Das Elektromobil erfreut sich zunehmender Beliebtheit, da es Menschen mit Gehbehinderung mehr Mobilität und Freiheit ermöglicht. Senioren und andere Nutzer können damit nicht nur die täglichen Einkäufe erledigen, sondern auch Ausflüge unternehmen oder sogar in den Urlaub fahren. Dabei bewegen sie sich mit dem Elektromobil im öffentlichen Raum und nehmen am Straßenverkehr teil. Als Fahrer sind sie reguläre Verkehrsteilnehmer, für die die Straßenverkehrsvorschriften ebenso gelten wie für alle anderen.
Für viele Menschen mit Gehbehinderung bedeutet ein Elektromobil ein neues Lebensgefühl, da es eine lange vermisste Bewegungsfreiheit schafft. Doch bevor man mit dem Elektromobil auf dem Fußgängerweg, Fahrradweg oder der Straße losfährt, sollte man die gängigen Verkehrsregeln kennen. Um sich und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden, kann man beispielsweise einen kostenlosen Test für die theoretische Fahrprüfung im Internet absolvieren.
Um Personen mit Handicap ein Höchstmaß an Flexibilität und Selbstbestimmtheit zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber Kfz für den Straßenverkehr zugelassen, welche als Krankenfahrstuhl verwendet werden können. Dennoch gibt es häufig noch Verwirrung darüber, unter welchen Voraussetzungen solche Fahrzeuge bewegt werden dürfen.
Führerscheinpflicht und Altersbeschränkungen
Eine Führerscheinpflicht besteht für Elektromobile grundsätzlich nicht. Daher können Sie, sobald das Elektromobil vor der Tür steht, direkt im Straßenverkehr losfahren. Allerdings dürfen die Fahrer nicht jünger als 15 Jahre sein - falls doch, muss eine Ausnahmeregelung vorliegen. Im Fall von Elektro-Scootern mit einer Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h ist seit 2002 ein Führerschein der Klasse AM erforderlich. Hierzu müssen Antragsteller auch einen Sehtest und einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren.
Für alle Anderen gilt: Elektromobile, die bis zu 25 km/h schnell fahren können, sind laut Betriebserlaubnis gemäß §21 StVZO dazu berechtigt, am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Hierzu wird ein Führerschein der Klasse AM (Mofaführerschein) und eine Haftpflichtversicherung vorausgesetzt.
Wichtig: Die Person, die ein Elektromobil steuert, muss dazu sowohl geistig als auch körperlich in der Lage sein. Dazu gehört das Vermögen, aktiv lenken und aufrecht sitzen zu können. Können diese Kriterien nicht erfüllt werden, eignet sich ein Elektrorollstuhl oder ein Krankenfahrstuhl.
Versicherungspflicht und Kennzeichen
Für Elektromobile ist eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung vorgeschrieben. Diese muss extra abgeschlossen werden - es gilt für das Elektrogefährt nicht automatisch eine eventuell bestehende PKW-Versicherung. Damit gibt es dann auch ein Nummernschild für das Elektromobil, also ein Versicherungskennzeichen. Das gilt allerdings nicht für Modelle mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h, die regulär bei der normalen Haftpflichtversicherung mitlaufen. Aber auch hier gilt: Lieber bei der jeweiligen Versicherung nachfragen, was für das eigene Elektromobil gilt.
Sobald das Elektromobil über eine Geschwindigkeit von 6 km/h fährt, werden eine Haftpflichtversicherung und ein spezielles Nummernschild benötigt Elektromobile fallen unter die Kategorie Krankenfahrstuhl, wenn sie eine Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h nicht überschreiten.
Wo darf man mit einem Elektromobil fahren?
Auch für die Nutzung von Wegen und Straßen gilt wieder die Geschwindigkeitsgrenze. Wenn Sie mit einem Elektromobil mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h unterwegs sind, dürfen Sie auf Fahrrad- und Fußgängerweg unterwegs sein und die Straße überqueren. Mit diesem Gefährt dürfen Sie aber nicht auf die Autostraße, da das Fahrzeug keine Straßenzulassung oder TÜV hat. Elektromobile ab einer Geschwindigkeit von 15 km/h dürfen auf der Straße fahren, aber auch auf Fuß- und Radwegen.
Elektromobile mit einer Geschwindigkeit ab 12 km/h oder 15 km/h können auch auf Radwegen und Spazierwegen in der freien Natur fahren. Egal wohin Sie fahren wollen: Es ist sinnvoll, sich vorher genau zu erkundigen, was erlaubt ist und was nicht. Dazu kann Ihnen die jeweilige Führerscheinstelle, der TÜV oder der ADAC Auskunft geben.
Achtung: Es ist wichtig zu wissen, dass Sie die Autobahn erst mit einem Fahrzeug ab 60 km/h befahren dürfen. Ansonsten ist das Fahren auf der Autobahn strikt verboten.
Alkoholgrenzwerte
Übrigens: Auch für Krankenfahrstuhl und Elektromobil-Fahrer gelten Alkoholgrenzwerte ebenso wie für Autofahrer:
- 0,5 bis 1,09 Promille ist eine Ordnungswidrigkeit - mit Bußgeldbescheid um 500 Euro, einen Monat Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg.
- 1,1 Promille und mehr ist eine Straftat.
- Führerscheinanfänger in der Probezeit = 0,0 Promille am Lenker.
Mitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln
Die Frage, ob Sie mit dem Elektromobil in öffentliche Verkehrsmittel dürfen, ist nicht einheitlich zu beantworten. Daher sollten Sie sich vorher genau erkundigen, was in der jeweiligen Stadt oder Kommune erlaubt ist. Es gibt tatsächlich Orte, an denen es generell für Elektrofahrzeuge verboten ist, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren. Ausnahme sind die Busse des öffentlichen Nahverkehrs.
