Motorradfahrverbote in Umweltzonen: Was Fahrer wissen müssen

Motorradfahrer haben es zunehmend schwer, da immer mehr Städte ältere Verbrennungsmotoren aus ihren Gebieten verbannen wollen. Hinzu kommt die Lärmbelästigung, die Fahrer vielerorts unbeliebt macht. Viele betrachten Motorräder als laut und umweltschädlich, was zu immer mehr Maßnahmen gegen sie führt.

Aktuelle Fahrverbote für Motorräder in Europa

Fahrverbote aus Umweltschutzgründen für Autos sind in vielen Städten bereits Realität. Manche Metropolen beschränken aber auch schon die Zufahrt für Zweiradfahrer, die mit Verbrennern unterwegs sind.

Barcelona

Barcelona lässt Motorräder mit Verbrenner, die vor 2002 zugelassen wurden, seit Januar dieses Jahres werktags zwischen 7 und 20 Uhr nicht mehr einfahren. Dadurch soll die Luftqualität im Innenstadtbereich verbessert werden. Die Fahrverbotszone umfasst einen Bereich von 95 Quadratkilometern innerhalb der Ringstraßen Barcelonas. Um die Einhaltung kontrollieren zu können, werden seitens der örtlichen Behörden Plaketten ausgegeben für Fahrzeuge, die weiterhin fahren dürfen.

Niederlande und Amsterdam

In den Niederlanden hat man sich zum Ziel gesetzt, ab 2030 keine Verbrenner mehr in die Städte zu lassen. Laut dem "Clean Air Action Plan" der Stadt Amsterdam will die niederländische Hauptstadt nach Möglichkeit ab 2030 jegliche Benzin- und Dieselfahrzeuge aussperren, das gilt wohlgemerkt auch für Motorräder und Roller. In Amsterdam gibt es bereits eine Umweltzone, die nur für Motorräder gilt. Dort dürfen keine Krafträder fahren mit Verbrenner mit Erstzulassungsdatum vor 2011. Ab 2025 soll die Ringautobahn A10 von einem Fahrverbot für Taxis, Busse, Transporter und Roller mit Verbrenner-Motoren betroffen sein, ab 2030 dann auch für private Pkw und Motorräder.

London

In London dürfen nur noch Motorräder mit mindestens Euronorm 3 einfahren. Ab 2023 ist quasi der komplette Regierungsbezirk London für alte Motorräder Bezahlzone. Die britische Hauptstadt London hat erst zum 8. April 2019 seine Ultra Low Emission Zone (ULEZ) deutlich ausgeweitet, in die nur noch Motorräder einfahren dürfen, die mindestens Euro 3 erfüllen. Eine weitere deutliche Ausdehnung der ULEZ haben die Briten bereits für den 25. Oktober 2021 beschlossen.

Paris

In Paris will man alle Verbrenner bis 2030 verbannen. In der französischen Metropole Paris dürfen ab 4. Juli 2019 von montags bis freitags (jeweils 8.00 bis 20.00 Uhr) nur noch Motorräder einfahren, die nach dem 30. Juni 2004 zugelassen wurden und damit die Euro 2 erfüllen sollten. Ab 2024 werden nur noch Motorräder mit Euro 4 erlaubt wären, die nach dem 31. Dezember 2016 zugelassen wurden. Und ab 2030 sollen in Paris nur noch Fahrzeuge mit Elektro- oder Brennstoffzellenantrieb erlaubt sein. In Straßburg gilt ein situatives Fahrverbot für alle Verbrenner. Generell ist in Frankreich für die Einfahrt in die Umweltzonen eine Crit’Air-Plakette notwendig.

Italien

In Italien ist Zweitaktern die Einfahrt in 200 Städten bereits verboten.

Ablehnung von Fahrverboten durch Motorradfahrer

Aufgrund der steigenden Anzahl der Umweltzonen und der damit verbundenen Fahrverbote für Verbrenner, wundert es nicht, wenn die Mehrheit der Motorradfahrer dem Verbrennerverbot ablehnend gegenüberstehen. Dies wird deutlich bei den Ergebnissen einer Umfrage mit über 20.000 Motorradfahrer, die der Bund der europäischen Motorradfahrer-Verbände (FEMA) durchgeführt hat.

