Motorrad Autobahn Regeln in Deutschland

Was ist bei einer Motorradreise nach oder durch Deutschland zu beachten? Welche Unterlagen musst Du mitbringen oder dabeihaben? Deutschland ist Mitgliedsstaat der EU. Daher ist die Einreise für alle EU-Bürger sehr einfach. Der Fahrzeugschein bzw. Der EU-Führerschein wird in Deutschland akzeptiert, Du musst also EU-Bürger keinen internationalen Führerschein mitführen. Für einen touristischen Aufenthalt ist für EU-Bürger der Personalausweis völlig ausreichend.

Voraussetzungen für Motorradfahrer

Voraussetzungen, um in Deutschland ein Motorrad mieten zu können:

  • Du musst mindestens 18 Jahre alt sein (kann je nach Motorradkategorie und lokalem Vermieter variieren).
  • In der Regel verlangen die Verleihstationen jedoch ein Mindestalter von 21 Jahren.

Grundsätzlich sollten alle Reisenden nach Deutschland, unabhängig von ihrem Herkunftsland, eine Auslandskrankenversicherung abschließen.

Schutzkleidung und Helmpflicht

Lediglich das Tragen eines Schutzhelms ist Pflicht. Dieser muss mit der ECE-Norm 22/06 versehen sein, um geeignet zu sein. Es ist jedoch unbedingt ratsam, sich mit entsprechender Schutzausrüstung zu schützen. Dazu gehören Handschuhe, Motorradstiefel, Nierengurt sowie eine mit Protektoren ausgestattete Jacke und Hose. Theoretisch ist Motorradfahren in Deutschland mit Turnschuhen und Jeans erlaubt. Manchmal kannst Du auch „Verrückte“ auf der Straße sehen, bekleidet mit einer Short oder Badehose, speziell das weibliche Geschlecht. Die Straßenverkehrsordnung macht keine besonderen Vorgaben für Schutzkleidung.

Warnweste, Verbandkasten und Warndreieck

Gesetzlich ist nur eine Warnweste pro Fahrzeug vorgeschrieben und dies gilt auch für Motorradfahrer. Alle Motorradfahrer, die bei einer Panne oder einem Unfall außerhalb geschlossener Ortschaften das Motorrad verlassen müssen, müssen eine Warnweste tragen. Ein Erste-Hilfe-Kasten oder ein Warndreieck müssen nicht mitgeführt werden.

Geschwindigkeitsbegrenzungen auf der Autobahn

Bei Motorrädern und Autos ist die Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn ein Sonderfall. Obligatorisches Tempolimit auf Autobahnen. Sofern es die Verkehrssituation und die Witterungsbedingungen zulassen, ist es auch gestattet, diese zu überschreiten und die Höchstgeschwindigkeit des eigenen Motorrads zu testen. Mit anderen Worten - KEINE Geschwindigkeitsbeschränkung. Damit ist Deutschland dem Grunde nach, das einzige Land, in welchem Du Dein Motorrad auf legalem Wege bis zur Höchstgeschwindigkeit fahren kannst. Dies stellt in Deutschland auch keine Seltenheit dar.

Wer Motorrad fährt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig unter Kontrolle ist. Insbesondere muss die Geschwindigkeit an die Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterbedingungen sowie die persönlichen Fähigkeiten und die Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung angepasst werden.

Sommer-Tempolimit auf bestimmten Autobahnabschnitten

Ab Mai 2025 gilt auf Teilen der A3, A7, A92 und A93 ein Tempolimit: Pkw max. 120 km/h, Motorräder im Sommer nur 80 km/h - wegen maroder Betonfahrbahnen und erhöhter Unfallgefahr bei Hitze.

Ab Mai 2025 gelten auf mehreren südostbayerischen Autobahnabschnitten neue Tempolimits. Neben einer Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h wird für Motorräder ein saisonales Tempolimit von 80 km/h eingeführt.

