Deutsche Umwelthilfe und die Kritik am Motorradlärm

Das Thema Motorradlärm wird seit Jahren kritisch in der Öffentlichkeit diskutiert. Anlass der Kritik ist die kontinuierliche Zunahme der Lärmemissionen in diesem Bereich. Die Ursachen hierfür liegen zum Teil in illegal modifizierten Auspuffanlagen und/oder unangemessener Fahrweise begründet. Etliche aktuelle Motorräder sind aber ab Werk laut.

Viele Hersteller nutzen die aktuellen Zulassungs- und Messverfahren dahingehend aus, dass sie durch geeignete technische Maßnahmen (z.B. elektronisch gesteuerte Klappen im Auspuffsystem) den Lärmpegel der Maschinen außerhalb des Messbereichs erhöhen. Das seitens der Hersteller vorgebrachte Argument, dass die Kunden laute Maschinen fordern, haben wir bei unseren Gesprächen mit Motorradfahrern nicht feststellen können, im Gegenteil. Der gute Klang einer Maschine ist ihnen wichtig, dieser wird aber nicht besser, wenn er laut ist. Vielen Kunden bleibt daher derzeit nur die Wahl, die hohe Lautstärke in Kauf zu nehmen - oder auf den Kauf zu verzichten.

Diese zusätzlichen Lärmemissionen reduzieren die gesellschaftliche Akzeptanz des Motorradfahrens. Anwohner attraktiver Motorradstrecken wenden sich vermehrt an die Politik und fordern Streckensperrungen und drastisch verschärfte gesetzliche Regelungen gegen Motorradlärm. Die Hersteller sollten jetzt signalisieren, dass sie die Zeichen der Zeit verstanden haben und zeigen, was technisch in Sachen geringer Lautstärke machbar ist.

Leisere Maschinen sind nicht nur im Interesse von Anwohnern und Motorradfahrern, sondern auch im längerfristigen Eigeninteresse der Industrie. Leisten Sie einen wichtigen Beitrag dazu, dass Motorradfahren weiter Spaß macht und ohne schlechtes Gewissen möglich ist! Warten Sie nicht, bis 2024 eine verschärfte UNECE-Vorschrift zur Lärmemission kommt, die möglicherweise von den Motorradherstellern nur mit sehr hohem Aufwand umgesetzt werden kann.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und ihr Engagement gegen Motorradlärm

Deutsche Umwelthilfe e. V. - Wir verklagen Unternehmen … dieser markige Slogan springt dem interessierten Nutzer des World Wide Web bei der Suche nach dem Betätigungsfeld der Deutschen Umwelthilfe e. V., kurz DUH, entgegen. Das Verklagen von Unternehmen inkl. deren Mitarbeitern und Machern klingt nicht wirklich nach Gemeinnützigkeit, aber irgendjemand wird sich bei der steuerrechtlichen Bewertung und Erteilung des entsprechenden Status etwas gedacht haben.

Die Köpfe des umtriebigen und klageberechtigten Abmahnvereins mit Registersitz in Hannover erkannten frühzeitig, dass sich in klimahysterischen Zeiten postenfixierte Politiker ausgesprochen leicht vor sich hertreiben lassen und Unternehmen in Sorge um ihren guten Ruf nahezu spielerisch großzügig zur Ader gelassen werden können. Wie lukrativ das Geschäftsmodell Klimaschutz sein kann, verrät ein Blick auf die durchschnittlichen Jahreseinkommen der Führungskader. Das System der Liquiditätsbeschaffung beschränkt sich dabei nicht nur auf öffentlichkeitswirksame Klagen gegen alles und jeden.

Auch die Projektsteuerung, angefangen von der Schaffung eines konkreten Bedarfs bis zur Umsetzung der zweifelsfrei notwendigen Maßnahmen, zählt zum Leistungsportfolio. Zum Beispiel wenn es um ein Projekt „Gegen Motorradlärm: Wir vernetzen Expertise mit AktivistInnen und Betroffenen“ geht. Waren bisher Automobilkonzerne ein fest programmiertes Ziel der juristischen Abteilung, sind es nun auch Biker.

In Kurzform: Mit einer Klage gegen das Land Niedersachsen, vertreten durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, dieses vertreten durch den Minister, vom 4. April 2022 setzt die DUH das betroffene Ministerium unter Druck. Ziel der Klageschrift ist es, den Beklagten zu verurteilen, eine Klimaschutzstrategie für das Land Niedersachsen zu verabschieden.

