DEKRA Motorrad Umbau Richtlinien: Sicher und Regelkonform zum Traum-Bike

Viele Motorradfahrer träumen davon, ihr Bike individuell zu gestalten. Damit der Umbau nicht nur optisch überzeugt, sondern auch den gesetzlichen Vorschriften entspricht, ist es wichtig, sich im Vorfeld umfassend zu informieren. Hier finden Sie eine Fülle praktischer Tipps und Hinweise rund um das Thema Motorrad-Tuning, unter Berücksichtigung der DEKRA Richtlinien.

Motorrad Umbauten - Veränderungen am Bike eintragen oder nicht?

Du strebst bei deinem Motorrad nach Perfektion? Um sie zu erreichen, kannst du an deinem Bike verschiedene Umbauten vornehmen. Damit der Weg zum eigenen Traumbike auch gelingt, haben wir die wichtigsten Informationen in diesem Beitrag für dich zusammengetragen.

Die beliebtesten Umbaumaßnahmen

Der Geschmack ist eine sehr persönliche Angelegenheit und bekanntlich lässt sich darüber nicht streiten. Das gilt insbesondere dann, wenn es um den individuellen Touch des Motorrads. Aber alle sind sich einig, dass es beim Umbauen von Bikes drei wichtige Hauptpfeiler gibt. Soll die eigene Maschine aufgewertet werden, stehen Optik, Funktionalität und natürlich auch die Leistung im Vordergrund. Die folgenden Tuning-Maßnahmen findet man ganz oben auf der Beliebtheitsskala:

  • Ergonomie: Du fährst gerne längere Touren und möchtest sie bequem und ohne Stress zurücklegen? Dann können ein breiter Lenker und eine gut gepolsterte Sitzbank für mehr Komfort auf jeder Fahrt sorgen.
  • Gepäck: Wenn wir schon beim Thema Komfort und Ergonomie sind, darf man die Mitführung von Gepäck nicht außer Acht lassen. Sie stellt auf dem Zweirad eine echte Herausforderung dar. Es ist somit nicht verwunderlich, dass Gepäcksysteme und die dazugehörigen Befestigungssysteme für viele Tourenfahrer ein absolutes Muss beim Tuning sind.
  • Scheinwerfer Umbau: Bei neuen Bikes gehört die LED-Beleuchtung längst zum Standard. Nennst du ein älteres Modell dein Eigen, musst du auf einen Scheinwerfer Umbau dennoch nicht darauf verzichten. Passende Produkte für dein Motorrad findest du in unserer Kategorie Beleuchtung.
  • Reifen und Felgen: Manchmal darf es einfach ein bisschen mehr sein. Richtig „fette Schlappen“ und dazu passende Felgen werden gerne aufgezogen, um dem Motorrad seinen ganz eigenen Look zu verleihen.
  • Auspuffanlage umbauen: In unserer Kategorie Auspuff findest du alles, um deinem Bike den perfekten Sound und dazu das Top-Design zu verpassen.
  • Heckumbau: Diese Maßnahmen sorgen für einen völlig neuen Look am Motorrad. Café Racer, Chopper oder im aggressiven Streetfighter-Look, die Umbauten verändern das Aussehen der Maschine maßgeblich und sie sind unbedingt eintragungspflichtig.

Vom Bobber, Flattracker bis zu Scramblern und Café Racer wird alles getuned und Veränderungen unterzogen, bis die Bikes dem eigenen Geschmack entsprechen. Vieles, aber nicht alles ist erlaubt. Wenn du planst, dein Bike umzubauen, kann vorab ein Gespräch mit dem zuständigen Sachverständigen von TÜV, Dekra und Co. hilfreich sein, um alle Klippen bei diesem Projekt zu umgehen und alle erforderliche Gutachten und Prüfungszeugnisse zu erhalten. Hier findest du schon einmal hilfreiche Infos zum Thema Motorrad-Umbau.

