Eine Kfz-Versicherung schützt Sie vor Kosten, die beim Gebrauch Ihres Autos entstehen können - zum Beispiel, wenn Sie einen Unfall verursachen. Die Versicherung begleicht berechtigte Schadenersatzansprüche gegen Sie, während Sie unberechtigte Forderungen abwehrt. Es wird dabei unterschieden in Kfz-Haftpflichtversicherung und Kfz-Teilkasko bzw. Kfz-Vollkasko.
Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflicht ist die gesetzliche Pflichtversicherung für jede Halterin und jeden Halter eines Pkws. Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die Sie anderen durch den Gebrauch Ihres Wagens zufügen. Schäden an Ihrem eigenen Auto übernehmen die Kaskoversicherungen.
Kaskoversicherungen
Schutz bei Diebstahl, Beschädigung, grober Fahrlässigkeit und vielem mehr bietet Ihnen unsere Pkw-Teilkasko. Wenn Sie Rundum-Schutz auch bei Vandalismus sowie selbst- oder fremdverschuldeten Unfallschäden an Ihrem eigenen Pkw genießen möchten, ist unsere Pkw-Vollkasko Ihre Kfz-Versicherung der Wahl.
Tarifstufen bei der DEVK
Die 3 Tarifstufen Aktiv, Komfort und Premium bieten Ihnen in Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko jeweils Schutz ganz nach Ihren Bedürfnissen.
Leistungen der Tarifstufen
Die 3 Tarifstufen Aktiv, Komfort und Premium bieten Ihnen in der Motorradversicherung in Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko Schutz ganz nach Ihren Bedürfnissen.
- Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden: 100 Mio.
- Versicherungssumme je geschädigte Person: 15 Mio.
- inkl. Tierbissschäden an Kabeln, Schläuchen und Leitungen
Motorradversicherung bei der DEVK
Wer ein Motorrad zulassen möchte, muss mit der eVB-Nummer nachweisen, dass das Motorrad versichert ist. Sie erhalten die eVB bei Abschluss einer Motorradversicherung. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Motorrad-Vollkaskoversicherung - so stehen Sie immer auf der sicheren Seite! Sie möchten das Rundum-Sorglos-Paket für Ihr Motorrad? Dann entscheiden Sie sich für unsere Motorrad-Vollkaskoversicherung. Sie kommt auch für Schäden auf, die in Folge von Vandalismus entstehen.
Zweitwagenversicherung
Ihren Zweitwagen (oder ein anderes Zweitfahrzeug wie ein Motorrad, Campingfahrzeug, Quad oder Trike) können Sie bei uns ganz einfach über die Pkw-Versicherung absichern. Dabei haben Sie den Vorteil, dass ihr Zweitfahrzeug in eine höhere Schadenfreiheitsklasse eingestuft wird, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Übrigens: Das gilt nicht nur für Ihre eigenen, sondern auch für die Zweitfahrzeuge Ihrer Partnerin oder Ihres Partners. Sie können die Sparmöglichkeiten bei Zweitfahrzeugen darüber hinaus nutzen, wenn Sie Fahranfänger:in sind. Versichern Sie dazu das Auto über ein Elternteil oder Ihre Partnerin bzw. Ihren Partner als Zweitwagen. Einen Überblick über alle Sparmöglichkeiten verschaffen wir Ihnen auf der Seite der Zweitwagen-Versicherung.
Sparmöglichkeiten und Rabatte
Ob Familienbonus, ÖPNV-Rabatt oder unser Junge-Leute-Vorteil: Nutzen Sie die attraktiven Sparmöglichkeiten in der Pkw-Versicherung der DEVK. Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der möglichen Rabatte.
- Bahn-Bonus: Inhaber:innen einer Dauerkarte Bus und Bahn, eines JobTickets oder einer BahnCard
- Führerschein-Regelung: Einstufung in Schadenfreiheitsklasse (SF) 1/2 statt Schadenfreiheitsklasse 0, wenn Sie als Versicherungsnehmer:in seit drei Jahren einen Führerschein für einen Pkw, ein Kraftrad, ein Campingfahrzeug oder ein Quad besitzen.
