Deutsche Post Fahrrad Leasing Bedingungen: Ein umfassender Überblick

Radfahren fördert die Gesundheit, das Wohlbefinden und das Glück. Aus diesem Grund möchten viele Unternehmen ihren Mitarbeitern eine umweltfreundliche und kosteneffiziente Mobilitätsalternative anbieten. Dienstrad-Leasing erfreut sich in Deutschland wachsender Beliebtheit als Mitarbeiter-Benefit.

Auf unserem Blog finden Sie stets neue und interessante Einblicke zum Thema Fahrrad, umfassende Informationen und Ratschläge rund ums Dienstradfahren, ein immer beliebter werdender Trend in der modernen Arbeitswelt.

Was ist EURORAD und wie funktioniert es?

EURORAD ist ein Anbieter für Fahrrad- und E-Bike-Leasing. Beim Fahrrad- und E-Bike-Leasing mit Gehaltsumwandlung können Arbeitnehmer erheblich Kosten sparen. Dank des Abzugs der Mehrwertsteuer und reduzierter Lohn-Nebenkosten wird die neue, umweltschonende Form der Mobilität für Arbeitsweg und Freizeit jetzt noch attraktiver. Zu beachten: Momentan ist ein Fahrrad-Leasing über Eurorad nur in unseren Filialen vor Ort möglich.

Vorteile im Überblick

  • Geringere Anschaffungskosten: Du sparst Geld durch die Gehaltsplus (0%) oder Gehaltsumwandlungsregel (0,25%) und hast dadurch eine geringere Anschaffungssumme über die drei Jahre hinweg.
  • Geringere Fahrtkosten: Kein Benzin oder HU Kosten, trotzdem kann die Pendlerpauschale voll abgerechnet werden.
  • Aktuelle Modelle: Immer Up to Date: Aktuelle E-Bikes und Fahrräder mit modernster Technik, alle drei Jahre möglich.
  • Umweltbewusst: Weniger Belastung für die Umwelt, bringt dir keine schlaflosen Nächte.
  • Private Nutzung: Die Nutzung in der Freizeit ist ohne mit verbunden Nachteilen möglich.

EURORAD-Rechner: Drastische Reduzierung der Fahrtkosten

Ein Dienstrad ist nicht nur wegen der geringen Anschaffungskosten interessant. Auch bei den laufenden Kosten ist das Zweirad dem Auto um Längen voraus.

Während mit dem EURORAD Bike Leasing nur zwischen 0,80 € pro Tag für ein Fahrrad (1000.- Euro) und 3,62 € pro Tag für ein E-Bike (4000.- Euro) fällig werden, schlagen beim Auto täglich 12,06 € (Beispiel: Peugeot 107) oder sogar 33,60 € (Mercedes E 200) zu Buche (Quelle: ADAC).

Leasingfähiges Zubehör

Häufig gestellte Fragen zum Dienstrad-Leasing

Wie viele Fahrräder kann ich über Eurorad leasen?

Im Prinzip so viele wie du willst... doch hier kommt dein Arbeitgeber ins Spiel. Dieser legt in den Dienstradbedingungen fest: Den Fahrradtyp, Hersteller, Marke, Zeitpunkt und die Anzahl der leasingfähigen Fahrräder.

Wer bezahlt mein Eurorad bei längerer Krankheit oder Elternzeit?

Nach einer aktuellen Rechtsprechung muss bei einer längeren Krankheit, über die 6 Wochen hinaus, der Arbeitnehmer die Leasingrate nicht privat übernehmen. Doch der Arbeitgeber darf nach dem Ende der Entgeltfortzahlung, also mehr als 6 Wochen Krankheit, das Dienstfahrrad herausfordern. Dies gilt auch für die Elternzeit.

Eurorad und einen Firmenwagen gleichzeitig?

Ja, ein Firmenwagen und ein Dienstfahrrad sind vom Gesetzgeber gleichzeitig möglich.

Von Job- oder Diensträdern ist die Rede, wenn Dein Arbeitgeber Teile Deiner monatlichen Gehaltszahlungen an das Radleasing-Unternehmen überweist, das Dir in der Regel für 36 Monate das Jobrad/Dienstrad (Fahrrad oder E-Bike) leiht.