Grund ist der schlechte Zustand der alten Betonfahrbahnen, die bei Hitze ein Sicherheitsrisiko darstellen, Stichwort: Hitze-Blow-Up. Eine ähnliche Regelung gab es bereits im Sommer 2024 auf der A7, Südbayern zieht nun nach. Ein Hitze-Blow-Up auf einer Autobahn bezeichnet ein plötzliches, temperaturbedingtes Aufbrechen der Fahrbahnoberfläche - meist bei älteren Betonfahrbahnen. Dabei kann sich durch starke Sonneneinstrahlung und hohe Umgebungstemperaturen der Beton so stark ausdehnen, dass es zu Verwerfungen oder plötzlichen Aufwölbungen kommt. Im Extremfall brechen dabei einzelne Platten an den Fugen hoch und bilden einen regelrechten Absatz oder Riss in der Fahrbahn.

Welche Abschnitte an der A3, A7, A92 und A93 sind betroffen?

Betroffen sind Streckenabschnitte, die noch alte Betonfahrbahnen aus den 1980er Jahren haben und die aufgrund ihres Alters, der starken Verkehrsbelastung und der Gefahr von Hitzeschäden erhebliche Substanzschäden aufweisen:

  • A3: Autobahnkreuz Deggendorf bis Anschlussstelle Hengersberg (ab Mai)
  • A7: Zwischen den Anschlussstellen Dinkelsbühl/Fichtenau und Aalen/Oberkochen (ab Anfang Juni)
  • A92: Anschlussstelle Oberschleißheim bis Anschlussstelle Eching-Ost, Anschlussstelle Freising-Süd bis Anschlussstelle Freising-Ost und Anschlussstelle Landshut-West bis Anschlussstelle Dingolfing-Ost (ab Mai)
  • A93: Dreieck Saalhaupt bis Anschlussstelle Elsendorf

Diese Betonfahrbahnen "haben das Ende ihrer geplanten Nutzungszeit überschritten und werden Stück für Stück grundhaft erneuert,", so die Information der Autobahn GmbH. Auf den Abschnitten, die noch nicht erneuert sind, erfolgen seit 2013 zwar regelmäßig Reparaturen zur Schadensbegrenzung, dennoch könne es zu Hitzeschäden kommen, die für Motorradfahrer besonders gefährlich sind. Blow-Ups treten meist ohne Vorwarnung auf. Bereits kleine Höhenunterschiede in der Fahrbahn können für Motorräder kritisch sein.

Alle Verkehrsteilnehmer bis 3,5 Tonnen dürfen auf den genannten Streckenabschnitten höchstens 120 km/h fahren. Damit gilt auf allen betroffenen Strecken die gleiche Höchstgeschwindigkeit.

Motorradfahrer müssen von Mai bis September zusätzlich auf 80 km/h drosseln. Diese Regelung soll das Unfallrisiko senken, da Motorräder auf unebenen oder beschädigten Straßen besonders gefährdet sind.

Die Beschränkungen treten mit der Beschilderung in Kraft und bleiben, bis die Strecken grundlegend erneuert sind. Die Arbeiten finden abschnittsweise bei laufendem Verkehr statt - ein aufwendiger Prozess, der Jahre dauern kann.

Verhalten im Stau

Im Stau mit dem Motorrad ist es in Deutschland nicht erlaubt, einfach rechts zu überholen oder die Rettungsgasse zu nutzen, um schneller voranzukommen. Außerhalb geschlossener Ortschaften ist das Überholen auf der rechten Seite generell verboten und auch für Motorradfahrer sieht die Straßenverkehrsordnung keine Ausnahmen vor. Stattdessen droht ein Bußgeld von EUR 100. Noch härter wird die widerrechtliche Nutzung der Rettungsgasse geahndet, da diese unbedingt für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst freizuhalten ist.

