Dreirad Roller und E-Scooter ohne Führerschein in Deutschland

Der E-Scooter prägt zunehmend das Stadtbild in vielen europäischen Großstädten, auch in Deutschland. Er findet großen Anklang insbesondere bei Touristen und auch bei Anwohnern auf kurzen Zwischenstrecken, etwa zwischen Bahnhof und Arbeitsstelle. Er wirbelt jedoch auch das bekannte Verkehrsgefüge auch ordentlich durcheinander und macht sich nicht nur Freunde.

E-Scooter (Tretroller) fahren: Braucht man einen Führerschein?

Für elektrische Tretroller, die eine Straßenzulassung haben und damit auf maximal 20 km/h gedrosselt sind, ist keine Fahrerlaubnis erforderlich. Das Mindestalter liegt in Deutschland bei 14 Jahren.

Brauche ich für einen schnelleren E-Scooter (Motorroller) einen Führerschein?

Für Motorroller ist in der Regel mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung (bis 25 km/h) oder die Fahrerlaubnis Klasse AM oder B (bis 45 km/h) erforderlich.

Ein Elektro-Scooter mit Straßenzulassung darf auch ohne Führerschein gefahren werden. Der Grund dafür: Die zugelassenen E-Scooter sind auf 20 km/h Geschwindigkeit gedrosselt. Kfz bis zu dieser Geschwindigkeit dürfen grundsätzlich auch ohne Führerschein geführt werden.

Zwar dürfen Sie einen zugelassenen E-Scooter (Tretroller) fahren ohne Führerschein, zu beachten ist jedoch das jeweilige Mindestalter.

Vorausgesetzt, die obigen Vorgaben sind erfüllt, darf man also einen Elektro-Scooter ohne Führerschein fahren. Grundsätzlich sind in Deutschland nur E-Tretroller für den Verkehr zugelassen, die auf 20 km/h gedrosselt sind.

Wurde die Drosselung manipuliert, damit der E-Scooter auch höhere Geschwindigkeiten erreicht werden können, entfällt deren Straßenzulassung.

Durch die begriffliche Ungenauigkeit kann es zur Verwirrung kommen. Grundsätzlich nämlich können auch Motorroller mit elektrischem Motor als E-Scooter bezeichnet werden. Diese können anders als E-Tretroller auch Geschwindigkeiten über 20 km/h erreichen.

Für E-Scooter bis zu 45 km/h ist ein Führerschein in der Regel unerlässlich. Hier bedarf es mindestens der Führerscheinklasse AM. Für E-Scooter bis 25 km/h ist ein Führerschein nicht zwangsläufig erforderlich.

Elektro Mofa mit Straßenzulassung - auch ohne Führerschein!

Ja, das ist tatsächlich möglich! Auch bei einem vorübergehenden Entzug der Fahrerlaubnis - etwa im Zuge einer angeordneten MPU - können Sie weiterhin mobil bleiben: mit einem Elektroroller, der als Mofa (bis 25 km/h) zugelassen ist.

Diese Bescheinigung erhalten Sie in der Regel beim TÜV - normalerweise gegen Vorlage Ihres Führerscheins. Wenn dieser jedoch bereits entzogen wurde, kann es komplizierter werden.

In diesem Fall hilft ein Antrag auf Abschrift aus der Führerscheinkartei beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Alternativ kann man natürlich immer auch die theoretische Prüfung für den Erhalt derPrüfbescheinigung ablegen.

Hier ist allerdings Voraussetzung, dass im Vorfeld einige Praxis- sowieauch Theoriestunden abgeleistet wurden.

Die Regeln sind hier eindeutig: Da grundsätzlich für das Führen eines E-Mofas nur einePrüfbescheinigung vorzulegen ist, greift hier §21 StVG nicht.

Wer die Prüfbescheinigung direkt erhalten möchte, ohne einen gültigen Führerschein der Klasse Bvorlegen zu können, muss im Vorfeld sechs Theoriestunden ableisten sowie mindestens 1,5 hFahrpraxis vorweisen.

Jede Theoriestunde hat dabei einen Umfang von 90 Minuten und es darf auchmaximal eine dieser Stunden verpasst werden.

Ist dieses Ziel erreicht, muss noch eine theoretischePrüfung abgelegt werden - und dem Weg zum E-Roller-Erlebnis bis zu 25 km/h steht nichts mehrentgegen!

Voraussetzung ist, dass man mindestens das 15.

