Durchmesser und Normen für Motorradspiegel: Was Sie wissen müssen

Der Rückspiegel am Motorrad ist nicht nur ein Accessoire, sondern bietet dem Fahrer eine höhere Sicherheit. Im Handel werden unzählige Rückspiegel in zahllosen Varianten angeboten. Obwohl das Angebot sehr groß ist, entspricht nicht jeder Rückspiegel den gesetzlichen Anforderungen.

Gesetzliche Bestimmungen für Rückspiegel

Rückspiegel am Motorrad sind ein Muss, aber es gibt einiges zu beachten. Wir haben bei Polizei und Verkehrsanwälten nachgefragt."Ein generelles Verbot für unterhalb des Lenkers angebrachte Rückspiegel gibt es nicht", so die Auskunft der Pressestelle des Polizeipräsidiums München.

Das heißt aber nicht, dass Rückspiegel unterhalb des Lenkers grundsätzlich erlaubt sind. Wenn du auf der sicheren Seite sein willst, dann gibt es zu diesem Thema einiges zu beachten, was nicht nur für hängende Rückspiegel gilt.

Da ist zum einen der Paragraph 56 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (§ 56/I StVZO), der besagt, dass Kraftfahrzeuge Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben müssen, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.

Blickwinkel

Christian Janeczek vom Deutschen Anwaltverein erläutert hierzu folgendes: "Es ist in der EU-Richtlinie (97/24/EG vom 1.4.2000) geregelt, dass der Blickwinkel vom Fahrerauge (waagrechte Linie nach vorn) zum Spiegel 55 Grad nicht übersteigen darf. In welcher Höhe - ob über oder unter dem Spiegel- ist in der EU-Richtlinie nicht geregelt.

Wenn Hersteller ein Modell auf den Markt bringen, das serienmäßig mit Spiegeln unterhalb des Lenkers ausgestattet ist, dann haben die hierfür in der Regel eine ABE und sind damit auch legal", so die Auskunft des Verkehrsrechtsexperten.

Ok, 55 Grad Blickwinkel maximal. Und wie überprüft das bitteschön die Polizei bei einer Verkehrskontrolle? Gar nicht: "Eine exakte Überprüfung des Neigungswinkels erfolgt durch die Polizeibeamten nicht", so die Rückmeldung der Münchner Polizei auf unsere Anfrage.

Das Entscheidende beim Führen eines Kraftrades sei, dass der Fahrer alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann. Dies sei auch Gegenstand bei der Überprüfung der Rückspiegel. Hierfür stellt sich ein Polizeibeamter in zwei bis drei Meter Entfernung hinter das Motorrad und prüft, ob der Fahrer alle wesentlichen Verkehrsvorgänge wahrnehmen kann, erläutert die Polizei.

Weiterhin heißt es in der Antwort: "Eine Verwarnung erfolgt nur dann, wenn der Kradfahrer den Polizeibeamten nicht wahrnehmen kann. Dies hätte eine Verwarnung in Höhe von 15 Euro wegen Verstoßes gegen § 56 StVZO zur Folge."

In Österreich prüft die Polizei beispielsweise, ob auf "einem nicht runden Spiegel auf der spiegelnden Fläche ein Kreis mit einem Durchmesser von 78 mm aufgezeichnet werden kann", wie unter Ziffer 7.1.1.3. der ECE-R81 beschrieben.

ECE-Regelung Nr. 81 (ECE-R81)

Wie ein Rückspiegel genau beschaffen sein muss, ist in der europäischen Regelung Nr. 81 (ECE-R81) definiert. Grob gilt: Die Rückspiegel müssen einstellbar sein, dürfen keine verletzungsgefährdenden Kanten aufweisen und die spiegelnde Fläche darf 69 Quadratzentimeter nicht unterschreiten.

Wer sich für die zur Typengenehmigung notwendigen Krümmungsradien, Abrundungsradien und Reflexionsgrade begeistern kann, darf gerne die "Regelung Nr. 81 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa" studieren. Oder beim Kauf einfach auf das ECE-Prüfzeichen achten, das die Hersteller bekommen, wenn sie die EU-Vorschriften erfüllen.

