Fahrradmitnahme mit der Deutschen Bahn: Monatskarte und wichtige Informationen

Sie planen eine Radtour mit der Bahn? Die Deutsche Bahn (DB) möchte diese klimafreundliche Kombination ermöglichen. Allerdings sind die Kapazitäten zur Fahrradmitnahme in den Zügen oft begrenzt.

Allgemeine Hinweise zur Fahrradmitnahme

Grundsätzlich ist die Mitnahme von Fahrrädern im Zug mit einer gültigen Fahrradkarte erlaubt, sofern ausreichend Platz vorhanden ist. Rollstühle und Kinderwagen haben jedoch immer Vorrang. Bei hoher Auslastung entscheidet das Zugpersonal, ob ein Fahrrad transportiert werden kann. Zusammengeklappte Fahrräder von der Größe eines Handgepäckstücks können Sie kostenfrei mitnehmen.

Wenn Sie Ihr eigenes Fahrrad mitnehmen möchten, sollten Sie Hauptverkehrszeiten meiden. Morgens zwischen 6 und 9 Uhr sowie nachmittags zwischen 16 und 19 Uhr sind Züge und S-Bahnen meistens voll. Achten Sie beim Ein- und Ausstieg auf andere Reisende und geben Sie Rollstuhlfahrenden und Kinderwagen den Vorrang. Nehmen Sie Gepäck und Satteltaschen ab und bereiten Sie den Ausstieg frühzeitig vor.

Bitte beachten Sie, dass die DB keine Garantie für die Fahrradmitnahme geben kann. Im Zweifelsfall entscheidet das Zugpersonal.

Fahrradtickets und Tarife

Für Ihr Fahrrad benötigen Sie eine separate Fahrkarte. Wenn Sie den ganzen Tag unterwegs sind, empfiehlt sich die Fahrradtageskarte Nahverkehr. Mit dieser können Sie Ihr Fahrrad in den Zügen des Nahverkehrs in Mecklenburg-Vorpommern (IRE, RE, RB und S-Bahnen) mitnehmen.

Es gibt verschiedene Arten von Fahrradtickets, die je nach Geltungsbereich und Gültigkeitsdauer variieren:

  • Fahrrad-Kurzstreckenkarte: Gilt für Verbindungen bis einschließlich 38 km (einfache Fahrt) bzw. 17 km (Hin- und Rückfahrt).
  • Fahrrad-Tageskarte: Gilt in allen Nahverkehrszügen, allen Verbundsverkehrsmitteln im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) und in den U- und S-Bahnen im Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV).
  • Fahrradtageskarte Nahverkehr: Gilt einen Tag lang in allen Nahverkehrszügen (RE, RB und S-Bahnen) in ganz Deutschland (bis 3 Uhr des nächsten Tages).

Die Preise für die Fahrradmitnahme variieren je nach Bundesland und Verkehrsverbund. Es ist ratsam, sich vorab über die geltenden Tarife zu informieren.

BaSTi (Bayern)

Das BaSTi (R) ist ein von der bayerischen Staatsregierung gefördertes Tarifangebot, das die preisgünstige Mitnahme Ihres Fahrrades ermöglicht. Es gilt für eine Fahrt mit den Regionalzügen und S-Bahnen von einem Start- zu einem Zielbahnhof innerhalb Bayerns. Das BaSTi (R) kostet 1 Euro pro einfacher Fahrt und ist im Zeitraum vom 15. März bis zum 3. Oktober sowie vom 4. Oktober bis zum 14. Dezember gültig. An bayernweit gültigen Feiertagen gilt es ebenfalls.

Jeder Reisende darf nur ein Fahrrad mitnehmen. Ausgenommen sind mitreisende Kinder unter 6 Jahren, deren Fahrräder unentgeltlich befördert werden. Die Fahrräder dürfen nur in Mehrzweckabteilen, Einstiegsräumen, Traglastbereichen mit Klappsitzen und Fahrradabteilen untergebracht werden. Bei Platzmangel kann die Mitnahme abgelehnt werden.

