Für viele Motorradfahrer ist der Sound des Motors ein essenzieller Bestandteil des Fahrerlebnisses. Für Anwohner entlang beliebter Motorradstrecken stellt dieser Lärm jedoch oft eine unerträgliche Belastung dar. Immer öfter ärgern sich Anwohner der Orte entlang der Biker-Routen und fragen sich, wie laut ein Motorrad eigentlich sein darf. Sie gründen sogar Bürgerinitiativen und fordern Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen.
Gesetzliche Bestimmungen und Grenzwerte
Jedes Motorrad hat in den Zulassungspapieren zwei Werte eingetragen: das Fahr- sowie das Standgeräusch. Die Zahl des Standgeräuschs ist vor allem bei Kontrollen wichtig und darf bei einer Messung nicht überschritten werden. Zwar kommen die Fahrgeräusche vielen deutlich lauter vor, sind es aber laut ADAC nicht. Dennoch: Es gibt einen festgelegten Geräuschgrenzwert für die konstanten und beschleunigten Vorbeifahrten, der 77 dB(A) nicht überschreiten darf.
Der bewertete Schalldruckpegel (dB(A)) hingegen gibt zwar eine Lautstärke an, die der Mensch empfindet. Für eine Beurteilung des Messergebnisses aber muss die Entfernung zwischen dem Schallereignis, in dem Fall dem Motorrad, und dem Messpunkt, also dem Mensch, angegeben werden. Doch eine Angabe zur Messentfernung gibt es nicht.
Die Regelungen zur Geräuschentwicklung von Krafträdern sind in der UNECE-R 41 (aktuell gültig seit 2021: UNECE-R 41.05) definiert. Die dort festgelegten Geräuschgrenzwerte (L urban) für die konstanten und beschleunigten Vorbeifahrten sind abhängig vom sogenannten "Leistung-Masse-Verhältnis" (PMR). Die Grenzwerte sind also nicht für alle Krafträder einheitlich, sondern in drei Klassen eingeteilt:
- Klasse I: Bei sehr hoher Masse und/oder sehr geringer Leistung (PMR-Wert maximal 25) beträgt der Grenzwert 73 dB(A).
- Klasse II: Bei hoher Masse und/oder geringer Leistung (PMR-Wert zwischen 25 und 50) beträgt der Grenzwert 74 dB(A).
- Klasse III: Bei normaler oder geringer Masse und/oder mittlerer oder hoher Leistung (PMR-Wert über 50) beträgt der Grenzwert 77 dB(A).
80 Prozent der aktuellen Motorräder fallen in die Klasse III, für sie gilt also der Grenzwert 77 dB(A). Sie müssen zusätzliche Bestimmungen zu Geräuschemissionen (Additional Sound Emission Provisions, Abkürzung: ASEP) einhalten.
Historische Entwicklung der Geräuschmessung
Kaum Probleme bekommen dürften alle, die ein Fahrzeug besitzen, das vor dem 1. Dezember 1951 erstmals zum Verkehr zugelassen wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt galten nämlich jene laxen Geräuschgrenzwerte, die in der Urschrift der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) vom 1. Januar 1938 festgelegt worden waren: pauschal 85 Phon Stand- und Fahrgeräusch für alle motorisierten Fahrzeuge.
Am 1. Dezember 1951 traten dann nach Fahrzeuggattungen (Pkw, Lkw etc.) aufgesplittete Grenzwerte in Kraft, die Messdistanz wurde auf sieben Meter reduziert. Eine weitere Verschärfung erfolgte am 14. September 1953, allerdings wurde das Standgeräusch jetzt bei 75 Prozent der Nennleistungsdrehzahl ermittelt und das Fahrgeräusch bei 50 km/h Konstantfahrt.
Bis zum 12. September 1966 pflegte der TÜV die Geräusche von Fahrzeugen in DIN-Phon zu messen. Ab dem 13. September 1966 stellte der Gesetzgeber die Messeinheit von DIN-Phon auf international gebräuchliche Dezibel mit dem Kürzel dB(A) um.
Zusammen mit der Umstellung von Phon auf Dezibel legte der Gesetzgeber außerdem - wen wunderts - neue, strengere Grenzwerte fest, die in den Fahrzeugpapieren oftmals mit einem „N" - wie national - gekennzeichnet sind. Dann nämlich erfolgte die nächste einschneidende Änderung, mit der der Gesetzgeber die „Nahfeldmessung" zur Ermittlung des Standgeräuschs einführte.
