Überholverbot für Fahrradfahrer: Was Sie wissen müssen

Das Überholen ist eine anspruchsvolle Fahraufgabe, die ein hohes Maß an Aufmerksamkeit, Sorgfalt und Regelkenntnis erfordert. Um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, ist es entscheidend, die Regeln und Prinzipien dieses Vorgangs genau zu verstehen und umzusetzen. Eine sorgfältige Vorbereitung ist essenziell, bevor der Überholvorgang eingeleitet wird. Überholen birgt verschiedene Risiken, die zu Unfällen führen können. Es gibt klare gesetzliche Vorgaben, in welchen Situationen Überholen untersagt ist.

Wer die Prinzipien der Gefahrenlehre - Vorsicht, Rücksicht und Verantwortung - beherzigt, kann die Risiken minimieren und sicher überholen.

Das Verkehrszeichen 277.1: Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen

Verkehrszeichen 277.1 nennt sich das neue Zweiradüberhol-Verbotsschild, das auf weißem Grund mit rotem Kreis ein Auto sowie auf der rechten Seite ein Fahrrad und ein Motorrad zeigt. Das Schild enthält ein Ge- und Verbot. Entsprechend darf der Autofahrer (mehrspuriges Fahrzeug) weder ein einspuriges noch ein mehrspuriges Fahrzeug überholen. Als mehrspurige Fahrzeuge gelten auch Motorräder mit Beiwagen. Zu den einspurigen Fahrzeugen gehören Fahrräder, Roller und Motorräder. Für die Letztgenannten gilt das Überholverbot bei Schild 277.1 übrigens nicht.

Das Überholverbot ist erst mit diesem Zeichen aufgehoben. Das Verkehrszeichen wird in erster Linie dort angebracht, wo es enge Streckenabschnitte oder starke Gefälle oder Steigungen gibt und Fahrzeuge den Mindestüberholabstand von 1,50 Meter nicht einhalten können. Das Ende des Überholverbots wird über das Zeichen mit schwarzen Querstrichen gekennzeichnet oder über ein Zusatzzeichen, das die Länge der Überholverbotszone anzeigt.

Bußgelder bei Verstößen

Überholen trotz Überholverbot kostet 70 Euro. Überholen bei unklarer Verkehrslage trotz Überholverbot 150 Euro und 1 Punkt in Flensburg.

Die Rolle des ADFC

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 240.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen.

Vorteile einer ADFC-Mitgliedschaft

  • Einfluss auf politische Entscheidungen zur Förderung des Radverkehrs.
  • Deutschlandweite ADFC-Pannenhilfe.
  • ADFC-Magazin Radwelt mit Informationen rund um das Radfahren.
  • Sonderkonditionen bei Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen.

Verkehrssicherheit für Radfahrer

Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen.

Worauf Radfahrer achten sollten

Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone - deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

Pedelecs und E-Bikes: Was ist der Unterschied?

Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben.

Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind - rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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Überholverbote und ihre Bedeutung

Das Überholen ist eines der anspruchsvollsten und risikoreichsten Fahrmanöver im Straßenverkehr. Autofahrerinnen und -fahrer schätzen Geschwindigkeiten und Distanzen beim Überholen oft falsch ein. Deshalb kommt es immer wieder zu kritischen Situationen und Unfällen. Das zeigen Zahlen der ADAC Unfallforschung, die mit fast 40 Prozent deutlich häufiger lebensbedrohliche Verletzungen bei Überholunfällen registriert als bei anderen Unfällen. Umso wichtiger, beim Überholen immer vorsichtig zu sein und die Regeln zu kennen.

Regeln: Wann Überholen verboten ist

In folgenden Situationen ist das Überholen grundsätzlich verboten:

  • Wenn Sie während des gesamten Überholvorgangs nicht jede Behinderung des Gegenverkehrs ausschließen können.
  • Wenn die Verkehrslage unklar ist.
  • Wenn Verkehrszeichen dies anzeigen.
  • An einem Fußgängerüberweg.
  • Wenn ein Bus oder eine Straßenbahn mit Warnblinklicht eine Haltestelle anfährt.
  • Bei eingeschränkter Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen.
  • Wenn Sie nicht die gesamte Überholstrecke überblicken können.
  • Wenn Sie als Überholender nicht wesentlich schneller fahren können als der zu Überholende (ohne dabei die Höchstgeschwindigkeit zu übertreten).

Generell gilt: Es wird links überholt. Dabei gibt es Ausnahmen, in denen rechts überholen gestattet ist.

Überholen auf Autobahnen

Auf Autobahnen müssen Sie generell links überholen. Nur unter folgenden Voraussetzungen dürfen Sie rechts überholen:

  • Bei Stau und zäh fließendem Verkehr (maximal 60 km/h) dürfen Sie mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und äußerster Vorsicht rechts überholen.
  • Außerdem dürfen Fahrzeuge dann mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholt werden, wenn sie auf dem linken Fahrstreifen stehen oder langsam (maximal 60 km/h) fahren.

