Darf man zu zweit auf einem Fahrrad fahren? Verkehrsregeln für Radfahrer in Deutschland

Viele Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmer stellen sich oft Fragen zu den Rechten und Pflichten von Radfahrern im Straßenverkehr. Muss ich einen Radweg benutzen? Ist es erlaubt, Musik beim Fahrradfahren zu hören? Darf ich als Radfahrer über einen Zebrastreifen fahren? Dieser Artikel klärt über vermeintliche Irrtümer auf und gibt einen Überblick über die wichtigsten Regeln für Radfahrer in Deutschland.

Radwegebenutzungspflicht

Die Regelung, dass Radfahrer verpflichtet sind, auf dem Radweg zu fahren, gilt nur, wenn der Radweg mit einem der drei blauen Radweg-Schilder gekennzeichnet ist. Ist der Radweg mit keinem der benannten Zeichen versehen, kann der Radfahrer selbst entscheiden, welchen Weg er wählt. Dazu kommt, dass der Radweg auch gut befahrbar sein muss. Ist er von Unkraut und Wurzeln überwuchert, liegen Scherben auf dem Weg oder versperren Autos, Mülltonnen oder weitere Hindernisse eine Durchfahrt, dürfen Radler auf die Fahrbahn ausweichen.

Das Befahren des Radweges muss auch nicht sofort nach Aufhebung der Hindernisse, sondern an einer für den Radfahrer geeigneten Stelle, beispielsweise einer abgesenkten Fahrbahn, wieder aufgenommen werden. Einzig das Befahren eines ausdrücklich dafür vorgesehenen Gehwegs ist nicht gestattet. Hier dürfen nur Kinder bis zum achten Lebensjahr mit dem Fahrrad fahren. Ältere Radfahrer müssen ihr Zweirad hier schieben.

Radfahren in entgegengesetzter Richtung auf dem Radweg

Gibt es nur einen Radweg und ist dieser nicht für beide Fahrtrichtungen gekennzeichnet, ist dies nicht gestattet. In diesem Fall musst du auf die Straße ausweichen und der Radweg darf nur in einer Richtung befahren werden. Du bist dann verpflichtet, den für deine Fahrtrichtung ausgewiesenen Radweg zu nutzen, wenn es für jede Fahrspur einen Radweg gibt. Ist der Radweg nicht ausdrücklich mit einem der bekannten Radwegschilder gekennzeichnet, darfst du auch auf der Straße fahren.

Nebeneinanderfahren von Radfahrern

Vor allem bei perfektem Ausflugswetter sieht man Radfahrer in einer Gruppe auf der Straße nebeneinander statt hintereinander fahren. Nebeneinander fahren ist nicht grundsätzlich verboten. Du darfst dabei aber den Verkehr nicht behindern. Erlaubt ist es insbesondere, wenn es sich um eine Gruppe von mehr als 15 Radfahrer handelt. Dann ist es jederzeit gestattet, dass zwei Radfahrer nebeneinander fahren. Dies gibt den Radlern sogar mehr Sicherheit, da eine lange einreihige Schlange viel schlechter einzusehen und für Autofahrer schwieriger zu überholen ist.

Auf dafür ausgewiesenen Fahrradstraßen ist das Nebeneinander fahren sogar grundsätzlich erwünscht. Ab 2020 gilt: Mit Fahrrädern darf nebeneinander gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird; anderenfalls muss einzeln hintereinander gefahren werden. In diesem Zusammenhang ebenfalls relevant: Ab 2020 gibt es ein neues Verkehrsschild, das Autos das Überholen von Zweirädern verbietet.

Ist das Überholen doch erlaubt, muss innerorts künftig ein Abstand von mindestens 1,5 Metern und außerorts von zwei Metern eingehalten werden. Außerdem wird ein Grünpfeil beim Rechtsabbiegen nur für Radfahrer eingeführt.