Sie ergaben, dass zum Standgeräusch von Motorrädern und Kleinkrafträdern, die vor dem 7. November 1980 erstmals zugelassen wurden, 21 dB(A) hinzuaddiert werden müssen.
Das Fahrverbot in Tirol
Das umstrittene Fahrverbot für Motorräder mit einem Standgeräusch von über 95 dB(A) bleibt in Tirol auch im Jahr 2024 bestehen. Auf sechs Streckenabschnitten dürfen vom 15. April bis 31. Oktober keine Motorräder mehr fahren, die ein Standgeräusch von mehr als 95 dB(A) aufweisen.
Die Begründung für die Fahrverbote in Tirol basiert auf dem angeblich einfacheren Vor-Ort-Test des irrelevanten Standgeräuschwerts. Dabei wird immer die Nahfeldmessung verwendet.
Betroffene Strecken in Tirol
Das Fahrverbot gilt für folgende Strecken:
- B198 Lechtalstraße von Steeg (Landesgrenze Vorarlberg) bis Weißenbach am Lech
- B199 Tannheimerstraße von Weißenbach am Lech bis Schattwald (Staatsgrenze Deutschland)
- L21 Berwang-Namloser Straße von Bichlbach bis Stanzach
- L72 Hahntennjochstraße 2. Teil von Pfafflar bis Imst (Passhöhe)
- L246 Hahntennjochstraße 1. Teil von Imst (Passhöhe) bis Imst Kreuzung Vogelhändlerweg
- L266 Bschlaber Straße von Elmen bis Pfafflar
Die Fernpassstraße (B179) ist von den Fahrverboten nicht betroffen. Bei Verstößen droht eine Geldbuße von 220 Euro, zudem kann der Biker angewiesen werden, umzukehren.
Tipps für leises Motorradfahren
Motorräder lassen sich leise und sozialverträglich bewegen. Hier die wichtigsten Tipps, um möglichst leise von A nach B zu kommen:
- Ein Motorrad auswählen, dem im Rahmen der Typgenehmigung ein möglichst geringes Fahrgeräusch attestiert wurde.
- Originale Auspuffanlage und Endschalldämpfer nur austauschen, wenn die Umrüstanlage in allen Betriebszuständen maximal gleich laut oder besser noch leiser ist.
- Original- oder Austausch-Auspuffanlage nicht verändern.
- Drehzahl grundsätzlich möglichst niedrig halten.
- Wenig Gas geben (so bleibt die Drosselklappe weitgehend geschlossen) und Gang so wählen, dass ausreichend Drehmoment passend zur jeweiligen Fahrsituation bereitsteht, aber eben auch nicht mehr.
- Innerorts entspannt mit weitgehend geschlossener Drosselklappe (wenig Gas) dahingleiten.
- Exzessive Beschleunigungen generell vermeiden, auch am Ortsausgang.
- Mitdenken, Freude schenken: Jeder Mensch hat einen Anspruch auf Ruhe.
Leise fahren hat noch einen weiteren Vorteil: Meist lässt sich dadurch Sprit sparen.
Wie finde ich heraus, wie laut mein Motorrad ist?
Der Standgeräuschwert ist in den Zulassungsbescheinigungen unter U.1 eingetragen, das Fahrgeräusch findet ihr unter U.3.
Die Anti-Manipulations-Bestimmung für Auspuffanlagen
Die Manipulation von Auspuffanlagen kommt in der Motorrad-Szene nicht selten vor. Bei den dB-Killern handelt es sich um Auspuff-Schalldämpfer, die hauptsächlich verwendet werden, um das Geräusch zu neutralisieren, das Motorräder während der Verbrennungsexplosion abgeben. Ohne diese Schalldämpfer sind die Fahrzeuge oft lauter als erlaubt.
Im September 2024 wurde auf der 80. Sitzung der Wirtschafts- und Sozialkommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) entschieden, dass die UNECE-Verordnungen 92 und 41 geändert werden. Konkret handelt es sich dabei um eine Anti-Manipulations-Bestimmung für optionale Auspuffschalldämpfersysteme.
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