Dreiräder bieten sowohl für Erwachsene als auch für Kinder eine wertvolle Unterstützung, wenn es um Mobilität und Sicherheit geht. Vor allem Menschen mit körperlichen Einschränkungen profitieren von der Stabilität, die ein Dreirad im Alltag bietet.
Krankenkassen und Therapieräder für Kinder
In Deutschland bezahlen die Krankenkassen, bis auf den Selbstkostenanteil der Eltern, die Therapieräder für Kinder und Jugendliche bis zum 15. Lebensjahr. Voraussetzung ist aber, dass die Räder eine Hilfsmittelnummer haben. Diese bescheinigt den Behörden, dass das Fahrrad den technischen Anforderungen für ein Behindertenfahrrad entspricht. Für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren ist es äußerst wichtig, am Alltagsleben ihrer Altersgenossen teilzunehmen.
Innerhalb dieser Altersspanne ist es nämlich von größter Bedeutung, soziale Kontakte aufzubauen und zu pflegen. Aufgrund dessen ergibt sich, dass Kinder und Jugendliche, die nicht in der Lage sind ein Zweirad fahren zu können, einen Anspruch auf ein behindertengerechtes Fahrrad haben.
Gesetzliche Grundlagen und Anspruch auf Versorgung
Nach § 33 Abs. 1 SGB V hat jeder Krankenversicherte einen Anspruch auf die Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den:
- Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern
- einer drohenden Behinderung vorzubeugen
- oder eine Behinderung auszugleichen
soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen oder nach § 34 SGB V ausgeschlossen sind. Wenn ein Hilfsmittel ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist und das Maß des Notwendigen nicht überschreitet, besteht ein Anspruch auf Versorgung; darüber hinausgehende Leistungen darf die Krankenversicherung gemäß § 12 Abs. 1 SGB V nicht bewilligen.
Die Kostenübernahme für Hilfsmittel durch die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt meist nur dann, wenn die Produkte im GVK gelistet sind. Allerdings bleibt es eine Orientierungshilfe und hat keine rechtsverbindliche Bedeutung. Es ist also keine Garantie dafür, dass die Kosten übernommen werden. Dies liegt im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters. Dennoch ist auch Hoffnung, auch wenn Therapierädern ohne Hilfsmittelnummer ein Antrag auf Kostenübernahme stellen. Hierbei handelt es aber Einzelfallentscheidungen, die nicht als Präzedenzfall gelten.
Die Rolle der Hilfsmittelnummer
Die Nummer, unter der das Produkt im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands aufgelistet ist, wird als Hilfsmittelnummer bezeichnet. Die Krankenkassen erkennen bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres das Fahrradfahren als allgemeines Grundbedürfnis des täglichen Lebens an. Hieraus ergibt sich, dass Kinder mit Behinderungen, die kein handelsübliches Fahrrad führen können, Anspruch auf ein behindertengerechtes Fahrrad haben.
Checkliste für den Antrag bei der Krankenkasse
Was benötigen Sie also? - eine Checkliste. Sehen Sie sich im folgenden eine Checkliste an in der wir Ihnen die notwendigen und auch zusätzlichen Informationen auflisten die ihnen eine gute Basis für einen Antrag bei der Krankenkasse bieten:
- Eine Probefahrt
- Ärztliche Verordnung (Rezept)
- Kostenvoranschlag eines Händlers
- Einen Erprobungsbericht
- Stellungnahme vom Arzt oder Ergotherapeut
- Fotos / Video von der Testfahrt
- Ein persönliches Anschreiben
Viele Institutionen arbeiten mittlerweile mit elektronischen Anträgen und Kostenvoranschlägen. Dies bietet den Vorteil, dass der Eingang Ihres Antrags zweifelsfrei belegt werden kann. Denn wenn ihr Antrag eingeht und die Krankenkasse nicht innerhalb der gesetzlichen Frist reagiert, als genehmigt gilt! Verwenden Sie ein Einschreiben, sollten Sie Ihren Antrag per Post versenden. Wenn Sie es lieber persönliche abgeben möchten, lassen Sie sich dann immer das Zustellungsdatum bestätigen.
Gut zu wissen - Der Staat und seine Fristen
Sowohl Krankenkassen als auch das Sozialamt, sind an gesetzliche Genehmigungsfristen gebunden.
- Das Bundessozialgericht hat 2018 bezüglich gesetzlicher Krankenkassen die Entscheidung getroffen das eine Frist von zwei Monaten gilt wenn das Hilfsmittel bei einer dauerhaften Behinderung als Rehabilitationsmaßnahme eingesetzt wird, als Mobilitätshilfsmittel verschrieben wird oder bei einer anderen Institution als einer Krankenkasse beantragt wurde (§ 13 SGB IIIa).
- Eine verkürzte Frist von drei bis fünf Wochen liegt vot wen das Hilfsmittel als Therapiegerät zur Unterstützung einer Rehabilitation verschrieben wird und bei einer Krankenkasse beantragt ist (§ 13 IIIa SGB V).