- günstige Einstufung für Zweitwagen: Wir bieten Ihnen attraktive Sondereinstufungen für Zweitwagen.
- Immobilien-Bonus: Inhaber:innen von selbst genutztem Wohneigentum (ausgenommen selbstgenutzte Eigentumswohnungen) erhalten ebenfalls einen Rabatt.
In unserem Online-Rechner Kfz werden diese Rabattmöglichkeiten direkt berücksichtigt. Gerne hilft Ihnen auch unsere DEVK-Beratung vor Ort weiter.
Sonderleistungen und Services
Nicht jedes Kostenrisiko ist über die Kfz-Haftpflicht- oder die Kaskoversicherung abgedeckt. Deswegen bieten wir Ihnen leistungsstarke Ergänzungen zu Ihrer Pkw-Versicherung.
- DEVK-Parkschadenschutz®: Mit dem Parkschadenschutz® sind Sie auch beim Ein- und Ausparken bestens abgesichert.
- Schutzbrief Auto Plus: Der Schutzbrief Auto Plus hilft bei Unfällen und Pannen im In- und europäischen Ausland.
- Auslandsschadenschutz: Mit dem Auslandsschadenschutz reisen Sie sicher.
- Kfz-Unfallversicherung: Unsere Kfz-Unfallversicherung schützt Fahrende, Mitfahrende und deren Familienangehörige, wenn Sie bei einem Unfall verletzt werden. Die Versicherung übernimmt die Kosten für finanzielle Folgen des Unfalls wie z. B.
Der ACV (Automobil-Club Verkehr) ist Ihr fairer Partner für Pannen- und Unfallhilfe - überall und jederzeit. Mit meineDEVK können Sie wichtige Dokumente jederzeit einsehen, von überall verwalten und gleichzeitig die Umwelt schonen. Fahrzeugversicherung in schnell: Wir beheben Kaskoschäden innerhalb von 3 Arbeitstagen. Moped, Mofa, Roller, E-Scooter und E-Bike sichern wir in unserer Mopedversicherung umfassend ab.
Elektroautoversicherung
Die Zahl der Elektroautos in Deutschland steigt stetig. Mitversichert sind in Teilkasko und Vollkasko z. Kurzschluss- oder Überspannungsschäden inkl. Tierbissschäden an Kabeln, Schläuchen und Leitungen inkl. Hinweis: Ihre eigene, fest installierte Wandladestation (Wallbox) ist als Gebäudebestandteil in der Wohngebäudeversicherung der DEVK abgesichert.
Oldtimer-Versicherung
Wir bieten Ihnen für Ihr Schmuckstück folgende Möglichkeiten in der Oldtimer-Versicherung: Basis-Absicherung mit der Kfz-Haftpflicht oder das Plus an Schutz mit unserer Kfz-Teilkasko oder -Vollkasko für Oldtimer. Der besondere Schutz für Ihr besonderes Auto! Wenn Sie mehr zu den Möglichkeiten erfahren möchten, wenden Sie sich an unsere DEVK-Beratung in Ihrer Nähe.
Schadenregulierung
Bei der DEVK können Sie darauf vertrauen, dass wir Ihren ersatzpflichtigen Kaskoschaden innerhalb von drei Arbeitstagen regulieren. Sollte die Regulierung ab Vorliegen aller notwendigen Unterlagen dennoch einmal länger dauern, schenken wir Ihnen einen Amazon-Gutschein im Wert von 30 Euro. Bei der DEVK erhalten Sie nach der Begutachtung des Unfallfahrzeugs anstelle von zwei Teilzahlungen schon innerhalb von drei Arbeitstagen den vollen Wiederbeschaffungswert ohne Restwertabzug in einer einzigen Zahlung - denn bei einem Totalschaden ist schnelle und unkomplizierte Hilfe gefragt. Zusammen mit der Copart Deutschland GmbH regulieren wir diese Schäden daher in einem vereinfachten Verfahren.
