Dürfen E-Scooter auf dem Radweg fahren? Alles, was Sie wissen müssen

E-Scooter erfreuen sich in vielen Großstädten großer Beliebtheit. Sie sind eine flexible und umweltfreundliche Alternative zum Auto, besonders in Städten. Doch wo dürfen sie eigentlich fahren? In diesem Artikel beantworten wir die Frage, ob E-Scooter auf dem Radweg fahren dürfen und welche Regeln dabei zu beachten sind.

Was sind Elektrokleinstfahrzeuge?

E-Scooter, auch bekannt als E-Tretroller, haben einen elektrischen Antrieb und gehören in die Kategorie Kraftfahrzeuge. Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) vom 15. Juni 2019 regelt, was man mit E-Scootern darf und was nicht. Diese Verordnung gilt für E-Scooter und Segways, nicht aber für Airwheels, Hoverboards oder E-Skateboards.

Elektrotretroller sind Kraftfahrzeuge und nicht - wie Tretroller mit Muskelkraftantrieb - Fortbewegungsmittel, die zum Fußverkehr zählen.

Unter die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) fallen Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit zwischen sechs und 20 km/h. Sie haben folgende Merkmale:

  • Fahrzeug ohne Sitz (selbstbalancierendes Fahrzeug auch mit Sitz)
  • Eine Lenk- oder Haltestange
  • Eine Nenndauerleistung von nicht mehr als 500 Watt
  • Begrenzte Abmessungen und Masse (u. a. eine Gesamtbreite bis 700 mm und eine maximale Fahrzeugmasse bis 55 kg)

Nicht zugelassen sind: Geräte ohne Lenk- oder Haltestange wie Monowheels, Hoverboards oder Skateboards mit Elektroantrieb. Die „Mobilitätshilfenverordnung“ für den Segway ist außer Kraft getreten - Segways fallen nun unter die eKFV.

Wo dürfen E-Scooter fahren?

Mit dem E-Scooter darf man nicht überall fahren, wo man möchte: E-Scooter gehören z.B. immer auf den Radweg. Gemäß § 10 Absatz 1 der Elektrokleinfahrzeug Verordnung dürfen E-Scooter den Fahrradweg ebenfalls benutzen. Fahrer eines E-Scooters sind dazu verpflichtet, Radwege und Radfahrstreifen zu benutzen.

Sind diese nicht vorhanden, muss auf die Straße ausgewichen werden. Auf dem Gehweg darf selbstverständlich nicht gefahren werden. Mit dem E-Scooter quer durch die Fußgängerzone, das ist ohne Zusatzschild leider verboten. Hier haben zu Fuß Gehende "Vorfahrt"/Vorrang und dürfen nicht gefährdet werden.

Zonen, die für den Radverkehr freigegeben sind, gelten nicht automatisch für E-Scooter, es sei denn sie sind mit einem Zusatzschild für E-Scooter ausgezeichnet. Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen hat der Fußverkehr Vorrang und darf nicht behindert werden. Schieben ist erlaubt.

Die wichtigsten Regeln im Überblick:

  • Radwegbenutzungspflicht: E-Scooter müssen Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen benutzen.
  • Straßennutzung: Nur wenn keine Radwege vorhanden sind, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden.
  • Gehwegverbot: Das Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist verboten, es sei denn, es gibt ein entsprechendes Zusatzschild.

Was passiert, wenn man sich nicht an die Regeln hält?

Solltest Du mit Deinem Elektroroller anstatt des Fahrradweges den Gehweg befahren, musst Du absteigen. Solltest Du mit dem E-Scooter statt des Fahrradwegs den Gehweg benutzen, kann dies zudem teuer werden. Die genaue Höhe der Strafe ist dabei von den lokalen Gesetzen und Vorschriften abhängig. Es können sogar Bußgelder von mehreren hundert Euro verhängt werden, sollte man Dich erwischen.