VRR (Verkehrsverbund Rhein-Ruhr)

Wenn Sie ein VRR-Abo-Ticket oder ein DeutschlandTicket besitzen, können Sie ein Fahrrad-Monatsticket oder ein Fahrrad-Abo-Ticket zusätzlich buchen.

Merkmal Fahrrad Aboticket Fahrrad Monatsticket
Preis 33,45 Euro 33,45 Euro
Verfügbarkeit In der VRR App und den Apps der Verkehrsunternehmen, in den Webshops der Verkehrsunternehmen, bei Ihrem Verkehrsunternehmen auf Chipkarte In der VRR App und den Apps der Verkehrsunternehmen, in den Webshops der Verkehrsunternehmen, an Ticketautomaten, bei Ihrem Verkehrsunternehmen auf Chipkarte
Gültigkeit Monatsscharfe automatische Verlängerung, VRR-weit, nur in Verbindung mit einem VRR-Abo oder DeutschlandTicket Einen Monat, Monatsscharf, VRR-weit, nur in Verbindung mit einem VRR-Abo oder DeutschlandTicket
Kündigungsfrist Bis zum 10. eines jeden Monats mit Ablauf zum Monatsende Keine, Ticket gilt nur für den gekauften Monat

Regionale Unterschiede und Verkehrsverbünde

Die Fahrradmitnahme ist in den Verkehrsverbünden unterschiedlich geregelt. Innerhalb der Verkehrsverbünde RMV, NVV und VRN sind die jeweils gültigen Konditionen zu beachten. In Niedersachsen und Bremen werden auf den Strecken von Norddeich-Mole nach Bremen, Leer und Emden Außenhafen Fahrräder in Fernverkehrszügen (nur IC/EC-Züge) zu Nahverkehrskonditionen mitgenommen. Im Saarland und in Rheinland-Pfalz ist die Fahrradmitnahme von Montag bis Freitag ab 9 Uhr und an Samstagen, Sonn- und Feiertagen zeitlich unbeschränkt in den Zügen der DB Regio kostenfrei möglich. Vor 9 Uhr lösen Sie eine Fahrradkarte im Nahverkehr entsprechend den jeweils geltenden Preisen der Deutschen Bahn bzw. der Verkehrsverbünde.

Welche Fahrräder dürfen mitgenommen werden?

Grundsätzlich dürfen folgende Fahrradtypen mitgenommen werden:

  • Ein handelsübliches, einsitziges Fahrrad mit zwei Rädern.
  • Ein Fahrrad mit Tretunterstützung durch Elektromotor bis 25 km/h (Pedelec).
  • Ein Fatbike, wenn dieses in die Fahrradhalterung passt.
  • Ein zusammengeklapptes Faltrad oder Kinderräder mit einem Raddurchmesser bis 16 Zoll.

Ein Tandem, Liegerad oder Dreirad kann nur in Zügen mit größerer Stellplatzkapazität mitgenommen werden. Alle nicht genannten Modelle können Sie nicht mitnehmen. Dazu zählen auch Fahrräder, die aufgrund ihrer Maße oder Bauweise nicht sicher verstaut werden können. Zusammengeklappte (Kinder- oder Lasten-)Fahrradanhänger können Sie im Zug wie Gepäck mitnehmen.

Weitere Tipps für eine entspannte Reise

  • Planen Sie genügend Zeit zur Orientierung am Bahnhof und am Abfahrtsgleis ein.
  • Nehmen Sie bitte die Gepäckstücke rechtzeitig vor Einfahrt des Zuges von Ihrem Fahrrad ab.
  • Sie brauchen einen stufenfreier Zugang zum Start- und Zielbahnhof? Auch die App "DB Bahnhof Live" hilft bei der Reiseplanung.

Mit guter Vorbereitung steht einer entspannten Radtour mit der Deutschen Bahn nichts im Wege!

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0