Motorradlärm ist ein polarisierendes Thema. Für die einen ist es ein faszinierender Motorensound, für die anderen unerträglicher Krach. Anwohner beliebter Biker-Routen klagen immer öfter über Lärm und fordern Fahrverbote. Es gibt jedoch Möglichkeiten, wie Motorradfahrer zu einem besseren Miteinander beitragen können.
Gesetzliche Bestimmungen zu Motorradlärm
Die gesetzliche Situation in der EU begünstigt tendenziell lautere Motorräder. Motorräder dürfen offiziell maximal 80 Dezibel laut sein, was dem Lärm von LKWs entspricht. Das offizielle "Fahrgeräusch" wird unter genau definierten Bedingungen auf speziellen Prüfstrecken gemessen. Bleibt die Maschine dabei unter 80 Dezibel, wird sie in der gesamten EU zugelassen. Das Ergebnis dieser Messung wird im Typenschein eingetragen.
In der Praxis besteht für die Polizei keine Möglichkeit, dieses "Fahrgeräusch" zu überprüfen, da es keine Prüfstrecken gibt, die denen des Zulassungsverfahrens entsprechen. Im Unterschied zum Fahrgeräusch kann das Standgeräusch von der Polizei oder von den KFZ-Prüfstellen gemessen und überprüft werden.
Für das "Standgeräusch" gibt es laut EU-Verordnung keine gesetzliche Obergrenze! In den Typenscheinen finden sich daher auch offiziell eingetragene "Standgeräusche" von über 100 Dezibel.
Die Regelungen zur Geräuschentwicklung von Krafträdern sind in der UNECE-R 41 (aktuell gültig seit 2021: UNECE-R 41.05) definiert. Die dort festgelegten Geräuschgrenzwerte (L urban) für die konstanten und beschleunigten Vorbeifahrten sind abhängig vom sogenannten "Leistung-Masse-Verhältnis" (PMR). Die Grenzwerte sind also nicht für alle Krafträder einheitlich, sondern in drei Klassen eingeteilt:
- Klasse I: Bei sehr hoher Masse und/oder sehr geringer Leistung (PMR-Wert maximal 25) beträgt der Grenzwert 73 dB(A).
- Klasse II: Bei hoher Masse und/oder geringer Leistung (PMR-Wert zwischen 25 und 50) beträgt der Grenzwert 74 dB(A).
- Klasse III: Bei normaler oder geringer Masse und/oder mittlerer oder hoher Leistung (PMR-Wert über 50) beträgt der Grenzwert 77 dB(A).
80 Prozent der aktuellen Motorräder fallen in die Klasse III, für sie gilt also der Grenzwert 77 dB(A). Sie müssen zusätzliche Bestimmungen zu Geräuschemissionen (Additional Sound Emission Provisions, Abkürzung: ASEP) einhalten.
Messverfahren für Motorradgeräusche
Die Messung von Motorradgeräuschen erfolgt nach bestimmten Standards:
Fahrgeräuschmessung
Als Messstrecke dient eine große Fläche mit Normasphalt, die im Umkreis von 50 Metern keine schallreflektierenden Gegenstände aufweisen darf. Das Motorrad fährt im zweiten und dritten Gang (Motorräder mit mehr als vier Gängen) mit exakt 50 km/h (± ein km/h Toleranz) an die Messstrecke heran. Der Fahrer zieht am Anfang der Strecke das Gas voll auf und beschleunigt bis zum Ende der Strecke durch. In jedem Gang werden drei Vorbeifahrten von rechts und drei von links aufgezeichnet. Die insgesamt zwölf Messwerte werden gerundet und dann 1 dB (A) Toleranz abgezogen. Der Mittelwert daraus ergibt den alles entscheidenden Fahrgeräuschwert, der bei Nachprüfungen höchstens ein dB über dem momentan gültigen Grenzwert von 80 dB (A) liegen darf.
Standgeräuschmessung
Das Mikrophon wird in Höhe der Auspuffmündung im Winkel von 45 Grad zur Fahrzeuglängsachse und im Abstand von 0,5 Metern positioniert. Gemessen wird die Lautstärke bei halber Nenndrehzahl - bei der K 1200 S, die ihre Maximalleistung bei 10250/rnin entwickelt, somit bei 5125/min. Als Ergebnis zählt der höchste von drei Messwerten. gerundet auf volle dB (A). Der in den Papieren eingetragene Wert beträgt 94 dB (A). Als Toleranzgrenze für Überprüfungen in Verkehrskontrollen durch die Polizei sind bis zu 5 dB (A) mehr zulässig.
