Viele Motorradfahrer nutzen im Stau gern ihre Wendigkeit, um an stehenden Autos vorbeizuziehen - sei es auf dem Seitenstreifen oder zwischen den Spuren. Doch was wie eine clevere Abkürzung wirkt, kann rechtlich problematisch sein.
Immer wieder schlängeln sich Motorradfahrer und -fahrerinnen auf Autobahnen zwischen den stehenden Fahrzeugen hindurch, um so schneller durch einen Stau zu kommen. Aber ist das erlaubt? Diese Frage klären wir hier und informieren über die Hintergründe.
Die Rechtslage
In Deutschland ist das Durchfahren im Stau für Motorräder - etwa zwischen den Fahrstreifen oder auf dem Seitenstreifen - grundsätzlich nicht erlaubt. Ausschlaggebend sind vor allem Sicherheitsbedenken, etwa die Gefahr unvorhersehbaren Verhaltens von Autofahrern oder das Blockieren der Rettungsgasse. Eine gesetzliche Lockerung ist aktuell nicht vorgesehen.
Motorradfahrer müssen sich im Stau daher weiterhin wie Autofahrer verhalten: einordnen, warten und keine Sonderwege nutzen.
Verbotenes Rechtsüberholen?
Eine klare und eindeutige gesetzliche Regelung hierzu gibt es nicht.
Viele Motorradfahrer und -fahrerinnen schlängeln sich bei Stau auf Autobahnen an den stehenden Autos vorbei.
Der Bundesgerichtshof hatte bereits über einen Fall zu entscheiden, in dem der Biker innerhalb einer Überholverbotszone an einer vor einer Ampel wartende Autoschlange vorbei nach vorne gefahren ist.
Dabei komme es weder darauf an, ob der Überholende seine Fahrgeschwindigkeit erhöht, noch, dass er einen Wechsel der Fahrspur vornimmt oder auf seine ursprünglich benutzte Fahrspur nach Beendigung des Überholvorgangs zurückkehre.
Es handelt sich, so das OLG, auch nicht um eine der in der StVO geregelten Ausnahmen vom Rechtsüberholen.
Denkbar wäre es, den stehenden Fahrzeugverkehr einfach links am äußersten Fahrbahnrand zu überholen.
Motorrad im Stau: Was erlaubt ist - und was nicht
Wer mit dem Auto im Stau steht, kennt das Bild: Motorradfahrende schlängeln sich durch die wartenden Autos und fahren mitten durch die Fahrspuren. Doch ist das überhaupt erlaubt? Die Antwort ist klar: Nein - das sogenannte "Stauschlängeln" oder auch "Filtern" ist in Deutschland verboten. Motorradfahrer:innen verstoßen dabei gleich gegen mehrere Vorschriften.
Motorrad überholt im Stau: Was sagt die Straßenverkehrsordnung?
Weder die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) noch das Strafgesetzbuch enthalten einen ausdrücklichen Paragrafen, der das Durchfahren von Staus mit dem Motorrad explizit verbietet. Dennoch ergibt sich aus mehreren Vorschriften ein klares Verbot:
- Fahren zwischen den Fahrstreifen ist gemäß § 7 Abs. 1 StVO nicht zulässig - die Fahrstreifen sind durch Markierungen begrenzt, die nicht einfach überfahren werden dürfen.
- Überholen ohne ausreichenden Seitenabstand (gemäß § 5 Abs.
Überholen im Stau - links neben der linken Spur?
Ein häufig diskutierter Grenzfall: Manche Biker:innen fahren im Stau links an der linken Fahrspur entlang - also zwischen der Mittelleitplanke und der linken Fahrbahnmarkierung. Auch das ist rechtlich bedenklich:
- Der notwendige Sicherheitsabstand kann auch hier kaum eingehalten werden.
- Die äußerste linke Markierung darf grundsätzlich nicht überfahren werden.
- Autofahrende rechnen nicht mit Motorrädern in dieser Position - ein spontanes Ausscheren oder das Öffnen einer Tür kann zu gefährlichen Unfällen führen.
Selbst wenn kein explizites Überholverbot vorliegt, entsteht für Motorradfahrer:innen in solchen Situationen in der Regel eine Mitschuld, wenn es zu einem Unfall kommt. Um sich beim Motorradfahren zu schützen, informieren wir hier über Motorrad-Schutzkleidung und hier über Motorradhelme.
Darf man die Rettungsgasse oder den Standstreifen nutzen?
Immer wieder fordern Motorradverbände Ausnahmen - etwa das Durchfahren der Rettungsgasse oder die Nutzung des Standstreifens bei zähfließendem Verkehr. Doch die Antwort des Gesetzgebers ist eindeutig:
- Die Rettungsgasse ist ausschließlich für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste vorgesehen.
- Der Standstreifen darf nicht befahren werden - außer bei expliziter Freigabe durch Verkehrszeichen oder Anweisung der Polizei.
Der Grund: Wenn Motorräder diese Bereiche nutzen, droht eine Behinderung von Einsatzfahrzeugen oder sogar eine Stauverlagerung ans Ende der Gasse - mit neuen Gefahrenpotenzialen.
Motorradfahren in der Rettungsgasse?
