Viele Motorradfahrer kennen das Phänomen: Sie stehen im Stau und müssen darauf warten, dass dieser sich auflöst, obwohl sich links und rechts Platz bietet, um durchzufahren. Der Vorteil von Motorrädern gegenüber Autos liegt dabei in ihrer schmalen Konstruktion. Während die Gassen zwischen den Spuren für Autofahrer zu eng sind - abgesehen von der Rettungsgasse - bieten sie für Motorräder oft genug Raum. Doch was ist wirklich erlaubt?
Gesetzliche Regelungen in Deutschland
In Deutschland ist das Durchfahren im Stau für Motorräder - etwa zwischen den Fahrstreifen oder auf dem Seitenstreifen - grundsätzlich nicht erlaubt. Ausschlaggebend sind vor allem Sicherheitsbedenken, etwa die Gefahr unvorhersehbaren Verhaltens von Autofahrern oder das Blockieren der Rettungsgasse. Eine gesetzliche Lockerung ist aktuell nicht vorgesehen.
Verbotene Verhaltensweisen im Stau
- Durchfahrt zwischen zwei Spuren: Sich durch die schmalen Gassen zwischen den Spuren zu schlängeln, ist laut Straßenverkehrsordnung verboten.
- Befahren des Seitenstreifens: Der Seitenstreifen muss für Rettungsfahrzeuge und Notfälle freigehalten werden.
- Überholen an der Mittelleitplanke: Das Nutzen des Bereichs zwischen Mittelleitplanke und linker Fahrspur, um stehende Fahrzeuge zu überholen, ist in der Regel nicht zulässig, da Motorradfahrer beim Überholen keinen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten können.
- Befahren der Rettungsgasse: Es ist verboten, die Rettungsgasse zu befahren. Motorradfahrer müssen - wie alle anderen Verkehrsteilnehmer auch - darauf warten, dass sich der Stau auflöst.
Rechtsüberholen
In Deutschland ist es generell verboten, rechts zu überholen. Es gibt eine Ausnahmevorschrift, die in §5 der StVO geschrieben steht. Sie bezieht sich auf Fahrrad- und Mofafahrer, die in Ausnahmefällen auch rechts überholen dürfen, zumindest dann, wenn ausreichend Raum vorhanden ist. Dabei müssen sie mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.
Linksüberholen
Links zu überholen ist prinzipiell erlaubt. Falls Sie mit dem Motorrad zwischen der linken Fahrspur und Mittelplanke hindurchfahren, schreibt § 5 Abs. 4 StVO einen “ausreichenden Seitenabstand” vor.
Konsequenzen bei Verstößen
Wollen Sie sich bei einem Stau mit dem Motorrad durchschlängeln, kann eine Strafe bzw. ein Bußgeld drohen. Wer mit seinem Motorrad im Stau an Fahrzeugen vorbeifahren will und dafür eine gebildete Rettungsgasse nutzt, muss mindestens mit einem Bußgeld in Höhe 240 Euro, zwei Punkten in Flensburg sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Mitschuld bei Unfällen
Motorradfahrerinnen und -fahrer, die bei zähem Verkehr oder Stau überholen, müssen grundsätzlich mit einer Mitschuld rechnen, falls es zum Unfall kommt. Über den Umfang entscheiden Gerichte von Fall zu Fall unterschiedlich. Das Landgericht Trier sprach beispielsweise eine Haftungsverurteilung zu einem Drittel zulasten einer Motorradfahrerin aus.
Gesetzliche Regelungen in Österreich
Seit 1998 dürfen wir an stehenden Autokolonnen vorbeifahren, dabei musst du aber auf einige Punkte achten. Motorräder und Mopeds dürfen somit an Fahrzeugkolonnen vorbeifahren, allerdings nur, wenn die Kolonne tatsächlich im Stillstand ist. Bist du am Ende der stehenden Kolonne angekommen musst du darauf achten, vor der Haltelinie anzuhalten und diese nicht zu überfahren. Wenn dafür kein Platz ist, musst du dich zwischen zwei Autos oder neben einem Auto einreihen, ausreichend Seitenabstand vorausgesetzt.
