Moped ohne Blinker erlaubt: Eine umfassende Betrachtung

Grundsätzlich ist es erlaubt, ein Moped ohne Blinker zu fahren. Die StVZO (Straßenverkehrszulassungsverordnung) sagt im §54 Fahrtrichtungsanzeiger, Absatz 5, Punkt 4 aus, dass Blinker an Kleinkraftfahrzeugen nicht erforderlich sind.

Handzeichen als Alternative

Wenn keine Blinker vorhanden sind, müssen Handzeichen gegeben werden. Das grundsätzliche Problem mit Handzeichen ist, wenn Du rechts abbiegen willst. Weil Du dann die Hand vom Gas nehmen musst. In dem Falle solltest Du gleichzeitig die Kupplung links ziehen, damit die Motorbremse Dich nicht gleichzeitig ausbremst.

Das schöne an den alten Original-Blinkern ist, dass man sie einfach zum Boden drehen kann, wenn sie defekt sind. Dann sind andere Verkehrsteilnehmer nicht irritiert, wenn man trotz Blinker noch Handzeichen gibt, weil sie die runtergedrehten Blinker nicht als solche erkennen. Du baust sie ja komplett ab, also ist das auch ok.

TÜV-Probleme und Rechtslage

Es kann vorkommen, dass TÜV-Prüfer die fehlenden Blinker bemängeln, obwohl dies nicht immer berechtigt ist. Es ist wichtig, die relevanten Regelungen zu kennen und gegebenenfalls vorzulegen. Oft habe ich leider nicht die richtigen Stellen gefunden, aber mein Wissensstand bis dato:

Der Einigungsvertrag

Der Einigungsvertrag regelt, wie mit erteilten Betriebserlaubnissen aus der DDR-Zeit umzugehen ist. Im Endeffekt soll hier (so wie ich's verstanden habe), geregelt werden, wie mit erteilten Betriebserlaubnissen aus der DDR-Zeit umzugehen sei - nämlich dass diese weiterhin gültig sind, sofern die Erlaubnisse vor dem aufgeführten Datum erteilt wurden.

(25) Nach den bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik erteilte Einzelbetriebserlaubnisse gelten als vorschriftsmäßig im Sinne des § 19 Abs. 1, wenn die betreffenden Fahrzeuge bis spätestens 31. Dezember 1991 erstmals in den Verkehr gebracht werden.

(27) Nach den bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik erteilte Bauartgenehmigungen gelten als vorschriftsmäßig im Sinne von § 22a, wenn sie nach dieser Bestimmung bauartgenehmigungspflichtig wären, oder werden - ohne Bauartgenehmigungspflicht - als vorschriftsmäßig im Sinne von § 22 angesehen.

Das heißt also im Klartext, dass ich nun herausfinden musste, wann die Erstzulassung meiner Möhre war und welche Regeln damals galten. Das einzige Dokument, was ich hatte, war ein altes Versicherungsheft von 1980. Also ist das das frühest halbwegs belegbare Betriebserlaubnisdatum. Was aber keine Rolle spielt, denn als nächstes, musste ich herausfinden, welche StVO zu dieser Zeit galt.

Anscheinend gab es 1956, 1964 und 1982 Neuauflagen der Straßenverkehrsordnung der DDR. Zuerst schaute ich mir die 82'er an - dort in §19 war eindeutig von Blinkerpflicht die Rede - hinten und vorn. Mist - dann eben die 64'er! - Aber oweh! - Auch hier war eindeutig zu lesen, dass Blinker Pflicht sind (§62) - Schade, denn genau diese StVO wäre für eine angenommen Erst-Betriebserlaubnis die richtige gewesen.

Der Einigungsvertrag besagt nur, dass die Regelungen die zu DDR Zeiten gültig waren, auch ihre Gültigkeit behalten. Was zu DDR Zeiten schon nicht zulässig war, bleibt auch weiter unzulässig. Die ES150/1 wurde ab Werk und bei Erteilung der Betriebserlaubnis nun mal mit Blinkern ausgestattet, somit müssen da auch welche ran.

Bestandsschutz

Bestandsschutz wäre zB. , daß diese Serie mit nur einem Rückspiegel auskommt und so weiter gefahren werden darf. Was du darfst, ist, von zwei auf vier Blinkleuchten erweitern und einen rechten Spiegel nachrüsten.

Der Bestandsschutz gilt für den Rechtsstand, der am 02.10.1990 galt. Das heißt in deinem Fall, hatte das Mopped am 02.10.1990 eine nach geltendem Recht (3.DB zur StVZO vom 05.09.1988) gültige Betriebserlaubnis und keine Blinker, so bleibt weiterhin alles rechtens. Auch dann wenn es nicht der ab 03.10.1990 Rechtslage entspricht. Vorausgesetzt die "Erstzulassung" erfolgt bis zum genannten Stichtag, aber das ist bei dir ja nicht das Problem.