Geschwindigkeit und Führerschein

Die zugelassene Geschwindigkeit von E-Scootern auf dem Radweg ist auf maximal 20 km/h festgesetzt worden. Ein Führerschein ist nicht erforderlich. Auch muss das Mindestalter (ab 14 Jahre) stimmen.

So darfst Du mit dem E-Scooter den Fahrradweg nur nutzen, wenn er auf maximal 20 km/h zugelassen ist.

Weitere wichtige Regeln

Wer die Fahrt mit dem E-Scooter genießen möchte, sollte sich eine gewisse Regelkenntnis aneignen, denn vieles was wir tagtäglich beobachten, ist nicht erlaubt. Zu zweit auf einem E-Tretroller zu fahren, ist zum Beispiel verboten.

Die Promillegrenzen gelten auch für E-Scooterfahrten. Telefonieren mit dem Handy während der Fahrt, kostet Dich unter Umständen 100 Euro Bußgeld. Dennoch muss vor dem Abbiegen ein Handzeichen gegeben werden, wenn der E-Scooter keine Blinker hat, die genutzt werden können. Das Handzeichen muss vor dem Abbiegen oder dem Spurwechsel gemacht werden. Beim Abbiegevorgang selber sollte man unbedingt beide Hände am Lenker haben.

Was man beachten sollte:

  • Wenn Du außerorts mit Deinem E-Scooter auf dem Fahrradweg fährst und dieser endet, dann darfst Du den Seitenstreifen der Fahrbahn nutzen.
  • Außerdem ist es untersagt, mit dem E-Scooter in der Fußgängerzone zu fahren.

Promillegrenze für E-Scooter-Fahrer

Für E-Scooter-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: in aller Regel sind das 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist.

Wichtig: Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille - sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den Roller-Lenker.

Technische Anforderungen und Versicherungspflicht

Ein E-Scooter benötigt eine Haftpflicht-Versicherungsplakette und eine Betriebserlaubnis. Elektrokleinstfahrzeuge brauchen eine spezielle Haftpflichtversicherung, nachgewiesen durch eine Plakette. Nach einem Unfall sollte sie abgeschrieben oder fotografiert werden.Außerdem Personalien der Person notieren, die den Elektrotretroller gefahren hat. Es ist nicht möglich, den Halter/die Halterin - zum Beispiel die Verleihfirma - für den Schadensersatz verantwortlich zu machen.

Ein Scooter muss, um eine Betriebserlaubnis zu erhalten, bestimmte technische Anforderungen erfüllen:

  • Vorder- und Rücklicht
  • Zwei Bremsen
  • Klingel
  • Reflektoren
  • Versicherungskennzeichen

Nur wenn ein E-Scooter diese Merkmale aufweist, darf er auf der Straße gefahren werden.

Bußgelder bei Verstößen

Verstöße gegen die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung können mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Wer zum Beispiel auf dem Gehweg fährt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Auch das Fahren ohne Versicherung oder mit einem nicht zugelassenen E-Roller ist teuer. Zusätzliche Verstöße wie das Ignorieren roter Ampeln, das Fahren zu zweit oder Telefonieren während der Fahrt kosten ebenfalls Geld und führen zu Punkten im Fahreignungsregister.

Bußgelder im Überblick:

Tatbestand Bußgelder
Bei Rot über die Ampel zwischen 60 und 180 €
Fahren auf dem Gehweg 15 bis 30 €
Fahren auf der Autobahn 20 €
Fahren ohne Versicherungskennzeichen 40 €
Fahren ohne Betriebserlaubnis 70 €
Nebeneinander fahren 15 bis 30 €
Elektronisches Gerät (z.B. Handy) benutzt 100 €, 1 Punkt

Tipps für eine sichere Fahrt

Cool oder uncool, obwohl es keine Pflicht ist, empfehlen wir das Tragen eines Helms zu Deiner Sicherheit. Mit einer Hand E-Scooter zu fahren kann sehr wackelig sein und zu Unfällen führen.

…und bitte, bevor Du deinen Leih-Scooter abstellst, nimm Rücksicht. Stell ihn einfach so ab, als wäre es dein eigener.

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