E-Scooter erfreuen sich wachsender Beliebtheit und sind aus dem Stadtbild vielerorts nicht mehr wegzudenken. Doch wo genau dürfen diese elektrischen Tretroller eigentlich gefahren werden? Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen und gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die geltenden Regeln.
Grundlagen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (EKFV)
Die Frage "Wo darf ich mit dem E-Scooter fahren?" regelt seit 2019 die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (EKFV). Diese Regelung legt unter anderem fest, dass E-Roller und Segways mindestens 6 km/h und maximal 20 km/h schnell sein dürfen. E-Scooter dürfen nicht mehr als 500 Watt Leistung haben und ohne Fahrer nicht mehr als 55 kg wiegen.
Der elektrische Tretroller benötigt zudem folgende Mindestausstattung:
- Beleuchtung vorne und hinten (auch abnehmbar möglich)
- Klingel
- Gelbe Reflektoren an den Seiten oder reflektierende Weißwandreifen
- Zwei voneinander unabhängige Bremsen (wobei eine Bremse allein mindestens 44 Prozent der Mindestbremskraft aufbringen muss)
Damit Sie im Straßenverkehr einen E-Scooter fahren dürfen, benötigt das Fahrzeug eine Betriebserlaubnis. Mittlerweile beantragen die meisten Hersteller eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) beim Kraftfahrtbundesamt. Damit entfällt die teure und aufwendige Einzelabnahme der Roller bei einem Prüfinstitut wie dem TÜV.
Versicherungspflicht und Kennzeichen
Die Verordnung sieht vor, dass Sie ähnlich wie beim Mofa oder einem 50-ccm-Motorroller mindestens eine spezielle Haftpflichtversicherung abschließen müssen. Sie erhalten ein Versicherungskennzeichen, das wie beim Mofa vom 01.03. eines Jahres bis zum 28.02. des Folgejahres gilt. Das Folienkennzeichen sieht aus wie ein Mofa-Kennzeichen, ist aber kleiner. Das Kennzeichen muss hinten auf dem E-Scooter gut sichtbar befestigt sein, wenn Sie auf öffentlichen Wegen E-Scooter fahren möchten.
Der Gesetzgeber verlangt wie beim Auto eine Haftpflichtversicherung, damit Sie am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine Teilkasko-Versicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung abzuschließen. Dann greift die Versicherung auch bei:
- Diebstahl
- Naturgewalten (z. B. Hagel, Überschwemmung)
- Grober Fahrlässigkeit
- Explosion oder Brand (Bedenken Sie die Brandgefahr durch den Akku!)
- Kurzschluss in der Verkabelung
- Zusammenstoß mit Tieren
Führerschein und Alter
Um einen E-Scooter zu fahren, benötigen Sie keinen Führerschein. Allerdings dürfen Jugendliche erst ab einem Alter von 14 Jahren E-Roller fahren.
Der erste Gesetzentwurf sah eine Helmpflicht vor, diese wurde in der gültigen Fassung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung jedoch wieder verworfen. Trotzdem ist ein Helm sehr empfehlenswert. Denn eine Vollbremsung bei 20 km/h führt schnell zum Sturz. Außerdem schätzen viele andere Verkehrsteilnehmer die elektrischen Tretroller falsch ein oder übersehen sie ganz und schneiden sie.
Wo dürfen E-Scooter fahren?
Seit Anfang 2017 ermöglicht eine Gesetzesänderung in Deutschland E-Rollern die Benutzung von Radwegen, wenn dort das Zusatzschild „E-Bike frei“ angebracht wurde. Freigeben sind diese Radwege nur für E-Roller mit einer Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h. Elektroroller bis 45 km/h dürfen nach wie vor nicht auf Radwegen fahren.
Wenn die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 60 km/h liegt, darfst du in Deutschland mit deinem Elektroroller auf der Autobahn fahren. Alle versicherungspflichtigen Zweiräder werden wie Autos geparkt, denn für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen gelten die gleichen Regeln wie für alle anderen Kraftfahrzeuge. Auf Gehwegen darf grundsätzlich nur geparkt werden, wenn es durch entsprechende Verkehrszeichen erlaubt wird. Nicht immer gibt es genügend Platz und gerade in der Dunkelheit gefährden auf dem Bürgersteig geparkte Motorräder oder Elektroroller Fußgänger. Der Besitz eines Elektrorollers bedeutet entspanntes Parken und hilft darüber hinaus auch Zeit- sowie Stau-Probleme zu umgehen. Mit dem Elektroroller - egal ob 25 km/h oder 45 km/h - darfst du in allen Umweltzonen fahren.