Kannst du also nachweisen, das dein Mopped damals - abweichend von der ABE - ohne Blinker zugelassen war, so ist alles ok = Bestandsschutz. Kannst du das nicht, so wird der Prüfer zwangsläufig und üblicherweise den Zustand unterstellen (müssen), der der ABE zu Grunde lag, also mit Blinkern.

Im Anhang mal ein kurzer Überblick zur Entwicklung. Die Quellen liegen vor, könntest du bei Bedarf kriegen. Daran zu erkennen, eine Zulassung deines Moppeds ohne Blinker wäre in der DDR durchaus möglich gewesen. Die Frage ist, wie oben schon gestellt; kannst du das Belegen (z.B. Eintragung im Brief) oder kannst du den Prüfer überzeugen.

Lenker und Anbauteile

Was deine Lenkerlänge angeht, verstehe ich das Problem nicht so ganz, da die Lenkerendblinker der Lenker ja nicht kürzer machen. Evtl. ist dein Lenkergummi verdreht, so dass du nicht das Loch im Lenker siehst.

Ja, hab grad dreckige, ölige Hände und versuche Blinker zu montieren - Verdacht hat sich bestätigt - der Lenker scheint links gekürzt und es wurde ne Art Klemmhülse für den (nicht serienmäßigen) Außenspiegel reingehämmert. Keine Ahnung, wie ich das Teil wieder rausbekommen soll. Braucht man wahrscheihnlich einen Abzieher oder muss den Lenker demontieren und von der anderen Seite wieder durchhämmern.

Um einen Spiegel mit Klemmschelle zu montieren, muss ich wahrscheinlich dann etwas vom Griffgummi wegschneiden.

Die Klemmhülse ist Bestandteil des Spiegels. Der Spiegel hat unten ein langes Gewinde, auf dem Gewinde sitzt eine längsgeschlitzte Hülse und innen im Lenker ein Konus, welcher beim Anziehen der Schraube aussen die längsgeschlitzte Hülse aufspreitzt. Das Prinzip ist ähnlich eines alten Lenkervorbaus am Fahrrad.

Mit Glück lässt sich die Hülse mit einem Schraubendreher zusammendrücken und rausziehen. Wenn nicht, lässt sie sich mit Konrundstiften dünnschleifen bis die Spannung raus ist. Mit dem Hammer würde ich da nicht arbeiten.

Simson Mopeds und Blinkerpflicht

Im Simson Forum wird gerade heiß diskutiert, ob die Blinker an Simson Mopeds abgebaut werden dürfen oder nicht. Sinn oder Unsinn der Maßnahme ist nicht Gegenstand der Diskusion. Es geht rein um die rechtliche Situation.

Es gibt einige gute Argumente dafür und auch gute Argumente dagegen.

Wenn es sich z.B. um eine Schwalbe handelt, wurde diese nur mit Blinker produziert (evtl. gab es für Exportmärkte andere Modelle?), würde ich den Blinker nicht demontieren. Bei einer S50 gab es die z.B. als S50N ohne Blinker ab Werk.

§ 19 Abs. 1 StVZO (DDR) besagt, dass Fahrzeuge (außer Kleinkrafträder) mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein müssen. Jedenfalls besagt das die 1982 geltende Fassung, eine jüngere habe ich in der Kürze nicht finden können. In älteren Fassungen brauchten z.B. auch Motorräder noch keine Blinker haben. Da es den S 51 N aber bis zur Wende gab, sollte die 82er Fassung in dieser Hinsicht auch bis dahin wirksam gewesen sein.

Was dran war muss auch dran sein ( das was in der abe steht) und was dran ist muss auch funktionieren.Ganz einfach.

Wenn ab 1987 Pflicht für alle, dann dürften jedenfalls die bis dahin gebauten (und in Verkehr gebrachten) auch noch ohne fahren. Ist ja bei den Motorrädern nicht viel anders. Eine ETS (mit DDR-ABE) darf heute eben auch noch ohne Blinker fahren.

Aktuelle StVZO und Leichtkrafträder

Nach §54 Abschnitt 5 Absatz 4 " Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an: [...] 4. Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor,[...]"

Demzufolge dürfte man auch eine als LKR zugelassene ETZ 125 oder TS 125 oder schlagmichtot ohen Blinker fahren, so man einen Prüfer findet, der sie einem austrägt. Denn wenn die Teile in der ABE stehen, müssen sie auch dran sein

Nach dieser StVZO-Fassung könnte man also auch am Leichtkrad die Blinker austragen lassen und ebenso an den Kleinkrädern, egal wann hergestellt.

Auch die Kleinkrafträder benötig(t)en eine ABE, oder sehe ich das falsch. Und die StVZO spricht ja expliziet von ihnen. Wieso soll sie dann nicht gelten?

Es geht doch weniger um Sinn oder Unsinn, sondern, ob es gehen würde oder nicht.

Bei der Simson ist das leichter, da man einfach neue Papiere in Flensburg beantragen kann. Da nicht mehr bekannt ist, ob die FG-Nr als N oder B Modell ausgeliefert wurde, muß man den Typ/Modellvariante selber angeben. Also neues Typenschild, neue Papiere und aus der S51B wird ne N.Die N darf man aber legal wieder zur B aufrüsten.