Prognostisch könnten sich Anwohner an vorbeifahrenden Motorrädern stören, an deren Geräuschemissionen, an deren Abgasemissionen, an deren purer Anwesenheit. Das schreit geradezu nach einem Projekt. Der durch die Klage unter Druck stehende Minister ist insofern erleichtert und erfreut zugleich, als am 25. Mai 2022, nur wenige Wochen nach Zustellung der Klage, ein Förderantrag für ein Projekt zur Reduzierung von Lärmemissionen sein Haus erreicht. Das Ministerium zögert nicht lange und bewilligt am 14.

Dass die beantragte und bewilligte Summe exakt dem Betrag entspricht, der bereits unter dem 16. Dezember 2021 zur Förderung eines nicht definierten „Projektes im Zusammenhang mit Motorradlärm“ in den Doppelhaushalt des Landes eingestellt wurde, ist sicher kompletter Zufall. Ebenso die Tatsache, dass es sich beim nunmehr als Modellregion auserkorenen Landkreis Holzminden sowohl um den Wohnsitz als auch um den Wahlkreis des amtierenden Umweltministers Meyer handelt.

Beinhaltete das Projekt zum Zeitpunkt der Bewilligung lediglich drei nebulös formulierte Schwerpunkte, legte die DUH am 14. April 2023 dem Landrat Holzminden Schünemann einen Maßnahmenkatalog vor. Selbiger wurde am 26. Juni 2023 vom Kreistag beschlossen. Die angestrebte Änderung des §45 der STVO muss lediglich noch die Hürde des Bundesrates nehmen und die Umsetzung des Maßnahmenkataloges wird zum Selbstläufer.

Der Aktionsplan der DUH gegen Motorradlärm

Die Deutsche Umwelthilfe hat einen Aktionsplan gegen Motorradlärm im Landkreis Holzminden vorgelegt. Ziel sei es, Anwohnerinnen und Anwohner vor gesundheitlichen Schäden zu bewahren. Der Plan wurde gemeinsam mit dem Vereinigten Arbeitskreis gegen Motorradlärm erarbeitet. Er enthält einen Mix von Maßnahmen.

Dazu zählen Tempo 30 innerorts, rotierende Lärmpausen an bestimmten Wochenenden und Durchfahrtsbeschränkungen für besonders laute Motorräder an ausgewählten Streckenabschnitten. Für die Umsetzung des Aktionsplans seien nun die Behörden vor Ort zuständig, so die Deutsche Umwelthilfe.

Kritik am Aktionsplan

Da uns Motorradfahrer theoretisch niemand braucht, wird man uns wohl in Zukunft weiter mit Verboten beglücken, zumindest solange es eine Partei gibt, mit der man nicht diskutieren braucht.

Bundesrat fordert Maßnahmen gegen Motorradlärm

Der Bundesrat hat eine »Entschließung zur wirksamen Minderung und Kontrolle von Motorradlärm« verabschiedet. Die am 15. Mai 2020 gebilligte Entschließung des Bundesrates fordert die Bundesregierung auf, sich bei der EU-Kommission für eine Begrenzung der Geräuschemissionen von Motorrädern in allen Fahrzuständen auf einen Grenzwert von maximal 80 dB(A) einzusetzen.

Zudem sollen Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen aus Gründen des Lärmschutzes angeordnet werden können. Nach Auffassung der Biker Union, ihrem Selbstverständnis nach »Interessenvertretung der Biker, Rocker und Motorradfahrer«, sind dies allesamt inakzeptable Forderungen. In einer umfangreichen Stellungnahme wendet sich die BU gegen die Bundesratsentschließung. Ihre Hauptkritikpunkte lauten:

  • Auch andere Kfz verursachen Lärmimmissionen. Die Fokussierung auf Motorräder ist eine Diskriminierung
  • Die Sperrung von Straßen nur für Motorräder aufgrund von Lärmbelästigungen ist ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz
  • Die Halterhaftung ist verfassungswidrig
  • Ein absolutes Geräuschlimit von 80 dB(A) in allen Fahrzuständen bedeutet das Ende des Verbrennungsmotors bei Motorrädern
  • Bei einem Fahrzeugbestand von derzeit ca. 4,4 Mio.

Stellungnahme des Bundesverbandes der Motorradfahrer (BVDM)

Die Diskussion um Motorradlärm nimmt immer mehr an Fahrt auf. Nun hat sich der Bundesverband der Motorradfahrer (BVDM) in einem offenen Brief an die Motorradhersteller gewandt. Eindeutige Worte richtet der Bundesverband der Motorradfahrer (BVDM) an die Motorradhersteller sowie den Industrieverband Motorrad (IVM). Der Verband wendet sich klar gegen das Argument vieler Hersteller, die Mehrheit der Motorradfahrer würde nach lauten Maschinen verlangen.