Immer wieder wird diskutiert, Motorradfahrern ein zügiges Verlassen der Autobahn bei Stau zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird unter anderem gefordert, die Rettungsgasse für sie freizugeben, um so ein Vorbeifahren an den Kolonnen zu ermöglichen. Das ist nicht nur verboten, der ADAC sieht hierin auch keine gute Lösung. Es besteht die Gefahr, dass Rettungsfahrzeuge daran gehindert werden, bis zur Unfallstelle zu kommen.
Standspur für Biker und Bikerinnen erlaubt?
Alternativ ist auch im Gespräch, die Standspur für Motorradfahrende im Stau bis zur nächsten Ausfahrt freizugeben. Dies ist jedoch aus Sicht des ADAC auch keine praktikable Option, da die Motorradfahrer nicht einschätzen können, ob der Grund für den Stau vor oder hinter der nächsten Ausfahrt liegt.
Die 4 Verbote zum Motorradfahren im Stau
- Durchfahrt zwischen zwei Spuren
- Befahren des Seitenstreifens
- Überholen an der Mittelleitplanke
- Die Rettungsgasse ist für Motoradfahrende tabu
Bußgeldkatalog zu Verstößen mit dem Motorrad im Stau
Motorradfahrer:innen haben im Stau dieselben Rechte und Pflichten wie Autofahrer:innen.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Unerlaubtes Fahren durch die Rettungsgasse | 240 € | 2 | 1 Monat |
| ... mit Behinderung | 280 € | 2 | 1 Monat |
| ... mit Gefährdung | 300 € | 2 | 1 Monat |
| ... mit Unfallfolge | 320 € | 2 | 1 Monat |
| Unerlaubtes Überholen auf dem Seitenstreifen | 75 € | 1 | - |
| ... mit Gefährdung | 90 € | 1 | - |
| ... mit Unfallfolge | 110 € | 1 | - |
| Außerorts unerlaubt rechts überholen | 100 € | 1 | - |
| ... mit Gefährdung | 120 € | 1 | - |
| ... mit Unfallfolge | 145 € | 1 | - |
| Seitenabstand nicht eingehalten | 30 € | - | - |
| Unerlaubtes Überfahren der Fahrstreifenbegrenzung | 30 € | - | - |
Hinweis: Bei Unfällen oder mehrfachen Verstößen kann auch der Straftatbestand der gefährlichen Eingriffe in den Straßenverkehr (§ 315b StGB) greifen. Was Gefährdung im Straßenverkehr bedeutet, erklären wir hier.
Weitere Aspekte
Im Stau: Durchschlängeln ist verboten
Während rechts überholen verboten ist, ist das Überholen links generell erlaubt. In der Praxis ist das jedoch nicht unproblematisch, weil den Motorradfahrenden im Stau meistens nicht genug Platz bleibt, um einen ausreichenden Sicherheitsabstand zur Fahrzeugkolonne einzuhalten.
Mit Motorrad durch die Rettungsgasse zu fahren, ist verboten.
Für Motorrad- wie für Autofahrer und -fahrerinnen gilt, dass die Gasse für Rettungsfahrzeuge frei bleiben muss.
Ersteren das Durchfahren von Staus über die Rettungsgasse oder Standspur zu erlauben, wird zwar in regelmäßigen Abständen erwägt, bisher hat sich der Gesetzgeber allerdings dagegen entschieden.
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Motorradfahrerinnen und -fahrer, die bei zähem Verkehr oder Stau überholen, müssen grundsätzlich mit einer Mitschuld rechnen, falls es zum Unfall kommt.
Über den Umfang entscheiden Gerichte von Fall zu Fall unterschiedlich.
Das Landgericht Trier sprach beispielsweise eine Haftungsverurteilung zu einem Drittel zulasten einer Motorradfahrerin aus.
Diese überholte eine Fahrzeugkolonne auf derselben Fahrspur und wurde dabei von einer Polo-Fahrerin angefahren, die in eine Lücke in der Kolonne fuhr.
Grundsätzlich ist es also nicht zu empfehlen, mit dem Motorrad in Staus zu überholen.
Die Möglichkeit bietet sich zwar, ist aber in der Regel ordnungswidrig und außerdem gefährlich für andere Verkehrsteilnehmer.
Darf ich als Motorradfahrer:in Schrittgeschwindigkeit in der Mitte fahren?
Nein.
Rechtsanwalt Elsner: „Zwar darf man auch im Stau beziehungsweise bei zähflüssigem Verkehr die Fahrbahn wechseln, doch darf nicht zwischen zwei Fahrbahnen gefahren werden.“
Das aber wird im Stau schwierig.
Denn wie soll ein Motorradfahrer ansonsten vorankommen?
Zudem kann der Seitenabstand wohl kaum eingehalten werden, wenn auf der Fahrbahn selbst überholt wird.
Hier gibt es allerdings Ausnahmen. So darf dann rechts überholt werden, wenn dem Rechtsüberholenden ein freier Fahrstreifen zur Verfügung steht.
Rechtlich unproblematisch können Motorradfahrer also nur auf der ganz linken Spur überholen, die bei voller Fahrbahn allerdings nicht frei ist.
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