Elektromobile mit einer sogenannten „Blauen Plakette“ dürfen Busse des öffentlichen Nahverkehrs nutzen, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Bei Neufahrzeugen bringt der Hersteller die Plakette direkt an. Wenn Sie ein älteres Modell fahren und eine Plakette haben wollen, bekommen Sie diese nachträglich vom Hersteller oder beim Sanitätshaus. Allerdings muss das Fahrzeug dann diese Voraussetzungen erfüllen:
- Das Fahrzeug darf nicht länger als 120 cm sein.
- Das Fahrzeug muss vier Räder haben.
- Insgesamt darf das Gewicht mit Fahrer nicht 300 Kilo übersteigen.
- Das Fahrzeug hält Kräfte von bis zu 0,8 G bei Gefahrbremsung aus. Das heißt die Bremsen ziehen auf beide Räder einer Achse.
- Der Fahrer hat einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G oder aG.
- Das Elektromobil muss rückwärts in einen Bus gesteuert werden können.
- Das Fahrzeug verfügt über eine Feststellbremse.
Checkliste - Elektromobil im Straßenverkehr
Nach dem geltenden Verkehrsrecht ist ein Elektromobil ein sogenannter Krankenfahrstuhl. Damit gelten die Regelungen der Straßenverkehrsordnung.
- Die Fahrer sind von der Gurtpflicht befreit und bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h auch von der Helmpflicht.
- Erlaubt ist das Fahren auf dem Gehweg und Fußwegen, soweit diese nicht vorhanden sind, dürfen Sie auch auf der Straße fahren. Außerhalb geschlossener Ortschaften ist auch die Benutzung der Radwege erlaubt. Dabei ist eine Höchstgeschwindigkeit von höchstens 6 km/h erlaubt.
- Für ein Elektromobil brauchen Fahrer keinen Führerschein. Dennoch gilt ein Mindestalter von 15 Jahren und der Fahrer muss körperlich in der Lage sein, ein solches Mobil zu bedienen.
- Fahrer brauchen eine Betriebserlaubnis inklusive TÜV-Gutachten und dem abgestempelten Vermerk der Straßenverkehrsbehörde.
MoveEco Elektro-Dreirad
Das zugelassene MoveEco Elektro-Dreirad ist mit einer Kippmulde ausgestattet, die über ein Teleskopsystem manuell bedient werden kann. Es eignet sich für eine Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten, z. B. in Haushalten, in der Landwirtschaft, in Baustofflägern, Gewächshäusern, Kleingärten, Hallen und mehr. Es kann eine Last von bis zu 488 kg tragen, einschließlich des Gewichts des Fahrers.
Das MoveEco-zugelassene Elektro-Dreirad hat vorne ein 3.00/12 Rad und hinten zwei 3.75/12 Räder. Es wird von Landwirten empfohlen, insbesondere von solchen mit Gewächshäusern und Solarien, da es sich leicht zwischen den Bäumen und auf den Wegen zwischen den Solarien manövrieren lässt. Es ist auch nützlich für den Transport von Materialien auf dem Gelände der Hallen.
Für die Versicherung ist das MoveEco-Dreirad in die Kategorie L2e-U unter der Referenzkategorie Motorrad L2e eingestuft. Das MoveEco Elektro-Dreirad benötigt zum Betrieb einen Satz von 5 Batterien und kann an einer normalen 230V Steckdose aufgeladen werden.
Bei der Benutzung des Dreirads mit einer Last in der Ladefläche oder beim Bergauffahren ist es notwendig, den Leistungsgang zu benutzen, um eine effiziente Nutzung zu gewährleisten, dieser Gang wird einfach über einen Hebel auf der rechten Seite des Dreirads bedient.
e-Auto 25: Das führerscheinfreie Elektro-Dreirad
Erleben Sie die Zukunft der Personenbeförderung mit dem e-Auto 25, einem revolutionären Elektro-Dreirad, das die Wendigkeit eines Dreirads mit dem Komfort eines Verdecks und eines Dachs kombiniert. Das e-Auto 25 ist führerscheinfrei und damit die perfekte Wahl für all diejenigen, die auf der Suche nach Freiheit sind.
Weitere Vorteile des e-Auto 25:
- Startklar mit Zulassung
- Umweltfreundliches Pendeln
- Leistungsstark und effizient
- Komfortabel und sicher
- Ideal für alle Altersgruppen
- Bequemes Aufladen
Trikes: Was Sie wissen müssen
Optisch erinnern Trikes an motorisierte Dreiräder. Rechtlich werden Trikes als Fahrzeuge mit einer einspurigen Achse vorne und einer mehrspurigen Achse hinten definiert. Sie sind entweder klassisch mit Verbrennungsmotoren oder auch in der Elektro-Variante erhältlich.
Welchen Führerschein braucht man?
Die erforderliche Fahrerlaubnis richtet sich nach der Leistung des Trikes:
- Eine Fahrerlaubnis der Klasse AM genügt für Trikes mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse von 270 Kilo und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
- Für Trikes mit einer Leistung von bis zu 15 kW ist die Klasse A1 erforderlich.
- Für stärkere Trikes mit einer Leistung von mehr als 15 kW benötigt man die Klasse A.
Die ab dem 19.1.2013 erworbene Klasse B umfasst ebenfalls das Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen, jedoch nur in Deutschland (Schlüsselziffer 194). Sofern das Kraftfahrzeug allerdings eine Motorleistung von mehr als 15 kW aufweist, gilt diese Berechtigung nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
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