Dürfen Kinder E-Bike fahren? Regeln und Sicherheitshinweise

Auf den Straßen und Fahrradwegen Deutschlands hat die elektrische Revolution bereits Einzug gehalten. Wo früher nur die Muskelkraft das Fahrrad vorantrieb, sorgen heute E-Bikes und Pedelecs für zusätzlichen Schub. Immer mehr Menschen erfreuen sich an den Vorteilen von E-Bikes und S-Pedelecs und entscheiden sich somit für die schnelle, einfache und bequeme Art der Fortbewegung. Gleichzeitig stellen E-Bikes und S-Pedelecs eine günstigere und umweltfreundlichere Alternative zum Auto dar.

Doch wie angemessen sind E-Bikes für Kids? - Strom statt Kondition? Kauften bisher meist nur Erwachsene E-Bikes, sind mittlerweile auch E-Bikes für Kinder und Jugendliche immer mehr gefragt. E-Bikes: Auf den Radwegen in RLP nicht mehr wegzudenken, immer mehr Menschen fahren sie - auch immer mehr Kinder und Jugendliche. Ist das sinnvoll für Kids? Radeln mit dem "E" ein Trend, der 2024 nicht mehr boomt, aber anhält, bestätigt Fahrradhändler Thorsten Große aus Koblenz.

Was ist ein E-Bike und was ein Pedelec?

Die Begriffe stehen für unterschiedliche Arten von Fahrrädern mit Motor. Es ist wichtig, die Unterschiede zu kennen, um die geltenden Regeln zu verstehen.

Eigentlich meinen e-Bike und Pedelec nicht ein und dasselbe und trotzdem wird der Begriff e-Bike häufig auch dafür verwendet, wenn von einem Pedelec die Rede ist. Verwirrend? Einen richtigen Unterschied gibt es nicht. Das Pedelec kann man eher als Teilbereich der E-Bikes sehen.

Der Begriff "E-Bike" bezieht sich üblicherweise auf ein einspuriges Fahrzeug, das mit einem Elektromotor ausgestattet ist. Insbesondere versteht man darunter das Elektrofahrrad: Ein Fahrrad mit elektrischem Hilfsmotor. Teilweise wird dieses auch als Pedelec oder Speed-Pedelec (S-Pedelec, bis 45 km/h) bezeichnet.

Bei einem Pedelec handelt es sich um ein sogenanntes unterstützendes Elektrofahrrad. Dieses wird weder ausschließlich durch Muskelkraft, noch ausschließlich maschinell angetrieben, sondern ist eine Kombination beider Antriebsarten.

Pedelec (bis 25 km/h)

Ein Pedelec steht für Pedal Electric Cycle und bezeichnet ein Fahrrad, das mit Muskelkraft und einem unterstützenden Elektromotor betrieben wird. Tritt der Fahrende in die Pedale, wird er vom eingebauten Motor unterstützt. Wenn man mit dem Treten aufhört, hört auch der Motor auf, man spricht hier von Fahrrädern mit elektrischer Tretunterstützung. Die Motorleistung nimmt bei Pedelecs also progressiv ab.

Der Motor schaltet sich allerdings nur zu, wenn die Pedale getreten werden. Die Unterstützung des Motors darf maximal bei 250 Watt liegen und die Geschwindigkeit muss auf 25 km/h begrenzt sein. Diese Bedingungen haben rechtliche Hintergründe: Nur unter diesen Voraussetzungen ist ein Pedelec einem Fahrrad gleichgestellt und ist beispielsweise nicht extra versicherungspflichtig. Die Anfahrhilfe darf zudem auf maximal 6 km/h beschleunigen.

Pedelecs werden unter folgenden Voraussetzungen juristisch wie Fahrräder behandelt:

  • Motor mit einer maximalen Nenndauerleistung von 250 Watt.
  • Mit zunehmender Geschwindigkeit wird die Tretunterstützung progressiv verringert.

S-Pedelec (bis 45 km/h)

S-Pedelecs bieten ebenfalls eine Tretunterstützung, mit dem Unterschied, dass sie ihre Motorunterstützung nicht schon bei 25 km/h abschalten, sondern erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Ohne Tretunterstützung, also per Gashebel, sind 20 km/h erlaubt.

S-Pedelecs sind ebenfalls, wie E-Bikes, rechtlich keine Fahrräder, sondern Kleinkrafträder.

E-Bike

Ein e-Bike bezeichnet ein Elektrorad, das unabhängig von der Trittleistung des Fahrers eingesetzt werden kann. Meistens gibt es einen Gashebel oder einen Beschleunigungshebel.

Rechtliche Aspekte und Altersbeschränkungen

Was in der Umgangssprache E-Bike genannt wird, kann verkehrsrechtlich ganz unterschiedlich eingeordnet sein. Das häufigste E-Bike ist eigentlich ein Pedelec - ein „pedal electric cycle“, auch wenn sich dieser Begriff in der Umgangssprache nicht durchgesetzt hat. Gemeint ist damit ein Fahrrad, bei dem ein Elektromotor mitschiebt, wenn in die Pedale getreten wird, und auch nur dann.

Elektrofahrräder bis 25 km/h gelten als Fahrräder. Seit März 2017 gelten Pedelecs laut Straßenverkehrsordnung als Fahrrad, wenn sie mit Muskelkraft und einem unterstützenden Elektromotor mit maximal 250 Watt betrieben werden. Die Geschwindigkeit muss zudem auf 25 km/h begrenzt sein. Eine Anfahrhilfe ist zulässig.

In Deutschland gibt es keine allgemeine Altersbeschränkung für die Nutzung von klassischen Pedelecs. Alle Pedelec-Modelle, die nicht schneller als 25 km/h fahren, sind rechtlich immer noch Fahrräder. Dafür gibt es keine Altersbeschränkung.

