Mit Abschluss der Haftpflichtversicherung erhalten Sie ein "Moped-Kennzeichen", welches Sie an Ihrem Fahrzeug anbringen müssen. Kleinkrafträder wie Mopeds sind in Deutschland zulassungsfrei und von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Sie benötigen jedoch eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen (Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung) für den Betrieb auf öffentlichen Straßen.
Das Versicherungskennzeichen muss jährlich erneuert werden. Ab dem 1. März 2025 ist es grün. Das Moped-Kennzeichen können Sie schnell und bequem online bestellen. Es wird Ihnen ohne zusätzliche Versandkosten direkt nach Hause geschickt. Bei Minderjährigen müssen die Erziehungsberechtigten das Versicherungskennzeichen beantragen und den Versicherungsvertrag unterschreiben.
Der Versicherungsschutz gilt jeweils für ein Jahr, vom 1. März bis zum 28. oder 29. Februar des Folgejahres und muss zum Ablauf der Frist erneuert werden. Dabei ändert sich auch die Farbe der Roller-Kennzeichen jährlich und wechselt zwischen den drei Farben Grün, Schwarz und Blau.
Nach Abschluss oder Erneuerung Ihrer Kfz-Haftpflicht erhalten Sie dann ein aktuelles Moped-Kennzeichen von Ihrem Versicherer. Bei der HUK-COBURG geht das ganz unkompliziert per Post oder auch persönlich bei Ihrem Ansprechpartner vor Ort. Nehmen Sie Ihren Versicherungsschein als Nachweis für bestehenden Versicherungsschutz wie gewohnt in Papierform oder im digitalen Format auf dem Smartphone mit.
Die digitale Versicherungsbescheinigung können Sie einfach unter „Meine HUK” herunterladen. Und auch die anderen Fahrer profitieren von dem digitalen Nachweis, der bei einem Fahrerwechsel nicht erst umständlich weitergereicht werden muss.
Versicherungskennzeichen in der DDR
In der DDR gab es keine Kennzeichen für Mopeds, deshalb haben die Mopeds, die seit der Wende nicht mehr angemeldet waren, auch keine Löcher im Schutzblech.
Aktuelle Regelungen für Versicherungskennzeichen
Ab dem 1. März beginnt mit einem grünen Versicherungskennzeichen (2025) die Zweiradsaison für Moped, Roller und Co. Die Zweiräder sind bei vielen Jugendlichen beliebt, da sie schon in jungen Jahren gefahren werden dürfen. Gerade in ländlichen Regionen bedeutet das für sie Freiheit und Mobilität.
Für Mopeds aus der DDR, insbesondere Simson-Modelle, gelten Sonder-Regelungen: Simson-Mopeds, die vor dem 28. Februar 1992 erstmals zugelassen wurden, dürfen weiterhin 60 km/h fahren. Diese Regelung basiert auf dem Einigungsvertrag zwischen der BRD und der DDR. Sie gilt für Kleinkrafträder, die nach DDR-Recht zugelassen waren.
Wichtig ist, dass diese Regelung nur für original erhaltene DDR-Mopeds gilt. Neuere Kleinkrafträder und Mopeds, die nach dem 31. Führerschein und AltersbeschränkungenUm ein Moped zu fahren, benötigt man in Deutschland mindestens einen Führerschein der Klasse AM (Rollerführerschein). Dieser kann bereits ab 15 Jahren erworben werden.
Mit der Ausbildung können Sie schon etwas früher beginnen, in der Regel etwa mit 14,5 Jahren. Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter zustimmen. Für 15-Jährige mit einem deutschen Moped-Führerschein gilt die Berechtigung nur innerhalb Deutschlands. In den EU- und EWR-Staaten wird der deutsche Moped-Führerschein zwar anerkannt, allerdings erst ab 16 Jahren.
Auch auf dem Moped gilt: Der Führerschein ist stets mitzuführen. Können Sie ihn bei einer Verkehrskontrolle nicht vorzeigen, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Mopeds dürfen mit dem Führerschein der Klasse B gefahren werden.
Seit dem 1. Oktober 1985 müssen Fahrer von Fahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h einen geeigneten Schutzhelm tragen. Ein Verstoß gegen die Helmpflicht wird mit einem Bußgeld von 15 Euro geahndet. Auch wenn keine gesetzliche Verpflichtung besteht, wird das Tragen von Schutzkleidung dringend empfohlen.
Technische Aspekte und Neuerungen
Anfang 2025 trat die Euro 5+ Norm für typgenehmigten Motorräder und Mopeds in Kraft. Das bedeutet, dass nur noch Mopeds, die diesen Umweltstandard erfüllen, als Neufahrzeuge zugelassen werden können. Euro 5+ führt keine strengeren Abgas- und Lärmvorschriften ein. Allerdings werden die bestehenden Grenzwerte mit strengeren Messmethoden überprüft, die näher am realen Alltagsbetrieb der Fahrzeuge liegen.
