DDR Moped und die Versicherungspflicht: Was Sie Wissen Müssen

Die Zweiradsaison beginnt jedes Jahr am 1. März. Viele freuen sich schon auf die ersten Ausflüge mit dem Motorrad oder Moped. Bevor es losgehen kann, muss ein Versicherungskennzeichen angebracht werden.

Welche Fahrzeuge benötigen ein Versicherungskennzeichen?

Das Versicherungskennzeichen benötigen nicht nur Mopeds und Mofas. Auch moderne Zweiräder wie Pedelecs und E-Bikes, die nach Fahrrad aussehen, sind rechtlich gesehen oft kein Fahrrad mehr. Viele zählen zu den versicherungspflichtigen Fahrzeugen.

  • Elektrofahrräder mit Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder tretunabhängiger Motorunterstützung über 6 km/h.
  • Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h und einem Hubraum von max. 50 ccm.
  • E-Roller mit Betriebserlaubnis und max. 45 km/h.
  • E-Scooter mit Betriebserlaubnis und max. 20 km/h.
  • Mofas und Mopeds, die vor dem 01.03.1992 das erste Mal versichert waren und nicht schneller fahren als 60 km/h.

Wo bekomme ich das neue Versicherungskennzeichen?

Bei den meisten Versicherern bekommt man das Kennzeichen mittlerweile per Mausklick. Bei der Sparkassen-Versicherung Sachsen kann man sich einfach unter www.sv-sachsen.de/moped anmelden und dort das Schild bestellen. Das Kennzeichen kommt dann innerhalb von ein bis zwei Werktagen direkt nach Hause.

Warum ist ein aktuelles Versicherungskennzeichen so wichtig?

Wer mit abgelaufenem Versicherungskennzeichen unterwegs ist und einen Unfall verursacht, muss den kompletten Schaden aus eigener Tasche bezahlen - inklusive möglicher Schadenersatzforderungen des Unfallgegners. Versicherungsschutz besteht nur mit einem gültigen Kennzeichen. Dieses läuft saisonal immer vom 1. März bis zum 28. oder 29. Februar des Folgejahres.

Wie muss ich mein Mofa/Moped/Roller versichern?

Hier gilt: Haftpflicht ist ein Muss, Teilkasko ist sinnvoll. Wer sehr an seinem Gefährt hängt, sollte eine Teilkaskoversicherung in Betracht ziehen. Sie leistet unter anderem bei Wildschäden, Feuer, Überschwemmung oder Diebstahl. Mit Abschluss der Haftpflichtversicherung erhalten Sie auch ein „Moped-Kennzeichen“, welches Sie an Ihrem Fahrzeug anbringen müssen.

Das Versicherungskennzeichen: Gültigkeit und Farbe

Der Versicherungsschutz gilt jeweils für ein Jahr, vom 1. März bis zum 28. oder 29. Februar des Folgejahres und muss zum Ablauf der Frist erneuert werden. Dabei ändert sich auch die Farbe der Roller-Kennzeichen jährlich und wechselt zwischen den drei Farben Grün, Schwarz und Blau. Ab dem 01. März 2025 ist es grün.

Wo erhalte ich das Kennzeichen?

Nach Abschluss oder Erneuerung Ihrer Kfz-Haftpflicht erhalten Sie dann ein aktuelles Moped-Kennzeichen von Ihrem Versicherer. Bei der HUK-COBURG geht das ganz unkompliziert per Post oder auch persönlich bei Ihrem Ansprechpartner vor Ort. Nehmen Sie Ihren Versicherungsschein als Nachweis für bestehenden Versicherungsschutz wie gewohnt in Papierform oder im digitalen Format auf dem Smartphone mit.

Spezialfall DDR-Mopeds

Sonderregelungen für Simson-Modelle

Für Mopeds aus der DDR, insbesondere Simson-Modelle, gelten Sonder-Regelungen: Simson-Mopeds, die vor dem 28. Februar 1992 erstmals zugelassen wurden, dürfen weiterhin 60 km/h fahren. Diese Regelung basiert auf dem Einigungsvertrag zwischen der BRD und der DDR. Sie gilt für Kleinkrafträder, die nach DDR-Recht zugelassen waren. Wichtig ist, dass diese Regelung nur für original erhaltene DDR-Mopeds gilt. Neuere Kleinkrafträder und Mopeds, die nach dem 31. Dezember 2001 erstmals zugelassen wurden, dürfen maximal 50 km/h fahren.

Führerschein und Altersbeschränkungen

Um ein Moped zu fahren, benötigt man in Deutschland mindestens einen Führerschein der Klasse AM (Rollerführerschein). Dieser kann bereits ab 15 Jahren erworben werden. Mit der Ausbildung können Sie schon etwas früher beginnen, in der Regel etwa mit 14,5 Jahren. Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter zustimmen.

Für 15-Jährige mit einem deutschen Moped-Führerschein gilt die Berechtigung nur innerhalb Deutschlands. In den EU- und EWR-Staaten wird der deutsche Moped-Führerschein zwar anerkannt, allerdings erst ab 16 Jahren.

