Helmpflicht beim Mofa: Was ist erlaubt und was nicht?

Beim Motorrad gilt eine klare Helmpflicht. In Deutschland gilt seit 1976 die Helmpflicht für Motorradfahrer. Die Regelung dazu gibt § 21 a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vor. Aber gilt diese Helmpflicht auch beim Mofa? Ab wann müssen Fahrer überhaupt einen Schutzhelm aufsetzen? Gibt es Ausnahmen, die beim Mofa bezüglich der Helmpflicht zu beachten sind?

Existiert für Mofa eine Helmpflicht?

Ja, laut Straßenverkehrs-Ordnung müssen auf Krafträdern, die schneller als 20 km/h fahren, Helme getragen werden. Verkehrsrechtlich ist ein Mofa als einspuriges Fahrrad mit Hilfsmotor zu betrachten, wobei die Bauart Höchstgeschwindigkeiten bis zu 25 km/h ermöglicht. Seit dem 1. Oktober 1985 gilt die Helmpflicht beim Mofa für alle Fahrer!

Welche Fahrzeuge sind betroffen?

Moped, Elektroroller, Motorroller: Helmpflicht gilt durch § 21a Absatz 2 StVO auch für diese leistungsfähigeren Fahrzeugklassen.

  • Mofa
  • Moped
  • Elektroroller
  • Motorroller

Ausnahmen von der Helmpflicht?

Die Helmpflicht beim Mofa kennt keine wirkliche Ausnahmen. Zwar steht in der StVO geschrieben, dass durch Anlegen eines Sicherheitsgurtes auf einen Helm verzichtet werden kann. Diese Möglichkeit bieten Mofas in der Regel aber nicht an. Folglich bleibt die Helmpflicht beim Mofa unumstößlich.

Welche Vorgaben muss der Helm erfüllen?

Der Gesetzgeber schreibt die Verwendung geeigneter Schutzhelme vor. Es ist nicht bestimmt, welche Helme genau als geeignet gelten. Dennoch gibt es Vorgaben was den Helm betrifft. So dürfen Sie, um der Helmpflicht auf Moped, Mofa oder Roller nachzukommen, nur einen Motorradhelm tragen. Obwohl es in Deutschland derzeit keine Pflicht ist, sollte der Motorradhelm der ECE-Norm 22-05 entsprechen. Diese Helme sind nach einheitlichen Sicherheitsstandards hergestellt und geprüft, was über das entsprechende Siegel verdeutlich wird.

Darunter fallen zum Beispiel Modelle, die der ECE-Norm 22/05 entsprechen.

Was droht für das Fahren ohne Helm?

Wer auf dem Mofa ohne Helm erwischt wird, muss laut Bußgeldkatalog mit einem Verwarngeld in Höhe von 15 Euro rechnen. Fahrer, die der Helmpflicht nicht nachkommen, müssen stets mit einem Verwarngeld von 15 Euro rechnen. Missachten Sie die Helmpflicht auf dem Mofa in Deutschland, müssen Sie mit Verwarn- bzw. Bußgeldern zwischen 15 und 70 Euro rechnen.

Tragen Sie auf dem Mofa keinen oder einen ungeeigneten Helm, hat das bei einer Kontrolle in der Regel Folgen. So werden 15 Euro Verwarngeld fällig. Darüber hinaus steigern Sie auch das eigene Verletzungsrisiko. Mit einem Bußgeld müssen Sie dann rechnen, wenn Sie Kinder ohne Helm mitnehmen. Ist ein Kind, drohen 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Bei mehreren Kindern steigt das Bußgeld auf 70 Euro.

Bußgelder bei Verstößen gegen die Helmpflicht

Verstoß Bußgeld Punkte in Flensburg
Fahren ohne Helm 15 Euro Keine
Mitnahme eines Kindes ohne Helm 60 Euro 1
Mitnahme mehrerer Kinder ohne Helm 70 Euro 1

Des Weiteren sollten Sie nicht außer Acht lassen, dass eine Missachtung der Helmpflicht auf dem Mofa auch Auswirkungen auch etwaige Schadensersatzansprüche haben kann. Kommt es zu einem Unfall, kann es sein, dass Ihnen eine Teilschuld an Verletzungen gegeben wird.

Weitere Informationen

Schon 15-Jährigen ist es erlaubt, mit einem Mofa zu fahren. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass diese eine gültige Prüfbescheinigung erworben haben. Eine direkte Führerscheinklasse, wie Sie beispielsweise beim Motorrad benötigt wird, gibt es hier nicht. Unabhängig von der jeweiligen Klasse darf darüber hinaus jeder Führerscheinbesitzer mit einem Mofa fahren.

Geeigneter Helm?

Die Vorschriften der StVO besagen nur, dass es ein „geeigneter“ Helm sein muss. Was darunter zu verstehen ist, wird nicht definiert. Dennoch gibt es Vorgaben was den Helm betrifft. So dürfen Sie, um der Helmpflicht auf Moped, Mofa oder Roller nachzukommen, nur einen Motorradhelm tragen.

Gilt in Deutschland auf dem Mofa eine Helmpflicht?

Ja. Die StVO schreibt eine Helmpflicht für alle Krafträder vor, die als Höchstgeschwindigkeit 20 km/h oder mehr erreichen können. Daher gilt eine Helmpflicht auch auf Moped und Mofa. Das ist dann für Fahrer als auch für Mitfahrer, falls solche erlaubt sind, der Fall.

Helmpflicht auf dem Mofa: Ab wann gilt sie?

Eine Ausnahme greift, wenn Sicherheitsgurte vorhanden sind. Befreiungen von der Helmpflicht werden nur in Einzelfällen und beim Vorliegen wichtiger Gründe erteilt. Darüber hinaus ist wichtig, dass die Helmpflicht auf dem Mofa sowie auf allen anderen entsprechenden Fahrzeugen sowohl für Fahrer als auch für Mitfahrer gilt. Bei einem Mofa sollten Fahrer allerdings vorher abklären, ob sie überhaupt andere Personen mitnehmen dürfen.

Die Wahl des richtigen Helms

Moderne und hochwertige Motorradhelme sind deutlich weniger von einem schnellen Alterungsprozess betroffen als Helme früherer Baujahre. Ist der Helm regelmäßig in Gebrauch, werden im Durchschnitt fünf bis sieben Jahre als Nutzungsdauer genannt. Natürlich hängt dieses Motorradhelm-Alter auch von Material und Helmqualität ab.

Achte beim Motorradhelm reinigen stets auf die Herstellerempfehlungen. Ist der Helm aus geringer Höhe heruntergefallen, so kann er für gewöhnlich weiterhin genutzt werden, da wesentlich weniger Kraft und Geschwindigkeit beim Sturz auf ihn gewirkt haben. Achte jedoch darauf, ob kleinere Anbauteile, wie Visiermechanik oder Belüftung abgebrochen sind.

Die meisten Hersteller von Motorradhelmen geben auf ihre Ware eine Garantie von bis zu fünf Jahren. Diese gilt ab Rechnungsdatum und bezieht sich auch auf die Helmschale. Forschungen haben keinen Hinweis darauf gegeben, dass allein die Zeit eine Verschlechterung des Helmes bewirkt. Lediglich starke Hitze oder Kälte oder der Kontakt mit Dämpfen wie Schmierstoffen, Benzin usw. können das Material angreifen.

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