Gutachten, Vorschriften und Prüfungszeugnisse

Möchtest du die Original-Teile des Bikes durch schicke Zubehör-Elemente ersetzen, solltest du ausschließlich auf Produkte setzen, die den geltenden Vorschriften entsprechen und die erforderlichen Gutachten besitzen. Verwendest du Motorradteile, die nicht erlaubt oder geprüft sind, kann das zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Das heißt, die Berechtigung, mit diesem konkreten Motorrad am Straßenverkehr teilzunehmen, erlischt. Es ist mit dem Fahren ohne Zulassung gleichzusetzen. Können grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden, droht außerdem ein Verlust des Versicherungsschutzes.

Das schließt auch wesentliche Veränderungen von sicherheitsrelevanten Baugruppen ein. Dazu zählen unter anderem:

  • Lenkung
  • Reifen
  • Bremse
  • Fahrwerk
  • Rahmen

Der Rahmen - das Rückgrat deines Motorrads umbauen

Grundsätzlich ist es keine gute Idee, als Hobbyschrauber beim Tuning selbst Hand an den Rahmen zu legen. Befindet er sich bei der Prüfung durch den TÜV nicht mehr im originalen Auslieferungszustand, sind entsprechende Verformungen zu sehen oder befinden sich Schweißspuren oder Bohrlöcher an nicht vorgesehenen Stellen, sieht es mit die Betriebserlaubnis schlecht aus. Das gilt auch, wenn beim Polieren von den Schweißnähten Material abgetragen wurde. Um auch die Fahrstabilität zu gewährleisten, solltest du Trenn- und Schweißarbeiten erfahrenen Profis in Fachwerkstätten überlassen. Für die Zulässigkeit gemäß StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungsordnung) benötigst du außerdem ein Teile Gutachten.

Hebel, Griffe und Lenker Umbau: So bekommst du beim Tuning die Kurve

Wird im Zuge des Motorrad Umbaus der Lenker verändert oder komplett gegen ein neues Modell ersetzt, solltest du die folgenden Punkte beachten, um unangenehme Überraschungen beim nächsten TÜV Besuch zu vermeiden. Grundsätzlich gilt beim Umbauen von Lenker, Griffe und Hebel: Ein Tausch ist möglich. Jedoch müssen die Teile ein Prüfzeugnis besitzen. Dabei handelt es sich mindestens um eine ABE, also eine Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile. Bei komplexeren Umbau Maßnahmen kann auch ein Teile Gutachten erforderlich sein. Das stellt der TÜV Prüfer aus und es muss bei der Zulassungsstelle zur Eintragung in die Fahrzeugpapiere vorgelegt werden.

Worauf musst du beim Umbau und Tuning achten?

  • Nach dem Umbau muss die Lenkung von deinem Motorrad noch einwandfrei funktionieren.
  • Der Lenker ist freigängig, nichts ist eingequetscht.
  • Dafür wird bei Bedarf der Lenkanschlag angepasst.
  • Nicht vergessen: Das Lenkschloss muss danach noch voll funktionsfähig sein.
  • Achte beim Lenker Umbau auf die richtige Breite. Ist der Lenker zu schmal, kann die Grifffläche zu klein ausfallen und das Unfallrisiko steigt.

Neue Hebel und Griffe: Aber bitte nur mit ABE Unser Sortiment bietet dir eine reichhaltige Auswahl an hochwertigen Umbau- und Ersatzteilen. Unsere Produkte sind ABE zertifiziert und ihr Einsatz ist problemlos möglich. Auch im allgemeinen Zubehörhandel sind Griffe und Hebel in großer Vielfalt erhältlich. Bei Billig-Angeboten für Hebel aus dem Internet ist Vorsicht geboten. Häufig unterscheiden sie sich äußerlich kaum von den Produkten bekannter Hersteller. Allerdings verfügen sie über keine ABE. Baust du sie ein, erlischt damit die Betriebserlaubnis für dein Bike.

Unser Tipp gegen kalte Hände: Heizgriffe erfordern keine ABE oder Gutachten.