Allerdings: Vor allem für Jugendliche, die schon gut Fahrrad fahren, könne es auch ein Anreiz sein, so ein Bike im Alltag zu nutzen, so der ADFC-Sprecher, zum Beispiel, wenn man in einer bergigen Region wohne. Bei einer Familien-Urlaubstour durch die Berge könnten Jugendliche so auch ihr eigenes Gepäck auf dem Rad mitnehmen, ohne dass es zu schwer wird. Erwachsene sollten sich immer der Geschwindigkeit der Kinder anpassen und nicht umgekehrt, so der ADFC-Sprecher.

Es gibt auch kein Mindestalter. Wegen der Eigenarten beim Beschleunigen sollten Kinder bis 14 Jahre trotzdem nicht mit einem Pedelec fahren.

Für E-Bikes, die eine Geschwindigkeit von 45 km/h erreichen können - auch Speed-Pedelecs genannt - gibt es einige spezielle Regeln, die du beachten musst.

Mindestalter für verschiedene E-Bike-Typen:

  • E-Bike bis 20 km/h und max. 500 Watt: Mindestalter 15 Jahre, Mofaprüfbescheinigung.
  • E-Bike bis 25 km/h: Mindestalter 15 Jahre, Mofaprüfbescheinigung.
  • E-Bike bis 45 km/h: Mindestalter 16 Jahre, Führerschein der Klasse AM.
  • S-Pedelecs: Das Mindestalter des Fahrers beträgt 16 Jahre.

Sicherheitsaspekte und Empfehlungen

Kinder und Jugendliche sind im Straßenverkehr besonders gefährdet. Kinder müssten erst einmal die Fähigkeit entwickeln, Fahrrad zu fahren. "Ich würde niemals ein E-Bike als erstes Fahrrad empfehlen, um darauf fahren zu lernen", sagt Bäuml.

Es gibt gute Gründe für diese Sicherheitsbedenken: Kinder und Jugendliche verunglücken bereits überdurchschnittlich häufig im Straßenverkehr, wie auch der jüngste Jahresbericht des Statistischen Bundesamtes zeigt. Kinder sollten sicher Fahrradfahren können, bevor sie ein E-Bike fahren.

Sportwissenschaftler, Gesundheitsexperte und Autor Ingo Froböse hält ein E-Bike für Kinder und Jugendliche aus sportmedizinischer Sicht für nicht empfehlenswert: "Kinder müssen Anstrengung lernen und erfahren. Sie brauchen, um bestimmte Wachstumsreize zu provozieren, dringend einen Reiz, der alles das, was noch wachsen soll, so stimuliert, dass es auch wachsen kann." Und da sei ein E-Bike im Kindes- und Jugendalter eher eine Wachstumsbremse als ein Wachstumsbeschleuniger, so Froböse.

Hier einige Aspekte, die Eltern bei der Entscheidung für oder gegen ein E-Bike für ihr Kind berücksichtigen sollten:

  • Welche Aktivitäten planen wir mit dem E-Bike?
  • Muss mein Kind wirklich mit mir mithalten können?
  • Ist mein Kind sicher genug im Straßenverkehr?
  • Hat mein Kind die Fähigkeiten, mit einem E-Bike umzugehen?
  • Wäre ein leichtes Kinderrad ohne Motor die kindgerechtere Alternative?
  • Lohnt sich die Investition, wenn mein Kind schnell wächst und es das E-Bike möglicherweise nur kurze Zeit nutzen kann?

Helmpflicht und Schutzausrüstung

Es gibt keine Helmpflicht für Fahrräder. Auch Pedelecs werden rechtlich wie Fahrräder behandelt. Empfohlen wird er trotzdem. Ein Helm schützt den Kopf bei Sturz oder Unfall vor Verletzungen oder mildert sie zumindest. Er sollte ein CE-Prüfzeichen haben und gut passen.

Anders sieht es bei E-Bikes bis 25 km/h und S-Pedelecs aus. Wenn Ihr E-Bike in die Kategorie „Helmpflicht“ gehört, müssen Sie sich genau wie Roller- oder Motorradfahrer auch daran halten.

Fahrzeugtyp Helmpflicht
Pedelec (bis 25 km/h) Nein (Empfohlen)
S-Pedelec (bis 45 km/h) Ja
E-Bike bis 25 km/h ohne Tretunterstützung Ja

Verkehrsregeln und Bußgelder

Pedelecs mit einer Unterstützung bis 25 km/h dürfen Fahrradwege benutzen. S-Pedelecs, die bis zu 45 km/h schnell sind, dürfen weder innerorts noch außerorts auf Radwegen fahren, auch nicht mit ausgeschaltetem Motor oder leerem Akku. E-Bikes ohne Tretunterstützung, die die Geschwindigkeit eines Mofas erreichen, müssen innerorts ebenfalls die Straße benutzen.

Sollten Sie dennoch unerlaubterweise mit einem E-Bike oder S-Pedelec auf dem Radweg unterwegs sein und von der Polizei angehalten werden, droht ein Bußgeld. Wie hoch dieses ausfällt, kommt auf die Situation an: Das reine Fahren auf dem Radweg kostet 15 Euro - mit Behinderung sind es 20 Euro, mit Gefährdung 25 Euro und bei einem Unfall erhöht sich das Bußgeld auf 30 Euro.

Beim E-Bike-Tuning tappen viele in eine gefährliche Falle: Wer sein E-Bike aufmotzt, um die Motorunterstützung über die gesetzliche Grenze hinaus zu nutzen, riskiert den Verlust der Betriebserlaubnis und damit auch den Verlust des Versicherungsschutzes. Werden Sie mit einem getunten E-Bike erwischt, müssen Sie mindestens mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

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