Dürfen Mofas auf Radwegen fahren? Eine Übersicht für Deutschland

Die Frage, ob Mofas in Deutschland auf Radwegen fahren dürfen, ist nicht einfach zu beantworten. Es gibt klare Regeln, aber auch Ausnahmen, die es zu beachten gilt. Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die aktuelle Rechtslage.

Grundsatz: Mofas gehören auf die Straße

Laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) müssen Kraftfahrzeuge grundsätzlich die Fahrbahnen nutzen. Dies gilt auch für Mofas, da sie als motorisierte Kraftfahrzeuge gelten. Um herauszufinden, ob ein Mofa auf dem Fahrradweg darf, ist ein Blick in § 2 der StVO notwendig. Denn darin regelt der Gesetzgeber die allgemeinen Vorgaben zur Straßenbenutzung durch Fahrzeuge.

Das bedeutet: Auch ein Mofa, das nur 25 km/h fahren kann, ist ein motorisiertes Kraftfahrzeug und muss deshalb die Straße nutzen. Das Gleiche gilt für Mopeds, die 40 km/h schaffen. Als Kraftfahrzeuge dürfen Sie keine Fahrradwege nutzen.

Ausnahmen von der Regel

Allerdings sieht der Gesetzestext unter § 2 Abs. 4 StVO eine Sonderregelung für Mofas vor. Von der Regel gibt es allerdings zwei Ausnahmen.

  • Außerhalb geschlossener Ortschaften: Demnach dürfen Mofas außerorts auf dem Radweg fahren.
  • Zusatzzeichen: Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, mithilfe eines Zusatzzeichens auch innerorts Fahrradwege für Mofas freizugeben.

Gleichzeitig dient die allgemeine Freigabe von Radwegen außerorts auch dem Abbau des Schilderwaldes. Ist eine Nutzung durch Mofas auf bestimmten Streckenabschnitten nicht gewünscht, kann dies durch das Zusatzzeichen „keine Mofas“ (VZ 1012-33) angeordnet werden. Darüber hinaus besteht mithilfe des Zusatzzeichens 1022-11 auch die Möglichkeit, innerorts einen Radweg für Mofa freizugeben.

Beide Ausnahmen gelten nur für Fahrzeuge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können. Mopeds müssen also generell auf der Straße bleiben. Das ist auch in der Straßenverkehrsordnung festgelegt: "Durch ein Zusatzschild kann die Benutzung des Radweges innerhalb geschlossener Ortschaften durch Mofas gestattet werden." (1 StVO § 41 Abs.

Elektro-Mofas und E-Roller

Seit Anfang 2017 ermöglicht eine Gesetzesänderung in Deutschland E-Rollern die Benutzung von Radwegen, wenn dort das Zusatzschild „E-Bike frei“ angebracht wurde. Freigeben sind diese Radwege nur für E-Roller mit einer Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h. Elektroroller bis 45 km/h dürfen nach wie vor nicht auf Radwegen fahren.

So macht es seit Beginn des Jahres eine Gesetzesänderung möglich, dass Fahrradwege mit Elektromofas befahren werden dürfen. Allerdings ist beim E-Scooter kaufen auch Vorsicht geboten: Ein E-Mofa darf nicht mit einem Pedelec gleichgesetzt werden, denn solche Elektrofahrräder mit Tretunterstützung, die eine maximale Geschwindigkeit von 25 km/h erreichen, sind normalen Fahrrädern gleichgestellt und dürfen somit ohnehin auf Fahrradwegen fahren. Die Gesetzesänderung betrifft ferner Elektro-Mofas bzw. der E-Roller, die sich ohne Tretunterstützung fortbewegen und eine Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h erzielen. Diese Modelle sind der EG-Fahrzeugklasse L1e zugeordnet. Darüber hinaus wird ein Versicherungskennzeichen benötigt, wenn die E-Mofas im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Des weiteren sollten sie ihr 25 km/h EEC Zertifkat im Falle einer Polizei Kontrolle mitführen. Das 25 km/h EEC Zertifikat wird auch benötigt um das E-Moped bei der Versicherung anzumelden.

Sanktionen bei Verstößen

Auch wenn innerorts das Mofa auf dem Fahrradweg meist nicht erlaubt ist, bewertet der Gesetzgeber einen solchen Verkehrsverstoß lediglich als eine Ordnungswidrigkeit. Der Verkehrssünder muss daher nur mit einem Verwarnungsgeld rechnen.

Überblick: Wer darf wo fahren?

Nicht alle Zweiräder dürfen auf Radwegen oder Radschnellwegen fahren. Grundsätzlich gilt: Alle Zweiräder, die mit einem Motor betrieben werden oder mit Motorunterstützung schneller als 25 km/h fahren, dürfen nicht auf den Radweg. Dazu gehören E-Bikes (S-Pedelecs, 45 km/h), Motorroller (45 km/h), Motorräder, E-Lastenräder (45 km/h) und Mopedautos oder sogenannte Leichtautos.

Aber auch Inline-Skates, Rollschuhe, Skateboards und nicht motorisierte Tretroller dürfen nicht auf den Radwegen gefahren werden, da sie gesetzlich dem Fußverkehr gleichgestellt sind.

Hier eine tabellarische Übersicht, wer wo fahren darf:

Fahrzeugtyp Radweg erlaubt? Bedingungen
Mofa (max. 25 km/h) Ja, außerorts
Mofa (max. 25 km/h) Ja, innerorts Mit Zusatzzeichen "Mofa frei"
Moped (40 km/h) Nein
E-Roller (max. 25 km/h) Ja Mit Zusatzzeichen "E-Bike frei"
S-Pedelec (45 km/h) Nein
Inline-Skates, Rollschuhe, Skateboards Nein Fußverkehr

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