Was ist in Österreich verboten?
- Busspuren: In Österreich ist das Befahren von Busspuren in Längsrichtung verboten und auch für Mopeds und Motorräder tabu. In Wien ist das Befahren einiger Busspuren für einspurig Motorisierte jedoch freigegeben. Die Busspuren in der Neustift- und Burggasse im 7. Bezirk sind allerdings nach wie vor nicht freigegeben.
- Fahrradstreifen: Fahrradstreifen dürfen, entgegen der Annahme vieler, NICHT zum Vorbeifahren genutzt werden.
Wichtige Hinweise für Österreich
- Sicherheitsabstand: Halte immer ausreichend Abstand zu anderen Fahrzeugen, insbesondere beim Vorbeifahren an stehenden Kolonnen.
- Jederzeit bremsbereit: Achte speziell beim Vorbeifahren auf querenden Verkehr und Fahrzeuge, die aus den Quergassen einbiegen und vom stehenden Fahrzeug „hineingewunken“ werden.
Das Überholen einer Kolonne - Ein Gerichtsurteil
Mit diesem Fall, über den die Plattform Anwaltsregister.de informiert, befasste sich das Gericht: Ein Biker fuhr auf einer geraden Bundesstraße am Ende einer Kolonne, die sich hinter einem langsam fahrenden Fahrzeug gebildet hatte. Weil die Straße gut einsehbar war, entschloss sich der Motorradfahrer, etwa neun bis zehn Fahrzeuge zu überholen. Während des Überholvorgangs des Motorradfahrers setzte ein weiterer Fahrer aus der Kolonne zum Abbiegen nach links an. Da er beim Abbiegen den Schulterblick vergaß, übersah er den Motorradfahrer - es kam zur Kollision.
Das Urteil
Das Gericht war größtenteils auf der Seite des Bikers. Auf der gut einsehbaren Strecke sei der Motorradfahrer gut zu erkennen gewesen. Nur wenn er nicht verlässlich hätte beurteilen können, wie sich die Vorausfahrenden verhalten und somit die Verkehrslage unklar gewesen wäre, hätte der Motorradfahrer nicht zum Überholen ansetzen dürfen. Dem Abbieger sprach das Gericht wegen des Nichtbeachtens der Rückschaupflicht einen Haftungsanteil von 75 Prozent zu.
Das Oberlandesgericht Celle (OLG)
Die Richter des OLG entschieden, dass das Überholen einer großen Kolonne von 9- 10 Fahrzeugen, ohne dass eine unklare Verkehrslage vorliegt, grundsätzlich erlaubt ist. Wer ordnungsgemäß zum Überholen einer Kolonne angesetzt hat, hat gegenüber ausscherenden Fahrzeugen aus der Kolonne Vorrang, auch wenn im weiteren Verlauf die Absicht, links abzubiegen, erkennbar wird. Verletzt der aus einer Kolonne Abbiegende seine Pflicht das Abbiegen rechtzeitig und deutlich anzukündigen und kommt es deshalb zu einem Zusammenstoß mit einem die Kolonne ordnungsgemäß Überholenden, trifft den Abbiegenden die überwiegende Haftung.
Fazit
Motorradfahrer müssen sich im Stau daher weiterhin wie Autofahrer verhalten: einordnen, warten und keine Sonderwege nutzen. Das Vorbeifahren an Autos im Stadtverkehr mit dem Motorrad, Roller oder Moped kann richtig Zeit sparen und ist auch für viele gerade im urbanen Bereich einer der Hauptgründe, einspurig motorisiert unterwegs zu sein. Bitte passe dabei aber immer gut auf, um einen Unfall und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Lieber ein wenig defensiver unterwegs sein und gut am Ziel ankommen. Wenn wir Rücksicht aufeinander nehmen, sparen wir uns neben Zeit nämlich auch viel Frust.
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