Anbringung der Rückspiegel am Motorrad

Wichtig für den Fahrzeughalter sind die Hinweise zur Anbringung der Rückspiegel, wenn er seine Serienspiegel durch andere ersetzen möchte. Hierfür schreibt die Regelung Nr. 81 vor: "Rückspiegel sind so anzubringen, dass sie sich bei normaler Benutzung nicht bewegen" und vom Fahrer "in normaler Fahrhaltung eingestellt werden können."

Außerdem müssen die Spiegel mindestens 28 Zentimeter Abstand zur Fahrzeugmitte haben, wobei hier in einer waagrechten Linie von der Mitte der spiegelnden Fläche bis zur Mitte des Lenkkopfes gemessen wird.

Anzahl der Rückspiegel

In der ECE-R81 ist geregelt: Bei zweirädrigen Fahrzeuge mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h reicht ein Rückspiegel aus (in Ländern mit Rechtsverkehr auf der linken Fahrzeugseite). Alle zweirädrigen Fahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit über 50 km/h müssen mit zwei Rückspiegeln ausgestattet sein, einer auf der rechten und einer auf der linken Fahrzeugseite. Wobei das laut deutscher Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) nur für Motorrädern ab Erstzulassung 1. Januar 1990 gilt.

Wichtige Aspekte beim Kauf von Motorradspiegeln

Um hierzulande zugelassen zu werden, müssen Motorradräder demnach schon ab Werk mit entsprechenden Spiegeln ausgestattet sein. Aber was ist dabei eigentlich zu beachten? Müssen die Spiegel bestimmte gesetzliche Vorgaben erfüllen? Und woher wissen Sie, ob das gewählte Produkt diese Vorschriften einhält?

In der Regel ist es nicht möglich, einen Motorradspiegel einem praktischen Test zu unterziehen, ehe Sie ihn kaufen. Umso wichtiger ist es, sich vor dem Kauf zu informieren, ob der gewählte Spiegel Ihren Anforderungen gerecht wird. Studieren Sie dazu die Produktbeschreibung des Herstellers und lesen Sie sich gegebenenfalls Kundenrezensionen durch. Auch die Beratung in einem Fachgeschäft oder in einer Motorradwerkstatt kann hilfreich sein.

Rückspiegel für Motorräder müssen hierzulande bestimmte gesetzliche Bestimmungen erfüllen, um zugelassen zu werden. Wollen Sie es also vermeiden, Ihre neuen Motorradspiegel zusätzlich beim TÜV eintragen lassen zu müssen, sollten Sie von Vornherein darauf achten, dass diese die Vorschriften der Regelung ECE-R81 erfüllen.

  • Die nächste Bedingung ist ein konvexes Spiegelglas (mit Wölbung), eine Einstellbarkeit und ein maximaler Winkel von 55° zwischen Spiegel und Auge.
  • Fahrt Ihr ein älteres Fahrzeug mit StVZO Zulassung, so genügt eine Fläche von 60cm².
  • Ein Spiegel wurde generell erst ab 1961 zur Pflicht und 1990 folgte der 2. Spiegel.
  • Auch hatte die gute alte StVZO keine Probleme mit Plan-Spiegeln, die lediglich eine glatte Oberfläche besitzen.
  • Der oder die Spiegel müssen zudem in einem Mindestabstand von 28 cm zur Fahrzeugmitte befestigt sein

So müssen die Motorradspiegel u. a. Bei nicht runden Spiegeln muss die Spiegelfläche mindestens so groß sein, dass ein Kreis mit einem Durchmesser von 78 mm darin Platz hätte.

Wollen Sie sichergehen, dass Ihre Spiegel die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, sollten Sie sich für ein Modell entscheiden, dass laut Hersteller e-geprüft bzw. ECE-zertifiziert ist. Weitere mögliche Kaufkriterien sind z. B. das Material, die Form oder die Einstellbarkeit.

