DEKRA Einzelabnahme für Mopeds: Voraussetzungen und Ablauf

Umbauten an Autos und Motorrädern liegen voll im Trend. Doch ist die Veränderung auch ohne weiteres für den Straßenverkehr zugelassen? Zwar liefern viele Anbieter von Tuningteilen oder Umbaukits gleich ein Prüfzeugnis mit, beispielsweise eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Oft jedoch liegt dieses Zeugnis nicht vor - das gilt insbesondere für individuelle Tuningmaßnahmen. Ohne gültiges Prüfzeugnis muss die Veränderung am Fahrzeug im Einzelfall begutachtet werden.

Eine Einzelabnahme wird insbesondere notwendig:

  • wenn keine EG-Typgenehmigung, TTG (nationalen Teiletypgenehmigung), ABE oder Teilegutachten vorhanden ist
  • bei Kombination mehrerer neuer Bauteile
  • bei Eigen- und Sonderumbauten
  • bei Importfahrzeugen ohne gültige europäische Genehmigungen

Bei gewissen Umbauten wie etwa Felgen mit Festigkeitsgutachten oder einem Motorradlenker ohne Papiere ist eine Einzelbetriebserlaubnis nicht möglich. In allen anderen Fällen prüfen wir, ob die Bedingungen für eine Einzelabnahme erfüllt sind und unterstützen Sie mit umfassender Expertise. Denn die Gutachten zur Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis können nur von amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) einer Technischen Prüfstelle (TP) für den Kraftfahrzeugverkehr erstellt werden.

Erst mit diesem Gutachten kann die zuständige Behörde eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) ausstellen. Einzelanfertigungen von Fahrzeugen bzw. Gesetzlich festgelegt ist auch: Der amtlich anerkannte Sachverständige muss alle notwendigen Prüfungen und Untersuchungen selbst durchführen. Diese Begutachtung ist deutlich aufwändiger als eine Änderungsabnahme und erfordert sehr viel Know-how und Erfahrung.

Unsere Unterstützung bei Einzelabnahmen

Unsere Experten unterstützen Sie bei solchen Einzelabnahmen von Anfang an. Ob Garagenschrauber, Tuning-Werkstatt, Custom Shop oder Fahrzeug-Importeuer: Wir begleiten Sie vor und während der Umbauphase mit wertvollen Hinweisen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. So ersparen wir Ihnen unnötige Kosten für nicht genehmigungsfähige Umbauarbeiten.

Ist der Umbau fertiggestellt, prüfen wir für Sie die Voraussetzungen zum Betrieb des individualisierten Fahrzeugs. Sind alle technischen Vorgaben eingehalten, erhalten Sie von uns ein Gutachten, das Sie beim Straßenverkehrsamt (STVA) vorlegen. Auf dieser Grundlage erteilt die STVA eine Betriebserlaubnis. So stärken wir gemeinsam mit Ihnen die Straßenverkehrssicherheit.

Für Privatkunden sind unsere Gutachten eine unverzichtbare Voraussetzung, um eine Betriebserlaubnis für getunte und umgebaute Fahrzeuge zu erhalten. Sobald unsere Profis Ihr Fahrzeug untersucht und für gesetzeskonform erklärt haben, steht einer Zulassung nichts mehr im Wege. Wir stehen mit unserem guten Namen für Sicherheit und Umweltverträglichkeit der Veränderungen.

Automobil-Importeure benötigen eine Betriebserlaubnis (BE), um importierte Fahrzeuge in Deutschland verkaufen und zulassen zu können - unsere Gutachten legen die Basis für den Schritt auf den deutschen Markt. Autohäuser und Werkstätten, die auf getunte Fahrzeuge spezialisiert sind, profitieren ebenfalls von der Zusammenarbeit mit unseren Experten: Wir erstellen gerne alle erforderlichen Gutachten zur Erteilung der Betriebserlaubnis - erst so wird ein umgebautes Fahrzeug marktfähig.

Restaurierungsspezialisten und Oldtimer-Händlern sind wir gerne behilflich, ein länger abgemeldetes Fahrzeug wieder in Betrieb zu nehmen und für die Kunden die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sicherzustellen.

All diese unterschiedlichen Gutachten sowie frühzeitige Hinweise zur Zulässigkeit bestimmter Veränderungen erhalten Sie bei uns aus einer Hand. Unsere Sachverständigen führen für Sie alle erforderlichen Fahrzeugprüfungen durch. Bei uns finden Sie für alle erforderlichen Fahrzeugprüfungen den richtigen Ansprechpartner. Vertrauen Sie bei der Begutachtung Ihres Fahrzeugs auf unsere Kompetenz als technische Prüfstelle und nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung mit Fahrzeugprüfungen.

