Egal ob Pkw, Wohnmobil oder Anhänger: Fahrzeuge müssen regelmäßig zur Hauptuntersuchung. Ist das Fahrzeug technisch in einem vorschriftsmäßigen Zustand, verkehrssicher und umweltverträglich? Diesen Fragen gehen TÜV, Dekra, GTÜ, KÜS oder andere amtlich anerkannte Prüforganisationen nach. Für den Fahrzeughalter heißt das: In regelmäßigen Abständen muss das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) vorgeführt werden.
Was die HU beinhaltet
Im Detail zeigt das meist erst eine Hauptuntersuchung (HU) inklusive Abgasuntersuchung (AU) bei einer der anerkannten Prüforganisationen. Alle zwei Jahre werden im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) die Verkehrssicherheit, der vorschriftsmäßige Zustand und die Umweltverträglichkeit Ihres Motorrads geprüft. Zum Prüfumfang gehören sicherheitsrelevante Bauteile und Systeme, die Abgas- und Lärmemissionen im Rahmen der Abgasuntersuchung für Krafträder (AUK) sowie auch vorgenommene technische Änderungen.
Kosten der HU für Motorräder
Wer ein Motorrad besitzt, kommt mit rund 85 Euro deutlich günstiger weg. Die Kosten für die Hauptuntersuchung eines Motorrads inklusive Abgasuntersuchung liegen je nach Prüfstelle und Bundesland zwischen rund 75 und 100 Euro. Ein Vergleich lohnt sich also. Je nach TÜV-Unternehmen und Bundesland zahlt ihr für euer Motorrad von 72 bis 88 Euro für Prüfungen und die neue Plakette.
Preisübersicht nach Bundesland und Prüforganisation
Die folgende Tabelle zeigt die Kosten für die HU für Krafträder (inkl. AU) bei verschiedenen Prüforganisationen in verschiedenen Bundesländern:
| Bundesland | Prüforganisation | HU für Kraftrad (inkl. AU) |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | TÜV Nord | 91,00 € |
| Baden-Württemberg | TÜV Süd | 75,10 € |
| Bayern | TÜV Nord | 91,00 € |
| Bayern | TÜV Süd | 75,10 € |
| Berlin | TÜV Nord | 91,00 € |
| Berlin | TÜV Süd | 91,00 € |
| Brandenburg | TÜV Nord | 91,00 € |
| Brandenburg | TÜV Süd | 91,00 € |
| Bremen | TÜV Nord | 75,90 € |
| Bremen | TÜV Süd | 91,00 € |
| Hamburg | TÜV Nord | 93,00 € |
| Hamburg | TÜV Süd | 75,10 € |
| Hessen | TÜV Nord | 91,00 € |
| Hessen | TÜV Hessen | 75,20/99,00* € |
| Mecklenburg-Vorpommern | TÜV Nord | 93,00 € |
| Mecklenburg-Vorpommern | TÜV Süd | 91,00 € |
| Niedersachsen | TÜV Nord | 75,90 € |
| Niedersachsen | TÜV Süd | 91,00 € |
| Nordrhein-Westfalen | TÜV Nord | 75,90 € |
| Nordrhein-Westfalen | TÜV Süd | 91,00 € |
| Rheinland-Pfalz | TÜV Nord | 90,00 € |
| Rheinland-Pfalz | TÜV Süd | 91,00 € |
| Saarland | TÜV Nord | 90,00 € |
| Saarland | TÜV Süd | 91,00 € |
| Sachsen | TÜV Nord | 89,50 € |
| Sachsen | TÜV Süd | 91,00 € |
| Sachsen-Anhalt | TÜV Nord | 93,00 € |
| Sachsen-Anhalt | TÜV Süd | 91,00 € |
| Schleswig-Holstein | TÜV Nord | 75,90 € |
| Schleswig-Holstein | TÜV Süd | 91,00 € |
| Thüringen | TÜV Nord | 90,00 € |
| Thüringen | TÜV Süd | 87,00 € |
| alle | KÜS | auf Anfrage (ca. 85 - 90 €) |
| alle | DEKRA | auf Anfrage (ca. 65 - 80 €) |
| alle | GTÜ | auf Anfrage (ca. 65 - 92 €) |
* Höherer Preis am Standort Aßlar, Bad Karlshafen, Bad Schwalbach, Birstein, Butzbach, Dreieich, Eschwege, Florstadt, Frankfurt-Fechenheim, Frankfurt-Schönberger Weg 14, Friedrichsdorf, Geisenheim, Gießen - Automeile 8, Gladenbach, Hanau - Behringstraße 1a, Hofheim am Taunus, Kassel-Königstor, Kassel-Leipziger Straße, Kelkheim (Taunus), Lauterbach, Lollar, Mainz-Kostheim, Mainz-Weisenau, Neustadt, Oberursel, Offenbach - Berliner Str. 238, Rosbach, Rüsselsheim, Wächtersbach, Weilburg, Wetzlar - Christian-Kremp-Str. 9, Wölfersheim-Berstadt.
Vorbereitung auf die HU
Doch einige Punkte können Sie vor dem Besuch bei TÜV, Dekra, GTÜ oder KÜS selbst überprüfen.
Checkliste zur Vorbereitung der HU
Hierauf schauen Prüforganisation wie TÜV und GTÜ nach eigenen Angaben bei Motorrädern:
- Haben Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I/Ihren Fahrzeugschein und ggf. weitere Unterlagen griffbereit (z.B.