Trotz dessen, dass für den Erwerb der Prüfbescheinigung keine praktische Prüfung abgelegt werdenmuss, ist es - wie oben bereits beschrieben - notwendig, dass ein Mindestmaß an praktischenÜbungsstunden absolviert werden muss.

Dieses Mindestmaß besteht entweder aus einmal 90 Minuten Einzelunterricht oder bis zu 180 Minuten Gruppenunterricht.

Beispielsweise müssen bei diesen Praxisstunden folgende Aufgaben erfüllt werden:

  • Schlangenlinien fahren
  • Vollbremsung durchführen (bei ca. 25km/h)
  • Verschiedene Fahrmanöver (z.B.

Es müssen mindestens sechs Doppelstunden á 90 Minuten absolviert werden.

Project Urban 3W Cell: Elektrischer Dreirad-Kabinenroller

Viele Leute kaufen sich ein teures E-Bike statt eines Elektrorollers wenn sie ihren Führerschein aufgrund einer MPU verlieren.

Der elektrische Dreirad-Kabinenroller 3W Cell darf ohne Motorradführerschein und ohne Helm gefahren werden. 165 km Reichweite sollen mit ihm drin sein.

Die Project Urban 23 GmbH mit Sitz in Fulda möchte künftig 3 Elektroroller-Modelle anbieten - für den privaten Einsatz sowie für verschiedene Geschäftsanwendungen wie Leasing, Vermietung, Sharing und Lieferdienste. Besonders spannend finden wir den Dreirad-Kabinenroller 3W Cell.

Elektroroller für Autoführerscheininhaber

Zum einen, weil der Elektroroller 3W Cell dank seiner zwei Vorderräder auch für Autoführerscheininhaber interessant ist. Denn für diese Fahrzeuggattung braucht es nicht einmal die B196-Führerscheinerweiterung, sondern es reicht tatsächlich der Klasse-B-Führerschein aus - und zwar unabhängig von der Leistung des Fahrzeugs.

Zum anderen erlaubt die Konzipierung mit Sicherheitszelle und Gurt, den Dreiradroller 3W Cell ohne Helm zu fahren.

Beides - keinen extra Führerschein und die Befreiung von der Helmpflicht - dürften überzeugende Argumente für den Dreirad-Kabinenroller 3W Cell sein, in welcher Form er auch immer eingesetzt wird.

Und hier ist dank des modularen Systems Flexibilität angesagt: Die Plattform unterstützt verschiedene Aufbauten und Konfigurationen, etwa mit Transportboxen, Sitzen oder Ablagen für Lieferdienste, Sharing-Dienste oder den privaten Gebrauch.

Je Batterie stehen 2,3 kWh zur Verfügung, insgesamt kann der Dreirad-Kabinenroller bis zu drei herausnehmbare Batterien aufnehmen.

Im Hinblick auf die Leistung bietet der Hersteller eine stark gedrosselte Variante mit maximal 45 km/h Spitzengeschwindigkeit an und eine stärkere Version, die bis zu 100 km/h schnell fährt.

ABS sowie Traktionskontrolle gehören zur Serienausstattung.

Weitere Modelle von Project Urban 23

  • Elektroroller mit 2 Rädern: 2W Air - Der zweirädrige Elektroroller bietet eine angebliche Reichweite von bis zu 220 Kilometer (mit 3 Batterien). Er kann über ein Standard-Ladegerät oder optional über einen Typ-2-Stecker geladen werden. Minimalistisch ist das Design, klar und funktional. Die Markteinführung ist für 2025 geplant.
  • Elektro-Dreiradroller ohne Dach: 3W Air - Um den 3W Air fahren zu dürfen, ist kein Motorradführerschein erforderlich; ein europäischer B-Führerschein genügt. Die Markteinführung ist für 2026 geplant. Reichweite: bis zu 200 km (mit 3 Batterien).
  • Elektro-Dreiradroller mit Dach: 3W Cell - Das Spitzenmodell mit drei Rädern und einer Sicherheitszelle kann ohne Motorradführerschein gefahren werden, und ein Helm ist nicht erforderlich, was in der Branche bisher einzigartig ist. Die Einführung ist ebenfalls für 2026 geplant. Der 3W Cell wurde mit dem German Design Award 2025 in der Kategorie "Excellent Product Design - Motorcycles" ausgezeichnet. Reichweite: bis zu 165 km (mit 3 Batterien).