Änderungsabnahme: Was ist zu beachten?

Bei nachträglichen baulichen Veränderungen an Fahrzeugen, wie:

  • Tieferlegung
  • Anbau von Anhängekupplungen und Spoilern
  • Verwendung von Sonderrädern und Sportauspuffanlagen
  • Chiptuning
  • Einsatz anderer Scheinwerfer
  • Anbringen von Folien an Seitenscheiben

ist eine Änderungsabnahme erforderlich. Durch diese Prüfung bleibt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erhalten und es wird bestätigt, dass die veränderten Teile ordnungsgemäß angebaut sind.

Für den Eintrag der Änderungen in die Fahrzeugpapiere sind die bei der Änderungsabnahme dazu getroffenen Festlegungen auf Grundlage der FZV zu beachten.

Als Fahrzeughalter müssen Sie für eine erfolgreiche Änderungsabnahme entsprechende Prüfzeugnisse vorlegen, wie:

  • Teilegenehmigungen (ABE, ABG)
  • Teilegutachten eines benannten Technischen Dienstes (für Teilegutachten ist die unverzügliche Durchführung einer Änderungsabnahme immer vorgeschrieben!)

Bestimmte Änderungen können in der nationalen Fahrzeug- ABE oder in der EU-Typgenehmigung für das jeweilige Fahrzeug bereits enthalten sein. EU- und UNECE- Genehmigungen für bestimmte Fahrzeugteile gelten ebenfalls als Nachweis der Vorschriftsmäßigkeit einer technischen Änderung.

Liegt für die Änderung kein „Prüfzeugnis“ vor und ist damit die Betriebserlaubnis erloschen, so muss durch ein Gutachten zur Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis geklärt werden, ob das Fahrzeug nach der Änderung noch vorschriftsmäßig ist. Auch diese Prüfung kann von den DEKRA Sachverständigen erfolgen.

Was wird bei einer Einzelabnahme gemacht?

Gutachter:innen der Prüforganisationen wie TÜV, Dekra, GTÜ oder KÜS prüfen bei der Einzelabnahme das jeweilige Bauteil oder mehrere Bauteile, die in Verbindung arbeiten (Räder und Fahrwerk) und untersuchen, inwieweit sie das Fahrverhalten und damit die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs ändern. Wenn alles okay ist, wird der Einbau für die Kraftfahrzeugzulassungsstelle bestätigt.

Was wird für die Einzelabnahme benötigt?

Vor dem Termin der Einzelabnahme sollten Autobesitzende alle Unterlagen zusammentragen, die die Veränderungen am Fahrzeug dokumentieren. Dazu müssen bei der Einzelabnahme Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) sowie alle vorliegenden Dokumente wie Prüfbericht, Festigkeitsgutachten, Vergleichsgutachten, Laborberichte und technische Berichte vorliegen.

Worauf sollten Autofahrer:innen achten?

Möchte man sein Auto so umbauen, dass eine Einzelabnahme nötig wird, gilt es nicht nur, auf die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs zu achten. Es ist ratsam, schon vor Beginn der Umbauarbeit mit Sachverständigen zu sprechen, die später die Einzelabnahme durchführen sollen, um etwaige Schwierigkeiten und die professionelle Meinung der Prüfperson vorab berücksichtigen zu können.

Wie lange dauert eine Einzelabnahme?

Je nach Aufwand der Einzelabnahme kann sie von wenigen Minuten bis hin zu ein paar Stunden dauern.

Wie viel kostet eine Einzelabnahme nach § 21 StVZO?

Eine Einzelabnahme kann zwischen 50 und 500 Euro kosten, meist sind es ab 150 Euro bei einem schnell zu kontrollierenden und einzutragenden Fahrzeugteil. Je nach Aufwand kann die Einzelabnahme aber auch mehrere hundert Euro kosten, etwa bei Fahrzeugimporten.

Was müssen Autofahrer:innen nach der Einzelabnahme unternehmen?

Nach erfolgreicher Prüfung muss die Änderung bei der zuständigen Zulassungsstelle in die Fahrzeugdokumente eingetragen werden.