E-Scooter sind auf dem Gehweg verboten. Fahren dürfen sie auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen. Nur wenn es keinen Radweg gibt, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Durch Fußgängerzonen darf man nur rollen, wenn das mit einem Zusatzschild ausdrücklich erlaubt wird. Das gilt auch für Radfahrer.
Radwege und Fußgängerzonen
Gekennzeichnete Radwege müssen benutzt werden. Sonstige Radwege, die mit einer gestrichelten Linie gekennzeichnet sind, dürfen befahren werden. Auf E-Bike-, Rennrad- oder Fahrrad-Fahrer kann ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro zukommen, wenn sie sich nicht an diese Regeln halten. Nur Kinder unter 8 Jahren müssen auf dem Fußweg Radfahren.
E-Scooter dürfen am Straßenrand, auf dem Gehweg und - wenn Fußgängerzonen für E-Scooter freigegeben wurden - auch in Fußgängerzonen abgestellt werden.
Alkohol und andere Regeln
Für E-Scooter-Fahrer gelten dieselben Grenzwerte wie für Autofahrer. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: In der Regel sind das 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Dagegen liegt sogar eine Straftat vor, wenn man bei einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist. Andere Grenzen gelten für Radler: Bis 1,5 Promille darf man Radfahren.
Laut Bußgeldkatalog 2022 dürfen Sie Kopfhörer auf dem Fahrrad oder E-Scooter tragen und Musik hören oder telefonieren. Allerdings muss die Lautstärke der Musik so gering sein, dass Warnsignale wie Sirenen oder Klingeln noch wahrgenommen werden können. Aber: Wenn Sie einen Unfall verursachen, weil sie zu laut Musik gehört haben, können Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzengeld auf Sie zukommen.
E-Scooter auf dem Fahrradweg: Eine gute Idee?
Mit einem E-Scooter auf dem Fahrradweg zu fahren, kann aus mehreren Gründen eine gute Idee sein. Du entgehst damit dem Verkehr auf der Straße, fährst eine ebenmäßige Fläche entlang und genießt eine entspannte Fahrt. Doch ist es erlaubt, mit dem E-Scooter den Fahrradweg zu nutzen?
Gemäß § 10 Absatz 1 der Elektrokleinfahrzeug Verordnung dürfen E-Scooter den Fahrradweg ebenfalls benutzen. Damit wird zusätzlich auch der Verkehr auf der Straße entlastet. Dennoch dürfen E-Scooter nicht nur den Fahrradweg benutzen, sondern auch die Fahrbahnen - wenn es auch für E-Roller keinen entsprechenden Fahrradweg gibt. Als E-Scooter-Fahrer bist Du in diesem Fall den Fahrradfahrern gleichgesetzt und musst Dich an die entsprechenden Vorschriften halten.
Die zugelassene Geschwindigkeit von E-Scootern auf dem Radweg ist auf maximal 20 km/h festgesetzt worden.
Gehwegbenutzung verboten
Da das Nutzen von E-Scootern auf dem Fahrradweg erlaubt ist, kannst Du dann auch den Gehweg benutzen? Nein, das ist nicht der Fall, auch wenn Du dies sicherlich schon öfters beobachtet hast. Den entsprechenden Gesetzestext dazu findest Du unter § 10 Absatz 3 der Elektrokleinfahrzeug Verordnung.
Solltest Du mit Deinem Elektroroller anstatt des Fahrradweges den Gehweg befahren, musst Du absteigen. Die genaue Höhe der Strafe ist dabei von den lokalen Gesetzen und Vorschriften abhängig. Es können sogar Bußgelder von mehreren hundert Euro verhängt werden, sollte man Dich erwischen.
Es ist außerdem noch zu beachten, dass spezifische E-Scooter-Verkehrsregeln für die Situation in Deutschland gelten. Im Ausland könnte es verboten sein mit dem E-Scooter den Fahrradweg zu benutzen.
Weitere wichtige Regeln
- Wenn Du außerorts mit Deinem E-Scooter auf dem Fahrradweg fährst und dieser endet, dann darfst Du den Seitenstreifen der Fahrbahn nutzen.
- So darfst Du mit dem E-Scooter den Fahrradweg nur nutzen, wenn er auf maximal 20 km/h zugelassen ist.
- Außerdem ist es untersagt, mit dem E-Scooter in der Fußgängerzone zu fahren.
Indem Du die Regelungen einhältst, leistet Du Deinen Beitrag dazu, dass E-Scooter auf Fahrradwegen weiterhin akzeptiert sind.
