Die Einzelabnahme für Motorräder bei DEKRA: Kosten, Ablauf und wichtige Informationen

Wenn an einem Motorrad nachträglich etwas verändert wurde, ist unter Umständen eine Einzelabnahme nötig. Neue Räder, Auspuff oder Scheinwerfer? Oder ein Motorrad ohne gültige Zulassung nach Deutschland importiert? Dann ist eine Einzelabnahme notwendig und muss durchgeführt werden. Doch wie teuer ist das, wie lange dauert die Prozedur und welche Unterlagen werden benötigt?

Was ist eine Einzelabnahme beim TÜV/DEKRA?

Bei einer Einzelabnahme nach § 19(2) bzw. 21 StVZO werden nachträgliche Veränderungen am Motorrad gutachtlich kontrolliert, um sicherzustellen, dass sie die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Zumindest dann, wenn für die neuen Bauteile am Motorrad keine entsprechende Genehmigung vorliegt.

Eine Einzelabnahme wird insbesondere notwendig:

  • wenn keine EG-Typgenehmigung, TTG (nationale Teiletypgenehmigung), ABE oder Teilegutachten (Anbauabnahme innerhalb der Übergangsfrist bis 20. Juni 2028) vorhanden ist
  • Bauteile mit Teilegutachten nach 20. Juni 2028 eingebaut werden
  • bei Kombination mehrerer neuer Bauteile
  • bei Eigen- und Sonderumbauten
  • bei Importfahrzeugen ohne gültige europäische Genehmigungen

Fahrzeugteile mit ABE oder TTG müssen nicht eingetragen werden, solange alle Auflagen eingehalten und die entsprechenden Dokumente mitgeführt werden. Bei Fahrzeugteilen mit Teilegutachten ist noch bis 20. Juni 2028 eine Anbauabnahme nach §19(3) StVZO ausreichend.

Überblick über die Änderungen 2025

Die neuen Regeln sollen die Verkehrssicherheit erhöhen und die Qualitätsstandards verbessern. Hintergrund sind viele fehlerhafte Teilegutachten, die bei Kontrollen aufgefallen sind. Künftig darf das KBA Fahrzeugteile mit TTG nachprüfen und Genehmigungen widerrufen, um besser gegen Mängel vorzugehen.

  • ABE: Die Allgemeine Betriebserlaubnis wird seit 20. Juni 2024 für Fahrzeugteile nicht mehr ausgestellt. Stattdessen wird eine nationale Teilegenehmigung (TTG) vergeben. Bereits ausgestellte ABEs behalten ihre Gültigkeit.
  • Teilegutachten: Das Teilegutachten wird ab 20. Juni 2025 für Fahrzeugteile nicht mehr ausgestellt. Stattdessen wird eine nationale Teilegenehmigung (TTG) vergeben. Bereits bestehende Teilegutachten behalten ihre Gültigkeit, ab 20. Juni 2028 muss der Einbau allerdings durch eine Einzelabnahme nach § 21 StVZO bestätigt werden.
  • TTG: Ab 20. Juni 2025 ersetzt die Nationale Teiletypgenehmigung Teilegutachten und ABE und wird ausschließlich vom Kraftfahrt-Bundesamt erteilt. Die TTG ist erkennbar durch eine sechsstellige KBA-Nummer.

Wozu benötigt man eine Einzelabnahme?

Eine Einzelabnahme nach § 19(2) StVZO benötigen Motorradbesitzer:innen, die bauliche Veränderungen an ihrem Fahrzeug vorgenommen haben, ohne dass entsprechende (Typen-) Genehmigungen der Fahrzeugteile vorliegen. Werden die Fahrzeugteile dann nicht per Einzelabnahme in die Fahrzeugunterlagen (Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2) eingetragen, erlischt die Betriebserlaubnis und damit auch der Versicherungsschutz. Bei einem Unfall kann eine Versicherung die Übernahme der Kosten verweigern - unabhängig der Schuldfrage. Außerdem können die ungenehmigten Umbauarbeiten zu Bußgeldern und Fahrverbot führen.

Was ist der Unterschied zwischen § 19(2) und § 21 StVZO?

§ 19(2) StVZO

§ 19(2) StVZO regelt die Einzelabnahme von Fahrzeugänderungen bei bereits zugelassenen Fahrzeugen. Sie ist erforderlich, wenn ein Fahrzeugteil oder eine Änderung nicht von einer gültigen Typgenehmigung (z.B. TTG) gedeckt ist. Hier prüft eine sachverständige Person, ob die Änderung keine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellt.