Wird ein neuer Rückspiegel am Motorrad montiert, sollte darauf geachtet werden, dass dieser ein E-Prüfzeichen aufweist. Rückspiegel ohne E-Prüfzeichen können bei einer Kontrolle Probleme darstellen. Außerdem ist beim Rückspiegel auf die Form zu achten.

Werden die Rückspiegel bei einem Motorrad ersetzt oder neue Spiegel gewählt, müssen sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechend. Das bedeutet, der gewählte Rückspiegel muss ein E-Prüfzeichen aufweisen! Der ausgewählte Rückspiegel sollte auf der Rückseite ein kleines Icon aufweisen.

Das E-Prüfzeichen zeigt eindeutig, dass dieser Motorradspiegel oder der Hersteller des Spiegels nach den Vorschriften der Europäischen Union geprüft wurde. Wurde ein Rückspiegel ohne E-Prüfzeichen gekauft, darf er nicht montiert werden!

Weist ein Rückspiegel kein E-Prüfzeichen auf, aber es besteht ein Teilgutachten, kann mit diesem eine Eintragung durch den TÜV vorgenommen werden. Diese Vorgehensweise ist in der Regel mit einem größeren Zeitaufwand verbunden. Zudem kann der TÜV den Rückspiegel, falls die gesetzlichen Anforderungen nicht eingehalten wurden, abweisen.

Um keine Probleme bei einer Verkehrskontrolle zu bekommen, muss ein Rückspiegel die gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Rückspiegel in unterschiedlichen Formen müssen ein Mindestmaß aufweisen, das sie in einen 78 mm Durchmesser großen Kreis passen.

Erstzulassung ab dem 01.01.1990: 2 Rückspiegel sind dann verpflichtend, wenn das Motorrad eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h überschreitet.

Möchte man einen neuen Rückspiegel auf seinem Motorrad montieren, ist bei der Wahl auf einige Faktoren zu achten:

  • die Größe und Form des Spiegels: Er sollte aerodynamisch, ästhetisch und groß genug sein, um ausreichende Sicht zu bieten.
  • das E-Prüfzeichen: Der Spiegel muss unbedingt ein E-Prüfzeichen aufweisen!

Rückspiegel können ein Motorrad aufwerten und stellen sicher, dass der Verkehr hinter dem Motorrad ebenfalls gut überblickt werden kann. Für Motorradfahrer besteht im Bereich der Auswahl im Großen und Ganzen freie Wahl der Spiegel, um dem Motorrad noch mehr Ausdruck zu verleihen.

Wichtig ist bei der Wahl der Rückspiegel nur das E-Prüfzeichen! Im Handel finden sich für jedes Motorrad unzählige verschiedene Größen, Formen und Farben von Rückspiegeln.

Wenn der Rückspiegel dieses Zeichen trägt, hat er die nach EG-Recht geforderte Mindestgröße von 69 cm2 oder mehr. Bei Spiegeln ohne Prüfzeichen muss die Spiegelfläche bei einer Erstzulassung nach dem 1. Januar 1990 laut StVZO mindestens 60 cm2 betragen. Bei einem runden Spiegel zum Beispiel entspricht das einem Durchmesser von etwa 87 mm.

An einer Honda SC24 darfst Du gerne Spiegel ohne e-Zeichen verbaut haben. Vor Einführung der ECE-Homologation war der Spiegel kein Bauteil, für das eine Bauartgenehmigung vorliegen musste.

Zusammenfassung der Anforderungen

Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Anforderungen an Motorradspiegel zusammen:

Kriterium Anforderung
ECE-Prüfzeichen Erforderlich für ECE-homologierte Fahrzeuge
Mindestspiegelfläche 69 cm² (mit ECE-Prüfzeichen), 60 cm² (ohne ECE-Prüfzeichen, Erstzulassung nach 1.1.1990)
Mindestabstand zur Fahrzeugmitte 28 cm
Anzahl der Spiegel 1 (bis 50 km/h), 2 (über 50 km/h, Erstzulassung nach 1.1.1990)
Einstellbarkeit Erforderlich
Blickwinkel Maximal 55 Grad

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