Wer in der Landwirtschaft arbeitet, benötigt oft einen Traktorführerschein - entweder Klasse L oder T. Diese Führerscheinklassen gelten für Traktoren und Arbeitsmaschinen. Der T-Führerschein ist eine spezielle Fahrerlaubnis, die es ermöglicht, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen im Straßenverkehr zu führen. Er ist seit dem 1. Januar 2020 verpflichtend und ermöglicht es, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.
Führerscheinklasse L
Bei dem Führerschein der Klasse L handelt es sich um den ''kleinen'' Traktorführerschein. Die Klasse L umfasst Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h (mit Anhängern bis 25 km/h), die zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden. Ebenfalls umfasst sind selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils bis 25 km/h (auch mit Anhänger) Höchstgeschwindigkeit. Die Klasse L ist insbesondere für Personen interessant, die nur gelegentlich in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind, wie zum Beispiel Aushilfen, Praktikanten oder Saisonarbeitende.
- Mindestalter: 16 Jahre bei Zugmaschinen für die Land- und Forstwirtschaft bis 40 km/h.
- Befristung: Der Führerschein der Klasse L ist unbefristet, er muss nicht erneuert werden.
Für den L-Führerschein ist lediglich eine theoretische Prüfung zu absolvieren. Eine praktische Prüfung ist dafür nicht vorgesehen. Für den Führerschein der Klasse L musst du den Theorieunterricht bestehend aus Grund- und Zusatzstoff besuchen. Der Grundstoff beinhaltet den allgemeinen Prüfstoff, der für alle Führerscheinklassen gilt. Der Zusatzstoff beinhaltet die besonderen Anforderungen der jeweiligen Fahrzeugklasse. Beim Grundstoff der Klasse L musst du insgesamt 12 Doppelstunden à 90 Minuten besuchen, um zur Theorieprüfung zugelassen zu werden.
Besonderheit: Wenn du den Führerschein der Klasse B besitzt, wird dir der L-Führerschein automatisch eingetragen.
Auch wenn keine praktische Ausbildung für den L-Führerschein vorgeschrieben ist, musst du dennoch eine theoretische Prüfung absolvieren.
Führerscheinklasse T
Du bevorzugst neben Autos eher größere Gefährte? Oder bist im landwirtschaftlichen Bereich beschäftigt? In Gegenden, in denen die Landwirtschaft noch Vorrang hat, ist es oftmals schwer, mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu Rande zu kommen.
Der T-Führerschein erlaubt das Fahren von folgenden landwirtschaftlichen Fahrzeugen:
- Selbstfahrende Futtermischwagen oder Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h.
- Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 60 km/h mit Anhänger, die jeweils zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Im Führerschein T, dem Traktorführerschein, ist auch die Klasse AM sowie die Klasse L enthalten. Weiterhin darf mit dem T-Schein jede Zugmaschine gefahren werden, die, aufgrund ihrer Bauart, nicht schneller als 60 Kilometer unterwegs ist. Des Weiteren ist der Schein geeignet, Anhänger zu ziehen. Die Fahrzeuge müssen nach ihrer Konstruktion, von ihrer Bauart her, für den Einsatz in Land- und Forstwirtschaft gedacht sein, sonst hat die Führerscheinklasse keine Wirkung.
Mit dem T-Führerschein dürfen land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden. Einen T-Führerschein benötigen alle Personen, die land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen oder selbstfahrende Arbeitsmaschinen im öffentlichen Straßenverkehr führen möchten und die vor dem 1. Januar 2020 geboren wurden.
Wer also beruflich mit Land- oder Forstwirtschaft zu tun hat, ist wohl oder übel gezwungen, diesen Führerschein zu machen. Obwohl der T-Führerschein für Fahrzeuge gültig ist, die bis zu 60 Kilometer in der Stunde schnell sind, wird für den Führerscheininhaber eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 Kilometer herrschen, dies bis zu seinem 18. Geburtstag. Gelenkt werden dürfen mit der Klasse T selbstfahrende Arbeitsmaschinen, genauso Futtermischwagen. Hier gilt eine Geschwindigkeitsobergrenze von 40 Stundenkilometern.