Zielgruppen für Project Urban 23

  • Gewerblich: Lieferdienste, Flotten für Logistikunternehmen, Sharing-Dienste.
  • Privat: Personen, die ein sicheres und praktisches Fahrzeug für den Stadtverkehr suchen.
  • Städte und Kommunen: Als nachhaltige Lösung für Kurzstreckenmobilität oder öffentliche Dienstleistungen.

Da die Markteinführung der Modelle erst für die Jahre 2025 und 2026 geplant ist, liegen derzeit keine genauen Preisangaben vor.

Überblick Dreirad-Roller in Deutschland

Schräglage fahren ohne Motorradführerschein, ohne Erweiterung des Autoführerscheins und ohne Leistungsgrenze? Das geht. Und ist dank der Dreirad-Roller nicht einmal begrenzt auf 125 Kubik Hubraum.

Dreirad-Roller sind vor allem für Autofahrer interessant, da hierfür der Autoführerschein Klasse B ohne Erweiterung ausreichend ist. Aber auch für Roller- und Motoradfahrer, die besonderen Wert auf Sicherheit legen, könnte das Konzept vor allem für Herbst und Winterfahrten eine Überlegung wert sein.

Den Dreh, wie aus den bis dato Motorradführerschein-pflichtigen Piaggio MP3 -Roller, Fahrzeuge für die Führerscheinklasse B werden, entdeckte 2006 ein unabhängiger Roller-Spezialist: Die Firma Pedalo aus Sassenberg bei Münster.

Hinten größerer Blinkerabstand und vorn mittels eingebauter Distanzstücke eine Verbreiterung des Abstands zwischen den beiden Vorderrädern (Spur) von bislang 42 auf 46 Zentimeter - das reichte aus, um so umgebaute Piaggio MP3 per Ausnahmegenehmigung in der Fahrzeugklasse L5e (anstatt L3e) zuzulassen und damit führerscheinrechtlich als Mehrspurfahrzeug, sprich Auto, einzustufen.

Doch das schmeckte dem Gesetzgeber nicht, weshalb die Genehmigung 2007 widerrufen wurde. Zwingend notwendig war ab dann zusätzlich eine Fuß-betätigte Zweikreis-Bremse, die auf alle Räder des Fahrzeugs gleichzeitig wirkt.

Doch deren technische Umsetzung bekam Pedalo nicht hin. Piaggio konstruierte aber daraufhin die Fahrzeuge selbst so, dass sie den damals aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zur Eingruppierung als Zweispurfahrzeug genügten.

Der italienische Hersteller ließ das Fußbremspedal also direkt in die Serienproduktion einfließen.

Seit Januar 2016 wieder erlaubt

Zum 19. Januar 2013 änderte der Gesetzgeber im Zuge der "Umsetzung der 3. EU-Führerscheinrichtlinie" die Bestimmungen so, dass die Dreirad-Roller dem Motorradführerschein zugeordnet wurden.

Wer seinen Autoführerschein nach jenem Stichtag erwarb, benötigte für diese Fahrzeuge dann zusätzlich den Motorradführerschein.

Es gehe um die "Wahrung der Verkehrssicherheit", hieß es seinerzeit auf Anfrage aus dem Bundesverkehrsministerium. Es sei "wissenschaftlich unbestritten, dass allein die langjährige Erfahrung, einen Pkw sicher zu führen, nicht ausreicht, um ein Zweirad (wie auch die vergleichbaren Dreiräder) sicher zu führen."

Eine abermalige Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung zum 28. Dezember 2016 ermöglichte in Deutschland aufs Neue allen Besitzern eines Autoführerscheins den Zugang zum Dreirad-Roller.

Einschränkung: Wer die Prüfung nach dem 19.

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Elektromobile ohne Führerschein

Ja, für Elektromobile bis 6 km/h gibt es praktisch keine Auflagen.

Für Elektromobile die schneller als 6 km/h fahren gilt für alle die vor dem 01.04.1965 geboren sind, das Sie von der Führerscheinpflicht befreit sind!

Elektromobile mit einer Geschwindigkeit bis 6 km/h sind nicht meldepflichtig. Mit ihnen darf im Schritttempo auch in Fußgängerzonen oder auf Gehwegen und teilweise sogar im Supermarkt gefahren werden, ob es in Ihrem Supermarkt erlaubt ist lässt sich erfragen bzw. ist das in der Hausordnung geregelt .

Verfügt das Seniorenfahrzeug über eine Mindestgeschwindigkeit von 10 km/h, sind die Fahrer befugt, auch auf Radwegen und Landstraßen zu fahren.