Die blauen Versicherungskennzeichen für Mofas, Mopeds und E-Scooter verlieren Ende Februar ihre Gültigkeit und müssen durch grüne Kennzeichen ersetzt werden. Diese sind direkt bei den Kfz-Versicherern erhältlich. Der Grund für den jährlichen Farbwechsel zum 1. März: Polizei und Ordnungsamt können so auf den ersten Blick erkennen, ob der Versicherungsschutz aktuell ist.
„Wer im März weiter mit alten blauen Kennzeichen fährt, macht sich strafbar und ist nicht versichert. Er müsste also einen Unfallschaden komplett aus eigener Tasche bezahlen - inklusive möglicher Schadenersatzforderungen der Unfallopfer“, warnt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.
Bilanz: Höhere Schäden, mehr Diebstähle
Mit den insgesamt 2,9 Millionen Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen wurden im Jahr 2023 rund 21.300 Haftpflichtschäden verursacht. Die Leistungen der Kfz-Haftpflichtversicherer stiegen im Vergleich zum Vorjahr um rund 17 Prozent auf 99 Millionen Euro. Der Anstieg ist insbesondere auf höhere Entschädigungszahlungen zurückzuführen: Für einen Schaden zahlten die Versicherer im Schnitt mehr als 4.600 Euro (+15 Prozent).
Weiter ansteigend sind auch die Diebstähle. 2023 wurden mehr als 10.000 kaskoversicherte Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen gestohlen (+ 46 Prozent), der Großteil davon E-Scooter (6.850). Im Vergleich zu anderen Fahrzeugklassen verschwinden die E-Scooter deutlich häufiger: Von 10.000 dieser Fahrzeuge wurden 277 geklaut, bei Pkw lag die Diebstahlquote hingegen bei nur 4 von 10.000.
Für welche Fahrzeuge gilt das grüne Kennzeichen?
Anders als Pkw müssen Mofas, Mopeds und E-Scooter für den Betrieb auf öffentlichen Straßen nicht bei einer Zulassungsstelle angemeldet werden. Eine Betriebserlaubnis und ein gültiges Versicherungskennzeichen beziehungsweise eine Versicherungsplakette reichen.
Diese Fahrzeuge brauchen das klassische Versicherungskennzeichen mit den Maßen 13,0x10,1 cm:
- Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren.
- Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis max. 45 km/h.
- Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 Stundenkilometer und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern.
- E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 Stundenkilometer schnell sind.
- Motorisierte Krankenfahrstühle.
- Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren.
Diese Fahrzeuge brauchen die Versicherungsplakette mit den Maßen 6,7x5,5 cm:
- E-Scooter oder Segways, für die eine Betriebserlaubnis entsprechend der am 15. Juni 2019 in Kraft getretenen Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erteilt wurde.
Über die dreistellige Buchstabenkombination der Kennzeichen lässt sich leicht feststellen, wo das Fahrzeug versichert ist. Die entsprechende Auskunft gibt der Zentralruf der Autoversicherer im Internet oder telefonisch unter 0800/2502600.
Motorisierte Fahrzeuge mit geringer Leistung, beispielsweise Kleinkrafträder oder Pedelecs mit leistungsstarkem Motor müssen in Deutschland nicht bei einer Zulassungsstelle angemeldet werden und erhalten daher auch kein Kfz-Kennzeichen. Um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, benötigen diese Fahrzeuge jedoch eine Betriebserlaubnis und ein sogenanntes Versicherungskennzeichen.
Pedelecs mit Motoren über 250 Watt bzw. E-Bikes und Pedelecs, die unter der obenstehenden Leistungsgrenze liegen, benötigen kein Versicherungskennzeichen. Hier sind Sie im Schadensfall über Ihre private Haftpflichtversicherung abgesichert.
Wer ohne gültiges Versicherungskennzeichen fährt, muss laut Bußgeldkatalog mit einem Verwarnungsgeld von 40 Euro rechnen. In einem solchen Fall können aber noch weitere Sanktionen drohen. Nach § 6 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) ist es eine Straftat, ein Fahrzeug ohne die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung in Betrieb zu nehmen.
Verstöße können vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden. Das Risiko, im Straßenverkehr getötet zu werden, ist für Mofa- und Mopedfahrer ohnehin schon sechsmal höher als für Autofahrer.
Das Versicherungskennzeichen gilt grundsätzlich für ein Jahr ab dem 1. März. Es läuft am 28. oder 29. Februar des Folgejahres ab. Die Gültigkeit wird nicht automatisch verlängert.
