedeutet mehr Fahrradunfälle und mehr Konflikte mit Fahrradfahrenden. Eine private Haftpflichtversicherung sichert Fahrradfahrende für den Fall ab, dass sie mit ihrem Fahrrad anderen Personen Schaden zugeführt haben. Die private Unfallversicherung ist dafür da, wenn man bei einem Fahrradunfall selbst mit finanziellen oder gesundheitlichen Unfallfolgen konfrontiert wird.

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