Hier spricht man von Entgelt- oder Gehaltsumwandlung in Sachleistungen. Da hiermit ein Verzicht auf den Dir zustehenden Tariflohn verbunden ist, ist das jedoch nur mit Zustimmung der Tarifparteien zulässig.

Und das ist auch gut so, da die Zahlungen für das Jobrad aus den Bruttoverdienst erfolgen. Das spart Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Doch was dadurch mehr beim Jobrad ankommt, und es deshalb für Beschäftigte billiger macht, fehlt den Sozialversicherungen.

Deshalb fallen Leistungen wie Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld usw. niedriger aus. Für Beschäftigte, die nie kurzarbeiten, Kranken- oder Arbeitslosengeld beziehen müssen, ist das ohne Belang. Aber wer weiß das schon.

Abschläge bei der Rente sind aber immer die Folge. Deshalb geht ver.di sehr zurückhaltend mit dieser Option um, weil in den meisten Angeboten v.a. die Arbeitgeber profitieren (die sparen nämlich ihre Sozialversicherungsbeiträge), während die Beschäftigten aufgrund hoher Versicherungsgebühren und niedrigerer Zahlungen in die Sozialversicherungen, darunter die Rentenkasse, langfristig eher draufzahlen.

ver.di befürwortet daher Modelle, in denen der Chef einen zusätzlichen Betrag „on top“ zahlt. So würde die umweltfreundliche Mobilität gefördert, ohne dass es zu Lasten der Sozialversicherungen geht. In dem Fall ist das JobRad seit 2019 sogar komplett steuerfrei.

Was bedeutet Basis-Service bzw. Inspektion?

Die Dienstrad-Inspektion ist eine jährliche Sichtprüfung (insgesamt 3x Mal während der Laufzeit) des Fahrrads bei dem persönlichen Wunschhändler vor Ort.

Die Sichtprüfung/UVV kann während der Leasinglaufzeit drei Mal durch die Mitarbeitenden, also jeweils einmal zwischen dem 1. und 12. Monat nach der Übernahme, einmal zwischen dem 13. und 24. Monat nach der Übernahme und einmal zwischen dem 25. und 36. Monat nach der Übernahme, in Anspruch genommen werden.

Die Sichtprüfung umfasst alle Dienstleistungen im Rahmen einer Durchsicht und der Leistungen der jährlichen UVV-Prüfung. Die Sichtprüfung/UVV wird nach einer Inspektionsliste durchgeführt, die den Vorgaben des Verbundes Service & Fahrrad (VSF), sowie der BIV und VDZ entspricht.

Der Fachhändler als Sachkundiger führt die Prüfung der Verkehrssicherheit durch und stellt eventuellen Reparatur- und Wartungsbedarf fest.

Was bedeutet Premium-Service bzw. FullService?

Der FullService ist die Premium-Variante unter den Services. Mit diesem Baustein wird der Baustein Dienstrad-Services Basis um Verschleißreparaturen inkl. Verschleißteile erweitert. Die Anzahl der Verschleißreparaturen beim Fachhändler vor Ort ist nicht beschränkt.

Die Höhe Ihres verfügbaren Budgets können Sie in der Deutsche Dienstrad Plattform einsehen.

Zu den Verschleißteilen zählen u.a. Mantel/Reifen, Bremsbeläge, Bremsscheiben, Bremsflüssigkeit, Felgen, Fahrradkette, Zahnriemen, Kassette/Zahnkranz, Ritzel, Kettenblätter, Schalt- und Bremszüge zzgl.

JobRad: Hallo Fahrrad-Leasing, hallo Zukunft!

Das Dienstrad ist einer der beliebtesten Benefits, und das mit gutem Grund: Wer ein Fahrrad oder E-Bike least, spart Geld, hält sich fit und ist nachhaltig unterwegs.

1,7 Millionen Menschen fahren bereits ein Dienstrad von JobRad® - steigen Sie jetzt auch auf und knacken Sie mit uns die nächste Million!

So funktioniert JobRad®...

  • Für Arbeitgeber:innen
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Jedes Rad kann ein JobRad® sein

Fahrradliebe verbindet: Das JobRad-Magazin

Gehaltsumwandlung beim Dienstradleasing

Bei der Gehaltsumwandlung erhalten Sie als Arbeitnehmer*in einen Teil des vertraglich vereinbarten Gehalts nicht in bar, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Überlassung des Dienstrades.