Musik hören beim Fahrradfahren

Die Straßenverkehrsordnung hat grundsätzlich nichts dagegen, wenn du mit Kopfhörern Rad fährst und dabei Musik, Hörbücher oder Podcasts hörst. So bist du verpflichtet zu gewährleisten, dass du den Straßenverkehr entsprechend wahrnimmst und Warnsignale deutlich hörst. Wichtig ist dabei aber einzuschätzen, inwieweit die Ablenkung dein Fahrverhalten beeinträchtigt. Daher raten Verkehrswacht und der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) dazu, auf Musik im Ohr beim Radfahren zu verzichten. In jedem Fall verboten ist das Telefonieren mit dem Handy. Hier ist ein Bußgeld von 25 Euro zu zahlen, wenn während der Fahrt telefoniert wird.

Zebrastreifen überqueren mit dem Rad

Die Rechtsprechung ist hier nicht eindeutig. Grundsätzlich kannst du auch mit dem Fahrrad über den Zebrastreifen fahren, jedoch verlierst du so dein Vorfahrtsrecht gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern. Daher wird empfohlen, vom Fahrrad abzusteigen und es über den Zebrastreifen zu schieben. Wichtig hierbei ist, dass Radfahrer besonders Rücksicht auf Fußgänger nehmen müssen. Behindern sie Fußgänger, oder wird das Überqueren nicht ermöglicht, kann ein Bußgeld fällig werden.

Tempolimits für Fahrräder

Dies stimmt so nicht ganz. Auch Radfahrer müssen sich an Geschwindigkeitsbeschränkungen halten. Sogenannten Radfahrerüberfahrten, also Geh- und Radwegen, die eine für den übrigen Verkehr bestimmte Fahrbahn kreuzen, darf ich mich sogar nur mit 10 km/h nähern. Diese Überfahrt darf außerdem nicht unmittelbar vor einem herankommenden Fahrzeug und für dessen Fahrer überraschend passiert werden.

Befahren von Einbahnstraßen in Gegenrichtung

Die Verlockung ist groß, aber als Radfahrer darf man genauso wenig wie ein PKW oder Motorrad eine Einbahnstraße in der Gegenrichtung befahren. Eine Ausnahme gilt hier nur, wenn die Einbahnstraße eine Durchfahrt für Radfahrer gegen die Einbahn grundsätzlich erlaubt. Dies ist in einigen Großstädten der Fall, wo Radfahrer dazu angeregt werden sollen, die sichereren Nebenstraßen vermehrt zu nutzen.

Einhändiges Fahrradfahren

Das stimmt natürlich nicht. Andernfalls wäre es quasi unmöglich, entsprechende Handzeichen beim Abbiegen zu geben. Die StVZO schreibt allein vor, dass nicht beide Hände den Lenker verlassen dürfen. Freihändiges ist gegenüber dem einhändigen Fahren im Straßenverkehr nicht erlaubt. Es spricht außerdem auch nichts dagegen, mit der freien Hand Gegenstände zu transportieren oder einen Hund an der Leine neben dem Fahrrad zu führen. Doch ähnlich wie mit dem Musikhören beim Radeln, gilt auch hier die Devise: Sicherheit hat Vorrang.

Fahren in der Mitte der Straße

Das Rechtsfahrgebot gilt auch für Radfahrer. Zwar beobachtet man häufig Radfahrer, die sehr weit in der Mitte der Straße fahren, um Überholmanöver zu unterbinden, doch erlaubt ist dies grundsätzlich nicht. Auf der Straße musst du so weit rechts fahren, wie es der Verkehr oder Hindernisse auf der Straße erlauben. Zum Fahrbahnrand sollte ein Abstand von rund 75 Zentimetern zu Gehwegen eingehalten werden - gemessen an der Außenseite des Lenkers.

Fährst du direkt an parkenden Autos vorbei, ist ein Seitenabstand von 1 m zu den PKW am Straßenrad gestattet.

Alkohol am Steuer

Auch bei diesem Irrtum gibt es einen Haken: Die relative Fahruntauglichkeit liegt bereits bei 0,3 Promille. Ab dieser Grenze kann es bei auffälligem Fahrverhalten oder Radunfällen schon zu Strafen kommen. Falle ich im Straßenverkehr nicht negativ auf, habe ich keine Strafe zu befürchten. Erst ab einem Alkohol-Wert von 1,6 Promille, der absoluten Fahruntauglichkeit, ist das Fahren mit dem Rad in jedem Fall strafbar.