Wie läuft der Ersterwerb? Die theoretische Ausbildung umfasst 12 Doppelstunden Grundstoff und 6 Doppelstunden spezifischen Traktor-Unterricht. In der Theorieprüfung müssen die Anwärterinnen und Anwärter 30 Fragen beantworten. Die praktische Prüfung dauert rund 70 Minuten, davon sind 35 Minuten reine Fahrzeit.
Achtung: Wird für gewerbliche Fahrten die Führerscheinklasse C bzw. CE benötigt, dann ist zusätzlich eine Berufskraftfahrerqualifikation erforderlich.
Mindestalter und Sondergenehmigungen
Das Mindestalter für den Erwerb der Klasse T beträgt 16 Jahre. Bis zum 18. Geburtstag darf man diese Fahrzeuge jedoch nur mit maximal 40 km/h fahren. Mit einer Ausnahmegenehmigung ist die Führerscheinklasse T, die herkömmlicherweise eine Altersuntergrenze von 16 Jahren hat, auch schon mit 15 Jahren möglich.
Die Ausnahmegenehmigung für den T-Führerschein ab 15 Jahren ist allerdings außergewöhnlich schwierig zu erhalten. Um eine solche Sondergenehmigung zu erhalten, müssen besondere Umstände vorliegen. So könnte den Eltern ein landwirtschaftlicher Betrieb gehören, die Arbeitskraft des Vaters fällt aber wegen einer Beinverletzung langfristig aus.
Doch kann sie unter Umständen auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung verlangen, die dann vom Probanden selber gezahlt werden müsste. Die Ausbildung für den T-Führerschein aber kann man schon 6 Monate vor dem Erreichen des 16.
Traktoren ohne Führerschein fahren
Es gibt allerdings Traktoren, auch selbstfahrende Zugmaschinen, die ohne Führerschein zu führen sind; diese sind bauartbedingt nicht schneller als 6 Kilometer die Stunde und sind sehr dünn gesät. Diese Traktoren dürfen aber auch nur in der Land- und Forstwirtschaft genutzt werden. Auf öffentlichen Straßen wird man damit weniger unterwegs sein.
Kosten und Ausbildung
Wenn man bedenkt, dass der Führerschein AM bereits in der Klasse T enthalten ist, wird der Preis von etwa 1000 Euro für diese Führerscheinklasse unter Umständen ein wenig angenehmer. Wer bereits eine Führerscheinprüfung hinter sich hat, wird weniger Theoriestunden benötigen. Grundsätzlich schreibt das Gesetz eine Anzahl von 24 Theoriestunden vor. Die Zahl der praktischen Stunden, die aufgewendet werden müssen, ist komplett abhängig von Fahrlehrer und Fahrschule, des Weiteren haben selbstverständlich die Vorkenntnisse, die Fähigkeiten und die Lernfortschritte maßgeblichen Einfluss auf die Zahl der praktischen Unterrichtsstunden.
Ein Führerschein kann, je nach Region und Fahrschulunternehmen etwa 1000 Euro kosten. Er kann aber auch weitaus teurer werden.
Führerscheinumtausch
Wer eine alte Fahrerlaubnis sein eigen nennt, muss diese spätestens 2033 umtauschen in einen neuen EU-Führerschein. Nun besteht in diesem Zusammenhang die Möglichkeit, eine Fahrerlaubnis T für gewisse forstwirtschaftliche beziehungsweise landwirtschaftliche Fahrzeuge mit eintragen zu lassen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat in diesem Zusammenhang die Klage eines Rechtsanwaltes zurückgewiesen, der die Führerscheinklasse T aus seinem alten 3 er - Führerschein eintragen lassen wollte. Der Anwalt hatte auch nach mehrmaliger Aufforderung keinen Beleg erbracht, dass er in einem entsprechenden Unternehmen tätig ist. Die Führerscheinklasse T wurde ihm folgerichtig verweigert.