Was wird geprüft?
Unsere erfahrenen Motorrad-Sachverständigen führen nach einer Probefahrt eine sogenannte zerlegungs- und zerstörungsfreie Untersuchung an Ihrem Fahrzeug durch, bei der das Motorrad nicht auseinandergebaut wird. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie von uns die Plakette und einen detaillierten Bericht.
Häufige Mängel
Mehr als jedes zehnte Motorrad fällt bei der Hauptuntersuchung durch. Am häufigsten treten Mängel an der Beleuchtung, am Fahrgestell und Rahmen oder an Achsen, Rädern und Reifen auf. In vielen Fällen werden defekte Glühlampen, nicht zugelassene Leuchten, falsche oder abgefahrene Reifen und ausgeschlagene Lager an Gabel, Schwinge oder Rädern beanstandet.
Tipps zur Mängelbeseitigung
Fehlfunktionen an Scheinwerfern und Kontrolllämpchen sowie nicht intakte Leuchtengehäuse oder erblindete Reflektoren sollte nicht erst ein Prüfingenieur feststellen. Auch darüber hinaus kann es für Motorradfahrende vor dem HU-Termin sinnvoll sein, genau hinzuschauen. Manche Mängel sind mit bloßem Auge erkennbar und lassen sich in einer Fachwerkstatt einfach beheben.
Wichtige Dokumente und Fristen
Für die Hauptuntersuchung müsst ihr unbedingt die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) mitbringen. Beim Wechsel der Prüfstelle solltet ihr auch den vorangegangenen Untersuchungsbericht der HU dabei haben. Wenn ihr irgendwelche technischen Änderungen am Fahrzeug unternommen habt, die Nachweise erfordern (Tuning, behindertengerechte Umbauten etc.), müsst ihr ebenso die entsprechenden Unterlagen zur allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) mitnehmen. Falls das Fahrzeug aktuell nicht zugelassen ist, benötigt ihr auch die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief).
Fristen für die HU
Wann der nächste Termin für die HU ansteht, erfahren Sie beim Blick in die Fahrzeugpapiere oder auf die Prüfplakette am Kennzeichen - das Jahr steht in der Mitte, der Monat oben. Bei Motorrädern ist dieser Check alle zwei Jahre Pflicht. Das gilt auch für neu angemeldete Bikes. Haben Sie bereits eine AU machen lassen, darf diese maximal zwei Monate vor dem Monat, in dem die Hauptuntersuchung stattfindet, durchgeführt worden sein.
Was passiert bei Mängeln?
Es kommt vor, dass die Fachleute der Prüfstelle etwas beanstanden und deshalb zunächst keine Plakette vergeben. Anschließend ist der Halter verpflichtet, die festgestellten Mängel beseitigen zu lassen. Die Nachuntersuchung muss spätestens einen Monat nach der nicht bestandenen HU erfolgen. Andernfalls muss das Motorrad erneut die komplette Hauptuntersuchung absolvieren und Sie müssen noch einmal die vollen Kosten dafür zahlen. Außerdem droht ein Verwarngeld.
Kosten der Nachuntersuchung
Wer noch einmal zum TÜV-Termin muss, um die Plakette im zweiten Anlauf abzuholen, sollte je nach Anbieter und Ort bis zu etwa 40 Euro für die Nachuntersuchung einkalkulieren.
Überziehung der HU-Frist
Ist der HU-Termin mehr als zwei Monate überschritten, darf die Prüforganisation rund 20 Prozent mehr für einen vertieften Check verlangen. Und die Polizei kann bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarngeld von 15 Euro verhängen.
Zusatzgebühren und Strafen bei Überziehen der HU-Frist
Außer bei Neuwagen steht nach 24 Monaten die nächste Hauptuntersuchung bei TÜV, Dekra, GTÜ oder KÜS an. Nach Ablauf der Frist haben Fahrzeugbesitzer:innen zwei Monate Zeit, um den Termin wahrzunehmen. Überziehen Autofahrende mehr als zwei Monate (Hier alle Infos zum HU-Überziehen), prüfen die Ingenieur:innen das Fahrzeug zudem genauer und berechnen für den Mehraufwand einen Aufschlag von 20 Prozent. Haben Autobesitzende dann nicht einmal die einfachsten Mängel im Vorfeld behoben, ist die neuerliche Vorstellung zur HU umso ärgerlicher.
Bußgelder bei Überziehung der HU-Frist
Zusätzlich zu den erhöhten Kosten für die verspätete HU-Prüfung gibt es auch gestaffelte Bußgelder für das Überziehen der HU-Frist (Stand: Februar 2025):
- Überziehung um mehr als 2 Monate: Verwarnungsgeld von 15 Euro
- Überziehung um mehr als 4 Monate: Bußgeld von 25 Euro
- Überziehung um mehr als 8 Monate: Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg
HU bei Abmeldung oder Stilllegung
Falls die HU vor oder während einer Abmeldung beziehungsweise Stilllegung fällig war, muss diese bei Wiederinbetriebnahme nachgeholt werden. War Ihr Bike für längere Zeit stillgelegt, reicht der Fahrzeugbrief, die Zulassungsbescheinigung Teil I oder ein anderes Fahrzeugdokument zur gültigen HU (§ 29 StVZO) aus.
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