Der Radfahrer muss dann mit einem hohen Bußgeld rechnen und es kann der KFZ-Führerschein entzogen werden. Dies kann beispielsweise auch bei anderen Delikten, wie dem Überfahren einer roten Ampel, drohen.

Zu zweit auf dem Fahrrad fahren - ist das erlaubt?

Im Allgemeinen gilt: Sie dürfen als Fahrradfahrer zu zweit nebeneinander fahren, solange der Verkehr nicht behindert wird. Eine Behinderung liegt vor, wenn Sie nebeneinander fahren und Sie von anderen Verkehrsteilnehmern nicht mehr überholt werden können, obwohl dies möglich wäre, wenn Sie hintereinanderfahren würden. Die Mitnahme von Personen auf dem Fahrrad gefährdet die Verkehrssicherheit und kann eine Geldstrafe nach sich ziehen.

Eine Ausnahme ist die Fahrradstraße. Hier dürfen Sie als Fahrradfahrer zu zweit immer nebeneinander fahren. Diese Regel gilt auch, wenn Sie in einem geschlossenen Verband ab 16 Radfahrern unterwegs sind. Es gibt aber eine Ausnahme: So dürfen zum Beispiel Eltern Ihr Kind bis zum siebten Lebensjahr auf dem Fahrrad mitnehmen. Dies ist allerdings nur mit einem für die Beförderung zugelassenen Kindersitz oder Anhänger zulässig.

Bußgelder bei Verstößen

Sind Sie nebeneinander Fahrrad gefahren und haben dabei andere Verkehrsteilnehmer behindert, müssen Sie ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro zahlen. Haben Sie während Ihres Seite-an-Seite-Fahrens andere gefährdet, müssen Sie 25 Euro zahlen. Um weitere fünf Euro erhöht sich Ihr Bußgeld, wenn Sie nebeneinander fahren und es zu einem Unfall oder einer Sachbeschädigung kommt. Bei der Mitnahme einer älteren Person auf dem Rad ist ebenfalls eine Strafe von 5 Euro Bußgeld fällig.

Weitere wichtige Regeln für Radfahrer

  • Radfahrer müssen Radwege immer dann nutzen, wenn diese durch ein Verkehrszeichen ausgeschildert sind.
  • Es gibt kein gesetzlich vorgeschriebenes Tempolimit für Fahrradfahrer. Allerdings sind auch Radfahrer dazu verpflichtet, ihre Geschwindigkeit der gegebenen Verkehrssituation anzupassen und keine anderen Verkehrsteilnehmer zu gefährden.
  • Auch auf dem Rad ist die Nutzung des Handys verboten. Wer eine Ordnungswidrigkeit dieser Art begeht, wird mit einem Bußgeld von 55 Euro bestraft.
  • Nur mit verkehrssicheren Fahrrädern fahren (Licht, Bremsen etc.).

Neuerungen in der StVO ab 2020

Die neuesten Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind im April 2020 in Kraft getreten. Sie bringen einige Verbesserungen für die Sicherheit von Radfahrer*innen im Straßenverkehr.

  • Kfz-Fahrer:innen müssen einen festgeschriebenen Mindestüberholabstand von 1,5 m innerorts und 2,0 m außerorts beim Überholen von Radfahrer:innen einhalten.
  • Für das Parken auf Geh- und Radwegen sowie für das Halten in zweiter Reihe gelten für Kfz-Fahrer:innen höhere Bußgelder, für gefährdendes Abbiegen und Dooring wurden die Bußgelder sogar verdoppelt.
  • Das Halten auf Radschutzstreifen ist verboten, und damit entfällt das bisher erlaubte Halten von bis zu drei Minuten.
  • Radfahrende dürfen nebeneinander fahren!
  • Neu ist auch der Grünpfeil nur für den Radverkehr!

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