Modernes Design und toller Sound mit einer neuen Auspuffanlage

Eine beliebte Maßnahme beim Motorrad Tuning ist der Wechsel der Auspuffanlage oder der Endtopf-Tausch. Greifst du auf eine Auspuffanlage von einem renommierten Hersteller wie Bodis oder LeoVince zurück, kannst du sicher sein, dass sie über eine ECE-Prüfung oder eine entsprechende ABE verfügt. Wichtig: Bei einer neuen Abgasanlage, einem neuen Sportauspuff etc. aus dem Zubehörhandel ist üblicherweise ein E-Prüfzeichen mit einer Nummer eingestanzt. Das bedeutet, dieses Produkt besitzt eine Betriebserlaubnis nach europäischem Recht.

Was tun, wenn keine Unterlagen vorhanden sind?

Hast du die Auspuffanlage selbst gebaut oder ist sie schon sehr alt, kann es sein, dass es für die fragliche Auspuffanlage keine Unterlagen gibt. Erfüllt sie dennoch die gesetzlichen Anforderungen? Dann kannst du sie meist per Einzelabnahme eintragen lassen.

Höher, kürzer, steiler - der Heckumbau am Motorrad

Das Heck am Motorrad ist ein Teil des Rahmens. Nimmst du daran Veränderungen vor, ganz gleich, ob du etwas dran schweißt oder etwas entfernst, erlischt erst einmal die Betriebserlaubnis von deinem Fahrzeug. Der Gang zu TÜV, um diese Umbauten abnehmen zu lassen, ist also zwingend erforderlich. Nun kannst du damit nicht einfach zu einer beliebigen Prüfstelle gehen. Die Abnahme muss durch einen Motorrad-Sachverständigen erfolgen. Das gilt für auch den Heckumbau.

DEKRA - Ihr Partner für sicheres Motorrad-Tuning

Die DEKRA bietet umfassende Unterstützung für Motorrad-Tuning-Projekte. Die erfahrenen Zweirad-Sachverständigen begleiten Sie von der Planung bis zur sicheren Umsetzung Ihres individuellen Motorrad-Tunings. Sie beraten Sie umfassend bereits im Vorfeld geplanter Tuning-Maßnahmen dazu, wofür Sie eine Zulassung benötigen, welche Motorradteile eintragungspflichtig sind und welches Prüfzeugnis erforderlich ist. Nach erfolgtem Umbau führen wir für Sie alle nötigen Prüfungen sowie die Einzel- und Änderungsabnahmen durch.

Diese Abnahmen sind essenziell, um mögliche Probleme zu vermeiden. Ohne eine Änderungsabnahme riskieren Sie die Betriebserlaubnis und den Versicherungsschutz. Zudem können hohe Bußgelder, Punkte in Flensburg oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis hinzukommen.

Was passiert bei unzulässigem Tuning?

Entspricht das Motorrad durch das Tuning nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben, erlischt die Betriebserlaubnis. Fahren Biker dann mit dem Motorrad, wird ein Bußgeld von mindestens 50 Euro fällig. Die Stilllegung des Motorrads droht ebenfalls.

Kann Tuning den Versicherungsschutz beeinflussen?

Ja, ist die Betriebserlaubnis erloschen, betrifft das in der Regel auch den Versicherungsschutz. Im Falle eines Schadens müssen Fahrer diesen selbst tragen. Ohne Versicherungsschutz zu fahren, stellt eine Straftat dar.

Leistungssteigerung und Chiptuning

Insbesondere neuere Motorradmodelle gleichen mittlerweile Computern auf zwei Rädern. Die verbaute Software steuert unter anderem auch die Laufleistung des Motors. Dabei schließt der Motorrad-Tuner entweder einen Computer an die Software des Motorrads an und verändert mithilfe bestimmter Programme die Einstellungen. Aber Achtung! Sowohl der Motor als auch die Bordelektronik sind ein kompliziertes Getriebe, das nur von professionellen Tunern mit entsprechenden Kenntnissen angefasst werden sollte. Generell sollte der Interessent beim Motorrad-Chiptuning Vorsicht walten lassen. Unseriöse Anbieter gibt es viele.