Das heißt es erfolgt über eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag eine Änderung, in der einvernehmlich Ihr künftiges Gehalt für die Dauer der Nutzungsüberlassung um einen festgelegten Betrag (Umwandlungsrate) herabgesetzt wird.

Hieraus ergibt sich dann der Steuer- und Abgabenvorteil für Sie als Arbeitnehmer*in. Zusätzlich fällt in den meisten Fällen die Versteuerung des geldwerten Vorteils an. Diese wird zum monatlichen Bruttogehalt hinzuaddiert. Was bedeutet das genau?

Bruttomonatsgehalt + Versteuerung des geldwerten Vorteils - Leasingrate - Rundumschutz Kosten = neues Bruttomonatsgehalt - Abgaben - Steuern - Versteuerung des geldwerten Vorteils = Nettomonatsgehalt

Vergleicht man nun das Nettomonatsgehalt ohne Dienstrad mit dem Nettomonatsgehalt mit Dienstrad, erhält man die monatlichen Kosten für das Dienstradleasing.

Begriffserklärungen

Umwandlungsrate:

Die Umwandlungsrate ist die Summe aus der Leasingrate und den Kosten für das gewählte Rundum-Schutz-Paket.

Versteuerung des geldwerten Vorteils:

Abhängig von der Form der Überlassung durch den*die Arbeitgeber*in, fällt auf die Nutzung des Dienstrad eine Versteuerung des geldwerten Vorteils an. Im Falle der Überlassung auch zur uneingeschränkten privaten Nutzung eines Dienstrades im Rahmen einer Gehaltsumwandlung, muss der geldwerte Vorteil versteuert werden.

Der geldwerte Vorteil vom Dienstradleasing wird pauschal mit 1% eines auf volle 100€ abgerundeten Viertels des Bruttolistenpreises (UVP) berechnet, zum versteuernden Einkommen addiert und mit versteuert. Umgangssprachlich spricht man auch von 0,25%-Versteuerung.

Was ist Fahrrad-Leasing?

Leasing kommt aus vom englischen „to lease“ und bedeutet eigentlich nichts anderes als mieten. Allerdings gibt es weder vom Gesetzgeber noch in der Fachliteratur eine allgemeingültige Definition, die den Rahmen des Leasings festlegt.

Leasingverträge können also sehr unterschiedlich sein, obgleich es natürlich eine Art Konsens zu den Rahmenbedingungen gibt. So werden beim Leasing für gewöhnlich (nicht immer) die Pflichten zur Wartung und Instandhaltung des Leasingobjektes an den Leasingnehmer übertragen.

Oft hat der Leasingnehmer auch ein vorgezogenes Kaufrecht nach Ablauf des Leasingzeitraums.

Was ist ein Dienstrad?

Diensträder gibt es natürlich schon länger. Wie z.B. das Bundeswehr Dienstrad, Baujahr 1994, von den Falter Werken in Bielefeld. Und natürlich unterhalten einige Unternehmen schon länger einen großen Fuhrpark mit Diensträdern. Der bekannteste dürfte jener der Deutschen Post sein. Dieser umfasst zur Zeit über 10.000 Elektrofahrräder.

Erst mit einer Gesetzesänderung gewann das Dienstrad zunehmend an Bedeutung. Denn seit 2013 darf man das Dienstrad auch privat nutzen. Seit dem ist es dem Dienstwagen steuerlich gleichgestellt. (Das sogenannte Dienstwagenprivileg).

Das bedeutet aber zugleich: Wenn das Dienstfahrrad auch privat genutzt wird, muss der geldwerte Vorteil nach der 1%-Regel versteuert werden. Im Klartext: Ein Prozent des Brutto-Listenpreises des Fahrrads müssen vom Arbeitnehmer versteuert werden.

Beispiel zur Berechnung anhand der Ein-Prozent-Regel

  • Listenpreis des Fahrrads 1.000,00 Euro
  • 1% vom Listenpreis 10,00 Euro
  • angenommener Steuersatz 35%
  • Steuerbelastung pro Monat 3,50 Euro

Die zusätzliche Steuerbelastung für den Arbeitnehmer beträgt pro Jahr also 42 Euro.

Wie kann das Dienstrad finanziert werden?

