Rettungsgassen können Leben retten. Daher müssen Verkehrsteilnehmer im Falle eines Staus stets eine Gasse zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen bilden, damit potenziell herannahende Einsatzfahrzeuge freie Fahrt haben.
Viele Motorradfahrer und -fahrerinnen schlängeln sich bei Stau auf Autobahnen an den stehenden Autos vorbei. Doch was hier erlaubt ist - und was nicht.
Die Rechtslage in Deutschland
In Deutschland ist das Durchfahren im Stau für Motorräder - etwa zwischen den Fahrstreifen oder auf dem Seitenstreifen - grundsätzlich nicht erlaubt. Ausschlaggebend sind vor allem Sicherheitsbedenken, etwa die Gefahr unvorhersehbaren Verhaltens von Autofahrern oder das Blockieren der Rettungsgasse. Eine gesetzliche Lockerung ist aktuell nicht vorgesehen.
Motorradfahrer müssen sich im Stau daher weiterhin wie Autofahrer verhalten: einordnen, warten und keine Sonderwege nutzen.
Rettungsgasse ist tabu
Biker sind beim Thema „Rettungsgasse“ nicht außen vor, denn die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben „gilt selbstverständlich auch für Motorradfahrer“, sagt Verkehrsrechtsanwalt Uwe Lenhart im Gespräch mit Autobild. Außerdem verstoße das Durchfahren einer Rettungsgasse gegen das Rechtsüberholverbot, was außerorts mit 100 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister sanktioniert werden kann.
Immer wieder wird diskutiert, Motorradfahrern ein zügiges Verlassen der Autobahn bei Stau zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird unter anderem gefordert, die Rettungsgasse für sie freizugeben, um so ein Vorbeifahren an den Kolonnen zu ermöglichen. Das ist nicht nur verboten, der ADAC sieht hierin auch keine gute Lösung. Es besteht die Gefahr, dass Rettungsfahrzeuge daran gehindert werden, bis zur Unfallstelle zu kommen.
Auch der Standstreifen ist keine Ausweichroute. Zwar wird immer wieder diskutiert, ob Motorradfahrer diesen zumindest bis zur nächsten Ausfahrt nutzen dürfen. Doch auch das ist nicht zulässig. Der Seitenstreifen darf nur im Notfall befahren werden - etwa, wenn die Hitze unter der Motorradkluft zu gesundheitlichen Problemen führt. Dann darf das Motorrad dort abgestellt werden, nicht aber zur Weiterfahrt genutzt werden.
Bußgelder bei Verstößen
Wer als Pkw-Fahrer eine Rettungsgasse zu seinem Vorteil nutzt, um im Stau schneller voranzukommen, muss mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 240 Euro sowie mit zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen. Wird ein anderer Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet oder kommt es dabei zu einem Sachschaden, steigt das Bußgeld auf bis zu 320 Euro.
Noch heikler wird es, wenn Motorradfahrer die Rettungsgasse nutzen. Auch das ist untersagt - und wird deutlich sanktioniert: 240 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot sind laut Bußgeldkatalog möglich.
Das unberechtigte Befahren einer Rettungsgasse zieht seit November 2021 erhebliche Sanktionen nach sich. Die Nutzung der Rettungsgasse ist ausschließlich Polizei- und Hilfsfahrzeugen vorbehalten. Dies ist in § 11 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Die Gerichte verfolgen Verstöße gegen die Rettungsgassenvorschriften mit besonderer Strenge.
Einzelfallentscheidung vor Gericht
Ein Motorradfahrer wurde vom Amtsgericht Leutkirch zu einer Geldbuße von 240 Euro verurteilt, weil er auf der Autobahn A96 eine Rettungsgasse unerlaubt benutzt hatte. Der Betroffene befuhr diese Rettungsgasse mit seinem Motorrad vorsätzlich über eine Strecke von zwei bis drei Kilometern mit einer Geschwindigkeit von mindestens 25 km/h.