Fahrwerk-Tuning

Im Rahmen des Motorrad-Tunings ist es natürlich möglich, das Fahrwerk zu verändern. Der Grund dafür kann auch die Anpassung der Maschine an die eigene Körpergröße sein. So lässt sich prinzipiell zum Beispiel ein Motorrad ebenso tiefer- oder höherlegen wie ein Pkw.

Allerdings ist der Spielraum zwischen Fahrbahn und Rahmen hier geringer, sodass die Veränderungen aufgrund der räumlichen Grenzen schon aus Sicherheitsgründen nur in kleinem Rahmen realisierbar sind. Denn ist die Karosserie zu tief heruntergesetzt, könnte sie in Kurvenlagen aufsetzen, was höchstwahrscheinlich einen schweren Unfall zur Folge hätte.

Federbeine, Gabel und Schwinge

Bei den Zubehöranbietern findet sich ein großes Spektrum an Produkten, um Federbeine, Gabel oder Schwinge zu ersetzen. Gibt es dazu ein entsprechendes Gutachten und werden die Teile korrekt montiert, steht einer Eintragung normalerweise nichts im Wege. Neue Federbeine kommen sogar ganz ohne aus. Möchte man Teile von anderen Bikes verwenden und selbst einbauen, empfehlen sich in jedem Fall Komponenten von stärkeren Maschinen. Bevor die neu montierten Teile jedoch eingetragen werden können, ist eine Einzelabnahme samt Fahrprobe Pflicht.

Reifen und Felgen

Für Reifenumrüstungen, für die es kein Gutachten gibt, ist die Eintragung per Einzelabnahme erforderlich.

  • Die Reifengröße muss zu der Felgengröße passen.
  • Eine Ausnahme gilt für M&S Reifen.
  • Die Freigängigkeit der Reifen muss gewährleistet sein.

Es gibt zum Glück viele TÜV Prüfingenieure, die eine große Affinität zu Motorrädern haben und über die entsprechende Kompetenz verfügen solche Umrüstung bewerten zu können und diese abschließen auch zu genehmigen.

Auspuffanlagen

Die Eintragung von Auspuffsystemen ohne ABE oder Gutachten kann per Einzelabnahme erfolgen. Die Anforderungen hierfür sind von der jeweiligen Prüfstelle abhängig und können sowohl vom Aufwand wie auch von den Kosten sehr unterschiedlich sein. In der Regel ist eine Leistungs- und Geräuschmessung erforderlich.

Blinker

  • Anzahl nach STVZO 1 max.
  • in der Höhe min. 250 mm, max.

Spiegel

  • -bis 1990 reicht ein Spiegel auf der linken Seite, ab dann müssen es zwei sein.

Kennzeichen

  • Ein Kennzeichen muss bei belastetem Fahrzeug min. 300 mm mit der Unterkante von der Fahrbahn entfernt sein, jedoch mit der Oberkante nicht mehr als 1200 mm.
  • Es darf eine Neigung von max. 30 Grad aufweisen.

DEKRA Tipp: Vorab beraten lassen!

Wer plant, ein Motorrad umzubauen, dem sei geraten, diese Pläne vorab mit einem DEKRA Prüfer zu besprechen. Er kann nicht nur Fragen zur Zulässigkeit von Maßnahmen beantworten, sondern auch viele gute Tipps und Hinweise aus der Praxis geben. Mit dem Rat vom Prüfingenieur ist man einfach auf der sicheren Seite, spart sich unter Umständen manche spätere Enttäuschung sowie Zeit und Geld.

Wichtige Aspekte beim Motorrad-Umbau
Umbau-Bereich Wichtige Punkte Prüfung/Gutachten
Rahmen Keine eigenmächtigen Veränderungen Teilegutachten erforderlich
Lenker, Griffe, Hebel Freigängigkeit, ABE beachten ABE oder Teilegutachten
Auspuffanlage ECE-Prüfung oder ABE Einzelabnahme möglich
Heckumbau Abnahme durch Sachverständigen Zwingend erforderlich
Fahrwerk Sicherheitsaspekte beachten Teilegutachten empfohlen
Reifen und Felgen Passende Größe, Freigängigkeit Einzelabnahme erforderlich

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0