Also wenn man Papiere braucht, ist es am sinnvollsten sie für eine N zu beantragen....

Erfahrungen und Meinungen

Wir sind die Mopeds weiland einfach mit runtergedrehten, abgesägten oder ganz ohne Blinker gefahren. Hat die Polizei nie interessiert. Denen ging es nur um ausreichend Profil, Licht und Bremslicht i.O. und ja keinen zu langen oder zu lauten Auspuff dran. Und ich wurde weiß Gott oft genug angehalten. Ist allerdings schon wieder gut 10...15 Jahre her. Vielleicht sind die jetzt auch "schärfer" Ne Betriebserlaubnis wollte komischerweise auch nie einer sehen.

Geht es dir um die reine Rechtsphilosophie oder hat das ganze auch einen praktischen Hintergrund?

Die Polizei richtet sich danach was in der Betriebserlaubnis bzw. EU-Typengenehmigung steht.

Wenn du die Blinker demontierst und beim KBA-Antrag das Kreuz bei "keine Blinker" machst, dann hat dein Moped mit der neuen ABE halt keine Blinker.

Das KBA ändert nicht den Inhalt der ABE. Auch wenn das Kreuz bei Blinker fehlt. Beantrage ich Papiere (Abzug der ABE des Typs) für z.B. eine S51B stehen Blinker in der ABE, welche für eine S51B für den Hersteller Simson erstellt wurde.

Importfahrzeuge und Ausnahmegenehmigungen

Tatsächlich gibt es, bei Importfahrzeugen, aber immer noch eine Ausnahme, die sog. Etwa-Wirkung", basierend auf einem Merkblatt des Verkehrsministeriums.

Obere Landesbehörden können nach §70 eine Ausnahme genehmigen mit der Begründung z.B., daß die Nachrüstung einen nicht zu rechtfertigenden Aufwand darstellt oder 6V ohnehin zu schwach sind.

Ob die jeweilige, für Euch zuständige Prüfstelle dies kann, muß von Euch nachgefragt werden.

Alle diese Hinweise auf Paragraphen, die man zitieren kann und die TÜVs etc. Zulassungsstellen mit ihren eigenen Waffen zu schlagen, sind ja o.k. und vielleicht auch manchmal hilfreich. Trotzdem, auch ich kannte diesen ganzen juristischen Mumpitz und auch das "das Nachrüstung einen nicht zu rechtfertigenden Aufwand darstellt oder 6V ohnehin zu schwach sind" etc. etc.

Das ist alles spitze und zieht auch mal hier und mal dort. Bei mir hat es nicht geholfen, weil dem deutschen Amtsschimmel manchmal nicht zu helfen ist und er sich noch weniger gerne belehren lässt. Schon gar nicht mit Hilfe seiner eigenen Rechtsnormen.

Blinken im Straßenverkehr

Biege ich ab, blinke ich, fahre ich geradeaus, blinke ich nicht. Bedeutet: Ich zeige an, wo ich hinfahren will. Bedeutet: Wenn die Hauptstraße nach rechts abknickt und ich verlasse sie, indem ich geradeaus in eine kleine Nebenstraße fahre, dann fahre ich geradeaus und zwar ohne zu blinken.

Anders sieht es aus, wenn das Abbiegen an einer klassischen Kreuzung mit mehreren Fahrspuren erfolgt. Hier kann man gar nicht zeitig genug anfangen. Schon das Einordnen in die richtige Spur muss durch rechtzeitiges Blinken angezeigt werden und dann sollte durchgeblinkt werden, auch wenn die Ampel rot anzeigt.

Auch das Wechseln der Richtungsfahrbahn zum Beispiel auf Autobahnen sollte rechtzeitig durch Blinken angezeigt werden und nicht quasi erst mit dem Einlenken.

Erfahrungen mit Mopeds ohne Blinker

Ich hatte an meinem mofa auch keine blinker.

meine lc4 ist auch ohne blinker unterwegs.

is ein bisschen gewöhnungsbedürftig,aber man gewöhnt sich dran.

Aber z. B. ältere Motorräder müssen keine oder nur vorne Blinker haben (meins zum Beispiel, haha), genau wie der rechte Spiegel erst ab einem bestimmten Baujahr Pflicht ist. Oder die Lautstärke des Auspuffs und noch so einiges andere. Da blickt kaum noch jemand durch. Aber es ist geregelt.

Habe vor Jahren mal den Mofaschein gemacht und meine mich zu erinnern, dass ein Mofa keine Blinker braucht, sondern, dass es ausreichend ist, die Fahrtrichtung mit den Armen anzuzeigen.

Wie aber zeigt man eigentlich an, dass man rechts abbiegen will? Mit der linken Hand weiter Gas geben?

Sämtliche Mofas haben doch Pedale! Man muss halt strampeln, wenn man rechts abbiegen will.

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