Was gilt beim Führerscheinumtausch? Beim Pflichtumtausch der alten Pkw-Führerscheine der Klasse 3 erhalten Sie die Klasse T nur auf Antrag erteilt. Sie müssen außerdem eine Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft nachweisen. Haben Sie den Antrag beim Umtausch nicht gestellt, ist eine nachträgliche Eintragung der Klasse T nicht mehr möglich. Sie erhalten dann nur die Klasse L, für diese ist kein Antrag nötig.
Inhaber der alten Lkw-Klasse 2 sind berechtigt, alle Kraftfahrzeuge der Klasse T zu fahren. Beim Umtausch des Führerscheins wird die Klasse T automatisch erteilt. Verlängert der Inhaber die Klasse 2 nicht rechtzeitig, erlischt zwar die Lkw-Fahrberechtigung, nicht aber die Klasse T.
Wer schon einen alten Scheckkarten-Führerschein (vor dem 19.1.2013 ausgestellt) hat, erhält die Klasse T nur, wenn diese schon eingetragen war. Eine Ausweitung der Fahrberechtigung von Klasse L auf die Klasse T ist beim Umtausch der Scheckkarte nicht möglich.
- Führerscheinumtausch: Klasse T nur auf Antrag, L wird automatisch eingetragen
- Klasse T und L nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- Klasse CE kann für größere Fahrzeuge notwendig sein
Zweckbindung der Führerscheinklassen L und T
Wichtig: Der Traktorführerschein der Klasse T und LZugmaschinen der Klasse L und Fahrzeuge der Klasse T dürfen Sie nur zu forst- und landwirtschaftlichen Zwecken nutzen! Diese Zwecke sind im § 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) genau definiert. Die Zweckbindung entfällt für die Klasse L nur bei vor 1999 erteilten Fahrberechtigungen. Beim Umtausch erkennen Sie dies anhand der Schlüsselzahlen 174 und 175 im Führerschein.
Der Führerschein Klasse T berechtigt nicht zum Führen eines Traktors für Zwecke, die nicht land- oder forstwirtschaftlich sind. Auch werden Fahrten mit einem Trecker, die nicht einem land- oder forstwirtschaftlichen Zweck dienen rechtlich so behandelt, als wäre die Fahrt ohne einen Führerschein erfolgt. Fährt also zum Beispiel ein 16-jähriger Inhaber des Führerscheins Klasse T mit dem Traktor zur Schule, wird er rechtlich so behandelt, als sei er ohne Führerschein gefahren, da der Führerschein Klasse T rein zweckgebunden ist.
Traktor und Zugmaschinen fahren auf dem Bauernhof ist eine absolute Attraktion für viele Jugendliche und Erwachsene gleichermaßen. Zum einen ist das Fahren eines Traktors ohne den Führerschein T oder den Führerschein L nur auf Privatgelände ohne öffentlichen Verkehr und mit der Zustimmung des Grundstücksbesitzers gestattet.
Weitere Informationen
Übrigens: Wer die Führerscheinklasse B besitzt, hat automatisch auch die Klasse L. Da mittlerweile vermehrt auch große Lkw in der Landwirtschaft zum Einsatz kommen, kann außerdem die Klasse C bzw. CE von Vorteil sein. Das Mindestalter für den Erwerb der Klassen C und CE liegt bei 21 Jahren.
Tabelle: Führerscheinklassen im Überblick
| Führerscheinklasse | Erlaubte Fahrzeuge | Mindestalter |
|---|---|---|
| L | Zugmaschinen bis 40 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h | 16 Jahre |
| T | Zugmaschinen bis 60 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h | 16 Jahre (bis 40 km/h), 18 Jahre (bis 60 km/h) |
| AM | Mopeds und Roller bis 50 ccm, max. 45 km/h | 15 Jahre |
| C/CE | Zugfahrzeuge über 7,5 t zulässige Gesamtmasse mit Anhängern über 750 kg zulässigem Gesamtgewicht | 21 Jahre |
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