Hier kommt das Leasing ins Spiel. Grundsätzlich gibt es freilich keinen Anspruch auf ein Dienstrad. Der Chef entscheidet, ob und welches Fahrrad angeschafft wird. Dabei gibt es auch keine Obergrenze für den Anschaffungspreis.

Lediglich bei den S-Pedelecs, also Elektrorädern, ist Vorsicht geboten. Sind diese schneller als 45 km/h, gelten sie nicht mehr als Dienstrad.

Es gibt zwei Varianten, ein Dienstrad zu finanzieren und hier wird die Sache für Arbeitgeber und Arbeitnehmer erst interessant:

  • Das Unternehmen schafft das Fahrrad auf eigene Kosten an. Die Kosten sind für das Unternehmen Betriebsausgaben und auch das Leasing kann aus steuerlicher Sicht von Vorteil sein. Der Vorteil für den Arbeitnehmer: Er kann das Fahrrad, bis auf die steuerliche Anrechnung (1%-Regel!) kostenlos nutzen.
  • Das Unternehmen schafft das Fahrrad auf Kosten des Arbeitnehmers an. Diesem werden die Kosten dann vom Brutto-Arbeitslohn abgezogen (Barlohnumwandlung). Der Arbeitnehmer erhält also einen Sachlohn. Der Vorteil: Der zu versteuernde Bruttolohn des Arbeitnehmers verringert sich - und damit die Lohnsteuer und die Sozialversicherung. Auch die Ausgaben für die Sozialversicherungen, die der Arbeitgeber zahlt, sinken.

Beispiel zur Berechnung des Steuervorteils

  • Brutto-Listenpreis des Fahrrads 2.500 Euro
  • monatliches Brutto-Gehalt 3.500 Euro
  • monatliche Leasing-Rate 74 Euro
  • zuzüglich geldwerter Vorteil / 1%-Regel 25 Euro
  • monatliches Brutto-Gehalt / Berechnungsgrundlage 3.451 Euro
  • Abgaben für Steuern und Sozialversicherung 1.342 Euro
  • Nettogehalt 2.109 Euro
  • abzüglich versteuerter geldwerter Vorteil 25 Euro
  • auszuzahlendes Gehalt 2.084 Euro (vgl. finanztip.de)

Wichtig ist, dass der Arbeitgeber, so er denn Leasingnehmer ist, auch einen Teil der Kosten übernimmt und diese nicht komplett vom Arbeitnehmer getragen wird. Nur wird das Fahrrad vom Finanzamt auch als Dienstrad anerkannt.

Natürlich gibt es noch andere Vorteile, die sich nicht mit Geld messen lassen. Wie z.B. die Mitarbeitermotivation, die aktive Gesundheitsvorsorge und eine positive Aussenwahrnehmung für das Unternehmen.

Außerdem kann der Arbeitgeber, z.B. bei der Anschaffung eines größeren Fuhrparkes, unter Umständen einen besseren Preis für das Dienstrad aushandeln.

Mit welchen Zusatzkosten muss ich rechnen?

Es gibt eine Reihe von zusätzlichen Bedingungen, die entweder mit dem Leasinggeber oder dem Arbeitgeber ausgehandelt werden können. So z.B. die Kosten für die Wartung des Fahrrads, die Versicherung oder Zubehör.

Gerade die ausreichende Versicherung sollte nicht außer Acht gelassen werden. Die Kosten für eine Fahrradtasche oder Fahrradhelm werden übrigens nicht zu den Leasingkosten und damit den Anschaffungskosten gezählt, wohl aber die für ein Fahrradschloss.

Was muss ich noch beachten?

Da es sich um ein Dienstrad handelt, gelten erstmal mehr oder weniger strenge Voraussetzung was die Nutzung und Modifikation des Rades angehen.

Sollen auch Familienmitglieder oder gar Freunde das Fahrrad benutzen, muss dies unbedingt mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden, am Besten natürlich schriftlich.

Individuelle Anbauten sind grundsätzlich gestattet, wie z.B. Tiefergreifende Umbauten sind im Nachhinein nicht mehr möglich. Vor allem ist bereits vor der Anschaffung zu beachten, dass ein Dienstrad den Vorschriften der StVo genügen muss.

Dazu gehören z.B. eine Klingel, Reflektorstreifen, die passende Beleuchtung und Bremsen.

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