Das Gericht verhängte eine Geldbuße von 240 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot, obwohl der Betroffene verkehrsrechtlich bisher nicht aufgefallen war. Das Urteil verdeutlicht, dass die unberechtigte Nutzung einer Rettungsgasse auf der Autobahn als schwerwiegender Verstoß gewertet wird - auch wenn der Stau sich bereits aufzulösen scheint.
Die Tatsache, dass der Betroffene einen Arbeitsweg von 25 Kilometern zurücklegen muss und im Schichtdienst arbeitet, bewertete das Gericht nicht als besondere Härte. Auch der Umstand, dass zu seinen Arbeitszeiten die öffentlichen Verkehrsverbindungen schlecht sind, änderte nichts an der Entscheidung.
Das Gericht betonte die Schwere des Verstoßes. Auch wenn keine tatsächliche Behinderung eines Einsatzfahrzeugs vorlag, musste weiterhin mit der Durchfahrt von Hilfsfahrzeugen gerechnet werden. Das Befahren der Rettungsgasse über eine längere Strecke stelle ein massives Fehlverhalten dar, das als grobe Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers zu werten sei.
Alternativen und Verhalten im Stau
Rein rechtlich dürfen Motorradfahrer auf der linken Spur überholen - sofern sie sich an die geltenden Abstands- und Geschwindigkeitsregeln halten. Doch gerade im Stau ist das oft nicht möglich. Laut ADAC fehlt es in der Praxis meist am Platz. Fahrzeuge stehen dicht an dicht, ein ausreichender Sicherheitsabstand kann nicht eingehalten werden. Ein sicheres Überholen ist damit nicht gewährleistet.
Stattdessen sollten Motorradfahrer sich auf den Stau einstellen:
- Trinken einpacken: Flüssigkeitsverlust durch Schwitzen kann schnell zu Kreislaufproblemen führen.
- Kleidung anpassen: Auch bei der Schutzkleidung gibt es Unterschiede.
Die Situation in anderen Ländern
Anders sieht das hingegen in den Nachbarländern von Deutschland aus. Motorräder dürfen in Belgien die Rettungsgasse befahren. In der neuen Straßenverkehrsordnung, die im September 2026 in Kraft treten soll, ist die Stau-Durchfahrt und damit die Durchfahrt der gebildeten Rettungsgasse für Motorräder erlaubt. Autofahrer sollten also ab Herbst kommenden Jahres etwas mehr Vorsicht walten lassen, wenn sie in einem Stau die Spur wechseln möchten.
Frankreich testete von 2016 bis 2021 die Freigabe der Rettungsgasse (Stau-Durchfahrt) für Zweiradfahrer. Anders als von den Befürwortern erwartet, kam es in dem Testzeitraum zu zwölf Prozent mehr Unfällen. Eine Auswertung der Unfallursache ergab, dass der Großteil durch Autofahrer verursacht wurde, die die Spur wechseln wollten. Seit August 2021 wird das Projekt für einen Zeitraum von drei Jahren wiederholt.
Bußgeldkatalog zu Verstößen mit dem Motorrad im Stau
Hier eine Übersicht über mögliche Verstöße und deren Sanktionen:
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Verbotswidriges Rechtsüberholen außerorts | 100 Euro | 1 | |
| ... mit Gefährdung | 120 Euro | 1 | |
| ... mit Unfallfolge | 145 Euro | 1 | |
| Seitenstreifen zum Vorwärtskommen genutzt | 75 Euro | 1 | |
| ... mit Gefährdung | 90 Euro | 1 | |
| ... mit Unfallfolge | 110 Euro | 1 | |
| Beim Überholen Seitenabstand nicht eingehalten | 30 Euro | ||
| Beim Überholen verbotswidrig die Fahrstreifenbegrenzung überfahren | 30 Euro | ||
| Unberechtigte Nutzung der Rettungsgasse | 240 Euro | 2 | 1 Monat |
| ... mit Behinderung | 280 Euro | 2 | 1 Monat |
| ... mit Gefährdung | 300 Euro | 2 | 1 Monat |
| ... mit Unfallfolge | 320 Euro | 2 | 1 Monat |
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