Motorradzulassung: Checkliste für Deutschland

Der Sommer ist Motorradsaison. Egal ob neu gekauft oder nach längerer Pause reaktiviert - spätestens an den ersten Sonnentagen sollte das Motorrad angemeldet und startklar sein. Der notwendige Behördengang kann allerdings einiges an Zeit kosten, gerade wenn nicht alle Unterlagen sofort dabei sind. Um Zeit und Nerven zu sparen, finden Sie hier eine Übersicht, welche Dokumente Sie für die Motorradzulassung benötigen.

Welche Dokumente sind für die Motorradzulassung erforderlich?

Sie benötigen, bevor Sie Ihr neues Motorrad zulassen können, einige Unterlagen. Unentbehrlich für die Zulassung eines Motorrads ist die siebenstellige eVB-Nummer. Damit wird in elektronischer Form eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihr Motorrad nachgewiesen. Statt wie früher per Post auf die Versicherungsbestätigung zu warten, läuft es heute elektronisch ab.

Neben der eVB und Ihrem Personalausweis benötigen Sie auf der Zulassungsstelle Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. Nach einer europaweiten Standardisierung wird der Fahrzeugschein inzwischen als Zulassungsbescheinigung Teil I bezeichnet, der Fahrzeugbrief als Zulassungsbescheinigung Teil II.

Allgemeine notwendige Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass des künftigen Halters (eine Fotokopie ist ausreichend).
  • Eine Vollmacht ist dann notwendig, wenn nicht der Halter selbst, sondern eine von ihm bevollmächtigte Person den Antrag stellt (eine Vollmacht per Fax ist ausreichend).
  • In der schriftlichen Vollmacht muss vermerkt sein, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über mögliche rückständige Gebühren und Auslagen aus vorausgegangenen Zulassungsvorgängen sowie über offene Kraftfahrzeugsteuerrückstände bzw.

Neuzulassung von Motorrädern

Wer ein neues Motorrad anmelden möchte, benötigt neben einem Besitznachweis (zum Beispiel durch den Kaufvertrag) einen Typenschein oder Prüfungsbefund.

Zusätzlich bei nationaler oder EG-Typgenehmigung:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder Datenbestätigung

Zusätzlich bei Einfuhr aus dem Ausland:

  • Ausgestellte ausländische Fahrzeugpapiere;
  • Ggf. Zollunbedenklichkeitsbescheinigung/ -quittung

Gebrauchtes Motorrad anmelden

Auch wenn Sie ein noch angemeldetes gebrauchtes Motorrad kaufen, müssen Sie es ummelden. Für diese sogenannte Ummeldung mit Halterwechsel werden dieselben Dokumente benötigt wie für eine Ummeldung nach einem Umzug.

  • Dazu zählen eine TÜV-Bescheinigung sowie ein Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung.

Motorrad ummelden

Bei einem Umzug müssen Sie Ihr Motorrad ummelden - das gilt nicht nur, wenn Sie in eine andere Stadt ziehen, sondern auch, wenn Sie eine neue Wohnung zwei Straßen weiter gefunden haben.

Neben elektronischer Versicherungsbestätigung eVB, Personalausweis, Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) verlangt die Zulassungsbehörde hierbei einen gültigen TÜV-Nachweis sowie eine AU-Bescheinigung (Abgasuntersuchung). Zudem müssen Sie gegebenenfalls auch die alten Nummernschilder bei der Zulassungsstelle vorlegen. Dies ist allerdings nur notwendig, wenn Sie ein neues Kennzeichen möchten.

Seit 2015 können Sie auch bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk Ihr altes Kennzeichen behalten.

Nach einem Umzug haben Sie für die Motorrad-Ummeldung 14 Tage Zeit. Inner­halb dieser Frist gehen Sie entweder persönlich zur Kfz-Behörde, schicken eine bevoll­mächtigte Person oder beauf­tragen einen Zulassungs­dienst. Eine formlose Benach­richtigung reicht nicht aus.

Wichtig: Wer umzieht, darf das bis­herige Motorrad-Kenn­zeichen behalten - auch, wenn der neue Wohn­ort in einem anderen Zulassungs­bezirk liegt.

Motorrad abmelden

Abmelden können Sie Ihr Motorrad inzwischen sogar ganz ohne Behördengang - nämlich online. Dies gilt allerdings nur für Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurden. Seitdem befinden sich auf den Stempelplaketten und in der Zulassungsbescheinigung Teil I Sicherheitscodes, die dieses Online-Verfahren ermöglichen.