- Sollte ein medizinisches Gutachten durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) eingeholt werden gelten dann eine Frits von fünf Wochen.
- All diese Fristen sind nicht gültig für Privatpatienten.
Tipps für eine erfolgreiche Antragstellung
Alle diese Angaben und Tipps bieten allerdings leider keine Sicherheit das Ihr Antrag genehmigt wird. Wir können Ihnen lediglich die Tipps für eine gute Basis an Material geben, welches Sie einreichen können.
- Medizinische Begründung: Die richtige medizinische Begründung des Antrags ist essenziell. Es muss eine nachvollziehbare Indikation vorliegen, also ein medizinische Grund.
- Bildmaterial: Dokumentieren Sie den Unterschied in der Bewegung mit und ohne Therapierad. Machen Sie Bilder und Videos und fügen Sie diese Bilder später Ihrem Antrag zu, um darzustellen welchen unmittelbaren Nutzen das Therapierad hat.
- Details: Lassen Sie den behandelnde Arzt das Rezept möglichst detailliert verfassen, weisen Sie ihn wenn nötig darauf hin.
Im ideal Fall sollte die Beurteilung, das rezept die folgenden punkte abdecken:
- Die medizinische Diagnose
- Die daraus abgeleitete medizinische Notwendigkeit des verordneten Produkts
- den therapeutischen Nutzen des Produkts
- Die Produktbezeichnung
- Die Modellbezeichnung mit der jeweiligen Hilfsmittelnummer: Zum Beispiel, Easy Rider 3 Sesseldreirad; Hilfsmittelnummer 22.51.04.0006
- Sämtliche benötigte Optionen und Zubehörteile
Aufgepasst! Natürlich müssen Sie um diese Informationen zu haben erst bei einem Händler oder bei VanRaam zu eine Probefahrt gewesen sein um zu ermitteln welches Spezialfahrrad für Sie am besten geeignet ist und welche Optionen Sie benötigen. Jedoch achten Sie darauf das das Rezept das erste Dokument ist welches ausgestellt ist. Also das das Rezept vor dem Kostenvoranschlag und Erprobungsbericht datiert ist. Ihr Händler bzw. ein Sanitätshaus erstellt dann auf Grund des ärztlichen Rezepts einen Kostenvoranschlag. Dieser sollte im Idealfall die genauen Spezifikationen des Therapierads sowie eine detaillierte Leistung der benötigten Optionen umfassen.
Der Weg zum Dreirad als Hilfsmittel
Auf dem Weg zu Ihrem Hilfsmittel erhalten Sie von vielen Seiten Unterstützung - von der BARMER, Ihrer Arztpraxis sowie dem Anbieter Ihres Hilfsmittels. In der Regel werden Sie von einem Arzt oder einer Ärztin ausführlich bezüglich Ihrer Versorgungssituation beraten. Die Arztpraxis stellt Ihnen im Anschluss ein entsprechendes Rezept aus. Mit Ihrem Rezept können Sie Ihren gewünschten Anbieter unter unseren Vertragspartnern auswählen. Ihr Hilfsmittelanbieter bespricht mit Ihnen, welches Produkt bzw. Die Einweisung in das Hilfsmittel übernimmt fachkundiges Personal des Hilfsmittelanbieters. Wann immer Sie Fragen zu Ihrem Dreirad haben, steht Ihnen unser Vertragspartner mit Rat und Tat zur Seite. Beispielsweise, wenn Ihr Dreirad defekt ist, wenn Sie technische Rückfragen haben oder wenn Sie das Dreirad zurückgeben möchten.
Aufgabe unserer Vertragspartner ist es, Sie umfassend zu beraten und für Sie da zu sein.
Spezialräder von VanRaam mit Hilfsmittelnummer
Hier ist eine Liste von Spezialrädern von VanRaam mit ihren jeweiligen Hilfsmittelnummern:
| Modell | Hilfsmittelnummer |
|---|---|
| Sesseldreirad Easy Rider 3 | 22.51.04.0006 |
| Sesseldreirad Easy Rider Compact | 22.51.04.0007 |
| Dreirad Maxi | 22.51.02.0047 |
| Dreirad Midi | 22.51.02.0046 |
| Dreirad Husky* | 22.51.02.0050 |
| Dreirad Mini* | 22.51.02.0045 |
*Die Husky- und Mini-Kinderdreiräder sind seit dem 1. Januar 2025 nicht mehr im Sortiment von vanRaam.
Therapierad mit Elektromotor
Bei vanRaam können beinahe alle Therapieräder mit Elektromotor geliefert werden. Als Elektromotor verwenden wir unser eigenes elektrisches Tretunterstützungssystem, das Silent System. Die Motoren, die Akkus, der Controller, das Smart Display und die Software wurden durch und für vanRaam entwickelt, speziell für den Rehabilitationsmarkt. Denke Sie daran, wenn sie eine Tretunterstützung über die Krankenkassen anfragen, müssen Sie auch hier die Notwendigkeit beweisen das eine medizinische Indikation vorliegt und ein Elektromotor aus therapeutischer Sicht notwendig ist.
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