Sobald das Elektromobil über eine Geschwindigkeit von 6 km/h fährt, werden eine Haftpflichtversicherung und ein spezielles Nummernschild benötigt

Elektromobile fallen unter die Kategorie Krankenfahrstuhl, wenn sie eine Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h nicht überschreiten.

Zudem dürfen sie nicht breiter als 110 cm und schwerer als 300 kg (inklusive Akku) sein.

Das Höchstgewicht darf 500 kg nicht überschreiten.

Dabei wird sowohl das Gewicht des Fahrers als auch des Gepäcks miteinberechnet.

Diejenigen Elektromobil-Modelle, die diese Eigenschaften erfüllen, können ohne Führerschein oder Zulassung bedient werden.

Wer darf ein Elektromobil fahren?

  • als Fahrer eines Elektromobils müssen Sie mindestens 15 Jahre alt sein
  • bei Menschen unter 15 Jahren ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich und eine Maximalgeschwindigkeit von 6 ist km/h einzuhalten
  • die allgemeingültigen Straßenverkehrsregeln müssen bekannt und berücksichtigt werden.
  • handelt es sich um ein Modell mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h ist ein Mofaführerschein erforderlich

Für alle Anderen gilt: Elektromobile, die bis zu 25 km/h schnell fahren können, sind laut Betriebserlaubnis gemäß §21 StVZO dazu berechtigt, am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen.

Hierzu wird ein Führerschein der Klasse AM (Mofaführerschein) und eine Haftpflichtversicherung vorausgesetzt.

Wichtig: Die Person, die ein Elektromobil steuert, muss dazu sowohl geistig als auch körperlich in der Lage sein.

Dazu gehört das Vermögen, aktiv lenken und aufrecht sitzen zu können.

Können diese Kriterien nicht erfüllt werden, eignet sich ein Elektrorollstuhl oder ein Krankenfahrstuhl.

Freiheit auf Rädern: 25 km/h Fahrzeuge

In der Ära der Elektromobilität suchen viele nach alternativen Fortbewegungsmitteln, die Freiheit und Unabhängigkeit versprechen, ohne dabei die Hürde des Führerscheinerwerbs nehmen zu müssen.

Besonders interessant sind dabei Fahrzeuge, die mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h unterwegs sind und unter bestimmten Voraussetzungen führerscheinfrei geführt werden dürfen.

Doch welche Fahrzeuge fallen genau in diese Kategorie, und was muss man wissen, um legal und sicher am Straßenverkehr teilzunehmen?

Die rechtliche Grundlage

Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) bietet einen Rahmen, der das Führen bestimmter Fahrzeugtypen ohne klassischen Führerschein erlaubt.

Die Mobilität neu gedacht

Die Kategorie der 25 km/h Fahrzeuge spricht eine breite Zielgruppe an: Von jungen Menschen, die ihre erste Mobilitätserfahrung sammeln, über Personen mit finanziellen oder gesundheitlichen Einschränkungen, bis hin zu älteren Menschen, die die einfache Handhabung und die niedrigen Unterhaltskosten schätzen.

Kennzeichnung: Viele dieser Fahrzeuge müssen mit einem gültigen Versicherungskennzeichen ausgestattet sein.

Blick in die Zukunft

Mit der fortschreitenden Entwicklung der Elektromobilität und dem wachsenden Bewusstsein für nachhaltige Lebensweisen wird die Popularität der 25 km/h Modelle voraussichtlich weiter steigen.

Zusammenfassung der Führerscheinpflicht für verschiedene Fahrzeuge

Diese Tabelle gibt einen schnellen Überblick über die Führerscheinpflicht für verschiedene Arten von Elektrofahrzeugen in Deutschland:

Fahrzeugtyp Höchstgeschwindigkeit Führerschein erforderlich Mindestalter
E-Tretroller (mit Straßenzulassung) Bis 20 km/h Nein 14 Jahre
E-Scooter/Motorroller Bis 25 km/h Mofa-Prüfbescheinigung 15 Jahre
E-Scooter/Motorroller Bis 45 km/h Fahrerlaubnis Klasse AM oder B 16 Jahre (AM)
Elektromobile Bis 6 km/h Nein (bestimmte Bedingungen beachten) 15 Jahre (Ausnahmegenehmigung unter 15)
Elektromobile Bis 25 km/h Führerschein Klasse AM (Mofa) 16 Jahre
Project Urban 3W Cell Bis 45 km/h (gedrosselte Variante) Klasse B (Autoführerschein) Variiert

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