Auch auf dem Moped gilt: Der Führerschein ist stets mitzuführen. Können Sie ihn bei einer Verkehrskontrolle nicht vorzeigen, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Mopeds dürfen mit dem Führerschein der Klasse B gefahren werden.

Sicherheit geht vor

Die Helmpflicht gilt auch für alle Mopedfahrer. Seit dem 1. Oktober 1985 müssen Fahrer von Fahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h einen geeigneten Schutzhelm tragen. Ein Verstoß gegen die Helmpflicht wird mit einem Bußgeld von 15 Euro geahndet. Auch wenn keine gesetzliche Verpflichtung besteht, wird das Tragen von Schutzkleidung dringend empfohlen.

Technische Aspekte und Neuerungen

Anfang 2025 trat die Euro 5+ Norm für typgenehmigten Motorräder und Mopeds in Kraft. Das bedeutet, dass nur noch Mopeds, die diesen Umweltstandard erfüllen, als Neufahrzeuge zugelassen werden können. Euro 5+ führt keine strengeren Abgas- und Lärmvorschriften ein. Allerdings werden die bestehenden Grenzwerte mit strengeren Messmethoden überprüft, die näher am realen Alltagsbetrieb der Fahrzeuge liegen.

Versicherungsoptionen im Überblick

AdmiralDirekt bietet Ihnen zwei Versicherungsoptionen für Ihr Moped an: Den Basisschutz in der Haftpflichtversicherung oder die umfassende Teilkasko mit Diebstahlschutz und vielen Extras.

Leistung Haftpflicht Haftpflicht + Teilkasko
Versicherungssumme für Personen-, Sach- & Vermögensschäden 100 Mio. € je Schadenfall 100 Mio. € je Schadenfall
Deckungssumme pro Person Max. 15 Mio. € pro Schadenfall Max. 15 Mio. € pro Schadenfall
Brand & Explosion Nein Ja
Entwendung, Diebstahl, Raub & Unterschlagung Nein Ja
Naturgewalten (z.B. Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung) Nein Ja
Zusammenstoß mit Tieren aller Art Nein Ja
Schäden durch Tierbiss Nein Ja

Versicherbare Fahrzeuge bei AdmiralDirekt

Bei AdmiralDirekt können Sie folgende Mopeds und Mofas versichern:

  • Fahrzeuge mit maximal 50 ccm Hubraum und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit.
  • Zweiräder mit 50 km/h Höchstgeschwindigkeit, wenn Sie vor dem 31.12.2001 zugelassen wurden.
  • Mofas und Motorroller aus der ehemaligen DDR mit maximal 60 km/h, wenn sie erstmals vor dem 1. März 1992 zugelassen wurden.

Versicherungskennzeichen: Vergabe, Ausgestaltung und Anbringung

Bei einer Mopedversicherung erhält ein Halter ein Versicherungskennzeichen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Das Versicherungskennzeichen, teilweise auch Moped-Kennzeichen genannt, muss jährlich am 1. März erneuert werden und ersetzt das Kfz-Kennzeichen, das zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge aufweisen.

Wie sieht das Versicherungskennzeichen aus?

Nach § 52 Absatz 2 FZV muss das Versicherungskennzeichen ein Schild sein, das durch eine entsprechende Erkennungsnummer und das Zeichen des zuständigen Verbandes beim Fahrzeug eine eindeutige Identifikation zulässt.

Nicht mehr als drei Ziffern und drei Buchstaben dürfen zusammen die Erkennungsnummer ergeben.

Ausgestaltung und Anbringung

In § 53 FZV wird genauer auf die Ausgestaltung und Anbringung des Versicherungskennzeichens eingegangen. So beschreibt Absatz 1 die Farbänderung, die jedes Jahr stattfindet:

„Die Beschriftung eines Versicherungskennzeichens hat im Verkehrsjahr 2023 schwarz auf weißem Grund zu sein, im Verkehrsjahr 2024 blau auf weißem Grund und im Verkehrsjahr 2025 grün auf weißem Grund. Die Farben haben sich in den folgenden Verkehrsjahren jeweils in dieser Reihenfolge und Zusammensetzung zu wiederholen. Der Rand hat dieselbe Farbe wie die Schriftzeichen zu haben. Ein Versicherungskennzeichen kann erhaben sein. Ein Versicherungskennzeichen darf nicht spiegeln und weder verdeckt noch verschmutzt sein. Form, Größe und Ausgestaltung eines Versicherungskennzeichens hat dem Muster und den Angaben in Anlage 17 zu entsprechen.“

Auch muss die Sichtbarkeit an einem Fahrzeug gewährleistet sein. So darf ein Versicherungskennzeichen an einem Mofa nicht spiegeln, noch darf es verdeckt oder verschmutzt sein.

Die Anbringung muss am Fahrzeug-Heck erfolgen, nach Möglichkeit unter der Schlussleuchte. Dabei darf das Kennzeichen eine Neigung bis zu einem vertikalen Winkel von 30° in Fahrtrichtung zeigen.

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