Motorradreifen sind entsprechend der ECE-R 75 genormt. Sie gilt für Zweiradreifen spätestens ab dem Produktionsdatum Oktober 1998 und betrifft insbesondere die Beschriftung der Reifenflanke. Die ECE-Nummer inklusive dem E-Zeichen muss auf jedem Reifen abgebildet sein. Nur mittels diesem kann herausgefunden werden ob der Reifen auch zugelassen ist. Sollte aus unerklärlichen Gründen diese Nummer bzw. das E-Zeichen fehlen, handelt es sich um keinen straßenzugelassenen Reifen.
Lange Zeit waren Reifenfreigaben für Motorradreifen Pflicht, inzwischen sind diese Beschränkungen aber für die meisten Fahrzeuge aufgehoben worden. Trotzdem ist es auch heute noch ratsam sich über die Datenbanken der Reifenhersteller zum Thema Reifenempfehlungen, Freigaben und Unbedenklichkeitserklärungen zu informieren. Gerade für ältere Motorräder sind auch aktuell noch Freigaben und TÜV-Gutachten notwendig um Reifenmodelle legal fahren zu dürfen. In den folgenden Abschnitten haben wir dir übersichtlich zusammengefasst, in welchen Fällen eine Motorradreifen Freigabe noch zwingend notwendig sind.
Im Verkehrsblatt 15-2019 vom 15.08.2019 wurde die Praxis der Reifenumrüstung an Motorrädern neu festgelegt. Gültig ist die neue Vorgehensweise für Reifen, die nach 31.12.2019 hergestellt wurden.
Fall 1: Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung (die Mehrheit der Fahrzeuge ab BJ 2000)
Fall 1a: Gleiche Reifengröße, anderer Hersteller, anderes Profil
Die Umrüstung ist zulässig, die Betriebserlaubnis erlischt nicht. Eine Anbauabnahme und Eintragung in die Zulassungsbescheinigung ist nicht nötig (Verkehrsblatt 15-2019, Nr. 90). Für diesen Fall stellen die meisten Reifenhersteller eine Service-Information zur Verfügung, aus der die empfohlenen Reifenkombinationen für das Fahrzeug hervorgehen.
Fall 1b: Geänderte Reifengröße, die innerhalb der original eingetragenen Reifengrößen liegt
Setzt voraus, dass schon bei der Fahrzeughomologation mehrere Reifengrößen eingetragen wurden und die neue Reifengröße innerhalb der in der Zulassungsbescheinigung (ZB) oder im COC-Papier aufgeführten Dimensionen liegt. Diese Änderung ist ohne Weiteres zulässig, auch hier hilft eine Service-Information bei der Auswahl der geeigneten Bereifung.
Fall 1c: Geänderte Reifengröße oder geänderte Reifenbauart
Bei Montage der Reifen liegt eine Änderung des Fahrzeugs und ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach §19 (2) StVZO vor. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, ist eine Begutachtung gemäß §21 auf Grund §19 (2) StVZO möglich und nach dem Umbau unverzüglich erforderlich! Eine vom Reifenfabrikaten ausgestellte Herstellerbescheinigung für die getesteten Fahrzeug-/Reifenkombinationen kann hier als Prüfgrundlage für die Begutachtung gemäß § 21 StVZO dienen, stellt aber keine Garantie für eine erfolgreiche Abnahme und Eintragung in die Zulassungsbescheinigung dar!
Fall 2: Fahrzeuge ohne EU-Typgenehmigung (alte Fahrzeuge mit ABE oder mit Einzelabnahme nach §20/21)
Die Verwendung anderer Reifen, als in den Zulassungsdokumenten aufgeführt, ist nicht zulässig! Hier ist ein Vorgehen wie in Fall 1c notwendig. Sollte nur eine Reifenfabrikatsbindung eingetragen sein, dürfen alle Reifenmodelle dieses Herstellers gefahren werden.