  • Wie kaum anders zu erwarten, halten mehr als 90 Prozent der Befragten nichts von einem Verbot der Verbrenner.
  • Fast 60 Prozent würden kein Motorrad mehr fahren, wenn es keine Verbrennermodelle mehr gibt. Bei der letzten Umfrage wollten dies noch 15 Prozent weniger.
  • Bemerkenswert ist, dass nicht einmal acht Prozent angaben, schon auf ein Elektromodell umsteigen zu wollen, solange Verbrenner noch verkauft werden.

Von diesen acht Prozent, die früher auf ein emissionsfreies Gefährt umsteigen würden, sind 90 Prozent jedoch nicht bereit, dafür auch mehr zu zahlen als für die alten Modelle.

Umweltzonen in Deutschland: Die Regelungen

Braucht mein Motorrad auch eine grüne Plakette?

Nach der 35. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV, Anhang 3 zu § 2 Abs. 3, Ziffer 4) sind zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge vom Fahrverbot ausgenommen. Motorräder dürfen also auch ohne grüne Plakette in der Umweltzone fahren. Quads und Trikes, die als Motorräder oder land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen geschlüsselt sind, brauchen ebenfalls keine Plakette. Drei- und Vierräder mit Pkw-Zulassung dagegen schon. Für die Zuteilung der Plakette ist das Feld 14.1. in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder die Stellen 5 und 6 der Schlüsselnummer zu 1 im alten Fahrzeugschein entscheidend.

Wer braucht keine Umweltplakette?

Folgende Fahrzeuge sind von den Verkehrsverboten ausgenommen und brauchen deshalb keine Plakette:

  • Motorräder (auch dreirädrig)
  • Mobile Maschinen und Geräte
  • Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen sowie Arbeitsmaschinen
  • Fahrzeuge für die medizinische Betreuung oder den Transport von Behinderten (Eintrag "aG", "H" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweis)
  • Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Militär
  • Leichtkraftfahrzeuge der Klasse L6e mit Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
  • Oldtimer mit deutscher Zulassung, die ein H-Zulassungskennzeichen (H = historisch) bzw. ein rotes 07-Kennzeichen führen, dürfen wegen einer generellen Ausnahmegenehmigung Umweltzonen ohne Plaketten befahren.

Diese Ausnahme gilt auch für Oldtimer mit ausländischer Zulassung. Die Fahrzeuge sollten dann ähnliche Anforderungen erfüllen, die für die Zuteilung des deutschen H-Kennzeichens bzw. der roten 07-Zulassungsnummer gelten. Als Grundvoraussetzung gilt hier ein Fahrzeugmindestalter von 30 Jahren und ein guter Erhaltungszustand.

Städte mit Umweltzone

In Deutschland gibt es 36 Umweltzonen, alle dürfen nur mit grüner Plakette befahren werden. Jede Stadt kann individuell festlegen, in welche Zonen Fahrzeuge mit welcher Plakette einfahren dürfen. Die richtige Plakettenfarbe richtet sich nach der Schadstoffgruppe.

Wo bekommen Sie die Umweltplakette?

Die für ihr Fahrzeug geeignete Umweltplakette kaufen Sie bei der Zulassungsstelle oder dem TÜV. Sie bekommen die Feinstaubplaketten bei ihrer Kfz-Zulassungsbehörde in ihrem Stadt- und Landkreisen. Auch anerkannte Stellen, die Abgasuntersuchungen durchführen dürfen, geben sie aus. Hierzu zählen etwa die Dekra, GTÜ und der TÜV sowie zahlreiche in Baden-Württemberg für Abgasuntersuchungen (AU) autorisierte Kfz-Werkstätten.

Bußgelder

Fahrzeuge ohne die entsprechende Umweltplakette, die trotzdem in die Umweltzone einfahren, werden mit einem Bußgeld von 100 Euro bestraft. Ohne Plakette oder Ausnahmegenehmigung zu fahren ist eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen 80 € Bußgeld.

Karte der Umweltzonen in Deutschland

Vom Umweltbundesamt gibt es eine Karte mit allen Umweltzonen in Deutschland.

Wirkung von Umweltzonen

Die Umweltzone in ihrer bisherigen Form ist eine sehr wirksame Maßnahme zur Reduzierung der Feinstaubbelastung und trug und trägt entscheidend zur Einhaltung der europaweit geltenden Immissionsgrenzwerte bei.

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