Bei stehendem Verkehr und wartendem Verkehr, z.B. vor einer roten Ampel ist das Fahren zwischen stehenden Autos und das Vorfahren bis zur roten Ampel zwar bei Motorradfahrern sehr beliebt, aber offiziell verboten. Man spricht hier von einem unzulässigen Überholmanöver, da ein seitlicher Sicherheitsabstand von einem Meter selten eingehalten werden kann.

Immer wieder werden Stimmen laut, Motorradfahrern das Durchfahren von Staus zu ermöglichen - entweder über den Standstreifen oder zwischen den beiden Fahrspuren oder durch die Rettungsgasse. Aus rechtlicher Sicht sollten Motorradfahrer weiterhin, wie Autos Schlange stehen und darauf hoffen, dass sich der Stau bald auflöst. Selbst dann, wenn Du bei starker Sonneneinstrahlung und dem heißen Motor Deines Motorrads zwischen den Beinen, anhalten musst.

Bußgelder für Verstöße im Stau

Wer mit seinem Motorrad im Stau an Fahrzeugen vorbeifahren will und dafür eine gebildete Rettungsgasse nutzt, muss mindestens mit einem Bußgeld in Höhe 240 Euro, zwei Punkten in Flensburg sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.

Wollen Sie sich bei einem Stau mit dem Motorrad durchschlängeln, kann eine Strafe bzw. ein Bußgeld drohen. Denn in Deutschland ist es generell verboten, rechts zu überholen.

Das Durchschlängeln im Stau ist verboten

Motorradfahrer und -fahrerinnen schlängeln sich bei Stau auf Autobahnen gerne an den stehenden Autos vorbei. Aber ist das erlaubt?

Während rechts überholen verboten ist, ist das Überholen links generell erlaubt. In der Praxis ist das jedoch nicht unproblematisch, weil den Motorradfahrenden im Stau meistens nicht genug Platz bleibt, um einen ausreichenden Sicherheitsabstand zur Fahrzeugkolonne einzuhalten.

Immer wieder wird diskutiert, Motorradfahrern ein zügiges Verlassen der Autobahn bei Stau zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird unter anderem gefordert, die Rettungsgasse für sie freizugeben, um so ein Vorbeifahren an den Kolonnen zu ermöglichen. Das ist nicht nur verboten, der ADAC sieht hierin auch keine gute Lösung. Es besteht die Gefahr, dass Rettungsfahrzeuge daran gehindert werden, bis zur Unfallstelle zu kommen.

Nutzung des Seitenstreifens

Alternativ ist auch im Gespräch, die Standspur für Motorradfahrende im Stau bis zur nächsten Ausfahrt freizugeben. Dies ist jedoch aus Sicht des ADAC auch keine praktikable Option, da die Motorradfahrer nicht einschätzen können, ob der Grund für den Stau vor oder hinter der nächsten Ausfahrt liegt.

Andere wichtige Regeln und Hinweise

  • Stunts mit dem Motorrad sind absolut verboten.
  • Das freihändige Fahren ist strengstens verboten und wird mit einem Bußgeld von EUR 5 geahndet.
  • Motorräder dürfen nur dort abgestellt werden, wenn ein Verkehrsschild das Parken auf dem Gehweg erlaubt.
  • Grundsätzlich dürfen Motorräder nur dort parken, wo auch Autos parken dürfen.
  • In Deutschland besteht grundsätzlich keine Mautpflicht für Motorräder (und Autos).
  • Für Motorradfahrer gilt die gleiche Alkoholgrenze wie für Autofahrer.
  • In Deutschland gibt es durchaus Umweltzonen und Umweltplaketten.
  • Unfälle mit Personenschaden sind unverzüglich der Polizei zu melden.

Verhalten bei schlechten Sichtverhältnissen

Im Gegensatz zu Autos müssen Motorräder immer über Tagfahrlicht verfügen. Bei schlechten Sichtverhältnissen wie Nebel, Regen oder Dunkelheit muss das Abblendlicht eingeschaltet werden. Wenn Du dies vergessen solltest, riskierst Du ein Bußgeld von EUR 10.

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