Spezialfall Simson: Einzelabnahme als Leichtkraftrad

Die Zulassung einer Simson als Leichtkraftrad mit 15 PS und die anschließende TÜV-Abnahme sind aus mehreren Gründen besonders sinnvoll und vorteilhaft:

Vorteile der Zulassung einer Simson als Leichtkraftrad

  • Optimale Balance zwischen Leistung und Sicherheit: Eine Simson als Leichtkraftrad mit einer Leistung von 15 PS bietet eine ideale Balance zwischen ausreichender Leistung und der Sicherheit für junge Fahrerinnen und Fahrer.
  • Rechtliche Klarheit und Einhaltung der Sicherheitsstandards: Die Zulassung einer Simson als Leichtkraftrad sorgt für rechtliche Klarheit und gewährleistet, dass das Fahrzeug den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
  • Förderung der Mobilität von Jugendlichen: Die Zulassung als Leichtkraftrad bietet insbesondere Jugendlichen in ländlichen Gebieten Vorteile, wo öffentliche Verkehrsmittel oft begrenzt sind.
  • Nachhaltige Mobilität und Verkehrssicherheit: Die regelmäßige TÜV-Abnahme sorgt dafür, dass die Simson stets in einem verkehrssicheren Zustand bleibt.

Voraussetzungen für die TÜV/DEKRA Abnahme einer Simson S51, S50 oder S70

  • Grundfahrzeug muss eine S51, S50 oder S70 sein
  • Rahmennummer muss deutlich sichtbar und original sein
  • Baujahr maximal bis 1989
  • Enduro Gabelbrücke oder eine Gabelbrücke mit Gutachten
  • Lenkerschloss
  • Endurostreben
  • Scheibenbremse mit Gutachten / Herstellererklärung
  • Bremslichtschalter vorne und hinten
  • Serien Felgen oder Felgen mit Gutachten / Herstellererklärung
  • Auspuff mit Serien Endstück und Plattenschalldämpfer
  • Luftfilter im Serien Herzkasten oder großer MZA Herzkasten , Luftfiltermatte muss gekennzeichnet sein
  • Beleuchtung muss StVO konform sein
  • Blinker müssen vorhanden sein
  • Zündschloss muss vorhanden sein
  • Zustand von Bremsen, Lenkkopflager, Motorlager usw muss einwandfrei sein
  • verstärkte Motorlager (PU oÄ.)
  • serien Schwinge oder Kastenschwinge mit Gutachten
  • Vergaser BVF 21 oder Mikuni VM20
  • Lenker Simson original, MZ Lenker und Lenker mit Gutachten
  • Bremshebel Serie oder mit ABE
  • Sitzbank mit Halteriemen
  • Stoßdämpfer original oder mit Gutachten
  • Kettenkasten oder Kettenschutz mit vernünftiger Kettenführung

Wenn diese Punkte bei deiner Simson S51, 50 oder S70 alle erfüllt sind steht einer Eintragung als Leichtkraftrad mit 85ccm, 15ps / 11kw und einer Höchstgeschwindigkeit von 100km/h nichts mehr im Wege.

Das Fahrzeug muss bei der Abnahme ordentlich dar stehen. Es muss technisch alle funktionieren und es sollte sicher auf dem Hauptständer stehen.

Auspuffanlagen: Was ist erlaubt?

Umbauten am Auspuff versprechen zwar spürbare Leistungssteigerungen. Allerdings führen Veränderungen an der Anlage zunächst mal zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Wer auf eine Zubehörauspuffanlage zurückgreift, ist auf der sicheren Seite und hat es leichter. Sie hat meistens ein E-Prüfzeichen und eine EG-Betriebserlaubnis. So eine Anlage kann man eintragen lassen, muss man aber in der Regel nicht.

Natürlich kann es vorkommen, dass es gar keine Unterlagen für die fragliche Auspuffanlage gibt. Zum Beispiel, weil man sie selbst gebaut hat oder sie schon sehr alt ist. Wenn sie jedoch die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, kann man sie meist trotzdem per Einzelabnahme eintragen lassen. Je nachdem, wie alt das Motorrad ist, müssen dabei bestimmte Geräuschwerte eingehalten werden und ab Baujahr 1989 auch die Abgaswerte.

Achtung! Wer eine Auspuffanlage manipuliert, indem er zum Beispiel eine Racing-Anlage mit der Kennzeichnung einer zugelassenen Anlage versieht oder eine zugelassene Anlage aufbohrt, der begeht nicht nur verschiedene Ordnungswidrigkeiten, sondern auch Urkundenfälschung nach § 267 StGB und damit eine Straftat. Versicherungsrechtliche Probleme kommen noch hinzu.

INFODEKRA führt nach Terminabsprache gerne eine Standgeräusch-Vergleichsmessung am Fahrzeug durch. Einfach einen Termin mit einer unserer Prüfstellen vereinbaren.

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