Motorradfahren im Stau: Was ist erlaubt und was nicht?

Motorradfahren bedeutet Freiheit - doch auch auf zwei Rädern gelten klare Regeln. In der warmen Jahreszeit zieht es viele Biker auf die Straßen. Dabei erleben sie nicht nur Fahrspaß, sondern bewegen sich auch im Spannungsfeld der Straßenverkehrsordnung (StVO). Viele Motorradfahrer und -fahrerinnen schlängeln sich bei Stau auf Autobahnen an den stehenden Autos vorbei. Was hier erlaubt ist - und was nicht.

Rechtslage in Deutschland

Laut Straßenverkehrsordnung sind auf Autobahnen auch Motorräder bei Stau zum Stillstehen verpflichtet. Sowohl das Hindurchschlängeln zwischen stehenden Fahrzeugreihen als auch die Benutzung der Standspur sind verboten. Immer wieder kommt es zu Missverständnissen: Motorradfahrer dürfen in einem Stau nicht zwischen den Fahrzeugreihen durchfahren - auch nicht in der Rettungsgasse.

Der Gesetzgeber gibt klar und eindeutig vor, dass das Überholen von Fahrzeugen aller Art während eines Staus oder bei stockendem Verkehr in keiner Weise gestattet ist. Mit Blick auf die aktuellen Verkehrsregeln gilt das Hindurchschlängeln der Motorradfahrer während eines Staus ebenfalls als Überholvorgang. Wer sich zwischen stehenden Autos hindurch bewegt, überholt automatisch rechts. Denn in Deutschland ist es generell verboten, rechts zu überholen.

Die 4 Verbote zum Motorradfahren im Stau:

  1. Durchfahrt zwischen zwei Spuren
  2. Befahren des Seitenstreifens
  3. Überholen an der Mittelleitplanke
  4. Befahren der Rettungsgasse

Ausnahmen und Grauzonen

Im Notfall erlaubt der Gesetzgeber die Nutzung des Seitenstreifens. Dies kann etwa im Sommer bei einem drohenden Hitzschlag aufgrund der Motorradschutzbekleidung der Fall sein. Allerdings darf der Seitenstreifen nicht zum Weiterfahren, sondern ausschließlich zum Abstellen des Motorrads genutzt werden.

Laut Paragraf 7 StVO ist es unter bestimmten Voraussetzungen denkbar, dass bei einem erheblichen Verkehrsaufkommen auf der rechten Spur schneller gefahren werden darf als links. Auf diese Weise soll das Risiko der Entstehung eines Staus reduziert werden. Wenn Sie mit Ihrem Motorrad auf einer Autobahn unterwegs sind, müssen Sie in jedem Fall berücksichtigen, dass die Fahrbahnbegrenzung in Form einer durchgezogenen Linie nicht einmal ansatzweise überfahren werden darf. In der Praxis wird ein Vorbeifahren zwischen Fahrzeugschlangen im Stau meistens nicht zur Anzeige gebracht. Dennoch besteht eine erhebliche Rechtsunsicherheit, die sich dann auswirkt, wenn es zum Unfall kommt.

Diskussion um eine Legalisierung

Dies möchte ein Motorradfahrer aus Offenbach mittels einer Online-Petition ändern. Die Begründung: Das stundenlange Warten in Hitze oder Kälte führt zum Ermüden des Motorradfahrers und schafft dadurch erhebliche Gefahren. Rechtsklarheit könnte eine Legalisierung des Vorbeifahrens schaffen.

Die Petition benötigt in den nächsten fünfeinhalb Monaten mindestens 120 000 Unterzeichner, damit die politische Diskussion angeschoben wird. Bislang fand der Vorstoß unter www.openpetition.de/petition/online/staudurchfahrung-fuer-motorraeder rund 22 000 Befürworter.

Alternativen und Konsequenzen

Immer wieder wird diskutiert, Motorradfahrern ein zügiges Verlassen der Autobahn bei Stau zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird unter anderem gefordert, die Rettungsgasse für sie freizugeben, um so ein Vorbeifahren an den Kolonnen zu ermöglichen. Das ist nicht nur verboten, der ADAC sieht hierin auch keine gute Lösung. Es besteht die Gefahr, dass Rettungsfahrzeuge daran gehindert werden, bis zur Unfallstelle zu kommen.

Alternativ ist auch im Gespräch, die Standspur für Motorradfahrende im Stau bis zur nächsten Ausfahrt freizugeben. Dies ist jedoch aus Sicht des ADAC auch keine praktikable Option, da die Motorradfahrer nicht einschätzen können, ob der Grund für den Stau vor oder hinter der nächsten Ausfahrt liegt.

Wer mit seinem Motorrad im Stau an Fahrzeugen vorbeifahren will und dafür eine gebildete Rettungsgasse nutzt, muss mindestens mit einem Bußgeld in Höhe 240 Euro, zwei Punkten in Flensburg sowie einem Monat Fahrverbot rechnen. Wollen Sie sich bei einem Stau mit dem Motorrad durchschlängeln, kann eine Strafe bzw. ein Bußgeld drohen. Ein entsprechendes Fehlverhalten wird gemäß Bußgeldkatalog sanktioniert.

Verhalten im Stau

Insbesondere im Sommer ist es für Biker eine echte Qual, im Stau zu stehen. Denn die durch den Fahrtwind erzeugte Abkühlung fehlt gänzlich, wenn auf der Autobahn „nichts mehr geht“. Die sengende Hitze auf dem Asphalt macht das Ganze nur noch schlimmer. All das ist jedoch noch lange keine Rechtfertigung für das Vorbeifahren an stehenden Autos. Vielmehr liegt es im Verantwortungsbereich der Biker selbst, sich schon im Vorfeld auf die heißen Klimabedingungen auf den Straßen einzustellen - und dementsprechend eine ausreichende Menge an Erfrischungen und Getränken mit an Bord zu haben.

Weitere Regeln für Motorradfahrer

In Deutschland besteht gemäß § 21a Abs. 2 StVO eine gesetzliche Helmpflicht für Fahrer und Mitfahrer von Krafträdern. Der Helm muss der ECE-Norm 22 entsprechen. Bei einem Verstoß gegen die Helmpflicht drohen 15 € Bußgeld. Anders als der Helm ist Schutzkleidung wie Jacke, Hose, Handschuhe oder Motorradstiefel gesetzlich nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Ein Sozius darf nur mitgenommen werden, wenn das Motorrad dafür zugelassen und entsprechend ausgestattet ist (z. B. mit Fußrasten und Sitzbank).

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