Dreirad: Definition, Geschichte und Relevanz

Ein Dreirad ist ein dreirädriges Fahrzeug, das sowohl im Kinderbereich als auch im Erwachsenenbereich verschiedene Anwendungen findet. Der Begriff "Trike" (von englisch „tricycle“, Dreirad) bezeichnet ein dreirädriges Kraftfahrzeug - eine Mischung aus Motorrad und Auto.

Historische Entwicklung des Dreirads

Das Dreirad der kaiserlichen Familie ~Erzherzog Karl Ludwig. Ein frühes Beispiel für die Anwendung des Dreirad-Prinzips im Automobilbau ist der Benz Patent-Motorwagen von 1886. Carl Benz hatte ihn als Dreirad konstruiert, weil es seiner Meinung nach für ein derartiges Fahrzeug noch keine gut funktionierende Vorderachslenkung gab - die bisher an Kutschen verwendete Lenkung hält er im Automobil für ungeeignet. Er löste das Problem und meldete 1893 die Achsschenkellenkung zum Patent an (DRP Nr. 73515).

Dreiräder für Kinder

Dreiräder sind beliebte Spielzeuge für Kinder und fördern die Entwicklung von Motorik und Gleichgewichtssinn. Viele Campingplätze sind kinderfreundlich und bieten Spielplätze mit Dreirädern und anderen Spielzeugen an. Riesentrampolin, Schaukel, Kinderpool, Tischtennis, Dart, Fahrräder, Trettraktor, Dreirad,…die Kids können sich so richtig austoben!

Technische Aspekte und Varianten

Es gibt verschiedene Arten von Dreirädern, die sich in ihrer Bauweise und ihrem Verwendungszweck unterscheiden. Vorne gibt es nur einen Reifen und ein Rad, ähnlich einem Motorrad. Die Hinterachse ist zweirädrig. Der Lenker ähnelt meistens den Lenkern von Chopper-Motorrädern. Anders als bei normalen Krafträdern ist das Fahrverhalten von Trikes eher Pkw-ähnlich. Der Fahrer legt sich nicht in die Kurve und die Stabilität ist durch die zweispurige Hinterachse deutlich höher.

Dreiräder im Straßenverkehr: Trikes und Quads

Trikes werden in zwei verschiedenen Varianten hergestellt, zum einem mit Kraftrad-ähnlichem Aufbau und zum anderen mit Pkw-ähnlichem Aufbau. Bei kraftradähnlichen Trikes ist die Sitzbank wie bei einem Kraftrad ausgeführt und es gibt separate Fußrasten für Fahrer und Beifahrer. Der Beifahrer benötigt zusätzlich Haltegriffe. Bei Pkw-ähnlichen Trikes gibt es zwei Varianten, einmal mit Aufbau ähnlich wie bei geschlossenen Pkws und einmal mit Aufbau ähnlich wie bei offenen Pkws. Bei beiden Varianten sind Sicherheitsgurte und passende Sitze notwendig. In der Regel sitzen die Personen hintereinander.

Führerscheinbestimmungen für Trikes

Innerhalb der EU gibt es seit dem 19.01.2013 eine Regelung für Trikes. Trikes mit zwei oder weniger Sitzen und einer Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h, max. 50 ccm Hubraum und max. Trikes mit max. In Deutschland gibt es aber eine Sonderregelung, mit der alle Trikes weiterhin auch mit der Führerscheinklasse B gefahren werden dürfen. Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden genießen Bestandsschutz.

Quads und ATVs

ATVs sind etwas schwerer, die kleinen Modelle wiegen ab etwa 130 kg, während leichte Quads nur 80 kg wiegen. Eine Ausnahme gibt es für leichte Straßen-Quads, die maximal 4 kw Leistung, eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und maximal 50 ccm Hubraum haben. Diese können mit einer Fahrerlaubnis der Klasse AM gefahren werden, der zum Fahren von Rollern und Mofas befähigt.

Zweiräder: Roller und Motorräder

Es gibt ein wenig verwirrend sind allerdings die besonderen Bestimmungen, die in Deutschland für jeden Fahrzeugtyp variieren. Die meisten Roller erreichen eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einen maximalen Hubraum von 50 ccm. Der Rollerführerschein Klasse AM für Kleinkrafträder bis 50 ccm kann ab dem 15. Lebensjahr erworben werden. Bis zur Vollendung des 16. Fahrten ins Ausland sind daher erst ab dem 16. Geburtstag möglich. Auch mit dem Pkw-Führerschein (Klasse B bzw.

Leichtkrafträder und Motorräder

Als Leichtkraftrad werden Krafträder definiert, deren Hubraum zwischen 50 ccm und 125 ccm liegt. Sie erbringen eine Leistung von maximal 15 PS und dürfen mit der Führerscheinklasse A1 bzw. Somit liegen sie besonders bei Jugendlichen im Alter von 16 bis 18 Jahren im Trend, die noch zu jung für die Fahrerlaubnisklassen A2 bzw. A sind. Aber auch Führerscheinbesitzer, die ihre Pkw-Fahrerlaubnis vor dem 1. Seit dem 19. Januar 2013 dürfen Fahrer unter 18 mit dem Leichtkraftrad schneller als 80 km/h fahren - das Kraftrad muss folglich nicht mehr gedrosselt werden. Ein Motorrad ist ein ein- bis zweisitziges, einspuriges Fahrzeug.

Motorradführerschein

Für Motorräder mit mehr als 50 ccm Hubraum bzw. 45 km/h ist ein Führerschein der Klasse A erforderlich. Das Mindestalter für die Fahrerlaubnisklasse A liegt bei 20 Jahren - ein zweijähriger Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse A2 ist allerdings Voraussetzung. Ab 24 Jahren ist ein Direkteinstieg in die Klasse A möglich. Wer den Motorradführerschein ab dem 18. Lebensjahr erwerben möchte, benötigt zunächst einen Führerschein der Klasse A2. Dieser berechtigt zum Fahren eines Motorrads mit einer maximalen Leistung von 48 PS bzw. Seit 2013 ist zusätzlich das Verhältnis von Leistung und Gewicht auf 0,2 kW/kg beschränkt.

Tuning und Individualisierung von Zweirädern

Auch das umgangssprachliche Frisieren von Zweirädern ist grundsätzlich erlaubt. Das Fahrzeugtuning muss sich allerdings im gesetzlich erlaubten Rahmen bewegen und gegebenenfalls in den Fahrzeugschein eingetragen werden.

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