§ 21 StVZO

§ 21 StVZO regelt die Ausstellung einer neuen Betriebserlaubnis für komplette Fahrzeuge. Erforderlich ist das beispielsweise bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden - ausgenommen Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer EG-Übereinstimmungserklärung. Zudem wird dieses sogenannte Vollgutachten auch bei Motorrädern ohne gültige Papiere nötig oder wenn ein Motorrad länger als sieben Jahre stillgelegt war und keine Unterlagen wie Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung für die Wiederzulassung vorliegen.

Wer führt eine Einzelabnahme durch?

Alle Prüforganisationen dürfen eine Einzelabnahmen nach § 21 StVZO durchführen. Neben den bundesweiten TÜV-Prüfzentren dürfen das auch Dekra, GTÜ, KÜS und darauf spezialisierte Sachverständige. Auch Kfz-Werkstätten bieten häufig diesen Service an, meist über Sachverständige, welche die Werkstatt an bestimmten Tagen besuchen und vor Ort die Arbeit durchführen.

Was wird bei einer Einzelabnahme gemacht?

Gutachter:innen der Prüforganisationen wie TÜV, Dekra, GTÜ oder KÜS prüfen bei der Einzelabnahme das jeweilige Bauteil oder mehrere Bauteile, die in Verbindung arbeiten (Räder und Fahrwerk) und untersuchen, inwieweit sie das Fahrverhalten und damit die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs ändern. Wenn alles okay ist, wird der Einbau für die Kraftfahrzeugzulassungsstelle bestätigt.

Was wird für die Einzelabnahme benötigt?

Vor dem Termin der Einzelabnahme sollten Motorradbesitzende alle Unterlagen zusammentragen, die die Veränderungen am Fahrzeug dokumentieren. Dazu müssen bei der Einzelabnahme Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) sowie alle vorliegenden Dokumente wie Prüfbericht, Festigkeitsgutachten, Vergleichsgutachten, Laborberichte und technische Berichte vorliegen.

Worauf sollten Motorradfahrer:innen achten?

Möchte man sein Motorrad so umbauen, dass eine Einzelabnahme nötig wird, gilt es nicht nur, auf die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs zu achten. Es ist ratsam, schon vor Beginn der Umbauarbeit mit Sachverständigen zu sprechen, die später die Einzelabnahme durchführen sollen, um etwaige Schwierigkeiten und die professionelle Meinung der Prüfperson vorab berücksichtigen zu können.

Wie lange dauert eine Einzelabnahme?

Je nach Aufwand der Einzelabnahme kann sie von wenigen Minuten bis hin zu ein paar Stunden dauern.

Wie viel kostet eine Einzelabnahme nach § 21 StVZO?

Eine Einzelabnahme kann zwischen 50 und 500 Euro kosten, meist sind es ab 150 Euro bei einem schnell zu kontrollierenden und einzutragenden Fahrzeugteil. Je nach Aufwand kann die Einzelabnahme aber auch mehrere hundert Euro kosten, etwa bei Fahrzeugimporten.

Was müssen Motorradfahrer:innen nach der Einzelabnahme unternehmen?

Nach erfolgreicher Prüfung muss die Änderung bei der zuständigen Zulassungsstelle in die Fahrzeugdokumente eingetragen werden.

Bei nachträglichen baulichen Veränderungen an Fahrzeugen, wie:

  • Tieferlegung
  • Anbau von Anhängekupplungen und Spoilern
  • Verwendung von Sonderrädern und Sportauspuffanlagen
  • Chiptuning
  • Einsatz anderer Scheinwerfer
  • Anbringen von Folien an Seitenscheiben

ist eine Änderungsabnahme erforderlich.

Durch diese Prüfung bleibt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erhalten und es wird bestätigt, dass die veränderten Teile ordnungsgemäß angebaut sind.

Für den Eintrag der Änderungen in die Fahrzeugpapiere sind die bei der Änderungsabnahme dazu getroffenen Festlegungen auf Grundlage der FZV zu beachten.

Als Fahrzeughalter müssen Sie für eine erfolgreiche Änderungsabnahme entsprechende Prüfzeugnisse vorlegen, wie:

  • Teilegenehmigungen (ABE, ABG)
  • Teilegutachten eines benannten Technischen Dienstes (für Teilegutachten ist die unverzügliche Durchführung einer Änderungsabnahme immer vorgeschrieben!)

Bestimmte Änderungen können in der nationalen Fahrzeug- ABE oder in der EU-Typgenehmigung für das jeweilige Fahrzeug bereits enthalten sein. EU- und UNECE- Genehmigungen für bestimmte Fahrzeugteile gelten ebenfalls als Nachweis der Vorschriftsmäßigkeit einer technischen Änderung.

Liegt für die Änderung kein „Prüfzeugnis“ vor und ist damit die Betriebserlaubnis erloschen, so muss durch ein Gutachten zur Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis geklärt werden, ob das Fahrzeug nach der Änderung noch vorschriftsmäßig ist.

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