Überholen auf Landstraßen

Das Überholen auf Landstraßen ist riskant und eine häufige Ursache für schwere Unfälle. Deshalb gilt: Auf Landstraßen dürfen Sie nur dann überholen, wenn Sie während des gesamten Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausschließen können. Grundsätzlich sollte beim Überholen auf Landstraßen immer Sicherheit vor Schnelligkeit gehen.

Wichtig: Beim Überholen von Fahrrädern, Fußgängern und E-Scootern müssen Sie außerorts generell zwei Meter Mindestabstand halten.

Überholen innerorts: Was gilt?

Das Überholen ist auch innerorts nur dann zulässig, wenn die Verkehrslage klar ist und die Überholstrecke vollständig überblickt werden kann. Unabhängig von den realen Gegebenheiten herrscht innerhalb von Ortschaften kein generelles Überholverbot. Grundsätzlich muss zwar auch innerorts links überholt werden, doch bei zwei oder mehr Fahrstreifen in einer Richtung dürfen Sie mit einem Kfz bis zu 3,5 Tonnen rechts überholen. Verboten ist das Überholen an Fußgängerüberwegen.

Kraftfahrzeuge müssen, wenn sie Rad fahrende, zu Fuß Gehende oder Elektrokleinstfahrzeuge Führende überholen, einen ausreichenden Seitenabstand innerorts von mindestens 1,5 m und außerorts von mindestens 2 m einhalten (§ 5 Abs. IV S. 3 StVO).

Bußgeldkatalog für Radfahrer

Auch nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer müssen mit Bußgeldern und sogar Punkten in Flensburg rechnen, wenn sie bei Rot die Ampel überqueren. Zudem gefährden sie sich selbst dabei in höchstem Maße.

Hier eine Übersicht über einige Verstöße und die entsprechenden Bußgelder:

  • Fahrrad ohne Licht bzw. defektes Licht: 20 €
  • Einfacher Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad: 60 € - 1 Punkt
  • Verstoß gegen Rechtsfahrgebot: 15,00 €
  • Radweg in falscher Richtung befahren: 55,00 €

Straßenbenutzung mit dem Fahrrad - Verstöße und Bußgelder

Die nachfolgende Tabelle zeigt einige Verstöße und die entsprechenden Bußgelder im Zusammenhang mit der Straßenbenutzung mit dem Fahrrad:

VerstoßBußgeld
Freihändig fahren5,00 €
Verstoß gegen Rechtsfahrgebot15,00 €
...mit Behinderung25,00 €
...mit Gefährdung30,00 €
...mit Unfallfolge35,00 €
Verstoß gegen Radwegebenutzungspflicht20,00 €
...mit Behinderung25,00 €
...mit Gefährdung30,00 €
...mit Unfallfolge35,00 €
Nebeneinanderfahren mit Behinderung anderer20,00 €
...mit Gefährdung25,00 €
...mit Unfallfolge30,00 €
verbotswidriges Befahren eines Fußgängerbereichs25,00 €
...mit Gefährdung35,00 €
...mit Unfallfolge40,00 €
Verstoß gegen ein Verkehrsverbot (z. B. Einfahrtsverbot, Durchfahrtsverbot)25,00 €
...mit Gefährdung35,00 €
...mit Unfallfolge40,00 €
Radweg in falscher Richtung befahren55,00 €
...mit Behinderung70,00 €
...mit Gefährdung80,00 €
...mit Unfallfolge100,00 €
vorschriftswidrig Gehweg befahren55,00 €
...mit Behinderung70,00 €
...mit Gefährdung80,00 €
...mit Unfallfolge100,00 €
vorschriftswidrig Verkehrsinsel benutzt55,00 €
...mit Behinderung70,00 €
...mit Gefährdung80,00 €
...mit Unfallfolge100,00 €
vorschriftswidrig Grünanlagen benutzt55,00 €
...mit Behinderung70,00 €
...mit Gefährdung80,00 €
...mit Unfallfolge100,00 €
vorschriftswidrig Seitenstreifen befahren (außer auf Autobahnen/Kraftfahrstraßen)55,00 €
...mit Behinderung70,00 €
...mit Gefährdung80,00 €

Die Weißenburger Straße in Gunzenhausen: Ein Beispiel für Fahrradüberholverbote

Seit kurzem dürfen auf einem 300 Meter langen Teilstück der Weißenburger Straße Radfahrer nicht mehr überholt werden. Gekennzeichnet durch das Verkehrszeichen 277.1. Das verbietet das Überholen von einspurigen Fahrzeugen. Seit 2020 ist das Verkehrsschild in der Straßenverkehrsordnung vorgesehen. Allerdings ist es noch wenig bekannt.

Werden die Autofahrenden beim Überholen erwischt, kostet das 70 Euro, plus Gebühren, und einen Punkt in Flensburg.

Das Fahrradüberholverbot ist der Anfang von mehreren Maßnahmen, die den Radfahrerinnen und Radfahrern in Gunzenhausen ein gefahrloseres Fahren ermöglichen sollen.

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