ADFC-Tipps bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen
Elektrokleinstfahrzeuge brauchen eine spezielle Haftpflichtversicherung, nachgewiesen durch eine Plakette. Nach einem Unfall sollte sie abgeschrieben oder fotografiert werden.
Außerdem Personalien der Person notieren, die den Elektrotretroller gefahren hat. Es ist nicht möglich, den Halter/die Halterin - zum Beispiel die Verleihfirma - für den Schadensersatz verantwortlich zu machen.
Geschädigte sind deshalb darauf angewiesen, der fahrzeugführenden Person ein Verschulden nachzuweisen. Das kann ein Verstoß gegen die besonderen Verhaltensregeln sein oder Missachtung von Vorschriften zur Beleuchtung oder zur Vorfahrt.
Beteiligte an einem Unfall sind nach § 34 StVO verpflichtet, Namen und Anschrift anzugeben sowie ihren Führerschein vorzuweisen. Sind sie dazu nicht bereit, sollte man die Polizei zur Unfallstelle zu rufen.
Obwohl die eKFV ein Handzeichen vor dem Abbiegen vorschreibt, lassen viele lieber beide Hände an der Lenkstange. Mit nur einer Hand am Lenker kann die Fahrt wackelig werden, und nach Loslassen des Drehgriffs schaltet sich der Motor ab.
Die Verhaltensregeln in § 11 Abs. 4 eKFV berücksichtigen, dass E-Tretroller auf Anlagen für den Radverkehr nur zu Gast sind: „Wer ein Elektrokleinstfahrzeug auf Radverkehrsflächen führt, muss auf den Radverkehr Rücksicht nehmen und erforderlichenfalls die Geschwindigkeit an den Radverkehr anpassen. Wer ein Elektrokleinstfahrzeug führt, muss schnellerem Radverkehr das Überholen ohne Behinderung ermöglichen.“
Einer der häufigsten Verstöße scheint die Personenbeförderung zu sein, obwohl diese gleich doppelt verboten ist - von der eKFV und den Verleihbedingungen.
Geplante Neuregelungen
Die Elektrokleinstfahrzeugverordnung wird aktuell nach einer sogenannten Evaluation überarbeitet, weil die Zahl der Unfälle mit schweren Personenschäden steigt. Um die Verkehrssicherheit zu verbessern, hat das Bundesverkehrsministerium einen Entwurf für Neuregelungen vorgelegt.
Das bedeutet im Kern, dass immer dort, wo der Radverkehr freigegeben ist, automatisch auch der Verkehr mit E-Scootern freigegeben sein soll. Auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen, die durch Zusatzzeichen für E-Scooter freigegeben sind, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und besonderer Rücksichtnahme gefahren werden. Für Sharing-E-Scooter soll das Parken auf Gehwegen und in Fußgängerzonen verboten werden.
E-Scooter-Fahrer sollen Radwege nur benutzen müssen, wenn die Benutzungspflicht auch für Radfahrer angeordnet ist. An einem Grünpfeil für Radfahrer sollen E-Scooter-Fahrer künftig nun auch bei Rotlicht unter denselben Bedingungen wie Radfahrer abbiegen dürfen. Neu zugelassene E-Scooter sollen zukünftig verpflichtend mit Blinkern ausgestattet sein. Zudem brauchen sie eine technisch voneinander getrennte Vorder- und Rückbremse.
Nach Angaben des Verkehrsministeriums soll die Verordnung voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 in Kraft treten.
Bußgelder bei Verstößen
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Bußgelder für verschiedene Verstöße:
| Tatbestand | Bußgelder |
|---|---|
| Bei Rot über die Ampel | zwischen 60 und 180 € |
| Fahren auf dem Gehweg | 15 bis 30 € |
| Fahren auf der Autobahn | 20 € |
| Fahren ohne Versicherungskennzeichen | 40 € |
| Fahren ohne Betriebserlaubnis | 70 € |
| Nebeneinander fahren | 15 bis 30 € |
| Elektronisches Gerät (z.B. Handy) benutzt | 100 €, 1 Punkt |
Verhaltensregeln und Tipps für E-Scooter-Fahrer
- Üben Sie das Auf- und Absteigen, Anfahren und Bremsen an Orten mit wenig oder keinem Straßenverkehr.
- Tragen Sie zur eigenen Sicherheit stets einen Helm.
- Achten Sie darauf, dass Ihr E-Scooter verkehrssicher ist.
- Fahren Sie vorausschauend und rechnen Sie mit Fehlern anderer Verkehrsteilnehmer.
- Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen.
- Verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen.
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