Der Versicherungsschutz beginnt mit Abschluss des Versicherungsvertrages, den Sie beim Kauf eines solchen „Mofa-Versicherungskennzeichens“ abschließen. Wenn Sie ein Kennzeichen nicht direkt zu Beginn des Versicherungsjahres kaufen, reduziert sich üblicherweise der Beitrag für die Moped-Versicherung anteilig. Wenn Sie ein Fahrzeug erst zum Ende des Versicherungsjahres, also beispielsweise im Dezember, in Betrieb nehmen, kommen Sie leider nicht umhin, auch dann noch eine Versicherung für das laufende Versicherungsjahr abzuschließen.
Ein Versicherungskennzeichen erhalten Sie bundesweit in allen Versicherungsagenturen vor Ort und auch bei vielen Banken und Sparkassen sowie Automobilclubs. Versicherungsgesellschaften kann das Versicherungskennzeichen mittlerweile auch online beantragt werden. Entgegen anderslautenden Gerüchten kann ein Versicherungskennzeichen nicht an Tankstellen gekauft werden.
Versicherungsagenturen haben in der Regel einige Kennzeichen vorrätig, sodass Sie nach der Zahlung des Versicherungsbetrags eines direkt mitnehmen können. Wenn Sie Ihr Versicherungskennzeichen online bestellen, wird es nach Zahlungseingang gemeinsam mit dem Versicherungsschein per Post versendet. Diese Angaben finden Sie in der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) für Ihr Fahrzeug.
Wenn Sie die Versicherung in einer Agentur vor Ort beantragen, sollten Sie die ABE auf jeden Fall dabei haben. Voraussetzung für den Vertragsabschluss ist, dass die Leistung des Fahrzeugs tatsächlich den Angaben in der ABE entspricht. Sollte ein Fahrzeug beispielsweise getuned sein und dadurch die eingetragene Höchstgeschwindigkeit überschreiten, erlischt der Versicherungsschutz.
Die Kosten für das Versicherungskennzeichen variieren von Anbieter zu Anbieter. Der Versicherungsbeitrag richtet sich unter anderem nach der Art und dem Wert des Fahrzeugs und dem Alter des Halters und der Fahrer. Sind Fahrer unter 23 Jahren vorgesehen, fällt die Prämie bei den meisten Anbietern höher aus.
Wie bei der Kfz-Versicherung oder der Motorradversicherung können Sie auch bei der Versicherung für nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge wählen, ob Sie nur die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflicht abschließen oder den Versicherungsschutz um eine Teilkaskoversicherung erweitern. Mit der Teilkasko sind auch Schäden durch Diebstahl, Explosionen und Naturereignisse wie Sturm, Hagel und Blitzschlag abgedeckt. Die Haftpflichtversicherung haftet hingegen nur für Schäden, die Dritten durch das versicherte Fahrzeug zugefügt werden.
Mit einfachem Haftpflichtschutz erhalten Sie ein Versicherungskennzeichen bei einigen Anbietern bereits ab ca. 40 Euro im Jahr. Ein Versicherungskennzeichen misst 10,1 Zentimeter in der Breite und hat eine Höhe von 13 Zentimetern.
Die Schriftfarbe des Versicherungskennzeichens wechselt jährlich zwischen schwarz, blau und grün. Dadurch wird es beispielsweise der Polizei erleichtert, auf den ersten Blick zu erkennen, ob es sich um ein gültiges Kennzeichen handelt. Die Farbe des Versicherungskennzeichens wiederholt sich dementsprechend alle drei Jahre. Durch die Jahresprägung am unteren Rand des Kennzeichens ist es allerdings nicht möglich, ein altes Kennzeichen nach drei Jahren noch einmal zu verwenden.
Wenn Sie feststellen, dass sich Ihr Kennzeichen nicht mehr am Fahrzeug befindet, sollten Sie dies umgehend Ihrer Versicherung und der Polizei melden. Die Versicherung wird Ihnen in der Regel ein neues Kennzeichen ausstellen. Für dies müssen Sie üblicherweise noch einmal die Versicherungsprämie für das laufende Versicherungsjahr anteilig zahlen, dafür erhalten Sie jedoch den Restbetrag für das alte Kennzeichen zurück. Manche Anbieter finden auch individuelle Lösungen.
Alternativ kann bei einem Verkauf der neue Besitzer die bestehende Versicherung übernehmen. In diesem Fall muss der Versicherungsvertrag auf den neuen Besitzer umgeschrieben werden.
Farbe Versicherungsjahr (ab 01.03.)
| Farbe | Versicherungsjahr (ab 01.03.) |
|---|---|
| Grün | 2025 |
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