Weitere wichtige Hinweise

  • Motorrad zulassen ohne Führerschein: Es ist durchaus möglich, dass Sie Ihr Motorrad anmelden, ohne dass ein Führerschein vorliegt. Die Anmeldung des Fahrzeugs erfolgt unabhängig davon, ob der Besitzer eine Fahrerlaubnis besitzt. Die Zulassungsstelle prüft lediglich, ob das Fahrzeug ordnungsgemäß versichert und steuerlich erfasst ist.
  • Motorrad-Versicherung: Wie bei der Autozulassung benötigen Sie einen elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB). Diesen erhalten Sie von Ihrer Versicherung. Ohne eVB können Sie Ihr Motorrad nicht anmelden.
  • Steuerschulden: Vor der Zulassung sollten Sie noch einmal prüfen, ob alle Steuern für andere Fahrzeuge bezahlt sind. Wenn es hier irgendwelche Rückstände gibt, kann die Zulassung des Motorrads abgelehnt werden, bis Sie die Schulden beim Finanzamt beglichen haben.
  • Wohnsitz: Noch ein wichtiger Hinweis: Ein Motorrad muss am Hauptwohnsitz angemeldet werden. Die Zulassung am Zweitwohnsitz ist nicht erlaubt.
  • Fahrzeugidentifikationsnummer: Um Schwierigkeiten bei der Zulassungsbehörde zu vermeiden, sollten Sie bereits beim Motorradkauf achtsam sein. Die Fahrzeugidentifikationsnummer auf dem Motorrad und die ID in den Papieren sollten übereinstimmen.
  • Vertretung durch Dritte: Wenn Ihnen die Zeit fehlt, um Ihr Motorrad selbst anzumelden und ein Freund oder Angehöriger den Gang zur Zulassungsbehörde für Sie übernehmen soll, müssen Sie zwei eine Vollmachten für die Anmeldung ausstellen. Das Lastschriftmandat muss der Halter allerdings selbst unterschreiben, sowie auch der Personalausweis oder Reisepass des Halters vorgelegt werden muss.

Kosten für die Motorradzulassung

Wenn Sie Ihr Motorrad zulassen, liegen die Kosten etwa zwischen 50 und 100 Euro. Für die Zulassung, Anmeldung oder Abmeldung eines Motorrads müssen Sie bei der Zulassungsstelle Gebühren entrichten. Diese unterscheiden sich von Zulassungsbezirk zu Zulassungsbezirk, es gibt keine bundesweit einheitliche Regelung.

Hier eine Übersicht von Gebühren (ungefähre Angaben):

Vorgang Kosten (ca.)
Neuzulassung ABE 1 bzw. Neuzulassung ABE 2 bzw. Neuzulassung ABE 3 bzw. E (ohne allgemeine Betriebserlaubnis und Technik) Ggf. ggf. ggf.
Ummeldung mit Halterwechsel innerhalb eines Zulassungsbezirks Ca.
Umschreibung in einen anderen Zulassungsbezirk bei Halterwechsel oder Kennzeichenwechsel Ca.
Wiederinbetriebnahme nach Stilllegung innerhalb desselben Zulassungsbezirkes - ohne Halterwechsel Ca.
Saisonkennzeichen Ca.

Online-Zulassung

In einigen Regionen können Sie das Motorrad mittlerweile auch online anmelden. Über die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) können Sie die eVB-Nummer und andere Dokumente hochladen und den gesamten Prozess bequem von zu Hause aus durchführen. Allerdings können Sie Ihr Motorrad nur online anmelden, wenn dieses nach dem 1. Januar 2015 erstmals zugelassen wurde.

Voraussetzung dafür ist eine Anmeldung über ein Bürgerkonto mit einer entsprechenden Authentifizierung (elektronischer Personalausweis, Aufenthaltstitel mit ID-Funktion oder Elsterzertifikat). Außerdem muss eine Zulassungsbescheinigung Teil II mit hinterlegten Sicherheitscode vorliegen. Das Fahrzeug muss einem EU-Typ entsprechen und die Hersteller einen entsprechenden Datensatz hinterlegt haben (er ist dazu verpflichtet, wenn er nach dem 1.10.2019 eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgegeben hat).

Der Vorgang wird internetbasiert geprüft und das Fahrzeug wird - bei Vorliegen aller Vorliegen aller Voraussetzungen - automatisiert zugelassen. Sie können dann einen vorläufigen Zulassungsnachweis abrufen. Diesen können Sie dann ausgedruckt im Fahrzeug mitführen bzw. auslegen. Die Kennzeichenschilder ohne Stempelplaketten müssen Sie am Fahrzeug anbringen.

Die internetbasierte Erstzulassung kostet 13,10 EUR. Die Gebühren erhöhen sich um die Gebühren des Kraftfahrt-Bundesamtes (3,80 EUR falls noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgegeben wurde). Hinzu kommen ggf.

Zulassung durch Dienstleister

Wenn Sie weder sich selbst noch jemandem aus Ihrem privaten Umfeld den Gang zur Behörde zumuten wollen, können Sie auf einen Dienstleister zurückgreifen.

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