Das Thema Motorradlärm wird seit Jahren kritisch in der Öffentlichkeit diskutiert. Anlass der Kritik ist die kontinuierliche Zunahme der Lärmemissionen in diesem Bereich. Die Ursachen hierfür liegen zum Teil in illegal modifizierten Auspuffanlagen und/oder unangemessener Fahrweise begründet. Etliche aktuelle Motorräder sind aber ab Werk laut.

Forderungen zur Reduzierung von Motorradlärm

  • Verbot von Krachmachern: Werksseitig verbaute Abgasanlagen mit Auspuffklappen sowie zu laute Nachrüstschalldämpfer müssen verboten werden.
  • Polizeikontrollen: Um illegale Manipulationen einzudämmen und zeitgleich defekte Abgasanlagen feststellen zu können, braucht es mehr Polizeikontrollen mit Lärmmessungen.
  • Lärmdisplays: Da sich einige Motorradfahrer*innen ihrer Lautstärke nicht bewusst sind, fordern wir eine ausgeweitete Einführung von Lärmdisplays.
  • Lärmblitzer: Die Einführung von Lärmblitzern nach französischem Vorbild würde die Polizeiarbeit in Deutschland wesentlich vereinfachen.
  • Strengere Vorgaben für die Hauptuntersuchung: Bei der periodischen Hauptuntersuchung sollte zukünftig neben der Überprüfung der Lärmemissionen ein Maximalwert in das Prüfprotokoll mit aufgenommen werden.
  • Halterhaftung nachschärfen: Viele Motorradfahrer*innen können Dank fehlendem vorderen Kennzeichen und Helm ihre Identität verbergen und Restriktionen umgehen.
  • Lärmschutzzonen ausweisen: In Deutschland und anderen EU-Ländern gibt es bereits die Möglichkeit, unabhängig von (neuen) EU-weiten Grenzwerten für bestimmte Gebiete oder Strecken Fahrverbote auszusprechen.
  • Fahrprofil-unabhängiger Höchstwert: Im Rahmen der Typgenehmigung sollen die Lärmmessungen auf sogenannte „not to exceed limits“ ausgerichtet werden.
  • Verbrenneraus: Wir setzen uns analog zu den Forderungen nach einem Verbrenneraus 2025 für Pkw auch für ein Verbrenneraus für Motorräder ab 2025 ein.

Die Faktenlage: Motorradlärm - legal, aber gesundheitsgefährdend

Motorräder sind laut - oft deutlich lauter als Pkw. Und sie sind es besonders dann, wenn sie mit sogenannten Klappenauspuffsystemen oder legalen Soundverstärkern unterwegs sind. Zwar liegt der gesetzliche Lärmgrenzwert gemäß EU-Verordnung Nr. 168/2013 für Neufahrzeuge bei 80 dB(A) im Fahrgeräusch - gemessen wird dieser Wert aber unter unrealistischen Bedingungen (standardisiertes Prüfverfahren mit begrenzter Beschleunigung).

Im realen Straßenverkehr - bei Vollgasbeschleunigung, insbesondere in bergigen Regionen - erreichen viele Motorräder Werte zwischen 95 und 105 dB(A).

Zum Vergleich:

  • 85 dB(A): Schmerzgrenze für Dauerbelastung
  • 100 dB(A): Güterzug in 3 Metern Entfernung
  • 105 dB(A): subjektive Lärmwirkung von über 300 Pkw gleichzeitig

Die gesundheitlichen Folgen sind gut belegt. Laut Weltgesundheitsorganisation WHO und Umweltbundesamt steigt das Risiko für:

  • Bluthochdruck und Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Schlafstörungen
  • psychische Belastungen
  • verminderte kognitive Leistungsfähigkeit bei Kindern

Statistische Entwicklung: Motorräder werden nicht weniger - sondern lauter

  • Zulassungszahlen: Laut Kraftfahrt-Bundesamt waren 2024 über 4,9 Millionen Motorräder in Deutschland zugelassen - ein neuer Höchstwert. Seit 2013 ist der Bestand um 37 % gestiegen.
  • Lärmbeschwerden: In Baden-Württemberg stiegen laut Verkehrsministerium die gemeldeten Lärmklagen 2024 erneut um 11 % gegenüber dem Vorjahr.
  • Frequenzspitzen: An beliebten Strecken wie dem Schwarzwaldhochstraßen-Abschnitt B500 oder dem Kyffhäuser in Thüringen werden an Wochenenden bis zu 1000 Motorräder pro Tag gezählt - bei Pegeln von regelmäßig über 90 dB(A).