Einen sehr detaillierten Bericht zur Motorradreifen Freigabe inkl. Reifenfreigaben Motorradreifen von Michelin, Pirelli, Dunlop, Bridgestone, Continental, Avon, Mitas, Heidenau, Metzeler etc. besitzen in Deutschland, wo die gesetzlichen Vorgaben besonders anspruchsvoll sind, viele Reifenfreigaben diverser Motorrad-Fahrzeughersteller.
Mit inzwischen über 2.300 Herstellerfreigaben ist zum Beispiel Pirelli seit Jahren einer der weltweit erfolgreichsten Reifenhersteller im Erstausrüstungsgeschäft. Entsprechend markierte Reifen sind das Ergebnis intensiver gemeinsamer technologischer Entwicklungsarbeit mit den Premium-Fahrzeugherstellern Europas und Garant für optimale Fahreigenschaften.
Unbedenklichkeitsbescheinigung für Motorradreifen
Bei den meisten Motorrädern ist neben der Reifengröße auch ein Reifenfabrikat in den Fahrzeugpapieren eingetragen. Oftmals gibt es aber Alternativen anderer Hersteller oder neue Reifenmodelle, die den Wünschen und Bedürfnissen der Fahrer eher entsprechen als die eingetragene Serienbereifung. Motorradfahrer, die umgerüstet haben oder umrüsten wollen, werden immer wieder durch falsche Informationen verunsichert.
Die Fabrikatsbindung hat in Deutschland nach wie vor seine Gültigkeit und ist zulässig. Ist in den Fahrzeugpapieren ein Reifenfabrikat eingetragen, so ist dieses Fabrikat zunächst bindend.
Motorrad- und Reifenhersteller testen jedes Jahr Hunderte von Reifen. Hierbei werden Motorräder mit allen erdenklichen Reifenkombinationen in Fahrsituationen und Grenzbereiche gebracht, in die normale Motorradfahrer kaum vorstoßen.
Erst wenn das Testprogramm zur vollsten Zufriedenheit absolviert ist, erteilen die Fahrzeug- und Reifenhersteller die Freigabe in Form von Hersteller- oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen. Ein für ein bestimmtes Motorrad freigegebenes Fabrikat kann bedenkenlos gefahren werden, wenn die Größenbezeichnungen mit den Angaben im Fahrzeugschein übereinstimmen.
Diese Unbedenklichkeitsbescheinigungen erhält der Motorradfahrer bei den Fahrzeug- oder Reifenherstellern. Die nunmehr freigegebenen Reifen müssen nicht eingetragen werden!
Neue Reifen unterliegen für Ihre Produktion seit dem 01.01.1998 einer Bauartengenehmigungspflicht. Beim Vorliegen einer entsprechenden Unbedenklichkeitsbescheinigung sind sie deswegen von einer Anbauabnahme und einer Eintragung in die Fahrzeugpapiere befreit.
Aus der Hersteller- bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung geht hervor, dass bei der ordnungsgemäßen Verwendung der Reifen keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist. D.h. das Motorrad befindet sich hinsichtlich der Reifenumrüstung im vorschriftsmäßigen Zustand und die Betriebserlaubnis ist nicht erloschen. Es darf also zu keiner Beanstandung bei einer Verkehrskontrolle kommen.
Unter www.dunlop.de findet der Surfer nicht nur alle Infos zur Umrüstung auf Dunlop Reifen, sondern ab sofort kann er die gewünschten Freigaben auch selbst ausdrucken. Ein weiterer Klick, und die ersehnte Bescheinigung erscheint auf dem Bildschirm und kann ausgedruckt werden. Je nach Motorradmarke muss das Blatt noch vom Motorrad-Vertragshändler mit Stempel und Unterschrift besiegelt werden. Das war's, einfacher geht's nicht. Biker ohne Internet-Anschluss wenden sich an ihren Händler oder an den Dunlop-Kundendienst, Abt.
Bridgestone hat ein digitales Freigabe-Tool eingeführt, das die Beantragung und Verwaltung von Reifenfreigaben bei alternativen Rad-/Reifen-Kombinationen deutlich erleichtert.
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