Allerdings können die Ordnungshüter bei berechtigten Zweifeln bezüglich der Legalität der angebauten Auspuffanlage bereits bei geringeren Überschreitungen das Motorrad zu einer offiziell gültigen Fahrgeräuschmessung auf einem dafür geeigneten Gelände vorladen - die Standgeräuschmessung am Straßenrand gilt vor dem Gesetz nicht als maßgebend.
Ältere Messungen und Zusatzbuchstaben
Ältere Motorräder haben im Schein beim Standgeräuschwert ein N in Klammern hinter dem Zahlenwert stehen. Motorräder, die längstens bis zum 30. 9. 1983 zugelassen wurden, konnten nach nationalen Vorschriften geprüft werden und nicht nach EG-Richtlinien. Daher das N hinter dem Dezibel-Wert. Das Mess- Procedere war anders als heute: Das Mikrofon wurde im Abstand von sieben Metern zur Auspuffmündung aufgestellt.
Bei den heute üblichen Nahfeldmessungen durch die Polizei muss bei solchen Motorrädern ein Zuschlag inklusive Toleranz von 26 dB (A) auf den Standgeräuschwert im Fahrzeugschein gewährt werden.
Zusatzbuchstaben:
- D = DIN Phon (bei Typ- und Einzelprüfungen bis 1966 zulässig)
- N = Messung nach nationaler Richtlinie von 1966
- E = Messung nach europ. Recht (seit 1970 für PKW und LKW, ab 1974 bei Ackerschleppern, seit 1978 bei Motorrädern)
- P = Proximité (Nahfeldgeräuschmessung für Standgeräusch)
- L = Lärmarm (nur LKW)
- G = Geräuschreduziert (Lkw, die österr. Bauvorschriften erfüllen)
Tipps für ein leises Motorradfahren
Motorräder lassen sich leise und sozialverträglich bewegen. Hier einige Tipps, um möglichst leise von A nach B zu kommen:
- Ein Motorrad auswählen, dem im Rahmen der Typgenehmigung ein möglichst geringes Fahrgeräusch attestiert wurde.
- Originale Auspuffanlage und Endschalldämpfer nur austauschen, wenn die Umrüstanlage in allen Betriebszuständen maximal gleich laut oder besser noch leiser ist.
- Original- oder Austausch-Auspuffanlage nicht verändern.
- Drehzahl grundsätzlich möglichst niedrig halten.
- Innerorts entspannt mit weitgehend geschlossener Drosselklappe (wenig Gas) dahingleiten.
- Exzessive Beschleunigungen generell vermeiden, auch am Ortsausgang.
- Mitdenken, Freude schenken: Jeder Mensch hat einen Anspruch auf Ruhe.
- Leise fahren spart Sprit.
Wie laut ist mein Motorrad?
Der Standgeräuschwert ist in den Zulassungsbescheinigungen unter U.1 eingetragen, das Fahrgeräusch findet ihr unter U.3. Bei einer Standgeräuschmessung im Straßenverkehr nach § 29 StVZO darf der gemessene Wert um 5 dB abweichen.
Top 10 der stärksten Serienmotorräder (PS-Angaben)
| Platz | Modell | Leistung (PS) |
|---|---|---|
| 1 | Kawasaki Ninja H2 R | 310 (326 mit RamAir) |
| 2 | Ducati Panigale V4 Superleggera | 234 |
| 3 | Kawasaki Ninja H2 | 231 |
| 4 | Honda RC213V-S (mit Kit) | 230 |
| 5 | Ducati Panigale V4 R | 221 |
| 6 | Honda CBR1000RR-R Fireblade | 217 |
| 7 | Aprilia RSV4 1100 | 217 |
| 8 | Ducati Panigale V4 S | 215,5 |
| 9 | Ducati 1299 Superleggera (mit Race-Kit) | 220 (215 serienmäßig) |
| 10 | BMW HP4 Race | 215 |
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