Gesellschaftliche Reaktionen: Der Widerstand wächst - aber wird ignoriert

Zahlreiche Bürgerinitiativen haben sich in den letzten Jahren gegründet. Sie fordern unter anderem:

  • Temporäre Wochenend-Fahrverbote auf Lärmstrecken
  • Messstationen mit automatischer Kennzeichenerfassung
  • Einführung realitätsnaher Lärmobergrenzen
  • Stilllegung manipulierter Maschinen

Beispielhaft ist das Modellprojekt im Tiroler Außerfern, wo Motorräder mit Fahrgeräusch über 95 dB(A) auf bestimmten Strecken nicht mehr fahren dürfen. Ein ähnliches Pilotprojekt in Baden-Württemberg (Landkreis Reutlingen, Sommer 2024) wurde wissenschaftlich begleitet und zeigte:

  • Deutlicher Rückgang der Lärmpegel um 7-10 dB(A)
  • Hohe Akzeptanz in der Bevölkerung (über 80 %)
  • Kein signifikanter Rückgang des regionalen Tourismusumsatzes

Der politische Stillstand: Wer schützt hier wen?

Im Koalitionsvertrag der Ampelregierung (2021-2025) wurde das Thema Motorradlärm nicht aufgenommen. Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) äußerte sich 2024 ablehnend zu streckenbezogenen Fahrverboten und bekräftigte die Bedeutung der „Mobilitätsfreiheit“. Statt konkreter Gesetzesinitiativen wurde im März 2025 lediglich eine Evaluierung bestehender Regelungen auf EU-Ebene angekündigt.

Auch das „Forum Motorradlärm“, das 2020 vom Bundesrat ins Leben gerufen wurde, tagte zuletzt 2022 - ohne nennenswerte Resultate. Eine von mehreren Landesregierungen (u. a. Rheinland-Pfalz, Thüringen, Baden-Württemberg) unterstützte Bundesratsinitiative zur Begrenzung des Fahrgeräuschs auf 80 dB(A) im Realbetrieb wurde 2023 vom Bundestag nicht weiterverfolgt.

Die Rolle der Industrie: Sound als Verkaufsargument

Motorradhersteller wie Harley-Davidson, BMW oder Ducati vermarkten aktiv den Klang ihrer Maschinen - nicht selten unter dem Begriff „Sounddesign“. Dabei ist der Sound nicht nur Nebenprodukt, sondern bewusst erzeugter Teil des Fahrerlebnisses. Legal erzeugte Lautstärken bis 100 dB(A) im Fahrbetrieb sind möglich - und werden als sportlich, authentisch oder kernig beworben.

Elektromotorräder existieren zwar, bleiben aber eine Nische: 2024 lag ihr Anteil an den Neuzulassungen unter 2 % - was unter anderem an Preis, Reichweite und mangelnder Ladeinfrastruktur liegt. Lärmarme Technologie wäre also verfügbar - aber sie wird nicht politisch gefördert und nur zögerlich nachgefragt.

Technische Optionen: Was möglich wäre

  • Geräuschblitzer nach französischem Vorbild (Projekt „Hydre“ in Paris): automatisiertes Erfassen von Fahrzeugen über 90 dB(A), erste Tests auch in Genf und Wien.
  • Dynamische Verkehrsleitsysteme: Sperrungen bei Lärmspitzen automatisiert.
  • Überprüfung beim TÜV auch im Fahrbetrieb statt nur im Stand.
  • Verpflichtende Lärmprotokolle für Neuzulassungen, wie bei CO₂-Werten.

Doch: Ohne eine politische Rahmensetzung bleibt dies Stückwerk.

Juristische Aspekte: Grundrechte im Konflikt

In der juristischen Debatte prallen zwei Grundrechte aufeinander:

  • Mobilitätsfreiheit (Art. 2 GG)
  • Unverletzlichkeit der Wohnung und Gesundheitsschutz (Art. 2 GG, Art. 14 GG)

Mehrere Verwaltungsgerichte - zuletzt das VG Stuttgart 2023 - bestätigten, dass zeitlich begrenzte Fahrverbote für besonders laute Motorräder verfassungsgemäß sein können, wenn sie dem Schutz der Bevölkerung dienen. Doch bundesweite Standards fehlen.

Zusammenfassende Tabelle

Aspekt Details
Gesundheitliche Folgen Bluthochdruck, Schlafstörungen, psychische Belastungen, verminderte kognitive Leistungsfähigkeit bei Kindern
Zulassungszahlen Über 4,9 Millionen Motorräder in Deutschland (2024), Anstieg um 37 % seit 2013
Lärmbeschwerden Anstieg um 11 % in Baden-Württemberg (2024)
Politische Maßnahmen Evaluierung bestehender Regelungen auf EU-Ebene, Bundesratsinitiative zur Begrenzung des Fahrgeräuschs wurde nicht weiterverfolgt
Technische Optionen Geräuschblitzer, dynamische Verkehrsleitsysteme, Überprüfung beim TÜV auch im Fahrbetrieb

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