Steuerliche Absetzbarkeit
Die Kfz-Haftpflichtversicherung können Sie vollständig von der Steuer absetzen. Die Kosten für die zusätzliche Kaskoversicherung hingegen werden in der Regel nur bei Selbstständigen berücksichtigt. Wichtig: Um die Kfz-Versicherung absetzen zu können, müssen Sie Versicherungsnehmer:in und Halter:in des Fahrzeugs sein. Falls Sie einen Nachweis über die Versicherungsbeiträge benötigen, reichen Sie einfach Ihre Beitragsrechnung ein, die Sie jährlich von uns erhalten. Die Beiträge für die Kfz-Haftpflichtversicherung können Sie in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ in der Steuererklärung eintragen.
Internationale Versicherungskarte
Wenn Sie im Ausland unterwegs sind, gehen Sie mit der Internationalen Versicherungskarte/Servicecard auf Nummer sicher. Sie gilt international als Nachweis über Ihre Versicherung. Fordern Sie die Internationale Versicherungskarte/Servicecard schnell und kostenlos über unser Onlineportal meineDEVK bei uns an.
Kündigung der Kfz-Versicherung
Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln möchten, müssen Sie vor allem die Kündigungsfrist beachten. Der Stichtag für fristgerechte Kündigungen ist in der Regel der 30. November eines Jahres. Bei den meisten Kfz-Versicherungen ist der 30. November Stichtag für eine fristgerechte Kündigung. In einigen Fällen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, z. B. Fahrzeugkauf bzw. Bis wann Sie Ihre Versicherung wechseln können, entnehmen Sie den Versicherungsbedingungen Ihres Versicherungsvertrags. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat zum Ende des Versicherungsjahres (31. Dezember). Stichtag ist der 30. November. In einigen Fällen haben Sie das Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Gründe für eine außerordentliche Kündigung sind z. B.
Motorradversicherung können Sie zum Ablauf des Vertrags mit einer Frist von einem Monat kündigen. Bei Saisonkennzeichen ist das in der Regel der Saisonbeginn, bei Ganzjahreskennzeichen entsprechend dem 01.01. eines Jahres. Die Kündigung kann in Textform erfolgen und sollte mindestens die Versicherungsnummer und den Namen des Versicherungsnehmers enthalten. Wichtig ist, dass die Kündigung rechtzeitig eingeht. Anders als bei einem Widerruf muss die Kündigung vor dem Ablauf der Frist eingegangen sein.
Wie Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln:
- Diese können Sie Ihren Vertragsunterlagen entnehmen.
- Welche Leistungen benötigen Sie und worauf können Sie verzichten, um Kosten zu sparen? Vergleichen Sie die Tarife, aber auch den Leistungsumfang verschiedener Versicherungsgesellschaften. Auch die unterschiedlichen Absicherungsstufen (Kfz-Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko) können große Unterschiede in den Kosten ausmachen.
- Wenn Sie eine passende Autoversicherung gefunden haben, z. B. bei der DEVK, dann schließen Sie einen neuen Vertrag ab. Achten Sie dabei unbedingt auf lückenlosen Versicherungsschutz, da alle Halterinnen und Halter eines Pkws gesetzlich dazu verpflichtet sind, mindestens eine Kfz-Haftpflichtversicherung zu haben.
- Nun können Sie Ihre alte Kfz-Versicherung kündigen. Warten Sie damit am besten, bis Sie eine Bestätigung der neuen Versicherungsgesellschaft erhalten haben. Die Kündigung kann in der Regel als formloses Schreiben erfolgen. Achtung: Bei einer außerordentlichen Kündigung müssen Sie den Grund der Kündigung angeben.
Ihre neue Versicherung informiert automatisch die Zulassungsbehörde über den Wechsel. Übrigens: Ihre Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) wird bei einem Wechsel zu uns übernommen - Sie müssen dafür nichts weiter tun. Die nötigen Informationen holen wir bei Ihrem bisherigen Versicherer ein.
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